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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1213

Abgrenzung betriebstättenbegründender Assistenzleistungen in China

geltende FassungEAS-Auskunft04 1662/1-IV/4/98vom 19.01.1998

Wortlaut laut Findok

  Artikel 5 Abs. 3 lit. a DBA-China legt fest, daß Bauausführungen und Montagen einschließlich Aufsichtstätigkeit ab Überschreiten einer Frist von 6 Monaten betriebstättenbegründend wirken. Artikel 5 Abs. 3 lit. b legt ergänzend dazu fest, daß österreichische Unternehmen, die eine betriebstättenbegründende Bauausführung oder Montage in China vornehmen, auch insoweit eine Betriebstätte dort unterhalten, als eine länger als 6 Monate andauernde Entsendung von Personal zwecks Beratung des chinesischen Kunden im Zusammenhang mit dieser betriebstättenbegründenden oder einem anderen China-Projekt dieses österreichischen Unternehmens erfolgt. Das Schlußprotokoll zu Artikel 5 bezieht sich ebenfalls auf 6 Monate übersteigende Assistenzleistungen, allerdings nur auf solche, bei denen das österreichische Unternehmen keine betriebstättenbegründende Bauausführung oder Montage in China durchführt. Gelingt es daher einem österreichischen Unternehmen, einen Bohrturm in China innerhalb von 5 Monaten zu errichten, dann liegt keine Baubetriebstätte in China vor. Es kann daher in einem solchen Fall durchaus 10 Monate dauern, um das Personal vor Ort mit der Arbeitsmethode des Bohrturmes ausreichend vertraut zu machen; gemäß Schlußprotokoll kann durch eine solche Langzeitberatung jedenfalls keine Steuerpflicht für das Unternehmen in China ausgelöst werden. Anders aber ist der Fall zu beurteilen, wenn das Schlußprotokoll nicht zur Anwendung gelangen kann, weil die Errichtung des Turmes z.B. 7 Monate dauert; in diesem Fall endet die Betriebstätte nicht nach Ablauf der technischen Montage (lit. a), sondern erst nach Beendigung der Assistenzleistungen (lit. b). 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BauausführungenMontagen6-Monats-FristPersonalentsendungBaubetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1662/1-IV/4/98
Stammnummer
26236
Gültig
19.01.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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