Findok · EAS-Auskünfte
EAS 830
Konzert einer US-Künstlerin in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftT 31/1-IV/4/96vom 05.03.1996
Wortlaut laut Findok
Schließt ein inländischer Veranstalter mit einer
US-Gesellschaft eine Vereinbarung, derzufolge sich die US-Gesellschaft
verpflichtet, eine bei der US-Gesellschaft unter Vertrag stehende weltbekannte
US-Künstlerin zu einem österreichischen Konzert zu entsenden, wobei
auf Grund des mit der US-Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages folgende Kosten
für den österreichischen Veranstalter anfallen
das
in drei Teilzahlungen auf ein Konto der US-Gesellschaft zu überweisende
Honorar;
Unterkunft,
Verpflegung und Transport der US-Künstlerin und der
Begleittruppe
dann unterliegen gemäß
§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG. beide Kostenelemente der österreichischen
Abzugsbesteuerung.
Gemäß Artikel III DBA-USA darf allerdings die
US-Gesellschaft mangels inländischer Betriebstätte in Österreich
keiner Besteuerung unterzogen werden. Auch die in den USA ansässige
Künstlerin (und die Mitglieder der Begleittruppe) sind gemäß
Art. X DBA-USA vor einer steuerlichen Erfassung in Österreich abgeschirmt,
wenn keinerlei Leistungsbeziehungen zwischen ihnen und dem österreichischen
Veranstalter zustande kommen (dh. wenn auch die Erbringung der in lit. b
angeführten Sachleistungen ausschließlich als Erfüllung der der
US-Gesellschaft gegenüber eingegangenen Vertragspflichten zu sehen
ist).
5. März
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 31/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16232
- Gültig
- 05.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF