Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2162
Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an einer österreichischen GmbH von einer unter Gerichtsaufsicht stehenden koreanischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-Auskunft04 2942/3-IV/4/02vom 05.11.2002
Wortlaut laut Findok
Der Veräußerungsgewinn, den
eine unter Gerichtsaufsicht stehende koreanische Kapitalgesellschaft aus der
Veräußerung einer etwa 60-prozentigen Beteiligung an einer
österreichischen GmbH erzielt, unterliegt gemäß
§ 98 Z 8
EStG 1988 der österreichischen beschränkten
Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Art. 13 Abs. 4
DBA-Korea nicht mit 34%, sondern nur mit 10% vorgeschrieben werden darf.
Der Umstand, dass diese Steuervorschreibung nicht im
elektronischen Bescheiderstellungsverfahren bewerkstelligt werden kann,
rechtfertigt es nicht, den Veräußerungsgewinn in eine
Dividendenausschüttung umzuqualifizieren und die österreichische
Erwerberin anlässlich der Zahlung zur Leistung eines
Kapitalertragsteuerabzuges zu verpflichten.
Der Körperschaftsteuerbescheid muss unter den
gegebenen Umständen händisch erstellt werden; die Zustellung an die
koreanische Kapitalgesellschaft und die erforderliche Anmeldung im koreanischen
Gerichtsverfahren könnte unter Mitwirkung der österreichischen
Vertretungsbehörde in Korea erfolgen.
05. November
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 Abs. 4 DBA ROK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Korea (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 486/1987
- § 98 Z 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2942/3-IV/4/02
- Stammnummer
- 36880
- Gültig
- 05.11.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF