Findok · EAS-Auskünfte
EAS 199
Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskunftG 1999/9/1-IV/4/92vom 24.11.1992
Wortlaut laut Findok
Eine Beantwortung der gestellten Fragen erfordert eine
tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes, die nicht im
Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach
den geschilderten Fakten kauft eine ungarische Tochtergesellschaft Kosmetika in
Luxemburg ein, transportiert diese dann von Ungarn nach Österreich zu ihrer
Muttergesellschaft, beauftragt ihre eigene Muttergesellschaft mit der Verpackung
und verkauft die Produkte schließlich selbst in Ungarn. Dass die
österreichische Muttergesellschaft bei der gesamten Transaktion lediglich
die Aufgabe der manuellen Verpackung übernehmen und offenbar nur diese
abgegolten bekommen soll, erscheint ungewöhnlich.
24. November
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 1999/9/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18262
- Gültig
- 24.11.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF