…Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) müssen die nach deutschem Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben (EAS 524); dies allerdings unter der weiteren Einschränkung, dass keine Verlustdoppelverwertung herbeigeführt wird (EAS 683…
…müsste diesfalls als Beilage eine Erläuterung der gewählten Schätzungsmethodik und eine Berechnung des im Rückerstattungsantrag geltend gemachten Rückerstattungsbetrages angeschlossen werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, die angestellte Schätzung auf dem Amtshilfeweg mit der französischen Steuerverwaltung einer Überprüfung zu unterziehen. Bundesministerium für Finanzen, 10. Oktober 2007
Erzielt eine inländische KG im Jahr 1998 einen Gewinn, dann wird ein 1997 erlittener Verlustanteil eines deutschen Kommanditisten, der in Deutschland bei der Veranlagung 1997 zum Verlustausgleich zugelassen worden ist, nach lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des am 24. August 2000…
…ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits zur Begründung einer deutschen Betriebstätte im Sinn der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland. Verluste, die in der deutschen Betriebstätte anfallen, sind nach der geltenden Rechtslage…
…die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine "Betriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland in Deutschland unterhält. Für diese Beurteilung ist vor allem das Vorliegen einer Vertragsabschlussvollmacht…
…à la Communauté européenne", verfasst von Eduard Chambost, erschienen im Verlag Sand, Paris 1993, auch die Bermuda-Islands) und ergeben sich zusätzlich für die österreichische Steuerverwaltung eindeutige Hinweise, dass durch die Kostendurchleitung durch Österreich eine Umgehung deutscher Steuern angestrebt wird, so kann dies nach den…
…DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung aber die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Es trifft wohl zu, dass Z 10 des Schlussprotokolls "ständige Vertretungen" nicht als Betriebstätte behandelt wissen will, wenn ein Angestellter des Unternehmens keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt…
…Anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche Ende Februar 2000 wurde festgestellt, dass diese im Jahr 1954 getroffene Regelung nach wie vor gültig und auf der Grundlage des inländischen Rechtes der beiden Staaten auch vollziehbar ist. Damit folgt sowohl das zwischenstaatliche wie auch das innerstaatliche Steuerrecht der…
…das deutsche Bankhaus zukommt, da das DBA-Deutschland - abweichend von den modernen OECD-konformen Abkommen - darauf nicht Rücksicht nimmt und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des DBA-Deutschland, derzufolge "ständige Vertretungen…
… 29 BAO dar. Damit liegt aber auch eine Betriebstätte im Sinn des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem Jahr 1954 vor, wenn dieses Büro nicht unter den taxativen Ausnahmekatalog der Ziffer 9 des Schlussprotokolls zum DBA fällt. Die bloße Requirierung von Werbern könnte wohl…
Gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland-2000 können Verluste, die ab 1998 in der österreichischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an…
…Österreich abgeklärt werden. Lediglich hinsichtlich der Umstellung der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft wird es nach Maßgabe des Schlussprotokolls zu Artikel 5 DBA-Deutschland-2000 ausgeschlossen sein, in der österreichischen Tochtergesellschaft eine Vertreterbetriebstätte der deutschen Muttergesellschaft zu erblicken. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…der geschäftsführenden Organe zugehen; dies ist der Sitz der Gesellschaft. Aus Z 2 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 3. Dezember 1997 in Dresden ergibt sich weiters, dass dieses Prinzip auch für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt; nur insoweit soll es hier nicht gelten, als der Geschäftsführer neben…
…Betriebstätteneigenschaft besitzen. Im Übrigen liegt - unabhängig davon, ob eine Betriebstätte im Sinn des DBA gegeben ist - jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 vor, die Lohnsteuerabzugspflicht nach sich zieht. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass die Frage, ob im Sinn des DBA-Deutschland eine…
…EAS-Verfahrens nicht mit bindender Wirkung in Fragen der von den nachgeordneten Abgabenbehörden zu treffenden Sachverhaltsfeststellungen eingegriffen werden kann; dies würde nur dann geschehen, wenn sich durch Sachverhaltsbeurteilungen grenzüberschreitende Konfliktsituationen ergeben. 26. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…China innerhalb von 5 Monaten zu errichten, dann liegt keine Baubetriebstätte in China vor. Es kann daher in einem solchen Fall durchaus 10 Monate dauern, um das Personal vor Ort mit der Arbeitsmethode des Bohrturmes ausreichend vertraut zu machen; gemäß Schlußprotokoll kann durch eine solche…
…24 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland (1954) genannten 30-km-Zone gelegen ist. Die Zonengrenze wird hiebei nicht durch die Straßenkilometerentfernung, sondern durch die Luftlinienentfernung zur Staatsgrenze bestimmt (siehe zB EAS 184, EAS 1020). Ist daher der Wohnsitz 37 km von…
…Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für den…
…nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Unterhält eine in Japan ansässige Kapitalgesellschaft, die Frachtschiffe im internationalen Seetransport betreibt, auftragbeschaffende Tochtergesellschaften in Deutschland und in Österreich, dann kann die österreichische Tochtergesellschaft auch dann nicht zu einem "abhängigen Vertreter" der deutschen Schwestergesellschaft werden, wenn sie künftig Frachtaufträge nicht mehr im eigenen Namen entgegennimmt…