…1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember…
…Deutschland erfahrungsgemäß im Fall von deutschen Vertriebsunternehmen ausländischer Hersteller unter Berufung auf den Fremdverhaltensgrundsatz regelmäßig darauf besteht, dass Verluste, die beim Absatz der Produkte anfallen, grundsätzlich vom Produzenten zu tragen sind (denn ein fremder Händler hätte sich von der Vermarktung eines verlustbringenden Produktes getrennt). 2…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…nach geltendem Recht in voller Höhe nachzufordern, wenn eine "offenkundige" verdeckte Ausschüttung (§ 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995) vorliegt, oder wenn keine Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf jenen Vordrucken beigebracht wird, die für Zwecke einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Österreich aufgelegt sind (§ 4 Abs…
…Euro beträgt 13.341,21 Euro (75.600*0,176471=13.341,21). Dies ergibt eine KESt-Bemessungsgrundlage von 88.941,21 Euro (Probe: 88.941,21*0,15 = 13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0…
…das Stundungszinsenproblem im Ansässigkeitsstaat in das Verständigungsverfahren einzubinden, wobei österreichischerseits durchaus die Bereitschaft bestehen könnte, im Fall von Reziprozitätszusicherung durch die deutsche Seite auf der Grundlage von § 48 BAO eine Stundungszinsenfreistellung im erforderlichen Ausmaß (dh. soweit die gestundeten Steuerbeträge in der korrespondierenden deutschen Steuerrückerstattung Deckung…
…Zuge der Betriebsprüfung noch von einer abkommensrechtlichen Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges ausgegangen und wurde daher 2010 die Steuer mittels Haftungsbescheides nachgefordert und die KESt daraufhin entrichtet, besteht nach Maßgabe des Artikel 10 DBA-Schweiz Anrecht auf KESt-Rückzahlung. Die Steuerrückzahlung ist durch einen auf …
…sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein Verlust von S 1,000.000,00 eintritt, findet auch im Jahr 2 in keinem der beiden Staaten eine Besteuerung statt. Wenn schließlich im Jahr 3 infolge Verkaufes der deutschen Betriebstätte in Deutschland ein Gewinn von S…
Hat ein österreichischer gemeinnütziger Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht, ob Griechenland seine Besteuerungsrechte wahrnimmt oder nicht. Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der Mitwirkungspflicht liegenden Beweisauftrag dar. Denn…
…unter welchen Gegebenheiten der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Dies richtet sich daher ausschließlich nach inländischem Recht und zwar sowohl bei unbeschränkt wie auch bei beschränkt Steuerpflichtigen. Gemäß § 42 Abs. 2 EStG 1988 besteht für beschränkt Steuerpflichtige die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuerklärung…
…Weise von den Auslandsgewinnen abzugrenzen. Die Bestimmung soll auf diese Weise den Eintritt sowohl internationaler Doppelbesteuerungen als auch internationaler Keinmalbesteuerungen vermeiden. Eine inländische Gewinnminderung durch Ansatz fremdüblicher fiktiver Zinsen kann daher nur dann als im Sinn des Art. 9 DBA-Schweiz und des § 6 Z…
…sonach auch die italienischen Einkünfte, besteuern kann. Aus dem Blickwinkel dieser Betrachtungsweise hat das AbgÄG 1989 mit Wirkung ab der Veranlagung 1989 daher weiters verfügt, dass Steuerausländer den Verlustvortrag nicht zu günstigeren Konditionen in Anspruch nehmen können als Steuerinländer. Auch bei Steuerausländern ist daher nur…
Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens das Veranlagungsverfahren 1999 wiederaufgenommen und wird hierbei einerseits ein Ausgleich mit deutschen KG-Verlusten dieses Jahres und andererseits die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten…
…gemäß § 240 BAO mit Ablauf des Jahres 1998 verjährt. Es steht den deutschen Gesellschaftern frei, im Wege eines in Deutschland auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens zu beantragenden Verständigungsverfahrens die hiedurch eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. Das BM für Finanzen hält es für gerechtfertigt…
…der Tätigkeit in Österreich keine Auswirkung auf die Höhe der Bezüge des Direktors des britischen Zentrums eintreten wird, spricht für das Bestehen eines einzigen Dienstverhältnisses zum Londoner Zentrum. Zu beachten ist allerdings auch die "Subject-to-tax-Klausel" des Artikels 3 Abs. 2 des Abkommens…
…Hälftesteuersatz) versteuert wurde, dann dürfte auf österreichischer Seite ein Besteuerungsfehler unterlaufen sein. Zunächst ist allgemein festzuhalten, dass im Fall der Veräußerung einer unentgeltlich erworbenen Beteiligung die abzugsfähigen Anschaffungskosten nicht mit Null, sondern mit jenen der Geschenkgeber anzusetzen sind (VwGH 22.4.1986, 85/14/0167…
…befasste Finanzamt Eisenstadt einerseits eine Bestätigung verlangen wird, dass die von der österreichischen Lohnsteuer zu entlastenden Teile der betreffenden Zahlungen tatsächlich korrespondierend der deutschen Besteuerung unterzogen worden sind (oder noch werden) und dass andererseits eine Klärung darüber herbeigeführt wird, ob eine Weiterbelastung an die deutsche…
… allerdings unter der weiteren im Auslegungsweg abzuleitenden Voraussetzung, dass hierdurch auch in den Folgejahren keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Bei dieser Sichtweise ist die Verlustverwertung in Österreich nicht auf einen Vortrag auf eventuelle künftige Kommanditgewinnanteile begrenzt, sondern als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der der Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte abzugsfähig…