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EAS 807Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 19/1-IV/4/9629.01.1996

… Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…

EAS 898Veräußerung der Anteile an einer steuerfreien südafrikanischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 19/3-IV/4/9602.07.1996

Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft im Mai 1996 ihren gesamten Anteil am Aktienkapital einer 1994 gegründeten südafrikanischen Kapitalgesellschaft in Höhe von 25,5% veräußert, dann steht für den hierbei anfallenden Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG Steuerfreiheit zu. Besteht der…

EAS 1951Remittance-Klausel im DBA-Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/19-IV/4/0119.11.2001

…den Quellenstaaten der Dividendeneinkünfte bewirkt. Denn wenn in derartigen Fällen mit den Drittstaaten keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, dann könnte durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 48 BAO eine Entlastung von der Doppelbesteuerung herbeigeführt werden. 19. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 1913Lizenzgebührenbegriff im DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/19-IV/4/0108.08.2001

…vor die Auffassung, dass dem in Art. VIII Abs. 2 DBA-USA (1956) verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist. Danach umfasste dieser Ausdruck nicht Videofilme, die in…

EAS 2283Engagement eines niederländischen Orchesters für Konzerte und CD-Produktionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 191/1-IV/4/0306.05.2003

…III Nr. 14/2003, eine Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 erwirkt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezüglich in einem "Verständigungsverfahren" die Entlastungsberechtigung des niederländischen Orchesters anerkannt wird. Dieses "Verständigungsverfahren" (das im Wesentlichen darin besteht, dass dem BMF seitens des niederländischen Finanzministeriums…

EAS 1947In Österreich tätiger jugoslawischer Journalist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1947/1-IV/4/0105.11.2001

…kümmern. Diese Sichtweise wird auch durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt (z.B. VwGH v. 8.6.1988, 87/13/0170 und v. 14.3.1990, 89/13/0115). Ist daher Jugoslawien der Ansässigkeitsstaat von in Österreich akkreditierten Journalisten, dann wird es Aufgabe Jugoslawiens sein…

EAS 86Verlustvortragsbeschränkung für Steuerausländer EG-konform
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/3/1-IV/4/9204.02.1992

…Dez. 1990 über die Verwertung von Auslandsverlusten (Amtblatt C 53 der Europäischen Gemeinschaften v. 28.2.1991, S. 30); sie geht durch die Subsidiärverwertungsmöglichkeit sogar noch über den EG-Verpflichtungsrahmen hinaus. 4. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 85Vertreter mit Warenlager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/1/1-IV/4/9231.12.1992

…10 vor, dass ein Vertreter, der über ein Warenlager verfügt, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt (selbst wenn er gar nicht zu Vertragsabschlüssen berechtigt wäre), eine inländische Betriebstätte begründet. 31. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 102Dienstnehmerauslandsentsendung durch Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/5/1-IV/4/9216.03.1992

…immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" sein; der inländischen Zweigniederlassung der US-Gesellschaft kommt diese Eigenschaft aber nicht zu (siehe auch BFH v. 29.1.1986, BStBl. 1986, II, 513). 16. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 144Kreditverkäufe nach Korea
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/7/1-IV/4/9203.07.1992

…der Begriff des "Nutzungsberechtigten", nach dessen Ansässigkeit sich bestimmt, welcher Staat steuerberechtigt ist, ist der Nutzungsberechtigte der Zinsen (dh. der über die Zinsen wirtschaftlich Verfügungsberechtigte) und nicht der Käufer der exportierten Waren. 3. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 139Schiffsbauconsulting im Rahmen deutscher Entwicklungshilfeprogramme in Indonesien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1926/1/1-IV/4/9230.06.1992

…3 lit. a des österreichisch-indonesischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 454/1988, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch Zuschüsse, die vom deutschen "Centrum für internationale Migration und Entwicklung" bzw. von der "Arbeitsgemeinschaft Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit GMBH" im Rahmen der deutschen…

EAS 186Assistenzleistungen einer niederländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/8/1-IV/4/9202.11.1992

…der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 79/1986). Im Rahmen der Ziffer 123 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze werden diese Grundsätze - und damit auch die Anwendung von Artikel 7 DBA-Niederlande - auch zu gelten haben, wenn im Bereich von Forschung und Entwicklung steuerlich anzuerkennende Kostenverteilungsverträge (Kostenumlageverträge, nicht jedoch…

EAS 199Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/9/1-IV/4/9224.11.1992

…und verkauft die Produkte schließlich selbst in Ungarn. Dass die österreichische Muttergesellschaft bei der gesamten Transaktion lediglich die Aufgabe der manuellen Verpackung übernehmen und offenbar nur diese abgegolten bekommen soll, erscheint ungewöhnlich. 24. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 209Zinsenendbesteuerung und Zuzugsbegünstigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1966/1/1-IV/4/9204.12.1992

…der Zuzugsbegünstigung zu einer Einkommensteuerdurchschnittsbelastung von 20% wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 2% erstattungsfähig sein. Im Fall einer Kapitalertragsteuererstattung bleibt die der Endbesteuerung innewohnende Abgeltungswirkung hinsichtlich der Vermögensteuer und Erbschaftssteuer erhalten. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 222KESt-Entlastung für völkerrechtlich privilegierte Personen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1968/1/1-IV/4/9211.02.1993

…Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen wird im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei…

EAS 248Aufsichtsratstätigkeit bei einem russischen Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/13/1-IV/4/9315.03.1993

…steht das Besteuerungsrecht an den Aufsichtsratsvergütungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-UdSSR Österreich zu; eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn die Tätigkeit eine 183 Tage übersteigende Aufenthaltsdauer in Russland erfordert. 15. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 238Handelsvertreter mit Auslieferungslager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/11/1-IV/4/9327.02.1993

…nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 256Frist für schweizerische Rückerstattungsanträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/11/1-IV/4/9309.04.1993

…von drei auf fünf Jahre hat Österreich innerstaatlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Abkommensverpflichtung zur Steuerentlastung innerhalb dieses erweiterten Zeitraumes zu erfüllen. Das BM für Finanzen hält daher nach wie vor an seiner mit Erlass vom 27. Mai 1980, AÖFV. Nr. 179/80, geäußerten Auffassung fest…

EAS 504Keine Endbesteuerung für Einkünfte von US-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 192/7/1-IV/4/9422.09.1994

  Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20.9.1988, 87/14/0167, ergangen ist, wird die in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA geäußerte Rechtsansicht, dass die dem US-Trustvermögen…

EAS 504Steuerliche Behandlung einer amerikanischen Limited Liability Company (LLC)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 192/7/1-IV/4/9422.09.1994

…EAS-Verfahrens nicht möglich generell anzuerkennen, dass eine LLC für Zwecke der Besteuerung in Österreich als Körperschaft angesehen wird. Das BM für Finanzen wird nach Vornahme weiterer Untersuchungen auf die Angelegenheit zurückkommen. 22. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: