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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2168

Deutsche Vorruhestandsbezüge

geltende FassungEAS-AuskunftP 80/7-IV/4/02vom 11.12.2002

Wortlaut laut Findok

In einem Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind (EAS 47). Es sind dem BM für Finanzen keine Umstände bekannt, die bewirken könnten, dass diese Sichtweise im Geltungsbereich des DBA-2000 aufgegeben werden müsste; in dem im paraphierten Entwurfstadium vorliegenden Anwendungsschreiben zum DBA-2000 ist daher die Aufrechterhaltung der seinerzeitigen Beurteilung vorgesehen worden. 11. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Vorruhestandsbezugöffentliche BezügeRuhebezügeSozialversicherungspensionen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 80/7-IV/4/02
Stammnummer
36892
Gültig
11.12.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF