Veranstaltet eine deutsche GmbH & CoKG, die in Deutschland zirkusähnliche, artistische Events abhält, für einen Zeitraum von 2,5 Monaten auch ein Gastspiel in Österreich, so ist richtig, dass hierdurch keine österreichische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, wohl aber eine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81…
Treten chinesische Artisten, die Dienstnehmer einer chinesischen Agentur sind, bei Darbietungen eines chinesischen Zirkusses in 5 österreichischen Städten auf, dann unterliegen die vom chinesischen Arbeitgeber gezahlten und auf die Österreich-Gastspiele entfallenden Bezüge gemäß Artikel 98 Z 4 EStG der inländischen Besteuerung. Diese könnte…
…Veranstalterin (GmbH) mit einer griechischen Entertainment-Gesellschaft einen Vertrag über mehrere Zirkusaufführungen in Österreich, wobei die griechische Gesellschaft 3 Musiker, Artisten, teilweise technisches Personal und Organisationsmitarbeiter nach Österreich entsendet, dann ist der griechische Produzent der Zirkusaufführungen Mitwirkender an inländischen Unterhaltungsdarbietungen und es unterliegen daher die…
…und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen…
…Zirkustournee in Österreich veranstaltet und verpflichtet diese Kapitalgesellschaft eine andere niederländische Kapitalgesellschaft (BV 1), ihr das hiefür erforderliche Konzept sowie die auftretenden Artisten (die von BV 1 mit Werkvertrag engagiert wurden) zur Verfügung zu stellen, so kann die niederländische BV 2 nicht zum Steuerabzug gemäß …
…zu werten sind, und die inländische Aufenthaltsdauer der einzelnen Artisten tatsächlich die 6 Monatsgrenze überschritten hat. Ein vorübergehender (zB 7 Tage dauernder) Zwischenauslandsaufenthalt während einer von Mitte März bis Mitte November (sonach 8 Monate) andauernden Inlandstournee würde die 6-Monatsfrist lediglich hemmen, nicht aber unterbrechen…
…dass Einkünfte, die ein gewerblich tätiger Musiker, Sportler oder Artist aus dem anderen Vertragstaat erzielt, in diesem anderen Vertragstaat nur zu besteuern sind, wenn die Einkünfteempfänger dort über eine "Betriebstätte" verfügen (was bei Musikergastspielen und Sportwettkämpfen üblicherweise nicht der Fall ist). Da nach österreichischem Recht…
…abhängt, macht solche Zahlungen noch nicht zu einer Vergütung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung. Eine solche setzt einen "unmittelbaren Zusammenhang" mit dem Turnier voraus (Ziffer 83 des OECD-Berichtes "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen, veröffentlicht in Nr. 2 der "Issues in International Taxation"…
…dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen, veröffentlicht in Nr. 2 der Serie Issues in International Taxation, OECD 1987)…
…dieser Eigenschaft auch unter die "Künstler- und Sportlerklauseln" der Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind (in diesem Sinn siehe auch Abschn. 68 des OECD-Berichtes "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen", veröffentlicht in No. 2 der Issues in International Taxation, OECD…
…Ballettmeisters, des Bühnen- und Kostümbildners oder auch des Inspizienten von dieser Bestimmung nicht erfasst sind (Hinweis auf Ziffer 72 und 73 des OECD-Berichtes "L'imposition des artistes du spectacle et des sportifs" veröffentlicht von der OECD in der Reihe "Questions de fiscalité internationale", Paris…
…dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artists and Sportsmen, veröffentlicht in Nr. 2 der Serie Issues in International Taxation, OECD 1987)…
…99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 bloß auf die Tätigkeit "als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen" bezieht. Aus abkommensrechtlicher Sicht sind zwar Vereine vom Gesellschaftsbegriff iSd Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA Schweiz bzw. Art. 3 Abs. 1…
…mit § 99 EStG der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn sie Einkünfte als Künstler, als Sportler oder Artist oder als kaufmännischer oder technischer Berater erzielen. Die auf gewerblicher Basis mitwirkenden ausländischen Kameraleute, Tontechniker, sonstigen Techniker sowie Models werden demnach nicht der beschränkten Steuerpflicht in Österreich…
… 98 in Verbindung mit § 99 EStG der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn sie Einkünfte als Künstler, als Sportler oder Artist oder als kaufmännischer oder technischer Berater erzielen. Die auf gewerblicher Basis mitwirkenden ausländischen Kameraleute, Tontechniker, sonstigen Techniker sowie Models und Mannequins werden demnach nicht…
…wie z.B. das entgeltliche Tragen von Firmenemblemen (EAS 4) oder von Skibrillen unter Artikel 17 des OECD-Musterabkommens fallen, ergibt sich aus Ziffer 83 des OECD-Berichtes "Taxation of Entertainers, Artists and Sportsmen, veröffentlicht in Nr. 2 der "Issues in International Taxation" OECD, 1987)…
…Begriff der "Künstler" und "Sportler" ist für Zwecke der Abkommensanwendung weit auszulegen; aus Ziffer 68 der OECD-Veröffentlichung "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen" (Nr. 2 der Reihe "Issues in International Taxation", Paris 1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der…
…behindert. Denn der in diesen Abkommen verwendete Begriff der "Künstler" und "Sportler" ist für Zwecke der Abkommensanwendung weit auszulegen; aus Ziffer 68 der OECD-Veröffentlichung "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen" (Nr. 2 der Reihe "Issues in International Taxation", Paris 1987) ist zu ersehen, dass…
…auch nicht vermutet, dass die Tätigkeit als "artistische" im Sinn der genannten Klausel eingestuft werden kann, da dies eine Vorführung von Kunststücken nach Art von Zirkusartisten voraussetzen würde. Wenn daher die Darsteller weder in Deutschland noch in Österreich als "Artisten" eingestuft werden, dann wird durch…