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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2852

Gewinnzurechnung an ein ägyptisches Bauprojekt

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0413-IV/4/2007vom 05.06.2007

Wortlaut laut Findok

Ist eine österreichische Gesellschaft mit einem Bauprojekt in Ägypten befasst und hat sie zu diesem Zweck in Ägypten eine Betriebstätte (im Sinn von Artikel IV des österreichisch-ägyptischen Doppelbesteuerungsabkommens) begründet, dann verlangt Artikel V des Abkommens danach, dass für Belange der Gewinnzurechnung an diese Betriebstätte der Fremdverhaltensgrundsatz zur Anwendung gelangt (Art. V Abs. 3 DBA). Dies erfordert, dass zuerst die tatsächlichen Funktionen untersucht werden, die "durch" die Betriebstätte ausgeübt werden, und dass in der Folge festgestellt wird, welchen Gewinn ein unabhängiges Unternehmen erzielt hätte, das seinerseits genau dieselben Funktionen erbringt. Sollte die Planungsarbeit für die Anlagenerrichtung ausschließlich "durch" den österreichischen Hauptsitz erbracht worden sein und daher - ungeachtet des Umstandes, dass diese Arbeit "für" die Baubetriebstätte geleistet wurde - nicht als Funktion angesehen werden können, die "durch" die ägyptische Betriebstätte ausgeübt wurde, dann folgt aus Artikel V Abs. 3 des Abkommens dass die Vergütungen für diese Tätigkeiten dem österreichischen Hauptsitz und nicht der ägyptischen Betriebstätte zuzurechnen sind. Bundesministerium für Finanzen, 5. Juni 2007

Normen und Schlagworte

BaubetriebstättenPlanungsarbeitenGewinnzurechnungFremdverhaltensgrundsatz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0413-IV/4/2007
Stammnummer
31419
Gültig
05.06.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF