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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 209

Zinsenendbesteuerung und Zuzugsbegünstigung

geltende FassungEAS-AuskunftR 1966/1/1-IV/4/92vom 04.12.1992

Wortlaut laut Findok

  Steuerliche Zuzugsbegünstigungen gemäß § 103 EStG sehen regelmäßig vor, dass die begünstigungsfähigen Einkünfte einer Halbsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Wird künftig im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung zu beurteilen sein, ob eine Erstattung der 22-prozentigen KESt nach Maßgabe des im Novellenentwurf vorliegenden § 95 Abs. 4 EStG möglich ist, so ist die 22-prozentige KESt jener Einkommensteuer gegenüberzustellen, die sich unter Anwendung der Zuzugsbegünstigung ergibt. Führt die Anwendung der Zuzugsbegünstigung zu einer Einkommensteuerdurchschnittsbelastung von 20% wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 2% erstattungsfähig sein. Im Fall einer Kapitalertragsteuererstattung bleibt die der Endbesteuerung innewohnende Abgeltungswirkung hinsichtlich der Vermögensteuer und Erbschaftssteuer erhalten. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

ZuzugZinsenKapitalertragsteuerabzugKapitalerträgeErbschaftsbesteuerungSteuerrückerstattung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
R 1966/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18234
Gültig
04.12.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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