Findok · EAS-Auskünfte
EAS 209
Zinsenendbesteuerung und Zuzugsbegünstigung
geltende FassungEAS-AuskunftR 1966/1/1-IV/4/92vom 04.12.1992
Wortlaut laut Findok
Steuerliche Zuzugsbegünstigungen gemäß
§ 103 EStG sehen regelmäßig vor, dass die
begünstigungsfähigen Einkünfte einer Halbsatzbesteuerung zu
unterziehen sind. Wird künftig im Geltungsbereich der neuen
Zinsenendbesteuerung zu beurteilen sein, ob eine Erstattung der 22-prozentigen
KESt nach Maßgabe des im Novellenentwurf vorliegenden § 95 Abs. 4
EStG möglich ist, so ist die 22-prozentige KESt jener Einkommensteuer
gegenüberzustellen, die sich unter Anwendung der Zuzugsbegünstigung
ergibt. Führt die Anwendung der Zuzugsbegünstigung zu einer
Einkommensteuerdurchschnittsbelastung von 20% wird die Kapitalertragsteuer in
Höhe von 2% erstattungsfähig sein.
Im Fall einer Kapitalertragsteuererstattung bleibt die der
Endbesteuerung innewohnende Abgeltungswirkung hinsichtlich der
Vermögensteuer und Erbschaftssteuer erhalten.
4. Dezember
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 103 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 95 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- R 1966/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18234
- Gültig
- 04.12.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF