…einem Steuerpflichtigen, der seit 4 Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint…
…Dies vor allem dann, wenn das deutsche Unternehmen auch weiterhin seine Produkte am österreichischen Markt absetzt (hier ist im Übrigen auch der Frage nachzugehen, ob anlässlich der Schließung der Tochtergesellschaft der Übergang des österreichischen Kundenstockes auf die deutsche Gesellschaft fremdüblich abgegolten und der österreichischen Besteuerung…
…Steuerentlastungsmaßnahme gesetzt wird, kann nicht generalisierend beantwortet werden, da dies von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches Interesse an einer Entlastungsmaßnahme erkennbar ist, wird idR auf österreichischer Seite nicht zugunsten von…
…Aus dem Umstand, dass nicht die KEG, sondern deren deutsche Gesellschafter mit den KEG-Einkünften besteuert werden, folgt, dass die KEG keine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG in Bezug auf die von ihr ausgezahlten Honorare treffen kann. Unter den gegebenen Umständen wäre es im übrigen eine…
…im Ausland erlitten worden sind, für einen Verlustvortrag in Österreich nicht herangezogen werden können; dies ungeachtet des Umstandes, daß diese Verlustvorträge bei der Besteuerung in den USA das Einkommen des Jahres 1996 der als Körperschaft besteuerten US-Partnership gekürzt haben. Diese Nichtverwertbarkeit der Verluste eines…
…im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland berücksichtigt worden sind, dies aber zu keiner wesentlichen Verminderung der Steuerbelastung der übrigen Einkünfte in Deutschland geführt hat (EAS 2034 und EAS 2562). Ergibt sich im vorliegenden Fall, dass die Steuerersparnis in Deutschland im Vergleich zu der durch…
…3.3.2. erster Absatz). Im zweiten Absatz der zitierten Regelung des Salzburger Steuerdialoges 2009 wird aber bestätigt, dass unter bestimmten Umständen zur Vermeidung einer unterjährigen Doppelbesteuerung der Lohnsteuerabzug unterbleiben kann. Wichtigste Voraussetzung ist, dass im Wesentlichen parallel zum österreichischen Lohnsteuerabzug im DBA-Ausland "Steuerzahlungen…
…Grunde richtig, dass die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 7 DBA-Bulgarien nicht der österreichischen Besteuerung unterliegen. Denn anders als in den übrigen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen geht bei Personen, die sich weniger als 183 Tage jährlich in Österreich aufhalten, das österreichische Besteuerungsrecht nicht nur dann unter, wenn die…
…hierzu nicht im EAS-Weg eine verbindliche Erklärung über die Angemessenheit dieser Preisgestaltung abgegeben werden, da dies als Sachverhaltsfrage der Beurteilung durch die zuständige Abgabenbehörde zu überlassen ist. Ohne im Übrigen auf die Übereinstimmung der gewählten Methodik mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen einzugehen, fällt aber auf…
…geleisteten Zinsen die steuerliche Abzugsfähigkeit genommen wäre. Im Übrigen wären gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 auch jene Zinsenzahlungen von der steuerlichen Abzugsfähigkeit ausgeschlossen, die auf Fremdmittel für den Erwerb der Beteiligung an der schweizerischen Tochtergesellschaft entfallen. Der Umstand, dass die aus der Schweiz bezogenen…
…Schweiz das Besteuerungsrecht nur an jenem Teil der Arbeitslöhne zu, der auf Tätigkeiten in der Schweiz entfällt, während das Besteuerungsrecht an den übrigen Arbeitslöhnen Österreich als Ansässigkeitsstaat übertragen wird. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, in welcher Form die Arbeitslöhne zufließen, als Barzahlungen oder Sachzuwendungen bzw…
…EStG unmittelbar an der Quelle erfolgen, wenn eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 vorliegt. In dieser Ansässigkeitsbescheinigung wird seitens der britischen Steuerverwaltung im übrigen auch mitgeteilt, ob auf die "subject to tax-Klausel" des Artikels 3 Abs. 2 des Abkommens zu achten ist…
…1 BAO gestützten Auftrages zur Nennung der wahren Empfänger der Provisionsbeträge gegeben, wobei dies unter den gegebenen Umständen nicht die liechtensteinische Anstalt sein kann. Nichterfüllung dieses Empfängerbenennungsauftrages zieht die Nichtabzugsfähigkeit der Provisionen in Österreich nach sich. Wenn nun diese Anstalt außerdem dem österreichischen Unternehmen ein…
…sein. Artikel VI umfasst die Entgeltteile für die Überlassung der Alleinlizenz und anderer Patente; diese Entgeltteile unterliegen insgesamt der Besteuerung in Indien und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Artikel VII umfasst die übrigen Entgelteile für die technischen Assistenzleistungen; allerdings nur mit jenem Teil…
…Großbritannien keiner Quellensteuerbelastung ausgesetzt werden, so dass allein aus diesem Grund schon kein Anrechnungstatbestand vorliegt; die 5-prozentige britische Steuer auf den Gewinnausschüttungen der britischen Tochtergesellschaft an die A-GMBH (die im übrigen nur bis zum österreichischen EU-Beitritt gemäß Art. 10 Abs. 1 lit…
…ein mit der österreichischen Gesellschaft "verbundenes Unternehmen", ist aber an ihr weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt (EAS 886). Das BM für Finanzen ist unter den gegebenen Umständen bereit, die vergleichbare Bestimmung des DBA-Großbritannien dementsprechend auszulegen. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass die Steuerentlastung nach Art…
…EStG verfügt; in einem solchen Fall kann davon ausgegangen werden, dass auch nach den Vorschriften des DBA-Italien der Bestand einer inländischen Betriebstätte und damit ein inländischer Besteuerungsanspruch gegeben sein wird. Der Umstand, dass die Verlegearbeiten bereits seit mehreren Jahren in Österreich ausgeführt werden, lässt…
…sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Die unter EAS 741 genannten Umständen ließen gewichtige Indizien erkennen, denenzufolge die an die US-Depotbank überwiesenen Gewinnausschüttungen anteilig den ADR-Inhabern steuerlich als deren Einkünfte zuzurechnen sind…
…deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen." Es ist richtig, dass Entwicklungen des internationalen Steuerrechts einen Einfluss auf das Verständnis von Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts entfalten können; so z.B…
…Gesellschafters im Sinn des DBA-Ö/FL. Das Formular verzichtet im Bestätigungsteil des Abschnitts IV bewusst darauf, die ausländische Verwaltung zu nötigen, auch die Verantwortung für die Richtigkeit der übrigen Angaben des Dividendenempfängers (insb. betriebliche Aktivität, eigene Arbeitskräfte, eigene Räumlichkeiten, steuerliche Zurechnung der Gewinnausschüttung) zu…