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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2177

Doppelansässige Kanalinselgesellschaft mit Betriebstätte in einem afrikanischen Staat

geltende FassungEAS-AuskunftÖ 8/9-IV/4/02vom 10.12.2002

Wortlaut laut Findok

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft auf der Insel Man eine Tochtergesellschaft errichtet, die in einem afrikanischen Staat eine aktiv tätige Betriebstätte unterhält, und wird die Geschäftsleitung dieser Kanalinselgesellschaft nach Österreich verlegt, dann tritt die Kanalinselgesellschaft hiermit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein. Als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft wird sie berechtigt sein, nach Maßgabe der (derzeit im Veröffentlichungsstadium stehenden) § 48 BAO-Verordnung zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die Steuerbefreiung der afrikanischen Betriebstättengewinne in Anspruch zu nehmen. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Doppelansässigkeitdoppelansässige GesellschaftenOrt der GeschäftsleitungBetriebstättengewinneSteuerbefreiung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Ö 8/9-IV/4/02
Stammnummer
36931
Gültig
10.12.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF