…unter Übernahme der Geschäftsführerfunktion für Barter-Geschäfte mit osteuropäischen Staaten in Österreich eine Sitz-GesmbH, die weder über eigene Räumlichkeiten noch über eigenes Personal in Österreich verfügt und deren Aktivitäten von einem österreichischen Geschäftspartner des Londoner Geschäftsmannes wahrgenommen werden, so wird hinsichtlich der von der…
…Mandate bzw. Geschäftsführertätigkeiten bei österreichischen Gesellschaften wahrgenommen, so sind die hierfür von den österreichischen Gesellschaften geleisteten Entgelte den als Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern agierenden physischen Personen zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag über die Übernahme der temporären Leitungsfunktionen ausschließlich mit der schweizerischen AG abgeschlossen…
…in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der in der Schweiz ansässigen Geschäftsführer…
… Wird von einer Vorarlberger GesmbH eine Tochtergesellschaft in Bozen errichtet und übernehmen die beiden in Österreich ansässigen Geschäftsführer der österreichischen Mutter-GesmbH auch die Geschäftsführung der Bozener Tochter-GesmbH (auf Grund eines zweiten Dienstvertrages mit dieser Bozener Tochter-GesmbH), dann steht Italien gemäß Artikel 15…
…einer dort bestehenden Tochter-GmbH zu übernehmen und wird während dieser Zeitdauer der österreichische Familienwohnsitz beibehalten (die Familie lebt weiterhin in Österreich), so spricht vieles dafür, dass die Begründung eines solchen Zweitwohnsitzes in Tschechien nicht zu einer Verlagerung des "Mittelpunktes der Lebensinteressen" nach Tschechien führt…
Ist ein Manager mit österreichisch/schweizerischem Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz) als Geschäftsführer bei einer schweizerischen Gesellschaft angestellt und wird er beauftragt, auch für die österreichische Schwestergesellschaft Geschäftsführungsfunktionen zu übernehmen, wobei ihm in Österreich hiezu ein Büro eingerichtet wird und ist weiters…
…Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform zu wählen (siehe auch EAS 1314). Es kann zu diesem Zweck a) ein Dienstvertrag zwischen dem entsandten Mitarbeiter und der österreichischen Tochtergesellschaft…
…Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird, sind die durch dieses Büro verursachten Betriebsausgaben (Honorare und Erfolgsprämien für die Repräsentantin, Büromiete, Übernahme der KFZ-Kosten der Repräsentantin) in Österreich steuerlich abzugsfähig. 30. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Beratung in allen technischen und kaufmännischen Angelegenheiten; b) Beratung bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben; c) Beantwortung von Kunden- und Lieferantenanfragen; d) Übernahme der Position des Geschäftsführers; und wird dieses Leistungspaket von der deutschen GmbH durch eine tageweise, jedoch 183 Tage jährlich nicht übersteigende…
…genannten Vergütungen Steuerabzugspflicht gemäß § 99 EStG (Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung) wohingegen die Übernahme der Geschäftsführung nicht als steuerabzugspflichtige Mitwirkung zu werten ist (VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165). Da keine der Vergütungen unter Artikel 17 DBA-Schweiz fällt, würde aber das Abkommen Österreich…
…die der österreichischen Gesellschaft aus dieser Übernahme der Leitungsfunktion für die deutsche Gesellschaft erwachsen. Ist das Sachverhaltsbild in diesem Zusammenhang so zu sehen, dass der Geschäftsführer zu 50% an die deutsche Gesellschaft verliehen wird und dass er aus diesem Grund seinem Arbeitgeber (der österreichischen Kapitalgesellschaft…
…Übernahme der Reiskosten in die USA besteht, darf nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen gemäß Artikel XIII Abs. 3 DBA-USA in den USA nicht besteuert werden; dies deshalb, weil die Republik Österreich und das für sie handelnde Bundesministerium unter den sehr weiten Begriff der…
…aus Südafrika und Burkina Faso sowie eine Tanzgruppe der Elfenbeinküste verpflichtet, wobei die vom Verein erbrachte Gegenleistung in der Übernahme der Reisekosten (Flug- und Vollpension für 14 Tage) von rund ATS 1,5 Mio. und in der Zahlung eines Taschengeldes an die insgesamt 94 Ensemblemitglieder…
…der als Mitglied des Vorstandes der inländischen Kapitalgesellschaft bestellt ist, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft und leistete er aufgrund des…
…dass keine Verlagerung von Aufwendungen der Künstler an den österreichischen Veranstalter eintritt (der oder die mitwirkenden Künstler dürfen daher nicht den österreichischen Veranstalter zur Übernahme der sonst von ihnen zu tragenden Kosten des "Nichtkünstlerteils" verpflichten). Einigen sich ein österreichisches und ein deutsches Theater auf gemeinsame…
…Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft und leistete er in Deutschland im Rahmen einer Selbstversicherung bei einem nach deutschem Recht errichteten gesetzlichen Sozialversicherungsträger Pensionsversicherungsbeiträge und entrichtet er diese auch nach Aufnahme der…
…aufrechterhalten worden, als die Geschäftsführerbezüge in Artikel 16 aufgenommen worden sind, wodurch nunmehr ausdrücklich dem Ansässigkeitsstaat der Kapitalgesellschaft das Besteuerung daran zugewiesen worden ist. Werden den deutschen AG-Dienstnehmern für die Übernahme der Geschäftsführerfunktion in Österreich keine gesonderten Gehälter bezahlt, bestehen aus ho. Sicht keine…
…Zufluss" der Lizenzgebühren findet im Zweifel anlässlich der Auszahlung statt. Ob möglicherweise im vorliegenden Fall der Zufluss bereits mit einer vor der Übernahme der Gesellschaftsanteile erteilten Gutschrift erfolgt ist und sonach Steuerfreistellung in Österreich zu gewähren ist, muss durch das zuständige Finanzamt im Rahmen der…
…bisher noch nicht mit Deutschland abgesprochen worden ist. Eine Klärung dieser Frage - auch mit Blickrichtung auf das künftige revidierte Abkommen - wird auf die Tagesordnung des nächsten österreichisch-deutschen Treffens gesetzt werden. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Gesellschaft in der Folge liquidiert, wobei der Liquidationserlös im Wesentlichen aus der Übernahme des Sachwertes (110) der Liegenschaft besteht, dann stellt dieser Vorgang aus der Sicht des österreichischen Steuerrechtes einen Veräußerungsvorgang dar, wobei der hierbei erzielte Gewinn (10) der österreichischen Besteuerung unterliegt. Auf der rechtlichen…