Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1542
Zuzug von Gesellschaftern einer US-Partnership aus Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftE 21/7-IV/4/99vom 25.10.1999
Wortlaut laut Findok
Verlegen Gesellschafter einer
US-Partnership im Jahr 1996 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich,
dann müssen ab Eintritt in die österreichische unbeschränkte
Steuerpflicht die Einkünfte aus der US-Partnership nach
österreichischem Steuerrecht ermittelt und der österreichischen
Besteuerung zugrundegelegt werden, da im DBA-USA nicht das Befreiungssystem,
sondern das Anrechnungssystem für die Vermeidung der Doppelbesteuerung
angewendet wird.
Dies hat zur Folge, daß Vorjahresverluste der
US-Partnership, also Verluste, die in der Zeit bloß beschränkter
Steuerpflicht im Ausland erlitten worden sind, für einen Verlustvortrag in
Österreich nicht herangezogen werden können; dies ungeachtet des
Umstandes, daß diese Verlustvorträge bei der Besteuerung in den USA
das Einkommen des Jahres 1996 der als Körperschaft besteuerten
US-Partnership gekürzt haben. Diese Nichtverwertbarkeit der Verluste eines
beschränkt Steuerpflichtigen gilt auch dann, wenn der beschränkt
Steuerpflichtige in den Folgejahren unbeschränkt steuerpflichtig geworden
ist (siehe Abschn. 65 Abs. 8 ESt-RL 1984).
Damit ist auf die Auswirkung der nach § 117 Abs. 7
EStG gegebenen Verlustvortragssperre in den Jahren 1996 und 1997 - die im
übrigen auch für Auslandsverluste gilt - sowie auf die Frage der
Folgen der stattgefundenen Berücksichtigung der US-Verluste für Zwecke
des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland nicht weiter einzugehen.
25. Oktober
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 117 Abs. 7 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 21/7-IV/4/99
- Stammnummer
- 2795
- Gültig
- 25.10.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF