RIS AI
106 Treffer92 msnur geltende Fassungen
EAS 1304Verlegung des Arbeitsplatzes in die türkische Repräsentanz eines multinationalen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 112/1-IV/4/9820.07.1998

…ob die Bezugszahlungen weiterhin durch die Konzerngesellschaft in Wien oder im Wege der türkischen Repräsentanz erfolgen. Jene Bezugsteile, die auf in Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen, bleiben in Österreich steuerpflichtig. In welchem Umfang und in welcher Form die Türkei das ihr gemäß Artikel 15 des…

EAS 1277In Österreich lebender Amerikaner als Dienstnehmer einer US-Gesellschaft mit beruflichem Einsatzgebiet in Osteuropa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 250/1-IV/4/9822.06.1998

…ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland und Polen als Verkäufer von Computerprogrammen tätig ist. Denn die "Quelle" von Arbeitseinkünften ist grundsätzlich dort gelegen, wo die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird; im vorliegenden Fall sonach in Drittstaaten…

EAS 1273Gesellschafterdienstnehmer im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 357/1-IV/4/9827.05.1998

…haben, unterliegen daher gem. Art. 8 Abs. 1 DBA-Deutschland insoweit der deutschen Besteuerung als ihre berufliche Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Die Grenzgängerregelung des Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland kommt sonach nicht zur Anwendung. 27. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 991Beschäftigung deutscher Schauspieler bei einem Film mit Drehort in Südafrika
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4441/3-IV/4/9618.12.1996

…beigebracht wird. Denn gemäß Art. 9 des Abkommens steht bei in Deutschland ansässigen Dienstnehmern österreichischer Arbeitgeber Österreich nur insoweit ein Besteuerungsrecht zu, als die berufliche Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird. 18. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 305Dienstnehmerauslandsentsendung ohne Ansässigkeitsverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/9/1-IV/4/9316.09.1993

…Zeitraum vom 1. Juni 1993 bis zum 31. Dezember 1995 in dem Ausmaß der spanischen Besteuerung als die berufliche Tätigkeit auf spanischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Bezugsteile, die auf berufliche Zwischenaufenthalte in Österreich oder Drittstaaten entfallen unterliegen hingegen weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Der Umstand, dass die…

EAS 1102Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich und Hauptberufstätigkeit für die tschechische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/2-IV/4/9707.07.1997

… dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die berufliche Tätigkeit für den tschechischen Arbeitgeber ausschließlich auf tschechischem Staatsgebiet und eine für den deutschen Arbeitgeber ausschließlich auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Diese Rechtslage ergibt sich einerseits aus Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR und andererseits aus Artikel…

EAS 2564Österreichischer Gesellschaftergeschäftsführer einer slowakischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0027-IV/4/200525.02.2005

Übt der zu mehr als 50% an einer slowakischen GmbH beteiligte und in Österreich ansässige Geschäftsführer seine berufliche Tätigkeit (Anzeigenvermittlung für einen deutschen Verlag) zu drei Fünftel in Österreich und zu zwei Fünftel in der Slowakei und in Ungarn aus, so erscheint eine pragmatische Lösung…

EAS 1508Laufende Auslandstätigkeiten für einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 123/1-IV/4/9912.08.1999

…sie weiters ihre berufliche Tätigkeit zu 30% in Österreich, zu 60% in verschiedenen Oststaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rußland, Rumänien) und nur zu 10% in Deutschland aus, dann unterliegt sie mit ihren Bezügen insoweit der inländischen Besteuerung, als diese auf die Tätigkeit in Österreich und…

EAS 1055Kurzfristige Inlandstätigkeit eines Dienstnehmers der deutschen Niederlassung eines US-Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 162/1-IV/4/9721.04.1997

…Wege der Steuerveranlagung wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck müsste Kontakt mit jenem österreichischen Finanzamt aufgenommen werden, in dessen Bereich die inländische berufliche Tätigkeit vorwiegend ausgeübt worden ist. Ein inländisches Veranlagungsverfahren würde allerdings nur bei Überschreiten der für beschränkt Steuerpflichtige geltenden Erklärungsgrenzen stattfinden; diese Grenze betrug…

EAS 1442Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 448/1-IV/4/9921.04.1999

…der Schweiz bestünde, verstößt gegen Artikel 15 des genannten Abkommens und ist daher unrichtig. Ein Besteuerungsanspruch der Schweiz bestünde nur in dem Ausmaß, als auf schweizerischem Staatsgebiet berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden; dies könnte bei den mehrtätigen "Rückmeldungen" beim schweizerischen Arbeitgeber der Fall sein. Sollten solche…

EAS 2348Behandlung ausländischer sonstiger Bezüge in Anrechnungsabkommen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1037/3-IV/4/0302.09.2003

…EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig. Wurde die berufliche Tätigkeit in Großbritannien ausgeübt, dann ist Großbritannien berechtigt, die Gesamtbezüge (einschließlich der Sonderzahlung) einer Besteuerung zu unterziehen. Soweit allerdings die Tätigkeit außerhalb Großbritanniens ausgeübt wurde, erlischt das…

EAS 1399Führung eines inländischen Betriebes vom 500 km entfernten deutschen Wohnsitz aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 39/1-IV/4/9912.01.1999

…gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit…

EAS 2758Österreichischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer schweizerischen Gesellschaft mit überwiegenden Drittauslandsaufenthalten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0446-IV/4/200609.08.2006

…siehe AÖF Nr. 153/1992). Daraus folgt, dass bei einem in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur insoweit der Schweiz zusteht, als die berufliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Jene Vergütungen, die auf die 200tägigen Geschäftsreisen in Südeuropa entfallen, unterliegen der…

EAS 766Langjährige Entsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2286/1/1-IV/4/9527.11.1995

…dann liegt der Fall einer Doppelansässigkeit vor; gemäß Artikel XV des DBA-USA unterliegen damit die vom österreichischen Arbeitgeber für die in den USA ausgeübte berufliche Tätigkeit gezahlten Bezüge in Österreich der Besteuerung, wobei eine von denselben Bezügen erhobene US-Bundeseinkommensteuer (im Veranlagungsweg) in Österreich…

EAS 1111Internationale Konzernarbeitsgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/6-IV/4/9721.07.1997

…österreichischen Lohnabzugsbesteuerung unterliegen davon ab, ob a) auch in Österreich (oder im Drittausland) berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden und ob b) die 183-Tageklauseln der DBAs mit Deutschland und Frankreich das Besteuerungsrecht bei Österreich belassen. zu a): Nach Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland und Artikel…

EAS 1064Deutscher als österreichischer Grenzpendler bei einer tschechischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9728.04.1997

…deutschen Steuerverwaltung vorliegt), dann würde Österreich gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Ö/D an den tschechischen Bezügen nur insoweit ein Besteuerungsrecht zustehen, als die berufliche Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird. 28. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1496CTBTO-Privilegien und stock-options
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/18-IV/4/9919.07.1999

…Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin vor seinem Zuzug nach Österreich von seinem US-Arbeitgeber Aktienoptionsrechte für seine vor der Wohnsitzverlegung nach Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeit eingeräumt erhalten und übt er diese Optionsrechte nach seinem Zuzug nach Österreich aus…

EAS 1459Geschäftsführer der britischen Niederlassung einer US-Gesellschaft mit Zweitwohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 422/1-IV/4/9931.05.1999

…doch sind die US-Bezüge für die weiterhin wie bisher in England ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Artikel 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Geringfügige gewerbliche Einkünfte aus einer inländischen Treuhandbeteiligung dürften wohl gemäß Artikel 7 des Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung…

EAS 1743Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 179/1-IV/4/0017.10.2000

…als dann die Lohnsteuerbefreiung nur mehr insoweit eingreift, als die berufliche Tätigkeit nicht auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wobei erforderlichenfalls auch tageweise Bezugsaufteilungen nötig sind. Eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann hingegen schon jetzt auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 auch…

EAS 1717Österreichischer Pilot einer liechtensteinischen Flugchartergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 259/1-IV/4/0005.09.2000

…den hiefür erhaltenen Bezügen gemäß Art. 15 DBA-Liechtenstein der Besteuerung in Österreich. Nur dann, wenn Bezugsteile auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wären diese in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Es wäre nicht zulässig, eine in das DBA-Liechtenstein…