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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 898

Veräußerung der Anteile an einer steuerfreien südafrikanischen AG

geltende FassungEAS-AuskunftW 19/3-IV/4/96vom 02.07.1996

Wortlaut laut Findok

Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft im Mai 1996 ihren gesamten Anteil am Aktienkapital einer 1994 gegründeten südafrikanischen Kapitalgesellschaft in Höhe von 25,5% veräußert, dann steht für den hierbei anfallenden Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG Steuerfreiheit zu. Besteht der Unternehmensgegenstand der südafrikanischen Gesellschaft in einer landwirtschaftlichen Produktion samt Vermarktung, ist die Gesellschaft sonach operativ tätig, dann bewirkt die unter Ausnutzung südafrikanischer steuergesetzlicher Wahlrechte erlangte dreijährige Steuerfreiheit nicht, dass hiedurch nach § 10 Abs. 3 KStG die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinnes verloren geht. Wurde von der österreichischen Kapitalgesellschaft im Hinblick auf diesen Veräußerungsgewinn noch vor dem 1. Juli 1996 eine Vorweggewinnausschüttung an die österreichischen Gesellschafter vorgenommen, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung - wie jede andere offene oder verdeckte Gewinnausschüttung - noch dem 22-prozentigen Kapitalertragsteuersatz. 2. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AnteilsveräußerungKapitalertragsteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 19/3-IV/4/96
Stammnummer
15611
Gültig
02.07.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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