… keine getrennt zuordenbare Betriebs- und Geschäftsausstattung; kein unterscheidbares Marketing/Außenauftritt). Vielmehr gingen die GF-Tätigkeit und die HV-Tätigkeit (wie auch vom Bf im Verfahren wiederholt betont) untrennbar ineinander über. Zugleich orientierte sich die Entlohnung des Bf vor allem an der Abgeltung der GF-Funktion…
…damit nicht dargetan. Da zudem nach dem Ermittlungsergebnis Einnahmen aus dem "Ostgeschäft" (vor allem "Ungarngeschäft") im Verfahrenszeitraum der zu diesem Zweck - als rechtlich eigenständige Rechtsträgerin (= Besteuerungssubjekt) - gegründeten ungarischen "Niederlassung" zukamen, wäre folgerichtig ein allfälliger Marketing- oder HV-Aufwand für den "Ostmarkt" gemäß § 4 Abs…
…wahrnehmbar. Eine gesonderte Betriebsorganisation für den GF-Bereich und die HV-Tätigkeit existierte nicht (kein getrennt zuordenbares Personal; keine getrennt zuordenbare Betriebs- und Geschäftsausstattung; kein unterscheidbares Marketing/Außenauftritt). Vielmehr gingen die GF-Tätigkeit und die HV-Tätigkeit, wie auch vom Bf im Verfahren wiederholt betont…
Da die strittigen Marketingleistungen der XY s.r.o. zudem ihrer Art nach schwer fassbar und nachprüfbar sind, lag es umso mehr in der Verpflichtung des Bf, Augenmerk auf eine Dokumentation zu legen, die eine zuverlässige nachträgliche Kontrolle durch die Abgabenbehörde/das BFG ermöglicht. Dies…
…und RV/2101381/2014 dienen einerseits der Klärung, ob dem geltend gemachten Aufwand für Marketinghonorare an ein slowakisches Unternehmen in den Jahren 2011/2012 Betriebsausgabeneigenschaft im Rahmen der Einkünfte des Beschwerdeführers (Bf) als Handelsvertreter (HV) zukommt und anderseits, ob bei der Gewinnermittlung der HV-Einkünfte…
…und RV/2101381/2014 dienen einerseits der Klärung, ob dem geltend gemachten Aufwand für Marketinghonorare an ein slowakisches Unternehmen in den Jahren 2011/2012 Betriebsausgabeneigenschaft im Rahmen der Einkünfte des Beschwerdeführers (Bf) als Handelsvertreter (HV) zukommt und anderseits, ob bei der Gewinnermittlung der HV-Einkünfte…
…Abs. 1 BAO vorläufig fest und bezog dabei auch den im Vertragspunkt Teil A 5.1. vereinbarten Marketingbeitrag in die Bemessungsgrundlage ein. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 11.11.2013 mit dem Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.6.1960, 1624/59…
…wonach das Höchstgericht die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen und betrieblichen Veranlassung bei Veranstaltungen aus dem Bereich des professionellen Event-Marketings nicht von vornherein ausschließe. Den Feststellungen der Außenprüfung wird konkret folgendes entgegen gehalten: - Zur Formulierung der Außenprüfung „Die P C Cart Trophy findet jährlich…
…Darunter wären Banner, Transparente, Aufkleber, Training, Bahnmieten für Training, Hotelaufenthalte. zu verstehen, die restlichen Beträge seien die Kosten für das Event-Marketing. In der Aufstellung Cart-Events 2007 sind Bahnmieten, Training, Essen, Trinken, Übernachtungen, VIP-Tickets enthalten (dazu werden diverse Belege beigefügt). In Zusammenhang mit…
…In der Stellungnahme wird folgendes ausgeführt (Anmerkung: Textpassagen in Kursivschrift sind wörtliche Wiedergaben, der Rest sinngemäße Zusammenfassungen): Zu Beginn wird dargelegt, dass „mit dem Marketing-Konzept für die Eventgruppe „P C Cart Trophy“, „ Rennen 00“, und „Name2 Cart Trophy V“ (1) eine Vertiefung der Beziehung…
…den Standpunkt, dass die Aufwendungen durch ein ausschließlich betrieblich veranlasstes und zu Werbezwecken initiiertes, eigeninszeniertes Marketingevent verursacht worden seien. Wie unter den rechtlichen Ausführungen dargelegt, wird von den Höchstgerichten bei Einladungen von Geschäftspartnern/Kunden zu Veranstaltungen mit einer Unterhaltungskomponente ein strenge Judikaturlinie verfolgt. Das Abzugsverbot…
…mit Bescheiden vom 5. November 2008 erklärungsgemäß veranlagt. Bei der Einkünfteermittlung wurden im Werbeaufwand (Konto 7650) gebuchte Aufwendungen in Höhe von EUR 85.015,78 in Zusammenhang mit Marketingevents bzw. der Beteiligung an drei Cart-Rennveranstaltungen als Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Bei der Umsatzsteuerzahllast 2007…
…Rz 5266). Die Tätigkeit müsse eine umfassende Beratungstätigkeit auf zumindest einem der folgenden Gebiete abdecken: Prozessorientierte Unternehmensberatung, Unternehmensführung/Managementberatung, Qualifiziertes Personalmanagement, Marketing, Organisation/Verwaltung, Technologie/Technik, Logistikberatung, Finanz- und Rechnungswesen, Raumwirtschaft, Ökologieberatung, Beratung in außenwirtschaftlichen Belangen. Da eine Berufstätigkeit, die sich bloß auf einzelne Teilbereiche…
Leistung: Marketing für Immobilienverkäufe, Marktanalyse Anbieter und Makler, Ausarbeitung Vergleichskonzepte BRD u USA Honorar: ATS 420.000 USt ATS 84.000 für 28 Berater-Mann Tage à ATS 15.000,-- a) Festgestellter Sachverhalt zu 2.2.2.3: Die Leistung wurde nicht erbracht. b) Beweiswürdigung…
…Unterstützung • Ein unvergessliches Erlebnis, das Sie für immer in Ihrem Herzen bewahren werden • Optional: Ein zusätzlicher Spa- und Integrationstag nach dem ***21***" Dass die Beratung durch Name (nunmehr: Name) für Online-Marketing-Zwecke keinen Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit der Bf. für die GmbH bzw…
Gegenständlich würden nur in der Betriebsstätte mit Unternehmenssitz in ***11*** die überlassenen Mitarbeiter angemeldet, die Dienstverträge erstellt und die Lohnverrechnung vollzogen. Auch das Marketing- und Qualitätsmanagement befinde sich in ***11***. Zur Befragung hinsichtlich des Qualitätsmanagements hätte der Geschäftsführer der ***1*** GmbH, ***9***, ausgeführt, dass um…
…den Ankauf der Leistungen gemäß den angeführten ER sei gewesen, dass der konkrete Lieferant über Know How in der Konzeption von Projekten und das Marketing iZm der Werbung von Investoren für Projekte inne gehabt habe. Diese Kenntnisse hätte er in der Zusammenarbeit mit dem Bf…
Mehrfach wurde die Arbeitsbelastung der Bf. angesprochen (bereits im Jahr 2000 war ein Maximum erreicht), laut Erkenntnissen des Jahres 2001 war der personelle Aufwand für Marketingmaßnahmen und Kooperationen so hoch, dass es keine Zeit für weitere Publikationen gab, dennoch wurde erst im Jahr 2003 eine…
…Presseaussendung Auftaktveranstaltung | | € | 1.250,00 | Büroschilder | 2 Stk. | € | 200,00 | | | | _________ | Summe | | € | 27.137,50 Gegenstand der Leistung der ***Name Marketingunternehmen***, eines Unternehmens, das im Bereich "Advertising & Marketing…
…activities also include the acquisition of existing knowledge, machinery, equipment and other capital goods, training, marketing, design and software development. These innovation activities may be carried out in-house or procured from third parties." (OECD Frascati-Manual 2015, S. 60) Gemäß der Definition des Begriffes…