Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2179
Wechsel in die Selbständigkeit während einer Dienstnehmerentsendung
geltende FassungEAS-AuskunftE 76/2-IV/4/02vom 10.12.2002
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Österreich
ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft als
Unternehmensberater in die Schweiz entsandt, dann unterliegen die
Dienstnehmerbezüge der schweizerischen Besteuerung, wenn der Dienstnehmer
sich in dem betreffenden Jahr länger als 183 Tage in der Schweiz
aufhält (Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz). Hierbei ist unerheblich, ob diese
Aufenthaltszeit der Erzielung seiner Einkünfte dient oder nicht.
Wird während der unternehmensberatenden Tätigkeit
in der Schweiz über den österreichischen Arbeitgeber das
Konkursverfahren eröffnet und führt dies dazu, dass die
Arbeitnehmerentsendung nur vom 1. Jänner bis 30. April andauert, jedoch in
der Folge bis Ende Oktober als Tätigkeit eines
selbständigen Unternehmensberaters
(im Subauftragsverhältnis zu einer österreichischen
Nachfolgegesellschaft des seinerzeitigen Arbeitgebers) fortgesetzt wird, dann
unterliegen die von Jänner bis April gezahlten Dienstnehmereinkünfte
der Besteuerung in der Schweiz. Ob die in der Folge als selbständiger
Unternehmensberater bezogenen Honorare der schweizerischen oder der
österreichischen Besteuerung unterliegen hängt davon ab, ob dem
Unternehmensberater zur Erbringung seiner Beratungsleistungen eine "feste
Einrichtung" (Betriebstätte) im Sinn von Artikel 14 des Abkommens in der
Schweiz zu Verfügung gestellt wurde.
10.
Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 2 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 14 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
AuslandsentsendungUnternehmensberater183-Tage-Fristselbständige Tätigkeitfeste EinrichtungBetriebstätteSubauftragsverhältnis
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 76/2-IV/4/02
- Stammnummer
- 36934
- Gültig
- 10.12.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF