…einem ersten Schritt stets nach inländischem Recht vorzugehen und Art und Umfang des inländischen Besteuerungsanspruches zu analysieren. Erst in einem zweiten Schritt ist auf der Grundlage der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der im ersten Schritt ermittelte inländische Besteuerungsanspruch…
…die Gewinnanteile des österreichischen Gesellschafters der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegen und ihre steuerliche Erfassung nicht durch Artikel 7 DBA-Ö/Schweiz beeinträchtigt wird. Ob die Tätigkeit der schweizerischen KG nach österreichischem Recht als vermögensverwaltend oder wegen Art und Umfang bereits als gewerblich einzustufen ist…
…2 des DBA-Ö/Schweden Schweden zu. Art und Umfang der schwedischen Steuerpflicht richtet sich nach schwedischem innerstaatlichen Steuerrecht. Da nach Artikel 20 des Abkommens im Verhältnis zu Schweden das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegt der Vorgang auch in Österreich der…
…Sinn des DBA) liegt vor, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eines Sales Managers für Ost-Europa in seiner Wohnung nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit für den schweizerischen Arbeitgeber hinausgeht (EAS 849). Eine inländische Wohnung könnte aber nach § 29 BAO als Betriebstätte…
…dann würde die Wohnung nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 3 DBA-Schweiz für das schweizerische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründen: es dürfte diesfalls Art und Umfang der Tätigkeit des Sales Managers in dieser Wohnung nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit hinausgehen. (Art…
…Behauptung aufrechterhalten werden, dass die Beträge einer deutschen Betriebstätte des Sportlers zugeflossen sind, wäre nicht nur ein deutscher Besteuerungsnachweis, sondern auch eine Aufklärung über Art und Umfang der in der Betriebstätte ausgeübten Funktionen sowie die Klärung erforderlich, mit welchen Werten die ertragbringenden Persönlichkeitsrechte nach § 6…
…eine oder andere Fall vorliegt, kann aber nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, da dies weitere Erhebungen (insbesondere in Richtung Art und Umfang der Aktivitäten) voraussetzt, die durch die Abgabenbehörden der ersten Instanz gesetzt werden müssten. Entscheidend wird hierbei immer sein, ob die österreichischen Käufer…
…um über die Art und den Umfang von Haupttätigkeiten auf einem bestimmten Markt entscheiden zu können (Rz 69 des Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Werden die Informationen hingegen durch die Betriebsstätte ausgewertet und erfolgt wie im vorliegenden Fall eine Empfehlung zu einer Ablehnung oder…
…Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führen: Einerseits könnten die angemieteten und im Umbau begriffenen Räumlichkeiten als Betriebstätte (im Sinn der §§ 29 BAO, 81 EStG und Art. 4 DBA-Deutschland) der deutschen GmbH in Österreich…
…für Zahlungsströme anderer Vergütungsschuldner ist nicht vorgesehen, weil der geprüfte Einkünftefluss nach Art und Größe von den Merkmalen solcher anderen Zahlungsströme abweichen kann und eine Kenntnis des gesamten Umfanges der abfließenden Einkünfte durchaus einen Anlass für intensivere amtliche Nachprüfungen darstellen könnte. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter" im Sinn der zitierten Bestimmung des Art. 18 fallen. Denn würden sie unter Artikel 19 fallen, wäre die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft schädlich. Angesichts des Umstandes, dass die fast 80jährige Lehrerin mittlerweile in Österreich besachwaltert wird und umfangreiche grenzüberschreitende…
…In welchem Umfang und in welcher Form die Türkei das ihr gemäß Artikel 15 des Abkommens zustehende Besteuerungsrecht wahrnimmt, ist eine Angelegenheit des türkischen Steuerrechtes und kann daher vom BM für Finanzen nicht beantwortet werden. Sollten Sie weitere Fragen in Bezug auf die in Österreich…
…die beiden Staaten; Ausstattung des deutschen Wohnsitzes im Vergleich zum österreichischen; Vergleich des Ausgabenvolumens in Deutschland und in Österreich usw.). Sollte seitens des Grenzgängers die Auffassung vertreten werden, dass sich der Wohnsitz im Sinn von Art. 16 DBA-Deutschland nach Deutschland verlagert hat, müsste die…
…1/2 Jahren zu einem österreichischen Unternehmen entsendet um hier an Ort und Stelle umfangreiches Know-How zur Verfügung zu stellen (z.B. Verkauf und Marketing-Strategien, Informationsmanagement, Rechnungswesen, Inkassosystem, Druckverfahren, Human Resources) und der zu diesem Zweck der notwendige Büroraum samt der erforderlichen Infrastruktur…
…einem ausländischen Unternehmen (Produzent) einen Vertrag, in dem sich der ausländische Produzent verpflichtet, von ihm unter Vertrag genommene Künstler zu einem Konzertauftritt nach Österreich zu entsenden und zusätzlich umfangreiche Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw.), dann unterliegen die an ihn für diese…
…beizufügen, dass eine finanzamtliche Anerkennung nur die vorgeschlagene Methodik, nicht hingegen einen ziffernmäßigen Preisansatz je kg Pollen betreffen sollte, da andernfalls zu umfangreiche und vor allem zeitraubende finanzamtliche Erhebungen nötig werden könnten, die sodann keine rasche Abklärung zulassen. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…Report, OECD 2015, Section A - 55. Diese Kommentarstelle verweist auf Kommentarstellen zu Art. 1 OECD-MA, die bereits vor dem BEPS-Update Bestandteil dieses Kommentars waren und kann daher auch schon auf Abkommen, die vor 2015 abgeschlossen wurden, grundsätzlich Anwendung finden.). Bundesministerium für Finanzen, 13…
…und in welchem Umfang eine Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA unterbleiben kann." Wurde daher von den Eltern und ihren drei Töchtern vor Jahren eine österreichische Privatstiftung errichtet, der ausschließlich inländische Vermögenswerte ohne jeden Bezug zu Deutschland zugewidmet worden sind, und…
…Deutschland) im Rahmen eines Verständigungsverfahrens eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA unterbleiben kann." In dieser Verständigungsvereinbarung kommt zum Ausdruck, dass die Anwendung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung in jenen Fällen durch das…
…steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht. Ob und in welchem Umfang Deutschland die Vorgänge der Schenkungssteuerpflicht unterwirft…