…daher von einem mit 16% an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligten der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt, so hat dies ungeachtet der Aufrechterhaltung des mit unbeschränkter Steuerpflicht verknüpften inländischen Wohnsitzes gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Deutschland den Verlust der steuerlichen Erfassbarkeit der stillen Reserven…
…hierbei müsste die Übertragung aber auf körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen, die in inländischen Betriebstätten der österreichischen Kapitalgesellschaft verwendet werden. Zur "zeitverschobenen Doppelbesteuerung" würde es kommen, wenn die im Jahr 1997 in Österreich steuerlich erfassten und in den USA auf die Ersatzliegenschaft übertragenen stillen Reserven in einem…
…beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Überträgt daher ein in Monaco ansässiger Geschäftsmann seine Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften auf eine solche liechtensteinische Gesellschaft, gehen durch diese Transaktion keine österreichischen Besteuerungsrechte an den stillen Reserven der Beteiligungen verloren, sodass kein Anwendungsfall für die Vornahme einer Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG…
…bedarf es keiner weiteren Untersuchungen, ob in dieser Hinsicht Ungarn möglicherweise eine steuerliche Erfassung der stillen Reserven abkommensrechtlich untersagt wird und ob dies einen Rückfall des Besteuerungsrechtes an Österreich bewirken könnte. Der Umstand, dass Ungarn das ihm übertragene Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt, kann daher unter den…
…mittlerweile angewachsenen stillen Reserven erhöhte gemeine Wert im Zeitpunkt der schenkungsweisen Übertragung anzusetzen gewesen wäre. Angesichts des Umstandes, dass die schenkungsweise Übertragung auf deutscher Seite nunmehr nachträglich in den Händen der Eltern einer deutschen Wegzugsbesteuerung unterworfen wurde, wobei ein deutscher fiktiver Veräußerungserlös von 950.000…
…Die Besteuerung erfolgt mit dem Regelsteuersatz von 34%. Wird die Beteiligung an der deutschem GmbH veräußert, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn der Zwischensteuer des § 22 Abs. 3 KStG von 12,5%. Durch Übertragung der bei der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven auf die Anschaffungskosten anderer Beteiligungen kann…
…dann, wenn dieser Liquidationsgewinn im Wesentlichen in einer Sachausschüttung durch Übertragung der Beteiligung an der GmbH 2 besteht und hierdurch die Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung angewachsenen stillen Reserven erhalten bleibt. Um für den ausgeschütteten Liquidationsgewinn die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen zu können…
…Tschechien noch vor der geplanten Veräußerungstransaktion in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, dann geht damit die Liegenschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf die Kapitalgesellschaft über und löst nach österreichischem Recht in den Händen der österreichischen Gesellschafter eine Realisierung der stillen Reserven aus; und zwar ungeachtet des Umstandes…
…unentgeltlichen Vorgang, da dem Gesellschafter als Gegenleistung die Wertsteigerung seiner Beteiligung zukommt. Eine unterpreisige Veräußerung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen verstößt allerdings gegen den einkommensteuerlichen Fremdverhaltensgrundsatz. Der Vorgang würde daher nach österreichischem innerstaatlichem Recht zur Aufdeckung der in der Beteiligung enthaltenen stillen Reserven führen, die…
…Reserven aus. Aus diesem Grund wird daher die Ansicht vertreten, dass der Tatbestand des "Wegzuges" in § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 jenem Tatbestand entspricht, der den Anlass zur Aufdeckung der stillen Reserven infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat; denn das Prinzip des Anwendungsvorranges von…
Durch die von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wird im Fall des Zuzuges von Personen nach Österreich das Besteuerungsrecht am Wertzuwachs des Kapitalvermögens dieser Personen Österreich übertragen. Dieses Besteuerungsrecht ist nach den Abkommen nicht auf den erst nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs beschränkt. Werden daher Beteiligungen…
…Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn diese Bestimmung soll nicht dazu dienen, in Deutschland steuerhängig bleibende stille Reserven nur deshalb in Österreich…
…Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn diese Bestimmung kann nicht dazu dienen, in Österreich steuerhängig bleibende stille Reserven nur deshalb in Deutschland…
…vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13 Abs…
…Wert unter den Anschaffungskosten, ergeben sich daher im Wegzugszeitpunkt keine steuerlich erfassbaren positiven Einkünfte, wohl aber liegen steuerlich relevante negative Einkünfte vor. Der Tatbestand der "Wegzugsbesteuerung" erfordert den Eintritt von Umständen, die zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen. Diese Voraussetzung liegt aber…
…auf Grund des deutschen Umgründungssteuerrechtes ein Besteuerungsaufschub gewährt wird. Die Steuerfreistellung des vorliegenden Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite voraus, dass von der deutschen Steuerverwaltung der Weiterbestand einer Betriebstätte und die Aufrechterhaltung der Steuerhängigkeit der stillen Reserven bestätigt wird (EAS 2977). Bundesministerium für Finanzen, 21…
…von einer österreichischem GmbH Wirtschaftsgüter in eine zu 100% der österreichischen GmbH gehörende Kommanditgesellschaft in einem EU-Staat (zB Deutschland oder Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a (zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven…
…auch zu England ein DBA mit Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt und daher die Gewinne (Verluste) der ausländischen Betriebstätten unmittelbar in der österreichischen Besteuerungsgrundlage erfasst sind, entbindet nicht von einer fremdüblichen Gewinnzuordnung an die ausländischen Betriebstätten. Dies vor allem im Hinblick auf die Anwendung des Anrechnungshöchstbetrages…
…sich im Zusammenhang mit der Betriebseinbringung - in wirtschaftlicher Betrachtung - in den Händen von Steuerausländern bilden oder bilden könnten. Dieses Prinzip wird in § 16 Abs. 2 UmgrStG nicht davon abhängig gemacht, dass Österreich nach seinem derzeitigen innerstaatlichen Recht eine spätere Realisierung solcher stiller Reserven besteuern kann…
…österreichischer Steuerberater unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes seine Kanzlei aus Österreich nach Liechtenstein, dann sind nach Maßgabe von § 6 Z 6 EStG 1988 aus diesem Anlass die stillen Reserven aufzudecken und der Besteuerung zuzuführen. Die Bestimmungen über die Betriebsveräußerung sind analog anzuwenden (EStR 2000 Rz…