…kein Hinweis zu ersehen, dass hier für den Beschuldigten eine Selbstanzeige erstattet werden hätte sollen. Mangels Täternennung ist für den Beschuldigten durch eine Nachmeldung für eine Gesellschaft keine strafbefreiende Wirkung gegeben. Aber auch für den belangten Verband waren keine "konkludenten" Selbstanzeigen strafbefreiend, da insoweit keine…
§ 161 Abs. 3 FinStrG: Eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Zu prüfen war, ob der Beschuldigte als Geschäftsführer ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten gesetzt und damit auch entsprechende Finanzordnungswidrigkeiten begangen hat…
…5 FinStrG erforderliche Täternennung bei den nachträglich eingereichten UVAs. Als jahrelang im Geschäftsleben selbständig Tätiger wusste der Beschuldigte über seine Verpflichtung zur Abgabe inhaltlich richtiger Abgabenerklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen zu den jeweiligen Fälligkeitsdaten Bescheid. Bei der nicht rechtzeitigen Abgabe der im Spruch bezeichneten Erklärungen hielt der…
…Selbstanzeige und deren Wirkungen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Die strafbefreiende Wirkung liegt vor. Die Täterbenennung ist erfolgt. Durch Unterfertigung der Umsatzsteuervoranmeldung durch den Geschäftsführer gilt diese Wirkung der Selbstanzeige auch für den Geschäftsführer. 6.3. Betreffend die Schweißzulagen im Vorlagebericht unter Punkt VI wird…
…im Akt verwiesen Ad 4.) Dadurch, dass die übermittelten UVAs keine - anders als angegeben - Unterfertigungen aufweisen liegt der Finanzstrafbehörde weiterhin keine Täternennung vor. Ad 6.1.) Es wird auf die Begründung in der Spruchsenatsvorlage unter dem Punkt VI. Stellungnahme des Sachbearbeiters verwiesen. Ad 6.3…
… 29 Abs. 2 FinStrG innerhalb eines Mo- nats ab Bekanntgabe der Abgabenbescheide entrichtet werden. 4. Täternennung Die gegenständliche Selbstanzeige wird ausdrücklich für Frau G und für die zeitweilig betreffend das Vermögen zeichnungsberechtigte Frau P, erstattet." ********** Im Bericht vom 8. Juni 2016 sind die Ergebnisse der…
…Prüfung beendet. Befragt, ob im Zusammenhang mit dem Erstgesprächen am 15. Juli 2019 durch den Steuerberater ***5*** eine Täternennung erfolgte: Herr ***15*** hat mir an diesem Tag nicht mitgeteilt, wer für die Nichtverbuchung der Rechnung als Täter verantwortlich ist. Befragt, weshalb ich anlässlich des Erstkontaktes…
…subjektiven Tatseite und die darauf beruhende Einschränkung auf einen finanzstrafrechtlich relevanten Verkürzungsbetrag von € 18.000,00. Mögliche Strafaufhebung: Der Beschuldigte hat unbestritten nach Prüfungsanmeldung bei Prüfungsbeginn eine Selbstanzeige erstattet, die Täternennungen für den Beschuldigten, die handelsrechtliche Geschäftsführerin und den belangten Verband enthalten hat. Nach …
…strafbefreiend als Selbstanzeige gem. § 29 FinStrG, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Da die Voraussetzung der Täternennung für den Beschuldigten nicht erfüllt ist, können die verspäteten Meldungen dem Beschuldigten gegenüber nicht straffrei werden. Die aus den Umsatzsteuerjahreserklärungen 2017, 2018, 2020, 2022 und dem Kraftfahrzeugsteuerbescheid…
… 29 FinStrG, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Da die Voraussetzung der Täternennung für den Beschuldigten nicht erfüllt ist, können die verspäteten Meldungen dem Beschuldigten gegenüber nicht straffrei werden. […] Da für die Umsatzsteuer 2019 (***Bf1*** nur Umsatzsteuer 2019) und die Kraftfahrzeugsteuer 2022 (**Bf4…
…der Beschwerde mit einem Anteil von € 544,57 der festgesetzten Abgabenerhöhung schon aus diesem Titel stattzugeben. Die Selbstanzeige sollte für den Beschuldigten strafaufhebende Wirkung erzielen, er ist der Anzeiger, damit erfolgte eine erforderliche Täternennung nach § 29 Abs. 5 FinStrG. Anspruchserfordernis für die Abgabenerhöhung nach …
…Zahllast abgedeckt hat. Damit liegen wirksame konkludente Selbstanzeigen für den belangbaren Verband vor, jedoch mangels Täternennung nicht für den Beschuldigten. Die lohnabhängigen Abgaben für 10/2021 wurden am 30.11.2021 gemeldet. Zu dem Zeitpunkt bestand ein die Abgaben deckendes Guthaben am Abgabenkonto. Die Nachmeldung…
…Offenlegung ist insofern rechtzeitig, als im Zeitpunkt der Offenlegung noch keine wie immer gearteten Verfolgungshandlungen bezüglich der Umsatzsteuer für das Jahr 2019 gesetzt wurden oder eine Entdeckung der Tat erfolgt ist. Täternennung Täter der Steuerhinterziehung ist der in der Selbstanzeige bezeichnete Steuerpflichtige. Da aber auch…
…Eine solche Selbstanzeige hat aber nur dann strafaufhebende Wirkung, wenn auch eine Täternennung erfolgt und die geschuldeten Selbstberechnungsabgaben binnen Monatsfrist ab Einreichung der Jahreserklärung entrichtet werden. Für den Beschuldigten konnte schon keine strafaufhebende Wirkung erzielt werden, weil er nicht als Täter genannt wurde und für…
… Täternennung: Der Unternehmer und verantwortlich für die Buchhaltung ist Herr ***Bf1***. Grund für die Nachzahlung: Aufgrund der vorübergehenden Einstellung der ***24*** aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage und der Teuerungen wurde verabsäumt die Umsatzsteuervoranmeldungen zu übermitteln. Wir ersuchen Sie im Auftrag unseres oben angeführten Mandanten die…
…die nicht entsprechend den Vorgaben des § 29 Abs. 2 FinStrG entrichtet wurden, zudem lag keine Täternennung gemäß § 29 Abs. 5 FinStrG für den Beschuldigten vor. Die Umsatzsteuervoranmeldungen für 1-5/2020, 3 und 4/2021 wurden nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen eingereicht und auch…
…Malversation und zur (vollständigen) Rückzahlung ihres Steuerrückstandes gebracht werden sollen, ableitbar, dass gegenständlich wenn der Beschuldigte als einziger Mitarbeiter einer GmbH durch Verwendung des finanzonline eine Selbstanzeige einschließlich Bekanntgabe des Anzeigers (Täternennung) auf seinem Bildschirm macht, diese auch strafbefreiende Wirkung entfalten soll. Beim Steuerpflichten vorauszusetzen…
…sie sich doch auch gegen Verfahrenseinstellungen (U 1-3/2022 und 4-6/2022), die der Spruchsenat gar nicht verkündet hat. Hinsichtlich der mangelnden "Täterbenennung" ist der Amtsbeauftragte auf die Bestimmung des § 29 (5) FinStrG hinzuweisen, wonach die Selbstanzeige nicht nur für die Personen wirkt…
…gilt eben nur sinngemäß. § 10 KapMeldeG verweist auf § 29 FinStrG, wobei sich aus der allgemeinen Zitierung im ersten Halbsatz die Offenlegungs- und Darlegungsverpflichtung, sowie die Verpflichtungen zur Täternennung und Schadensgutmachung ergeben. Aus dem Verweis des § 10 Abs. 1 KapMeldeG auf § 29 FinStrG ergibt sich somit…
…hat es der Beschuldigte trotz einer Bestrafung in der Folge ohne Unterbrechung wiederum unterlassen seinen Melde- und Zahlungsverpflichtungen zu Umsatzsteuervorauszahlungen nachzukommen. Erschwerend wurde nicht gewertet, dass 25 Taten vorliegen. Eine konkludente Selbstanzeige kann mangels Täternennung bei Finanzvergehen, die bei einer KG bewirkt wurden, nicht vorliegen…