…dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, er hätte eine Umgehungsmöglichkeit unter Zwischenschaltung ausländischer Banken gewünscht oder in Kauf genommen. Wenn daher § 13 KStG bei Festlegung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit in Abs. 2 Z. 2 von einer Steuerfreiheit von "ausländischen Kapitalerträgen" sprach, "die mit den in…
Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…
…geht daher für die von § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 (idF Budgetbegleitgesetz 2011) erfassten Kapitalbeteiligungen (qualifizierte Kapitalbeteiligungen) das Besteuerungsrecht hinsichtlich des eingetretenen Wertzuwachses nur bedingt verloren. Nach Auffassung des BMF bezieht sich die in § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988…
…eingetreten sind, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich geführt haben. Dies löst ungeachtet der Bewertungsvorschrift des § 6 Z 5 EStG 1988 die Aufdeckung des im GmbH-Anteil eingetretenen Wertzuwachses aus (§ 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988). Damit stellt sich die Frage, ob…
…muss in einem solchen Fall die japanische Muttergesellschaft gemäß § 98 Z 8 EStG in Verbindung mit § 31 Abs. 2 und 3 EStG 1988 mit dem gesamten Liquidationsgewinn im Veranlagungsweg der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterworfen werden. Denn der Vorgang ist gemäß Artikel V DBA-Ö…
Veräußert eine in Österreich ansässige Person einen im Jahr 1992 im Erbweg erworbenen 22,5-prozentigen Anteil an einer deutschen GesmbH innerhalb der in § 31 Abs. 4 EStG vorgesehenen dreijährigen Frist, so steht kein Anspruch auf Anrechnung der deutschen Erbschaftssteuer auf die vom Veräußerungsgewinn…
Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…
…Bayern v. 5. Juni 1975, 38-S 1301-4/31-33). Die vom BFH in seinem Beschluss vom 18. Juli 2001, I R 26/01, vertretene gegenteilige Auffassung setzt sich ohne jegliche Begründung über diese Übung hinweg, obgleich diese Übung nach Artikel 31 Abs. 3…
…des § 31 Abs. 2 EStG darstellt, die die Steuerschuld zum Entstehen bringt. Es ist wohl richtig, daß der Verlust des Besteuerungsrechtes durch Art. 13 Abs. 4 an eine Bedingung geknüpft wird: sollte die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren nach dem Wegzug veräußert werden, dann würde…
…Die in der Literatur vereinzelt zu findende Auffassung, dass eine auf der Grundlage von § 31 EStG 1988 erhobene Einkommensteuer als "Abgabe vom Vermögensübergang" im Sinn des Art. 2 Abs. 2 DBA-Schweiz (Erb) anzusehen sein könnte, wird nicht geteilt. Bundesministerium für Finanzen, 5. Juli 2009
…die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Ergeben sich daher bei der Auslegung dieser Bestimmung unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, dann ist jener Interpretation der Vorzug zu geben, die am ehesten diesem Ziel und Zweck der Abkommensbestimmung gerecht wird (Hinweis auf Art. 31 Abs. 1 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr…
…I R 44-51/99, jedoch über diese Staatenübung hinweggesetzt. Aus dem Urteil ist allerdings nicht erkennbar, dass sich der deutsche Gerichtshof in diesem Zusammenhang mit dem Auslegungsgrundsatz des Artikels 31 Abs. 3 lit. b des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht…
…Anteile im Ausmaß von 0,5% erben wird, dann tritt ihre Beteiligung nach einem solchen Erbanfall in die potentielle Steuerpflicht des § 31 EStG ein, die bei einer späteren Anteilsveräußerung schlagend wird. Für die Ermittlung des bei einer solchen Veräußerung steuerpflichtigen Wertzuwachses sind gemäß § 31 Abs…
…selbst dann, wenn keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen würde, eine steuerwirksame korrespondierende Berücksichtigung auf österreichischer Seite gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG (Zusammenhang mit steuerbefreiten Dividendenerträgen); dieses im innerstaatlichen Recht vorgesehene Abzugsverbot wird durch das DBA-Deutschland nicht außer Wirksamkeit gesetzt. 7. Februar 1995…
…sein, ob hiedurch eine Beteiligung an einem Hinterziehungsdelikt erfolgt ist, wodurch beim Provisionszahler die Haftung für die der Republik Österreich vorenthaltenen Steuerbeträge gemäß § 11 BAO in Verbindung mit § 11 FinStrG ausgelöst würde. 9. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nicht. Denn der Tatbestand des § 31 Abs. 2 Z. 2 EStG, der mit den Worten "Maßnahmen des Steuerpflichtigen, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Anteiles im Sinne des Abs. 1 führen" umschrieben wird, ist erfüllt, sobald…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…Nr. 57/1995 ergangen, deren wesentliche Aussagen insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist (EAS.2400). Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland (Steueroase…
…456 v. 22.9.95, SWK Nr. 36/95, 743 und v. 5.7.96, SWK Nr. 3/97, 56). Eine unbeschränkte Steuerpflicht der liechtensteinischen Stiftung könnte im gegebenen Zusammenhang nur dann begründet werden, wenn hiebei die Geschäftsleitung der Stiftung nach Österreich verlegt würde (z…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…