Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2852
Gewinnzurechnung an ein ägyptisches Bauprojekt
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0413-IV/4/2007vom 05.06.2007
Wortlaut laut Findok
Ist eine österreichische
Gesellschaft mit einem Bauprojekt in Ägypten befasst und hat sie zu diesem
Zweck in Ägypten eine Betriebstätte (im Sinn von Artikel IV des
österreichisch-ägyptischen Doppelbesteuerungsabkommens)
begründet, dann verlangt Artikel V des Abkommens danach, dass für
Belange der Gewinnzurechnung an diese Betriebstätte der
Fremdverhaltensgrundsatz zur Anwendung gelangt (Art. V Abs. 3 DBA). Dies
erfordert, dass zuerst die tatsächlichen Funktionen untersucht werden, die
"durch" die Betriebstätte ausgeübt werden, und dass in der Folge
festgestellt wird, welchen Gewinn ein unabhängiges Unternehmen erzielt
hätte, das seinerseits genau dieselben Funktionen erbringt.
Sollte die Planungsarbeit für die Anlagenerrichtung
ausschließlich "durch" den österreichischen Hauptsitz erbracht worden
sein und daher - ungeachtet des Umstandes, dass diese Arbeit "für" die
Baubetriebstätte geleistet wurde - nicht als Funktion angesehen werden
können, die "durch" die ägyptische Betriebstätte ausgeübt
wurde, dann folgt aus Artikel V Abs. 3 des Abkommens dass die Vergütungen
für diese Tätigkeiten dem österreichischen Hauptsitz und nicht
der ägyptischen Betriebstätte zuzurechnen sind.
Bundesministerium für Finanzen, 5. Juni 2007
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 3 DBA ET (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Arabische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 293/1963
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0413-IV/4/2007
- Stammnummer
- 31419
- Gültig
- 05.06.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF