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EAS 3338Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0505-VI/8/201324.09.2013

…wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von § 50d dEStG erhoben und nur insoweit reduziert, als dies dem österreichischen Gesellschafter (natürliche Person) auf Grund seines individuellen Entlastungsanspruches zustünde (Kürzung der deutschen KESt auf 15%), dann kann dieser auf § 50d dEStG gestützte Besteuerungsdurchgriff zu einem internationalen…

EAS 3359Gewinnausschüttung einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine mittelbar beteiligte natürliche Person über zwischengeschaltete inländische Kapitalgesellschaft und österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0113-VI/8/201605.04.2016

…die unmittelbar die Familiengesellschafter treffen sollte. Die solcherart in Deutschland besteuerten Dividenden wurden sodann anlässlich der Ausschüttung durch die österreichische Familienholding ein zweites Mal ebenfalls unmittelbar in den Händen der Familiengesellschafter dem KESt-Abzug unterworfen. Bei dieser Sukzessivbesteuerung wurde eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der…

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

…eine KESt-Bemessungsgrundlage von 88.941,21 Euro (Probe: 88.941,21*0,15 = 13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt…

EAS 2807Inlandsgewinnausschüttung an eine inländische KG mit deutscher GmbH-Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0044-IV/4/200705.02.2007

…Wiener Gesellschaft nur dann vom KESt-Abzug, wenn der begünstigte Dividendenempfänger "unmittelbar" an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Dem Gesetzeszweck entsprechend kann dieses "Unmittelbarkeitserfordernis" bei Beteiligung im Wege einer Personengesellschaft nicht als erfüllt angesehen werden, weil bei der KESt-Abrechnung sonst weiterführende Recherchen getätigt werden…

EAS 752DBA-Quellensteueranrechnung im Fall von Stückzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/2-IV/4/9513.11.1995

…DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die inländische Bank vorgenommen werden (Z 1.3.3 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen, AÖF Nr. 15/1994…

EAS 2140Nichtanrechnung der KESt wegen deutscher Verluste in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/54-IV/4/0205.11.2002

…Unterbleibt diese Anrechnung, weil nach Ausgleich mit deutschen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung keine deutsche Einkommensteuer von den Zinsen erhoben wird, dann hat dies nicht zur Folge, dass hierdurch das Besteuerungsrecht Österreichs wieder verloren geht. Eine Rückzahlung der österreichischen KESt ist daher nicht möglich. Mit…

EAS 1741Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/16-IV/4/0017.10.2000

…ATS 20.000,- bezogen, die nach Abzug der argentinischen Quellensteuer mit ATS 17.500 überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von ATS 5.000,- auf ATS 2.500.-, die - im Fall einer Antragsveranlagung nach § 97 Abs…

EAS 440Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9404.05.1994

…GZ 14 0210/6-IV/14/93). In solchen Fällen (also nur dann, wenn Endbesteuerungswirkung eintritt) können die inländischen Banken die DBA-konforme Steuerentlastung durch eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die KESt vornehmen. Es ist nicht erkennbar, wie sich in derartigen Fällen für Banken Probleme…

EAS 2247KESt auf deutschen Lebensversicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 294/1-IV/4/0303.03.2003

…3 des Abkommens die Verpflichtung, die deutsche KESt auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen (EAS 389). Scheitert diese Anrechnung der deutschen Steuer bei einer in Österreich ansässigen Versicherungsnehmerin, weil der Versicherungsschutz durch eine fremdfinanzierte Einmalprämie erlangt wurde und die Finanzierungskosten höher sind als die Differenz zwischen…

EAS 302Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 844/10/1-IV/4/9315.09.1993

Werden von Steuerinländern Auslandsanleihen bei österreichischen Banken gehalten und ergibt sich auf Grund von DBAs das Erfordernis einer Anrechnung ausländischer Steuern auf die österreichische Kapitalertragsteuer, so kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer…

EAS 597KESt-Pflicht deutscher Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/14/1-IV/4/9516.03.1995

…dem deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). Die auf die inländischen Einlagezinsen entfallende österreichische Kapitalertragsteuer, die nur in Österreich…

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

…dass im Fall einer DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern auf die KESt ein amtlicher Ansässigkeitsnachweis in Österreich vorliegen muss; denn bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der…

EAS 389Anrechnungsvoraussetzung für die deutsche KESt auf Sparanteilen in Versicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/3/1-IV/4/9418.02.1994

…den Fällen der "Kurzläufer" gemäß 27 Abs. 1 Z 6 EStG der Fall), ergibt sich aus Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens die Verpflichtung, die deutsche KESt auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. 18. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…dann tritt durch die auf deutscher Seite vorgenommene Herabsetzung des Anrechnungsbetrages um rund S 600.000,- und durch die damit verbundene Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 15% eine Doppelbesteuerung ein. Die österreichische Kapitalertragsteuer ist in Nichtbeachtung des Revisionsprotokolls zum DBA-Ö/Deutschland…

EAS 382Kapitalerträge einer in Österreich lebenden US-Staatsbürgerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4983/5-IV/4/9411.02.1994

…wobei auf Grund des DBA keine Verpflichtung für die USA besteht, die österreichische KESt auf die US-Einkommensteuer anzurechnen. Werden Veranlagungen in US-Anleihen vorgenommen, bei denen ebenfalls die kuponauszahlende Stelle sich im Inland befindet und sonach inländische KESt anfällt, besteht für Österreich die Verpflichtung…

EAS 554Endbesteuerung von Kapitalerträgen österreichischer KGs mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 595/1/1-IV/4/9419.12.1994

  Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…

EAS 767Deutscher Solidaritätszuschlag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1493/1/1-IV/4/9527.11.1995

…Abs. 2 lit. b in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland); der überschreitende Teil der deutschen KESt ist samt Solidaritätszuschlag über Antrag zu erstatten (deutsche erstattende Behörde ist das Bundesamt für Finanzen, Friedhofstraße 1, D-53 225 Bonn, Tel. +/228/6041). 27. November…

EAS 339Endbesteuerte schweizerische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/1/1-IV/4/9324.11.1993

…die bei österreichischen Banken gehalten werden, Zinsen aus der Schweiz bezogen, die sowohl in der Schweiz der 35%igen Verrechnungssteuer als auch in Österreich der 22%igen KESt unterliegen, so steht gemäß Artikel 11 DBA-Schweiz dem Anleiheinhaber das Recht zu, eine Rückerstattung der schweizerischen…

EAS 3126Portfoliodividenden an ausländische Pensionskassen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0320-IV/4/201017.02.2010

…die Aufsichtsbehörde ihres Herkunftslandes zählt, und wenn sie andererseits bei den erteilten Pensionszusagen die 80%-Grenze bezüglich des letzten laufenden Aktivbezuges beachten. Für die KESt-Entlastung ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart, sondern jenes Finanzamt zuständig, dem die Erhebung der…

EAS 685Beteiligung an einer vermögensverwaltenden amerikanischen Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/8/4-IV/4/9501.08.1995

…Sinn des § 95 Abs. 3 EStG) kommt es zu einer KESt-Finalbesteuerung in Österreich. Liegt kein ausländischer Kapitalanlagefonds vor, dann findet bei einer vermögensverwaltenden ausländischen Personengesellschaft - im wesentlichen wie im Fall des ausländischen Kapitalanlagefonds - ebenfalls ein steuerlicher Durchgriff auf die österreichischen Investoren statt, sodass der…