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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2837

Anwendung der Kostenaufschlagsmethode

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0134-IV/4/2007vom 23.03.2007

Wortlaut laut Findok

Betreibt eine in Österreich errichtete GmbH einen Maschinen- und Ersatzteilhandel und werden die Maschinen von der deutschen Muttergesellschaft eingekauft, dann ist die Lieferung seitens der deutschen Muttergesellschaft an die österreichische Tochtergesellschaft zu fremdüblichen Preisen zu verrechnen. Soll hierbei die Kostenaufschlagsmethode in der Weise angewendet werden, dass auf die durch den Maschineneinkauf verursachten Personalkosten der deutschen Muttergesellschaft ein Aufschlag von 30% vorgenommen wird, so kann hierzu nicht im EAS-Weg eine verbindliche Erklärung über die Angemessenheit dieser Preisgestaltung abgegeben werden, da dies als Sachverhaltsfrage der Beurteilung durch die zuständige Abgabenbehörde zu überlassen ist. Ohne im Übrigen auf die Übereinstimmung der gewählten Methodik mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen einzugehen, fällt aber auf, dass der tatsächliche Herstellerabgabepreis etwa 33.000 (bei einem Herstellerlistenpreis von etwa 70.000) beträgt, sodass nach Berücksichtigung der Frachtkosten in Höhe von 2.000 für die deutsche Muttergesellschaft ein Gestehungspreis von rund 35.000 anfällt. Erhöht um die anteiligen Personalkosten (160) und Sondereinzelkosten (300) ergibt dies insgesamt Kosten für die deutsche Gesellschaft von rund 35.460. Der konzerninterne Verrechnungspreis nach Österreich soll sonach offensichtlich durch Erhöhung um 48 (30% von 160) mit 35.508 angesetzt werden. Sollte es nun so sein, dass die österreichische Gesellschaft in der Lage ist, die Maschinen zum ausländischen Herstellerlistenpreis (70.000) an Endverbraucher weiterzuverkaufen, was einem Rohaufschlag von 34.492 entspricht, so würde die österreichische Tochtergesellschaft - bezogen auf den österreichischen Endverbraucherpreis - eine Umsatzmarge von 49,27% (34.492:70.000x100) erzielen, wobei der deutschen Muttergesellschaft nur eine solche von 0,07% (48:70.000x100) verbliebe. Unvorgreiflich genauerer Sachverhaltsdurchleuchtungen ist unter solchen Umständen kaum vorstellbar, dass daran seitens der österreichischen Finanzverwaltung Anstoß genommen werden könnte. Bundesministerium für Finanzen, 23. März 2007

Normen und Schlagworte

KostenaufschlagsmethodeUmsatzmarge

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0134-IV/4/2007
Stammnummer
31387
Gültig
23.03.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF