…vom 11. Juni 2010 wurde das Zahlungserleichterungsansuchen abgewiesen und der Bw. zur Vermeidung von Einbringungsmaßnahmen aufgefordert, den dem Stundungsansuchen zugrunde liegenden Betrag innerhalb eines Monats ab Bescheidzustellung zur Einzahlung zu bringen. Zur Begründung wurde ausgeführt, der aushaftende Rückstand beruhe auf der erklärungsgemäß vorgenommenen Veranlagung. In…
…00 € (dies entspreche einem monatlichen Einkommen von 25.000,00 € bis 30.000,00 €) könne nicht sofort ein Rückstand von über 100.000,00 € getilgt werden. Der Bw. habe jedenfalls bewiesen, dass er bemüht sei, seinen Abgabenrückstand abzuzahlen und seine steuerlichen…
…als nunmehr beantragt wurde, die Tilgung des derzeit fälligen Abgabenrückstandes in Höhe von 65.543,44 € in zwölf Monatsraten zu gewähren, wobei beginnend mit 1. Mai 2009 eine Rate in Höhe von 5.461,99 € geleistet würde. Die folgenden Raten in Höhe von…
…als nunmehr beantragt wurde, die Tilgung des derzeit fälligen Abgabenrückstandes in Höhe von 66.206,00 € in zwölf Monatsraten zu gewähren, wobei beginnend mit 1. Mai 2009 eine Rate in Höhe von 5.519,00 € geleistet würde. Die folgenden Raten in Höhe von…
…die Zahlung einer höheren monatlichen Rate sei deshalb möglich, weil die an die anderen Gläubiger des Bw. zu leistenden Teilzahlungen entsprechend erniedrigt worden seien. Bei vierteljährlich zu leistenden Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von 310,00 € könne so der derzeit bestehende Abgabenrückstand von 3.069,79…
…2008 ausführlich Stellung genommen, und darin zunächst auf die Stellungnahme vom 28.6.2000 verwiesen. Ferner wurden zusammengefasst die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes sowie die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung und das Bestehen eines Abgabenrückstandes bestritten, da ein "bislang nicht berücksichtigtes erhebliches Steuerguthaben" bestünde. Schließlich wurde darauf hingewiesen…
…in der Abweisung des gegenständlichen Stundungsansuchens jedenfalls eine erhebliche Härte im Sinne des § 212 BAO vor, weil der notdürftige Unterhalt durch die Abgabenentrichtung beeinträchtigt würde. b) Die belangte Behörde stütze ihre Entscheidung auf das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Einbringlichkeit. Aus dem längeren Bestehen eines Abgabenrückstandes…
…dass ein gewisser Abgabenrückstand bestehe, wobei die angeführte Höhe nicht als richtig bestätigt werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 26 Abs.1 Abgabenexekutionsordnung hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von…
…dem Nicht-Bestehen eines Abgabenrückstandes (§ 67b Abs. 1 ASVG) In beiden Fällen ist kein Vertrauensschutz im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen an Personen gegeben, für die UB ausgestellt oder die HFU-Gesamtliste aufgenommen worden sind. Im Fall der HFU-Gesamtliste besteht nur ein…
…Regelung zu entnehmen sei, wonach das Bestehen eines Abgabenguthabens während des zinsenrelevanten Zeitraumes der Zinsenvorschreibung entgegenstehe. Vielmehr folge aus der Konzeption des § 205 BAO, dass das Ausmaß von Nachforderungszinsen durch ein bestehendes Abgabenguthaben nur insoweit beeinflusst werde, als dem Finanzamt eine Anzahlung gemäß § 250 Abs…
…Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Im vorliegenden Fall besteht Streit darüber, ob eine Stundung von Kapitalertragsteuern 1998 - 2001 in Höhe von insgesamt 6.976,59 € bis zur Erledigung der Berufungsverfahren betreffend Körperschaftsteuer…
…Bw. gegenüber einer inländischen Pensionsversicherungsanstalt zustehenden Alterspensionsbezüge gepfändet. Mit selben Datum wurde gegenüber der inländischen Pensionsversicherungsanstalt bescheidmäßig die Zusammenrechnung der gepfändeten, inländischen Pensionsbezüge mit den der Bw. gegenüber der Schweizer Ausgleichskasse zustehenden AHV Rentenbezügen angeordnet. Zum Stichtag 07.11.2017 betrug der Abgabenrückstand der Bw…
…I. Instanz insbesondere mit der Begründung abgewiesen, dass bei bestehenden Verbindlichkeiten bei Banken und Privatpersonen in Höhe von über € 400.000,00 die Einhebung eines Abgabenrückstandes in Höhe von € 21.985,05 keinen unverhältnismäßigen Vermögensnachteil darstellen würde, sodass die persönliche Unbilligkeit zu verneinen…
…verblieben in den Jahren 2003 bis 2005 jährlich etwa € 18.000,-- zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Zu berücksichtigen ist der Umstand, dass gegenüber den Kindern nunmehr keine Unterhaltspflichten mehr bestehen. Daraus lässt sich durchaus eine, wenn auch bloß geringfügige, Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Bw…
…örtliche Zuständigkeit der Abgabenbehörden nicht anderes bestimmt wird, richtet sich diese gemäß § 70 Z 2 BAO in Sachen, die sich auf den Betrieb eines Unternehmens beziehen, nach dem Ort, von dem aus das Unternehmen betrieben oder die Tätigkeit ausgeübt wird, worden ist oder werden soll. …
…eines Abgabenrückstandes in Höhe von € 9.708,84 zuzüglich der Kosten des Vollstreckungsverfahrens in Höhe von € 105,85. In der gegen den Pfändungsbescheid erhobenen Beschwerde vom 25. April 2018 führt die Bf. im Wesentlichen aus, dass die vom Pfändungsbescheid umfassten Abgabenschuldigkeiten nicht bestehen…
…nicht vorhersehbar gewesen, dass sich eine Umsatzsteueroption infolge Wegbrechen des Unternehmens absolut zu seinem Nachteil wende und ad absurdum führe. Darauf formal aber zu bestehen, stelle eine ungerechtfertigte Härte und zusätzliche Bestrafung dar, die vom Gesetzgeber wohl nicht gewollt sei. Die Einhebung des ausgewiesenen Außenstandes…
…Amtshandlung vom 13. Jänner 2009 (Pfändung einer Geldforderung betreffend eines Abgabenrückstandes von € 34.683,92) in Höhe von insgesamt € 354,79 (Pfändungsgebühr € 346,84 und Auslagenersätze € 7.95) vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw mit Schriftsatz vom 19. Februar 2009…
…Ergehens der Berufungsentscheidung noch offene Schuldigkeiten des Abgabenpflichtigen bestehen. Da zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Rechtsmittelbehörde die Abgaben, für die um Zahlungserleichterung angesucht wurde, bereits zum Teil entrichtet sind, kann sinnvollerweise über dieses Ansuchen nur in Form einer teilweisen Stattgabe der Berufung entschieden werden …
…Bf. aus, dass die Abgabenschuldigkeiten aus dem Titel der Geschäftsführerhaftung herrühren und nur im Ausmaß der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Gläubigerbenachteiligung bestehen würden und nicht wie in dem im Haftungsbescheid dargestellten vollen Ausmaß der Abgabenschuldigkeiten. Mit einer näher bezeichneten Abschlagszahlung habe die Bf. ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt…