Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2167
Erbschaftsbesteuerung von "Auslandsdeutschen" mit deutschem Liegenschaftserwerb
geltende FassungEAS-AuskunftK 837/1-IV/4/02vom 11.11.2002
Wortlaut laut Findok
Wird von einem deutschen Steuerberater
die Auskunft erteilt, dass eine "Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft
mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung
unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen
behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und
Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen
Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern gesehen
werden; auch dann nicht, wenn der Erblasser in Deutschland ansässig war.
Denn das Abkommen teilt lediglich die Besteuerungsrechte zwischen den beiden
Staaten auf, greift aber nicht in die Frage ein, in welcher Höhe die
Besteuerungsansprüche der beiden Staaten zu ermitteln sind. Dies richtet
sich ausschließlich nach dem inländischen Recht der beiden
Staaten.
Wird auch in Belgien belegener Grundbesitz geerbt, dann
könnte in Österreich auf der Grundlage von § 48 BAO eine
Steuerfreistellung gewährt werden, wenn dieser Erwerbsvorgang auch in
Belgien einer der österreichischen Erbschaftssteuer vergleichbaren
Steuerbelastung unterworfen wird.
11. November
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 837/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 36890
- Gültig
- 11.11.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF