Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2177
Doppelansässige Kanalinselgesellschaft mit Betriebstätte in einem afrikanischen Staat
geltende FassungEAS-AuskunftÖ 8/9-IV/4/02vom 10.12.2002
Wortlaut laut Findok
Hat eine österreichische
Kapitalgesellschaft auf der Insel Man eine Tochtergesellschaft errichtet, die in
einem afrikanischen Staat eine aktiv tätige Betriebstätte
unterhält, und wird die Geschäftsleitung dieser Kanalinselgesellschaft
nach Österreich verlegt, dann tritt die Kanalinselgesellschaft hiermit in
die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein.
Als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft
wird sie berechtigt sein, nach Maßgabe der (derzeit im
Veröffentlichungsstadium stehenden) § 48 BAO-Verordnung zur Vermeidung
einer internationalen Doppelbesteuerung die Steuerbefreiung der afrikanischen
Betriebstättengewinne in Anspruch zu nehmen.
10. Dezember
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Vermeidung von Doppelbesteuerung, BGBl. II Nr. 474/2002
Doppelansässigkeitdoppelansässige GesellschaftenOrt der GeschäftsleitungBetriebstättengewinneSteuerbefreiung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Ö 8/9-IV/4/02
- Stammnummer
- 36931
- Gültig
- 10.12.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF