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EAS 2334Anwendbarkeit der § 48 BAO-Verordnung auf Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 318/1-IV/4/0304.08.2003

…in das Nicht-DBA-Ausland entsandt und dort einer Besteuerung unterworfen, die die in der Verordnung genannte 15%-Grenze übersteigt, dann kann nach der Verordnung in Österreich Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden. 4. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2177Doppelansässige Kanalinselgesellschaft mit Betriebstätte in einem afrikanischen Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 8/9-IV/4/0210.12.2002

…Als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft wird sie berechtigt sein, nach Maßgabe der (derzeit im Veröffentlichungsstadium stehenden) § 48 BAO-Verordnung zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die Steuerbefreiung der afrikanischen Betriebstättengewinne in Anspruch zu nehmen. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2176Gewinnausschüttung an die US-Muttergesellschaft unter Auflösung von Kapitalrücklagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/1-IV/4/0226.11.2002

…Recht (§ 98 Z 8 EStG 1988) hierdurch - wegen Übersteigens des Buchwertes der Beteiligung - eine Steuerpflicht ergeben sollte, dürfte diese gemäß Art. 7 bzw. 13 Abs. 6 DBA-USA nicht geltend gemacht werden. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2175Kopien von US-Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/2-IV/4/0229.11.2002

…ein US-Steuerberater das Original der Ansässigkeitsbescheinigung benötigt, weil er dieses beständig als Kopiervorlage für alle Auslandsaktivitäten seines Klienten benötigt. Name und Anschrift des US-Steuerberaters müssten aber in Evidenz gehalten werden. 29. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2170US-Tournee eines österreichischen Zauberkünstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 321/1-IV/4/0226.11.2002

…von 20.000 US-Dollar nicht übersteigen. Eine allenfalls in den USA erhobene Einkommensteuer wäre gemäß Art. 22 DBA-USA auf jene österreichische Einkommensteuer anrechenbar, die auf die US-Einkünfte entfällt. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2168Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/7-IV/4/0211.12.2002

…könnten, dass diese Sichtweise im Geltungsbereich des DBA-2000 aufgegeben werden müsste; in dem im paraphierten Entwurfstadium vorliegenden Anwendungsschreiben zum DBA-2000 ist daher die Aufrechterhaltung der seinerzeitigen Beurteilung vorgesehen worden. 11. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2167Erbschaftsbesteuerung von "Auslandsdeutschen" mit deutschem Liegenschaftserwerb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 837/1-IV/4/0211.11.2002

…Belgien belegener Grundbesitz geerbt, dann könnte in Österreich auf der Grundlage von § 48 BAO eine Steuerfreistellung gewährt werden, wenn dieser Erwerbsvorgang auch in Belgien einer der österreichischen Erbschaftssteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterworfen wird. 11. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2164Zahlung von Verkaufsprovisionen an monegassischen Patentinhaber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1046/1-IV/4/0226.11.2002

…Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf seiten der Finanzverwaltung nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes vorgenommen werden kann, sondern den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzubehalten ist. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2162Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an einer österreichischen GmbH von einer unter Gerichtsaufsicht stehenden koreanischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2942/3-IV/4/0205.11.2002

…Der Körperschaftsteuerbescheid muss unter den gegebenen Umständen händisch erstellt werden; die Zustellung an die koreanische Kapitalgesellschaft und die erforderliche Anmeldung im koreanischen Gerichtsverfahren könnte unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörde in Korea erfolgen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2385Ausländische Regisseure einer österreichischen Filmfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/11-IV/4/0309.12.2003

…unter Vertrag genommene Regisseure, deren Honorare - mangels inländischer Betriebstätte - in Österreich von der Besteuerung freizustellen waren; und zwar auf der Grundlage der dem Artikel 14 bzw. 7 des OECD-Musterabkommens nachgebildeteten Abkommensbestimmungen. 09. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2352Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/0306.10.2003

…österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im Folgejahr führt diesfalls in Österreich nicht zur einer Verlustdoppelverwertung. 06. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2376Auslandsschachteldividenden einer inländischen KG mit inländischer und deutscher GmbH-Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/2-IV/4/0321.11.2003

…Diese Rechtsfolge ergibt sich aus den - im gegebenen Zusammenhang die gleichen Rechtswirkungen erzeugenden - Bestimmungen des § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 sowie des Diskriminierungsverbotes des Art. 23 DBA-Deutschland. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2345Inländische Betriebstättenverluste einer französischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/27-IV/4/0302.09.2003

…Einkommen der französischen Kapitalgesellschaft - Gewinne und Verluste ausländischer Betriebstätten bei der Besteuerung in Frankreich unberücksichtigt bleiben, gewährleistet nach dem gegenwärtigen Wissensstand des BM für Finanzen, dass keine schädliche Verlustdoppelverwertung zu erwarten ist. 02. September 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2372Progressionsvorbehalt bei unterjähriger Auslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 325/2-IV/4/0311.11.2003

…zugeführt, dann sind diese Einkünfte mit jenem Steuersatz zu belasten, der sich unter Einbeziehung der DBA-steuerfreien Einkünfte des Jahres 2002 ergibt. Die Kroatien-Einkünfte sind daher für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. 11. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2368GmbH-Gewinnausschüttung an eine US-beherrschte inländische KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 639/1-IV/4/0311.11.2003

…Kapitalgesellschaften die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG 1988 auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie inländische Beteiligungserträge über inländische KG-Betriebstätten beziehen, muss Gleiches auch für die US-Kapitalgesellschaft gelten. 11. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

…Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung außer Wirksamkeit setzt. Diese Sonderregelung ist im Abkommenstext nicht auf Fälle der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung eingeschränkt und muss daher in allen Fällen einer - von beiden Staaten steuerlich anerkannten - Arbeitskräfteüberlassung gelten. 27. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2364Nichtanerkennung eines inländischen Betriebstättenverlustes eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 405/1-IV/4/0327.10.2003

…vorliegenden Fall die Gefahr einer internationalen Doppelbesteuerung abzeichnen, dann müsste diese Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden; dieses Verfahren wäre im Ansässigkeitsstaat der betroffenen Unternehmen, sonach in Deutschland zu beantragen. 27. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2336Schenkung deutscher Mitunternehmeranteile und von Geldvermögen aus deutschen Quellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 238/2-IV/4/0325.08.2003

…übertragen, dann wäre eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland hinsichtlich des deutschen Betriebsvermögens durch Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) möglich; hinsichtlich des Geldvermögens könnte die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer beseitigt werden. 25. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2333Österreichisches Fremdwährungskonto einer inländischen GmbH mit deutschem Grundbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/93-IV/4/0304.08.2003

…wird, um daraus laufend Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem deutschen Liegenschaftsbesitz zu finanzieren. Die DBA-rechtliche Steuerfreistellung auf österreichischer Seite setzt aber jedenfalls einen Nachweis über die steuerliche Erfassung in Deutschland voraus. 04. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

…dies gilt daher nicht für in Drittstaaten aufgenommene Leiharbeitskräfte). Es wird angenommen, dass die deutschen Finanzämter, wenn sie auf diese Gegebenheiten hingewiesen werden, ihre Erfassungsaktionen in Bezug auf die österreichischen Leiharbeitskräfte beenden. 14. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: