Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2376
Auslandsschachteldividenden einer inländischen KG mit inländischer und deutscher GmbH-Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskunftT 6/2-IV/4/03vom 21.11.2003
Wortlaut laut Findok
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 wurde
mit Wirkung ab 2004 der Anwendungsbereich der internationalen Schachtelbefreiung
des § 10 Abs. 2 KStG 1988 auf mittelbar gehaltene Auslandsbeteiligungen
ausgeweitet. Dies hat entsprechende begünstigende Auswirkungen auf alle
österreichischen Kommanditgesellschaften mit Auslandsbeteiligungen. Denn
damit ist jener Teil der Auslandsschachteldividenden der inländischen KG,
der einer österreichischen Gesellschafter-GmbH steuerlich zuzurechnen ist,
steuerfrei (wenn die mittelbar von der inländischen Kommanditistin
gehaltene Auslandsbeteiligung das ab 2004 maßgebende
Mindestbeteiligungserfordernis von 10% erreicht).
Unter diesen Gegebenheiten ist aber auch der einer
deutschen GmbH-Kommanditistin zufallende Teil der Auslandsschachteldividende
steuerfrei. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus den - im gegebenen Zusammenhang
die gleichen Rechtswirkungen erzeugenden - Bestimmungen des § 21 Abs. 1 Z 2
lit. a KStG 1988 sowie des Diskriminierungsverbotes des Art. 23
DBA-Deutschland.
21. November
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 23 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- § 10 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
AuslandsschachtelbeteiligungenSchachtelprivileginternationale Schachtelbegünstigungmittelbare BeteiligungenAuslandsbeteiligungenDividendenMindestbeteiligungserfordernis
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 6/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 36774
- Gültig
- 21.11.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF