Meldet eine österreichische Großhandelsfirma in Prag einen angemieteten Büroraum als Zweigniederlassung an, dann wäre es nur dann zulässig, diese Geschäftseinrichtung nicht als Betriebstätte im Sinn des Art. 5 DBA-Ö/CSSR zu werten, wenn sie bloß der Erbringung von "vorbereitenden" Tätigkeiten oder von "Hilfstätigkeiten" dient…
Übernimmt der Geschäftsführer einer inländischen GmbH nebenberuflich und auf selbständiger Basis für einen französischen Verlag Marketingaufgaben in Oststaaten (Vermittlung des Zeitungsvertriebes über den Einzelhandel, über Abos und Großabos an Airlines und Hotels sowie Vermittlung der Anzeigenaufgabe) dann unterliegen die hiefür von dem Pariser Zeitungsverlag gezahlten…
… keine getrennt zuordenbare Betriebs- und Geschäftsausstattung; kein unterscheidbares Marketing/Außenauftritt). Vielmehr gingen die GF-Tätigkeit und die HV-Tätigkeit (wie auch vom Bf im Verfahren wiederholt betont) untrennbar ineinander über. Zugleich orientierte sich die Entlohnung des Bf vor allem an der Abgeltung der GF-Funktion…
…damit nicht dargetan. Da zudem nach dem Ermittlungsergebnis Einnahmen aus dem "Ostgeschäft" (vor allem "Ungarngeschäft") im Verfahrenszeitraum der zu diesem Zweck - als rechtlich eigenständige Rechtsträgerin (= Besteuerungssubjekt) - gegründeten ungarischen "Niederlassung" zukamen, wäre folgerichtig ein allfälliger Marketing- oder HV-Aufwand für den "Ostmarkt" gemäß § 4 Abs…
…wahrnehmbar. Eine gesonderte Betriebsorganisation für den GF-Bereich und die HV-Tätigkeit existierte nicht (kein getrennt zuordenbares Personal; keine getrennt zuordenbare Betriebs- und Geschäftsausstattung; kein unterscheidbares Marketing/Außenauftritt). Vielmehr gingen die GF-Tätigkeit und die HV-Tätigkeit, wie auch vom Bf im Verfahren wiederholt betont…
Da die strittigen Marketingleistungen der XY s.r.o. zudem ihrer Art nach schwer fassbar und nachprüfbar sind, lag es umso mehr in der Verpflichtung des Bf, Augenmerk auf eine Dokumentation zu legen, die eine zuverlässige nachträgliche Kontrolle durch die Abgabenbehörde/das BFG ermöglicht. Dies…
…zu beachten sein, dass der bloße Umstand einer Tätigkeitsausübung auf Auslandsmärkten nicht bewirken kann, darin eine bloße Hilfstätigkeit des inländischen Marketingbüros für das deutsche Unternehmen zu sehen. Denn bei einer solchen Sichtweise müssten im schließlichen Endergebnis sämtliche inländischen Personengesellschaften (= Personengesellschaftsbetriebstätten) deutscher Unternehmen, von denen…
…und RV/2101381/2014 dienen einerseits der Klärung, ob dem geltend gemachten Aufwand für Marketinghonorare an ein slowakisches Unternehmen in den Jahren 2011/2012 Betriebsausgabeneigenschaft im Rahmen der Einkünfte des Beschwerdeführers (Bf) als Handelsvertreter (HV) zukommt und anderseits, ob bei der Gewinnermittlung der HV-Einkünfte…
…und RV/2101381/2014 dienen einerseits der Klärung, ob dem geltend gemachten Aufwand für Marketinghonorare an ein slowakisches Unternehmen in den Jahren 2011/2012 Betriebsausgabeneigenschaft im Rahmen der Einkünfte des Beschwerdeführers (Bf) als Handelsvertreter (HV) zukommt und anderseits, ob bei der Gewinnermittlung der HV-Einkünfte…
…S | Körperschaftsteuerschuld | 133.374,85 | 1.835.278,00 | einbehaltene Steuerbeträge | -298,25 | -4.104,00 | Abgabenschuld | 133.076,60 | 1.831.174,00 Entscheidungsgründe a) Bescheid - Berufung Berufungsgegenständlich sind die Aufwendungen für ein Event-Marketing…
…Abs. 1 BAO vorläufig fest und bezog dabei auch den im Vertragspunkt Teil A 5.1. vereinbarten Marketingbeitrag in die Bemessungsgrundlage ein. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 11.11.2013 mit dem Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.6.1960, 1624/59…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der RR, Marketingberaterin, L,H, vom 6. März 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 31. Jänner 2001 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1996 bis 1999 entschieden: 1) Der Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1996…
…ihrem bisherigen Konzernlieferanten, sondern von einer schweizerischen Konzerngesellschaft, auf die im Zuge der Reorganisation bisher von Österreich aus wahrgenommene Marketingfunktionen übergegangen sind und vermindert sich dadurch der Reingewinnsatz der österreichischen Gesellschaft von bisher durchschnittlich 10% auf 2,5%, so wird zu prüfen sein, ob diese…
…wonach das Höchstgericht die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen und betrieblichen Veranlassung bei Veranstaltungen aus dem Bereich des professionellen Event-Marketings nicht von vornherein ausschließe. Den Feststellungen der Außenprüfung wird konkret folgendes entgegen gehalten: - Zur Formulierung der Außenprüfung „Die P C Cart Trophy findet jährlich…
…Darunter wären Banner, Transparente, Aufkleber, Training, Bahnmieten für Training, Hotelaufenthalte. zu verstehen, die restlichen Beträge seien die Kosten für das Event-Marketing. In der Aufstellung Cart-Events 2007 sind Bahnmieten, Training, Essen, Trinken, Übernachtungen, VIP-Tickets enthalten (dazu werden diverse Belege beigefügt). In Zusammenhang mit…
…In der Stellungnahme wird folgendes ausgeführt (Anmerkung: Textpassagen in Kursivschrift sind wörtliche Wiedergaben, der Rest sinngemäße Zusammenfassungen): Zu Beginn wird dargelegt, dass „mit dem Marketing-Konzept für die Eventgruppe „P C Cart Trophy“, „ Rennen 00“, und „Name2 Cart Trophy V“ (1) eine Vertiefung der Beziehung…
…den Standpunkt, dass die Aufwendungen durch ein ausschließlich betrieblich veranlasstes und zu Werbezwecken initiiertes, eigeninszeniertes Marketingevent verursacht worden seien. Wie unter den rechtlichen Ausführungen dargelegt, wird von den Höchstgerichten bei Einladungen von Geschäftspartnern/Kunden zu Veranstaltungen mit einer Unterhaltungskomponente ein strenge Judikaturlinie verfolgt. Das Abzugsverbot…
…von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war in den ersten sechs Monaten des Streitjahres bei einer Werbe- und Marketingagentur in G beschäftigt. Danach bezog er bis zum Jahresende Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. In seiner…
…ua. im Zusammenhang mit dem Besuch des am 30. August 2001 begonnenen Lehrganges "Fachakademie Marketing & Management" am Wirtschaftsförderungsinstitut in D Kilometergelder in Höhe von insgesamt 3.392,49 €, Diäten im Betrage von 132,- €, Kurskosten in Höhe von 3.633,64 € sowie Kosten…
…mit Bescheiden vom 5. November 2008 erklärungsgemäß veranlagt. Bei der Einkünfteermittlung wurden im Werbeaufwand (Konto 7650) gebuchte Aufwendungen in Höhe von EUR 85.015,78 in Zusammenhang mit Marketingevents bzw. der Beteiligung an drei Cart-Rennveranstaltungen als Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Bei der Umsatzsteuerzahllast 2007…