…sind. Mit der wohlbegründeten Aussicht auf dauerhaft erfolgreiche Verschleierung der näheren Ausgestaltung einer Stiftung, deren Machthaber dem für die Erhebung der Einkommensteuer zuständigen inländischen Finanzamt in keiner Lage des Verfahrens offengelegt wurden, haben sich der verstorbene Ehemann der Bw und sie selbst in Sicherheit gewiegt…
…von der Beschwerdef ü hrerin noch vom Stiftungsrat ausgef ü llten) Sorgfaltspflichtgesetz-Formblattes keine Verf ü gungsmacht der Beschwerdef ü hrerin ü ber das Stiftungsverm ö gen unterstellt werden kann. Des Weiteren w ä re bei Vorliegen eines Mandatsvertrags im Formblatt zur Feststellung wirtschaftlich berechtigter…
…da kein einziges der genannten Kriterien zutrifft. [Der UFS] negiert diese sachliche und auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen objektivierte Sichtweise und versucht ü ber die be hauptete fehlende Mitwirkung der Beschwerdef ührerin und wie behauptet nur partiellen Offenlegung von Dokumenten eine transparente Stiftung zu…
…Auch die Selbstanzeige v. 28.03.2008 lässt darauf schließen, dass von einer rechtlichen Verselbständigung des vom Stifter gewidmeten Vermögens keine Rede sein kann. Das Vermögen wurde von seinem ursprünglichen Inhaber nie wirklich getrennt. Beistatut v. 30.02.2002 - Indiz für „transparente“ FL-Familienstiftung Am…
…kann keine volle Zurechnung der Stiftungserträge an unsere Mandantschaft erfolgen. Auch die aus Sicht der Behörde ungenügende Offenlegung der treuhändigen Gründung der FL-Stiftung vermag nicht zwingend einen Aufschluss über ein Weisungsrecht des Stifters in Bezug auf die laufende Verwaltung des Stiftungsvermögens geben. Die Behörde…
…Beistatuten der StiftungFL ändern konnte, und weil der Stiftungsrat als Kollegialorgan selbst keine "Weisungen" an seine Mitglieder erteilte, sondern seine Beschlüsse entweder wie die Bf behauptet hat autonom fasste oder, wie vom BFG hier festgestellt, auf Weisung des wirtschaftlich berechtigten Stifters bzw. seiner Gesamtrechtsnachfolgerin handelte.…
…ihm Entlastung zu erteilen sowie die Statuten abzuändern. Mit Unterfertigung der Zessionsurkunde hatte damit die ***9*** keinen Einfluss mehr auf einen Übergang der Gründerrechte. Dass - wie von ***17*** bzw. ***18*** behauptet - ein Wechsel des Berechtigten von ihnen hätte mitunterzeichnet werden müssen, trifft nicht zu. 4…
…des Steuerabkommens Österreich - Liechtenstein keine Tatentdeckung oder wurden Verfolgungshandlungen gesetzt. Die betroffenen Vermögenswerte stammen darüberhinaus nicht aus einer in § 165 Abs 1 StGB genannten, mit Strafe bedrohten Handlung. Die Ergänzung erfolgt bei einem zuständigen Finanzamt iSd § 29 Abs 1 FinStrG. Folgende Unterlagen liegen der Offenlegung…
…Dem hielt der Bf. entgegen, dass es sich ausschließlich um die (bankrechtliche) Offenlegung des Begünstigten gehandelt habe und dies auch so angekreuzt worden sei. Dieser Einwand ist deshalb berechtigt, weil die Stellung eines wirtschaftlich Berechtigten nach den liechtensteinischen Sorgfaltspflichtvorschriften nicht mit den hier relevanten Zurechnungskriterien…
…CY" ausdrücklich aus "es soll keinen Bezug zu Österreich geben, das Ding muss wirklich so aussehen, als käme es von Zypern". Abgesehen davon, dass zu diesem Zeitpunkt die Gründungsphase dieser Firma F1 bereits (geraume Zeit) abgeschlossen war, wird (auch) durch diese Stellungnahme des Beschuldigten augenscheinlich…
…Stiftung und der L-Anstalt nicht einmal erwähnt. Es handle sich hier um einen (Geschäftsbesorgungs-)Vertrag, der die Sphäre des Bf. in keiner Weise tangiere. Auch die Annahme einer missbräuchlichen Gestaltungsform, weil die Stiftung nicht in der Europäischen Union, sondern einer "Steueroase" errichtet worden sei…
…EStG einschlägig sei. Es gebe bei der Zuordnung zu den Einkunftsarten keinen Ermessensspielraum für das Finanzamt. Die Größenanknüpfung erfolge deshalb, weil erst ab einer gewissen Größe der Umfang die Vermögensverwaltung übersteige. Er verwies auf das Erkenntnis des VwGH vom 10.12.1997, 95/13/0115…
…worden sei. Von beiden Befragten wurde ausdrücklich festgehalten dass keine Offenlegung des verfahrensgegenständlichen Sachverhaltes erfolgt sei da dies sicherlich durch Aktenvermerke dokumentiert worden wäre. Im Übrigen wäre die - nunmehr im Wege des Rechtsmittelverfahrens - beigebrachte handschriftliche Darstellung ebenfalls mit einem entsprechenden Aktenvermerk versehen worden. ADir W…
…Zuge einer Außenprüfung durchgeführt würden. (3) Somit sei eine völlige Offenlegung des Sachverhalts erfolgt, andererseits auch eine Prüfungshandlung des Innendienstes, welcher gegen die Besteuerung der Schweizer Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehaltes keine Einwände erhoben habe und offensichtlich den Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht in Übereinstimmung mit…
…werden, dass in Ungarn die 10 % Quellensteuer einbehalten wurden. Diese Aufstellung wird als Beilage 2 zum Akt genommen. Vorhalt des Ri: Keine Erklärung der Veräußerungserlöse und keine Offenlegung des Sachverhaltes in Ungarn. Nach den Angaben des Bf sei der Veräußerungsgewinn in Ungarn nicht erklärt worden…
…sei das bestehende Dienstverhältnis mit der Ehegattin nicht offen gelegt worden. Die Übermittlung des Lohnzettels am 13.2.2006 sei keine Offenlegung des Dienstverhältnisses im Zuge des Einkommensteuerverfahrens. Am 15.7.2009 (eingelangt beim Finanzamt am 16.7.2009) stellte der Bw einen Vorlageantrag gem. …
…in dem die österreichischen Abgabenbehörden keine Sachverhaltsermittlungen durchführen könnten, eine erhöhte Mitwirkungspflicht und es liege an diesem, die Geschäftsbeziehungen vollkommen offen zu legen. Die behauptete Gewährung eines Darlehens in Höhe von € 25.000,00 durch C. sei mangels Offenlegung des Vermögens dieser Person kritisch…
…Zurechnungssubjekt der kapitalertragssteuerpflichtigen Dividendenerträge (wirtschaftliche Eigentümerin des Aktienpaketes), ist von ihr im Rahmen der Antragstellung keine Offenlegung der maßgebenden Verhältnisse erfolgt und sind vom Finanzamt auch keine Ermittlungen dahingehend durchgeführt worden. 2.3. Folgende Ermittlungen sind zur Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes notwendig und dieses Geschehen…
…beträgt S 2,851.763,07") keine derartige Offenlegung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes dar, dass die Abgabenbehörde ohne nähere Ermittlungen - vor allem Einsichtnahme in die Honorarnoten - in der Lage gewesen wäre, die einer Berichtigung tatsächlich zugänglichen Honorare des Behandlungszeitraumes 1996 bis 1997 in richtiger Höhe festzustellen…
…alle vom 11. August 2005. Hinsichtlich des Wiederaufnahmebescheides für das Jahr 2001 begründet der Bw sein Ansuchen wie folgt: Die Behauptung des FA, dass keine vollständige Offenlegung aller Sachverhaltselemente vor Bescheiderlassung erfolgt und daher die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zulässig ist, sei unrichtig…