Übernimmt ein schweizerisches Unternehmen über Auftrag eines deutschen Unternehmens im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnhausanlagen in Österreich bestimmte Funktionen (Objektsuche und Bewertung, Verhandlungen und Vertragserstellung betreffend Objektankauf, Kontakte zu Rechtsanwälten, Behörden und Kunden während der Bauphase, Neuparifizierung, Projektentwicklung, Planung und Kostenkalkulation, Bauleitung und Überwachung…
…für ein Bauprojekt in einem Nicht-OECD-Staat eine Betriebstätte begründen können, hat sich das BMF bereits in EAS 2907 (betr. ein Bauprojekt in Manila) auseinandergesetzt und kein Entstehen einer solchen Betriebstätte angenommen. Wenn nun im Fall einer Bauplanung für ein bulgarisches Bauprojekt der bulgarische…
Ist eine österreichische Gesellschaft mit einem Bauprojekt in Ägypten befasst und hat sie zu diesem Zweck in Ägypten eine Betriebstätte (im Sinn von Artikel IV des österreichisch-ägyptischen Doppelbesteuerungsabkommens) begründet, dann verlangt Artikel V des Abkommens danach, dass für Belange der Gewinnzurechnung an diese Betriebstätte…
Übernimmt ein österreichischer Architekt als Generalunternehmer ein Bauprojekt in Deutschland, wobei die ausschließlich von Subauftragnehmern ausgeführten Bauleistungen 2 Jahre beanspruchen, dann entsteht für den österreichischen Architekten hiedurch eine Betriebstätte in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn sämtliche Pläne und Arbeiten des Architekten im österreichischen Architekturbüro…
…in Rußland eine in den dortigen Firmenbüchern eingetragene Filiale, deren Aufgabe darin besteht, der Abwicklung eines laufenden Bauprojektes (unter 24 Monaten Baudauer) sowie der Bearbeitung von erwarteten Folgeaufträgen zu dienen, dann wird einer von der russischen Steuerverwaltung vertretenen Auffassung, daß hiedurch eine Repräsentanz (Betriebstätte) im…
Übernimmt eine in Österreich ansässige Planungs-GmbH vom Generalunternehmer ausländischer Bauprojekte Generalplanungsaufträge für die Errichtung von Geschäftsgebäuden und werden die überwiegenden Leistungen der Planungs-GmbH in Österreich erbracht, für einen Teil der Planungen sowie für vor Ort zu erledigende Leistungen aber fallweise im Ausland ansässige…
Übernimmt ein in Deutschland ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn dem deutschen Ingenieur keinerlei inländische feste…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei portugiesischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer portugiesischen Bauausführung vor, wenn dem österreichischen Ingenieur keine portugiesische feste…
Übernimmt eine deutsche Architekten-ARGE (mit österreichischen und deutschen Architekten-Gesellschaftern) die Generalplanung bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn für die…
Übernimmt eine in der Schweiz ansässige Inhaberin eines schweizerischen Architekturbüros einen Teil der ziviltechnischen Planungsarbeiten für ein österreichisches Bauprojekt, so tritt gemäß Artikel 14 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Schweiz) nur dann eine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der bei der Planungsarbeit erzielten Gewinne ein, wenn der…
…nicht zum Beginn des Fristenlaufes (BFH 21.04.1999, BStBl II 1999, 694). Bauplanung (Engineering) zählt nach dem OECD-MA zur Mitwirkung an dem Bauprojekt, doch setzt auch diese eine Anwesenheit am Baugelände voraus (EAS 3042). Wird das Engineering für die zu montierenden Anlagenteile einem…
Unterhält eine italienische Aktiengesellschaft in Österreich für Zwecke der Beaufsichtigung eines von 1998 bis einschließlich 2007 laufenden Bauprojektes eine inländische Zweigniederlassung, dann sollen zwischenstaatliche Unterschiede bei der Betriebstättengewinnermittlung nicht zu Ergebnissen mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung führen. Ergeben sich nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften während der…
…GmbH und einem italienischen Einzelunternehmer besteht, den Auftrag, die Planungsarbeiten für ein österreichisches Kraftwerk auszuführen und übersteigt die Mitwirkungsdauer an dem Bauprojekt 12 Monate, dann liegt eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor und zwar auch dann, wenn für die italienischen Partner…
…OECD-Musterabkommen) verhindern, da bei Baustellen-Betriebstätten nur die Mitwirkungsdauer, nicht aber das Vorhandensein von dauerhaften festen Einrichtungen maßgebend ist (EAS 2882). Eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an dem Bauprojekt setzt allerdings eine 12-monatige Anwesenheit am Baugelände voraus. Maßgebend ist hierbei, ob gerechnet ab…
…Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA, derzufolge auch die Bauplanung eine Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellt, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung (EAS 2802). Diese von deutscher Seite gewünschte und vom Wortlaut des DBA durchaus…
…Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA, derzufolge auch die Bauplanung eine Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellt, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung. Die in…
…4 Abs. 2 DBA-UdSSR). Hierbei sind die Bauzeiten der Subauftragnehmer auch dem Generalunternehmer zuzurechnen. Funktionsanalyse: Begründet solcherart das russische Bauprojekt für den österreichischen Generalunternehmer eine Betriebstätte, dann ist im Rahmen einer "Funktionsanalyse" festzustellen, welche Aktivitäten des österreichischen Generalunternehmers tatsächlich auf der russischen Baustelle erbracht…
…Malaysien an die Betriebstätte weiterbelastet werden (da sie nicht der Betriebstätte, sondern dem Stammhaus sachlich zuzuordnen sind). Vielmehr muss der aus dem Bauprojekt erzielte Gesamtgewinn insoweit, als er auf die Funktionen des Stammhauses entfällt, aus dem Betriebstättenergebnis in Malaysien ausgeschieden und dem österreichischen Stammhausergebnis zugerechnet…
…bewirken, dass die Bauzeiten an den verschiedenen Stellen des Bauvorhabens nicht zusammen zu rechnen wären. Auch der Umstand, dass im Monat Jänner an dem einheitlich zu sehenden Bauprojekt keine Bauarbeiten durchgeführt wurden, vermag keine anderslautende Beurteilung zu tragen; denn eine Bauausführung gilt nicht als beendet…
…dar. Der Fall ist offensichtlich mit einem inländischen Bauabwicklungsbüro für Kurzbaustellen vergleichbar, hinsichtlich dessen bereits unter EAS 1202 die Betriebstätteneigenschaft bejaht wurde. Der Umstand, dass die ARGE nur Bauprojekte mit einer Baudauer unter 12 Monaten betreut, bewirkt nur, dass die Bauvorhaben nicht zur Betriebstätte werden…