…Übernimmt daher der in Deutschland ansässige Dienstnehmer einer französischen Kapitalgesellschaft neben seinen Aufgaben in der deutschen Zweigniederlassung künftig auch die Aufgabe der Geschäftsführung in der österreichischen Zweigniederlassung, dann bleibt die französische Kapitalgesellschaft sein Arbeitgeber. Die von der französischen Kapitalgesellschaft im Wege ihrer deutschen Zweigniederlassung ausgezahlten…
Übernimmt der in Österreich ansässige Geschäftsführer einer österreichischen Gesellschaft eines internationalen Konzerns auch Aufgaben hinsichtlich der Geschäftsführung einer deutschen Konzerngesellschaft und ist einwandfrei abgeklärt, dass trotz überwiegender (2/3) Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet die Ansässigkeit in Österreich aufrechterhalten wird und die gesamte Jahresarbeitsleistung in Erfüllung…
…GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft zwar keinen Aufsichtsrat, wohl aber einen Beirat, dessen Aufgaben lt. Gesellschaftsvertrag bestehen in: Überwachung der Geschäftsführung; unbeschränktes Recht auf Einholung von Auskünften seitens der Geschäftsführung; Mitwirkung an der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; Wahl der Abschlussprüfer; dann handelt es sich hierbei…
…dieser Gestaltungsform zunächst festzustellen, ob die deutsche GmbH zur Erfüllung ihrer Aufgaben über eine österreichische Betriebstätte verfügt. Eine solche wäre z.B. in jenem Raum gegeben, der dem deutschen Geschäftsführer als Büroraum zur Verfügung gestellt wird. Liegt eine solche Betriebstätte vor, dann ist die deutsche…
Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische…
…Einkünfte der Mitglieder dieses wissenschaftlichen Beirats nicht unter Art. 16 DBA Schweiz subsumieren. Die Zuteilungsregel des Art. 16 DBA Schweiz umfasst nämlich nur Einkünfte, welche für eine überwachende Funktion gezahlt werden. Dabei ist zugleich ausschlaggebend, dass die Befugnisse tatsächlich auf die Überwachung der Geschäftsführung beschränkt…
Besteht in Deutschland und in Österreich je eine GmbH & Co KG und nimmt der in Deutschland ansässige Geschäftsführer der beiden GmbHs seine Aufgaben für beide GmbHs überwiegend von Deutschland aus wahr, dann unterliegt dennoch der von der österreichischen GmbH gezahlte Geschäftsführerbezug der ausschließlichen österreichischen Besteuerung…
…der Prokurist rund 60 Tage in Ungarn und 24 Tage in Tschechien und Slowenien aufhält, lässt keine Besteuerungsrechte der genannten Staaten aufleben. Eine besondere Situation ist allerdings im Verhältnis zu Polen gegeben. Artikel 15 Abs. 2 lit. c des österreichisch-polnischen Abkommens zur Vermeidung der…
…im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegen, darüber zu entscheiden, ob diese Tätigkeit unter Abschluß eines Dienstvertrages oder eines Werkvertrages ausgeübt werden soll. In beiden Fällen wäre es aber rechtswidrig, die Geschäftsführergehälter von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Denn diese unterliegen in beiden Fällen grundsätzlich der österreichischen Besteuerung…
…in denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen Fälle betrifft, in denen sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die Betriebstätte der GmbH konzentriert, dass er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist. Wird daher der Geschäftsführer einer österreichischen GmbH nach…
…wenn der Geschäftsführer die Gesellschaft von seinem Wohnsitz im Ausland aus leitet, nur für Fälle, in denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen für Fälle, in denen sich der Tätigkeitsbereich der Geschäftsführer dermaßen stark auf Betriebstätten der GmbH im Ansässigkeitsstaat der…
…Funktionsanalyse" werden die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz der Tochtergesellschaft liefern können. Sollte es beispielsweise so sein, dass die Tochtergesellschaft eine bloße Briefkastengesellschaft oder ein ähnliches Gebilde ist, und sollten daher beispielsweise die Aufgaben der Vermögensverwaltung von einer (nicht nahe stehenden) Investmentgesellschaft wahrgenommen werden…
…die genannte Verständigungsvereinbarung mit Deutschland nur Fälle betrifft, in denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen Fälle betrifft, in denen sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die Betriebstätte der GmbH konzentriert, dass er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist…
…irischen Wertpapierhändler, die sich entweder länger als 183 Tage in Österreich aufhalten, oder die als vorübergehend beschäftigtes Personal der inländischen Betriebstätte anzusehen sind (dies wird der Fall sein, wenn sie Aufgaben der Betriebstätte wahrnehmen) unterliegen daher der österreichischen Besteuerung, die im Lohnsteuerabzugsweg wahrzunehmen ist; dieser…
…Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Aufgaben im Bereich des Vertriebes der ggstl. Produktlinie für die deutsche Muttergesellschaft erfüllen, lässt vermuten, dass der Bestand einer Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland zu bejahen sein wird. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen nach "eigenen Arbeitnehmern" und…
…deutsche Steuerberatungskanzlei für das österreichische Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hiebei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt, die über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (d.i. die berufsbildtypische professionelle Klientenbetreuung) hinausgeht, dann könnten die Voraussetzungen der Z.10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt…
…das deutsche Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hierbei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt, die über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (dies ist die berufsbildtypische professionelle Klientenbetreuung) hinausgeht, dann dürften die Voraussetzungen der Z10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt sein, so dass diesfalls…
…mehr Bedeutung im Zusammenhang mit der Prüfung der Frage zukommen, welche Funktionen die ARGE-Partner in Österreich und welche sie in Deutschland ausgeübt haben; eine Prüfung die für die sachgerechte Gewinnaufteilung zwischen Deutschland und Österreich erforderlich sein wird. Werden Aufgaben von einem ARGE-Partner an…
…ersten Leistungsblockes, demzufolge die einstudierte Theateraufführung bereitzustellen ist, mit der inhaltlichen Gestaltung des Gastspieles betraut. Der Umstand, dass daneben zahlreiche andere Aufgaben administrativer und logistischer Art übernommen werden, führt nicht zur Aberkennung der Mitwirkendeneigenschaft. Denn es handelt sich hierbei insgesamt gesehen um Nebenaufgaben, wie sie…