…gleicher Form erfolgt sei. Diese Vorgehensweise der Leistungsverrechnung in bestimmten Prozentsätzen der kalkulierten Gesamtauftragssumme sei in der Branche üblich und finde auch Deckung in der Honorarordnung der Baumeister (HOB). Die Angabe von Art und Umfang der sonstigen Leistung solle die Kontrolle erleichtern, ob die in…
…" Die Rechnung enthält außer dem Hinweis auf die AAB 2007 keinen Hinweis auf andere Belege, aus denen Art und Umfang der für den Bw. erbrachten Leistung entnommen werden könnten. Die auf der Homepage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder abrufbaren Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2007) gliedern…
…den Formvorschriften des § 11 Abs. 1 Z. 3 und 4 UStG entspräche, da diese weder Angaben über die Art und den Umfang (lt. Rechnung nur "Arbeitshonorar") noch Angaben betreffend Zeitpunkt oder Zeitraum der Durchführung der abgerechneten Leistungen enthalte. Auch ein Hinweis darauf, dass der Zeitraum…
…die ihrer Art nach an sich typisch erwerbswirtschaftlich sind, jedoch im Hinblick auf ihren Umfang nicht erwerbstypisch ausgeübt würden. Bei der vom Bw. nebenberuflich betriebenen selbständigen Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut handle es sich nach Ansicht der Abgabenbehörde erster Instanz um eine typischerweise auf…
…Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Bei sonstigen Leistungen muss Art und den Umfang der Leistung eindeutig ersichtlich sein. Wie oben dargestellt erfolgte keine Leistungsbeschreibung. Da die Eingangsrechnungen formell und materiell nicht den §§ 11 und 12 UStG 1994 entsprechen, wird von…
…1 Z. 3 lit. c UStG 1994 müssen Rechnungen bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich machen. Allgemeine Bezeichnungen wie Reparatur, Lohnarbeit oder Fuhrleistung ohne weitere Angaben werden als unzureichend erachtet. Bei Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei ist die Bezeichnung „vom 1.12.2007 bis…
…82 in den Belegen vorhanden. Die Kassaeingangsbelege weisen alle einen Nettobetrag, die darauf entfallende Umsatzsteuer und den Bruttobetrag auf. Eine Leistungsbeschreibung über Art und Umfang und Zeitraum der durchgeführten Leistungen ist nicht vorhanden. (Der persönlich haftende Gesellschafters der Bw.) erklärte, dass die Arbeiter der Fa…
…nicht (bloß) ein Einsatz von Arbeiter-Leistungszeiten, sondern die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bzw. Leistungen. Die in der Rechnung enthaltenen Angaben weisen nicht die Art und den Umfang der erbrachten bzw. vereinbarten Leistung bzw. Leistungen aus, sondern sind als Arbeitseinsatz-Angaben ("Wareneinsatz") anzusprechen. Auf…
…Jahr 2011 wird, ausgehend von einem Einkommen in Höhe von € 19.765,14 als Bemessungsrundlage, festgesetzt mit € 925,89. Bisher waren vorgeschrieben € 1.004,00. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…und Umfang der Leistung in der Rechnung nicht angeführt werden. Eine solche Rechnung stellt keinen tauglichen Belegnachweis für den Vorsteuerabzug dar. In der mündlichen Verhandlung legte die Geschäftsführerin der Bw. (Leistungsempfängerin) Aufstellungen vor, aus denen die Leistungen der sieben Seminarleiter (Mitunternehmer des Leistungserbringers) "nach Art…
…betrachten, nämlich Betriebsausgaben nur in Höhe von 50% des Bruttoaufwandes für 2007 bzw. der Banküberweisungen an die Fa. D und E für 2008 mit der Begründung anzuerkennen, dass nicht feststellbar sei, wer die Leistung erbracht habe. Da es im Gegensatz zu dem o.a. Erkenntnis…
…und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt, 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und…
…0133). Darüber hinaus wäre die Leistung der Art und Umfang nach nicht ausreichend definiert worden. Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen wie "Sanierung oder/und Umbau" würden keine handelsüblichen Bezeichnungen darstellen. Im Berufungsverfahren gegen die Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum August 2001 wurde in der Folge eingewendet, dass bereits…
…nach Art und Umfang; Darstellung der Einbindung des inländischen Unternehmens in eine international verlaufende Wertschöpfungskette des Konzerns; Auflistung der wahrgenommenen Funktionen, des eingesetzten Vermögens und der übernommenen Risiken (Funktions- und Risikoanalyse, siehe im Detail Rz 415 ff); Begründung für die Auswahl der angewendeten Verrechnungspreismethode und…
…Z 3 UStG 1994 muss eine Rechnung die Art und den Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Eine Urkunde, die nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben enthält, ist nicht als Rechnung i.S. dieser Gesetzesstelle anzusehen und kann auf eine solche Urkunde der Vorsteuerabzug…
…Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen. Die Rechtsprechung stellt fallweise auch auf die betriebliche Verwendung ab. Entscheidend ist die Art der Nutzung. Die betriebliche Veranlassung ergibt sich aus dem Einsatz im…
…vom Finanzamt angenommen - auch Art und Umfang der Leistung nicht ausreichend bestimmt bezeichnet ist. 5) In der Rechnung der Bau K GmbH vom 8. Juli 1998 über brutto 286.643 ATS wird als Leistungsbeschreibung angeführt "Fliesenlegearbeiten Neubau Personal- u. Appartementhaus, Lieferung und Verlegung der Fliesen…
…DA) e)Der Antragsteller weist anhand von Aufzeichnungen und Daten der letzten drei Jahre vor Antragstellung nach, dass er über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um seinen Verpflichtungen in Bezug auf Art und Umfang seiner Geschäftstätigkeit nachzukommen, und vor allem keinen Negativsaldo bei den Aktiva…
…entsprechende Angaben zu Art (Buchbindehilfsarbeiten) und Umfang (278,5 Stunden) der von der Bw. gegenüber der Firma S. erbrachten Leistung. Dem Berufungsbegehren, die Vorsteuern hinsichtlich der Rechnungen A... KEG anzuerkennen konnte daher nicht entsprochen werden. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 1998 und 1999 tritt…
…ob sie allenfalls im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen stehen. Handelsüblich ist eine Bezeichnung, die für den fraglichen Lieferungsgegenstand allgemein verwendet wird. Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden. Bezeichnungen wie Reparaturarbeiten, Lohnarbeiten, Fuhrleistungen ohne weitere Angaben werden als unzureichend erachtet…