Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2168
Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskunftP 80/7-IV/4/02vom 11.12.2002
Wortlaut laut Findok
In einem Verständigungsverfahren
aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass
von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige
Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine
Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt,
nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge,
einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs.
4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich
zu besteuern sind (EAS 47). Es sind dem BM für Finanzen keine Umstände
bekannt, die bewirken könnten, dass diese Sichtweise im Geltungsbereich des
DBA-2000 aufgegeben werden müsste; in dem im paraphierten Entwurfstadium
vorliegenden Anwendungsschreiben zum DBA-2000 ist daher die Aufrechterhaltung
der seinerzeitigen Beurteilung vorgesehen worden.
11. Dezember
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 9 Abs. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 80/7-IV/4/02
- Stammnummer
- 36892
- Gültig
- 11.12.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF