…nichtausgleichsfähigen Verlust von öS 99.153,--, einbehaltene KESt von endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen mit öS 6.966,-- und in diesen Einkünften aus Gewerbebetrieb enthaltene endbesteuerungsfähige Kapitalerträge zum vollen Steuersatz in Höhe von öS 27.864,-- gesondert festgestellt. Der Bw. hatte bereits gegen den ursprünglich ergangenen Einkommensteuerbescheid Berufung…
…14 Anrechnung KESt Im Jahr 1998 wurde die Anrechnung der entrichteten KESt beantragt, es sind daher alle grundsätzlichen endbesteuerten Erträge zu erfassen. Dazu gehören auch die verdeckten Ausschüttungen lt. BP: | | 1998 | Verdeckte Ausschüttungen Firma M GmbH | 96.780 | Anrechenbare KESt…
…Bw | 6.212.663 | 187.600 Tz 26: Anrechnung Kapitalertragsteuer siehe BP-Bericht vom 31.3.2000 über die BP Hotel W Betriebs GmbH Tz 43 | | 1994 | 1995 | Anrechnung KESt - Kostentragung durch Bw | -1.366.786 | -41…
…aus Gewerbebetrieb käme - wie der Bw. richtig errechnet - eine Einkommensteuer von € 0,-- (vor Absetzbeträgen und Anrechnung KESt) zur Vorschreibung, während ohne Hochrechnung die Einkommensteuer (vor Absetzbeträgen und Anrechnung KESt) gemäß dem beigeschlossenen Berechnungsblatt € 770,04 beträgt. Diesen steuertechnischen Effekt der Hochrechnung hat der…
…2008 bis 2018 beträgt rund T Euro -1.190. Die Körperschaftssteuer ist daher für die einzelnen Veranlagungszeiträume in Höhe der Mindest-KöSt festzusetzen. Die Versagung einer KESt-Anrechnung bzw. Gutschrift durch das Finanzamt mit der Begründung, dass sich aus nicht getilgten Verbindlichkeiten ein steuerlicher Gewinn…
…diesem Streitjahr nicht stellt. Die Zinsen der Streitjahre 2001 bis 2003 liegen unter dem Veranlagungsfreibetrag, der jedoch für die Entscheidung über die KESt-Anrechnung gemäß § 46 Abs 1 Satz 2 EStG 1988 nicht anzuwenden ist (vgl auch UFS 15.1.2007, RV/1906-W/05…
…Kapitalerträge und Einkünfte einer Privatstiftung" und regelt damit einen besonderen Steuersatz für bestimmte Sondereinkünfte der Privatstiftung. Stangl legt sich zur Anrechnung im Veranlagungsverfahren nicht fest, geht zwar davon aus, dass eine zu Unrecht in Abzug gebracht KESt im Zuge der Veranlagung der Privatstiftung gutzuschreiben ist…
…Eingabeblatt für das Jahr 1999, mit dem beispielhaft aufgezeigt werden sollte, dass die Steuerberechnung trotz datenmäßiger Einbeziehung endbesteuerter Kapitalerträge (aus vGA) und Kapitalertragsteuer zu keiner KESt-Anrechnung führt. Damit verbleibe als etwaiger Wiederaufnahmegrund nur die erstmalige Geltendmachung von pauschalen Betriebsausgaben. Soweit der Bw darzutun versuche…
…wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von § 50d dEStG erhoben und nur insoweit reduziert, als dies dem österreichischen Gesellschafter (natürliche Person) auf Grund seines individuellen Entlastungsanspruches zustünde (Kürzung der deutschen KESt auf 15%), dann kann dieser auf § 50d dEStG gestützte Besteuerungsdurchgriff zu einem internationalen…
…das Ergebnis der Kontrollrechung höher sein als die Steuer nach der "Normalvariante", dann wird die Kontrollrechnung verworfen. Eine Durchführung entsprechender Vergleichsrechnungen ergibt dazu Folgendes: KESt-Anrechnung 2000 (Beträge in ATS): | Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit | | | 305.535 | Einkünfte aus Kapitalvermögen |…
…der Bf. betreffend seines Hälfteanteiles an den o. e. Dividenenerträgen iHv Euro 14.631,23 eine - pauschale - KESt-Anrechnung im Ausmaß von 15% bzw. Euro iHv Euro 2.194,68, beinhaltend Euro 131,25 für seinen Hälfteanteil an der Dividende von der B, Euro 30…
…die unmittelbar die Familiengesellschafter treffen sollte. Die solcherart in Deutschland besteuerten Dividenden wurden sodann anlässlich der Ausschüttung durch die österreichische Familienholding ein zweites Mal ebenfalls unmittelbar in den Händen der Familiengesellschafter dem KESt-Abzug unterworfen. Bei dieser Sukzessivbesteuerung wurde eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der…
…eine KESt-Bemessungsgrundlage von 88.941,21 Euro (Probe: 88.941,21*0,15 = 13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt…
…verdeckten Ausschüttungen an einen Nichtgesellschafter nicht denkbar ist." Ergänzend wird noch angeführt, dass gem. Entscheid des VwGH vom 25.3.1999, 97/15/0059 eine Anrechnung einer derartigen KEST jedenfalls in Betracht kommt. Der VwGH führt dazu folgendes aus: "Gemäß § 46 EStG Abs. 1 Z…
…verdeckten Ausschüttungen an einen Nichtgesellschafter nicht denkbar ist. Ergänzend wird noch angeführt, dass gem. Entscheid des VwGH vom 25.3.1999, 97/15/0059 eine Anrechnung einer derartigen KEST jedenfalls in Betracht kommt. Der VwGH führt dazu folgendes aus: "Gemäß § 46 EStG Abs. 1 Z…
…Ziffer 1. [...] Ziffer 2. Die Anrechnung ist betraglich insoweit ausgeschlossen, als der Steuerpflichtige den Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag oder einen Kinderabsetzbetrag vermittelt. [...]" Erwägungen Die Bf bezog ausschließlich KESt-freie Auslandseinkünfte in Höhe von € 1.132,00 (EUZ-Kontrollmitteilung). Eine Einkommensteuererklärung 2009 wurde übermittelt. Die…
…1 Z. 1a KStG (u.a. Tatbestandsmerkmal "der Unmöglichkeit einer KESt-Anrechnung") liegt in der Sphäre der steuerpflichtigen Anteilsinhaber; insbesondere Publikumsfonds könnten diese Aufgabe für ihre Anteilinhaber nur schwer erfüllen. Zurechnungssubjekt von Dividenden ist, wer im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien ist (jüngst…
…dass diese KESt-Anrechnung zwar prinzipiell möglich sei, aber nach dem Wissenstand der Behörde, die ausländischen Kapitalerträge der Anstalt in Liechtenstein von der Einkommensbesteuerung ausgenommen seien. Dadurch werde die Steueranrechnung hinsichtlich dieser Kapitaleinkünfte nicht wirksam und sei die Vollerstattung der österr. KESt ein möglicher steuersparender…
…weiterhin in Konflikt mit EU Recht, da eine Ungleichbehandlung einer ausländischen Körperschaft im Vergleich mit einer inländischen Körperschaft nach wie vor vorliegt. Eine inländische Körperschaft verliert ihre Eigenschaft als Körperschaft und damit die Berechtigung zur Anrechnung der KESt nicht, wenn sie Gegenstand einer umfassenden persönlichen…
…zu einer doppelten oder mehrfachen Versteuerung derselben Kapitalerträge, da zum (späteren) Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge die Verpflichtung einer kuponauszahlenden Stelle zum vollen KESt-Abzug unberührt bleibe. Die Gesetzeslage biete in diesem Zusammenhang keine Möglichkeit zur Anrechnung einer bereits entrichteten KESt. Auch eine Erstattung gem…