…sind. Mit der wohlbegründeten Aussicht auf dauerhaft erfolgreiche Verschleierung der näheren Ausgestaltung einer Stiftung, deren Machthaber dem für die Erhebung der Einkommensteuer zuständigen inländischen Finanzamt in keiner Lage des Verfahrens offengelegt wurden, haben sich der verstorbene Ehemann der Bw und sie selbst in Sicherheit gewiegt…
…von der Beschwerdef ü hrerin noch vom Stiftungsrat ausgef ü llten) Sorgfaltspflichtgesetz-Formblattes keine Verf ü gungsmacht der Beschwerdef ü hrerin ü ber das Stiftungsverm ö gen unterstellt werden kann. Des Weiteren w ä re bei Vorliegen eines Mandatsvertrags im Formblatt zur Feststellung wirtschaftlich berechtigter…
…da kein einziges der genannten Kriterien zutrifft. [Der UFS] negiert diese sachliche und auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen objektivierte Sichtweise und versucht ü ber die be hauptete fehlende Mitwirkung der Beschwerdef ührerin und wie behauptet nur partiellen Offenlegung von Dokumenten eine transparente Stiftung zu…
…Auch die Selbstanzeige v. 28.03.2008 lässt darauf schließen, dass von einer rechtlichen Verselbständigung des vom Stifter gewidmeten Vermögens keine Rede sein kann. Das Vermögen wurde von seinem ursprünglichen Inhaber nie wirklich getrennt. Beistatut v. 30.02.2002 - Indiz für „transparente“ FL-Familienstiftung Am…
…kann keine volle Zurechnung der Stiftungserträge an unsere Mandantschaft erfolgen. Auch die aus Sicht der Behörde ungenügende Offenlegung der treuhändigen Gründung der FL-Stiftung vermag nicht zwingend einen Aufschluss über ein Weisungsrecht des Stifters in Bezug auf die laufende Verwaltung des Stiftungsvermögens geben. Die Behörde…
…Beistatuten der StiftungFL ändern konnte, und weil der Stiftungsrat als Kollegialorgan selbst keine "Weisungen" an seine Mitglieder erteilte, sondern seine Beschlüsse entweder wie die Bf behauptet hat autonom fasste oder, wie vom BFG hier festgestellt, auf Weisung des wirtschaftlich berechtigten Stifters bzw. seiner Gesamtrechtsnachfolgerin handelte.…
…ihm Entlastung zu erteilen sowie die Statuten abzuändern. Mit Unterfertigung der Zessionsurkunde hatte damit die ***9*** keinen Einfluss mehr auf einen Übergang der Gründerrechte. Dass - wie von ***17*** bzw. ***18*** behauptet - ein Wechsel des Berechtigten von ihnen hätte mitunterzeichnet werden müssen, trifft nicht zu. 4…
…des Steuerabkommens Österreich - Liechtenstein keine Tatentdeckung oder wurden Verfolgungshandlungen gesetzt. Die betroffenen Vermögenswerte stammen darüberhinaus nicht aus einer in § 165 Abs 1 StGB genannten, mit Strafe bedrohten Handlung. Die Ergänzung erfolgt bei einem zuständigen Finanzamt iSd § 29 Abs 1 FinStrG. Folgende Unterlagen liegen der Offenlegung…
…Dem hielt der Bf. entgegen, dass es sich ausschließlich um die (bankrechtliche) Offenlegung des Begünstigten gehandelt habe und dies auch so angekreuzt worden sei. Dieser Einwand ist deshalb berechtigt, weil die Stellung eines wirtschaftlich Berechtigten nach den liechtensteinischen Sorgfaltspflichtvorschriften nicht mit den hier relevanten Zurechnungskriterien…
…CY" ausdrücklich aus "es soll keinen Bezug zu Österreich geben, das Ding muss wirklich so aussehen, als käme es von Zypern". Abgesehen davon, dass zu diesem Zeitpunkt die Gründungsphase dieser Firma F1 bereits (geraume Zeit) abgeschlossen war, wird (auch) durch diese Stellungnahme des Beschuldigten augenscheinlich…
…Stiftung und der L-Anstalt nicht einmal erwähnt. Es handle sich hier um einen (Geschäftsbesorgungs-)Vertrag, der die Sphäre des Bf. in keiner Weise tangiere. Auch die Annahme einer missbräuchlichen Gestaltungsform, weil die Stiftung nicht in der Europäischen Union, sondern einer "Steueroase" errichtet worden sei…
…EStG einschlägig sei. Es gebe bei der Zuordnung zu den Einkunftsarten keinen Ermessensspielraum für das Finanzamt. Die Größenanknüpfung erfolge deshalb, weil erst ab einer gewissen Größe der Umfang die Vermögensverwaltung übersteige. Er verwies auf das Erkenntnis des VwGH vom 10.12.1997, 95/13/0115…
…Zuge einer Außenprüfung durchgeführt würden. (3) Somit sei eine völlige Offenlegung des Sachverhalts erfolgt, andererseits auch eine Prüfungshandlung des Innendienstes, welcher gegen die Besteuerung der Schweizer Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehaltes keine Einwände erhoben habe und offensichtlich den Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht in Übereinstimmung mit…
…werden, dass in Ungarn die 10 % Quellensteuer einbehalten wurden. Diese Aufstellung wird als Beilage 2 zum Akt genommen. Vorhalt des Ri: Keine Erklärung der Veräußerungserlöse und keine Offenlegung des Sachverhaltes in Ungarn. Nach den Angaben des Bf sei der Veräußerungsgewinn in Ungarn nicht erklärt worden…
…Zurechnungssubjekt der kapitalertragssteuerpflichtigen Dividendenerträge (wirtschaftliche Eigentümerin des Aktienpaketes), ist von ihr im Rahmen der Antragstellung keine Offenlegung der maßgebenden Verhältnisse erfolgt und sind vom Finanzamt auch keine Ermittlungen dahingehend durchgeführt worden. 2.3. Folgende Ermittlungen sind zur Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes notwendig und dieses Geschehen…
…Jahre nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides gestellt. Die Einbringlichkeit der Abgaben ist durch den Aufschub nicht gefährdet. ***1*** hat die letzte Arbeitnhemerveranlagung für 2015 eingebracht. Diese wurde bereits veranlagt. 5. Rechtzeitigkeit der Offenlegung Die Offenlegung ist rechtzeitig, insbesondere sind zum Zeitpunkt der Offenlegung keine wie immer…
…der Offenlegung auszuschließen, wenn dort ausdrücklich angegeben wurde, dass bis dahin noch keine Selbstanzeige/Offenlegung erfolgt war. Einen Wiederaufnahmegrund bilden neu hervorgekommene "Tatsachen" oder "Beweismittel", die, wären sie bereits im abgeschlossenem Verfahren bekannt gewesen, einen anderen Bescheid herbeigeführt hätten. Dass die mit dem Abschluss des…
…nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides gestellt. Die Einbringlichkeit der Abgabe ist durch den Aufschub nicht gefährdet. Frau E.F. hat die letzte Steuererklärung für 2012 eingebracht. Diese wurde bereits veranlagt. 5. Rechtzeitigkeit der Offenlegung Die Offenlegung ist rechtzeitig, insbesondere sind zum Zeitpunkt der Offenlegung keine wie…
…Beilage K1a stellt für sich genommen keine vollständige Offenlegung des maßgeblichen Sachverhaltes dar. Bei den darin enthaltenen Angaben handelt es sich im Wesentlichen um ein bloßes Zahlenwerk, dem es an einer näheren inhaltlichen Konkretisierung der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle fehlt. Eine ordnungsgemäße Offenlegung im Sinne des …
…ausreichender Offenlegung gegenüber den Abgabenbehörden gerade noch legale Abgabenvermeidung ausrichten wollte, welches jedoch mangels Aufwendung der ihm gebotenen, möglichen und auch zumutbaren Sorgfalt völlig fehl gegangen ist. Für diesen Fall aber ist ihm vorzuwerfen: Ein rechtstreuer, gewissenhafter und besonnener Steuerberater in der Lage des Beschuldigten…