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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 783

Antragsveranlagung eines schweizerischen Tourneetheaters/Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten

geltende FassungEAS-Auskunft04 4282/10-IV/4/95vom 04.01.1996

Wortlaut laut Findok

Wird von einem schweizerischen Tourneetheater der Antrag auf Antragsveranlagung gemäß § 102 EStG gestellt, so bestehen auf österreichischer Seite keine Bedenken, wenn aus Vereinfachungs- und Ersparnisgründen der hiefür erforderliche Schriftverkehr auf dem Postweg unmittelbar mit dem schweizerischen Steuerpflichtigen geführt wird und der Auftrag zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten unterbleibt. Allerdings hat die Schweiz einem derartigen Verfahren bisher die Zustimmung verweigert und gestattet lediglich die postalische Zustellung der Aufforderung zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten (BMF-Erlass vom 10. Dez. 1962, Zl. 109.552-8/62). Im Antragsveranlagungsverfahren müssen daher schweizerische Steuerpflichtige gemäß § 11 Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982, zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten aufgefordert werden. Wenn sich schweizerische Steuerpflichtige durch eine derartige Vorgangsweise österreichischer Finanzämter beschwert erachten, müssten sie in dieser Sache an ihre eigene Steuerverwaltung in Bern verwiesen werden. 4. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VeranlagungKünstlerKünstlerbesteuerungGastspiel eines ausländischen TheatersGastspielGastspielvergütungUnterhaltungsdarbietungenausländisches Theaterkünstlerische Tätigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4282/10-IV/4/95
Stammnummer
16620
Gültig
04.01.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF