Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/5100312/2010
Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug für Aufwendungen iZm Marketingevents
geltende FassungBescheidbeschwerde - Senat - ErkenntnisRV/5100312/2010vom 23.12.2014Teil 3 von 5
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Es wird um Übermittlung der in Fußnote 4 auf Seite 21 des Gutachtens angegebenen Excel-Tabelle vom 21. 7. 2014 ersucht.
In der Beilage 2 zu diesem Schreiben wurden auf Basis der aktenkundigen Teilnahmelisten (Anhang 1 zur Beschwerdeschrift) die Teilnehmer an den Events der Jahre 2005 bis 2007 zusammengefasst.
Legen Sie eine Liste sämtlicher Kunden (mit Angabe des Umsatzvolumens im jeweiligen Jahr) für die Jahre 2006 bis 2008 vor!
Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Neu- und Bestandskunden, Händler, etc. für die Teilnahme an den Events?
An bestimmte Kunden wurden Weiterverrechnungen von Kosten durchgeführt.
So wurden beispielsweise bei der P-C Trophy, dem kostenintensivsten Event - für die daran 17 teilnehmenden Personen aus dem Kunden- und Händlerkreis (betrifft 10 Kunden/Händler, da von einigen Kunden mehrere Personen teilnahmen) an einzelne Teilnehmer Kostenweiterverrechnungen durchgeführt.
Aus welchem Grund erfolgten die Weiterverrechnungen und wonach bestimmt sich die Höhe des Weiterverrechnungsbetrages? Gibt es vertragliche Vereinbarungen dazu?
In welcher Beziehung steht Dr. Ml Rh zum Unternehmen?
4. Vereinbarung mit der Firma Z:
In den Arbeitspapieren findet sich eine mit 31. 12. 2007 datierte Rechnung mit der Verrechnung eines 3%igen Umsatzrabattes in Höhe von EUR 19.711,19 für das Jahr 2007 mit dem Zusatzhinweis „Verwendung für 2 Großkundenevents PC-Carttrophy, V –Carttrophy, diverse Händlerveranstaltungen mit Werbekosten von insgesamt EUR 120.000,00, davon 85.015,78 für Cart-Trophys“ (siehe Beilage).
Auf welchem GuV-Konto wurde dieser Umsatzbonus im Jahr 2007 gebucht? Legen Sie das Kontoblatt dazu bei!
Aus einem Protokoll über ein Meeting am 22.1.2007 geht hervor, dass Sonderzuschüsse für Schulungspackages und Startupunterstützungen in den Umsatzbonus integriert werden und daher von 2 % auf 3% erhöht werden, „deren Sinnhaftigkeit nachzuweisen ist“.
Aus welchen vertraglichen Grundlagen ergeben sich die Umsatzbonifikationen und Sonderzuschüsse in den Jahren bis 2007? Legen Sie die mit Z abgeschlossenen Kooperationsverträge vor!
In welcher Höhe wurden in den vorangegangenen Jahren Umsatzboni abgerechnet? Geben Sie die Umsätze mit Z und die und dazu gewährten Bonifikationen der vorangegangen Jahre (2004 bis 2006) bekannt.
Beantwortung:
Der steuerliche Vertreter übermittelte dazu persönlich am 5. November 2014 folgende Unterlagen:
(1) Stellungnahme und Beantwortung der Fragen
(2) Gegenäußerung zur Stellungnahme des Finanzamtes vom 8. 10. 2014
(3) Ordner mit Beweismittel ( Inhaltsverzeichnis siehe Beilage 5)
In der Stellungnahme wird folgendes ausgeführt (Anmerkung: Textpassagen in Kursivschrift sind wörtliche Wiedergaben, der Rest sinngemäße Zusammenfassungen):
Zu Beginn wird dargelegt, dass „mit dem Marketing-Konzept für die Eventgruppe „P C Cart Trophy“, „
Rennen
00“, und „Name2 Cart Trophy V“ (1) eine Vertiefung der Beziehung und Vertrauensbildung bei Bestands- und potenziellen Neukunden durch Produktpräsentationen, Produktdemonstrationen und durch Erfahrungsaustausch bei realisierten Projekten, (2) eine Neukundengewinnung durch Produktpräsentation und Produktdemonstration bei allen Eventteilnehmern aus dem Wirtschaftsumfeld und (3) ein Branding und eine Markenbildung von XY bei allen Kunden, Eventteilnehmern und Zusehern der Events erreicht werden sollte. Dabei wird Punkt 1 mit 60 %, Punkt 2 mit 30 % und Punkt 3 mit 10 % bewertet.“
Stellungnahmen zu den Fragestellungen im Ergänzungsersuchen:
ad 1 Höhe und Zusammensetzung der Kosten:
Bewirtung und Nächtigung: „Bei den bewirteten Gästen handelte es sich ausschließlich um teilnehmende Mitarbeiter, Moderatoren, Betreuer und Geschäftspartner. Die VIP-Tickets waren für das Betreuungspersonal und Hostessen erforderlich .“
Ergänzend wurde auf eine Sonderregelung mit dem Veranstalter hingewiesen. Grundsätzlich seien pro Team 12 Sa/So-Tickets im Preis inbegriffen gewesen, es seien aber Begleitpersonen der Teilnehmer an allen 2 Tagen wegen der Schaffung eines Teamgefüges nicht gewünscht gewesen. Um die Zusage von Kunden am Wochenende zu erleichtern seien diversen Familienmitglieder (Partnerinnen und Kinder) für Sonntag ein auf die namentlich genannten Begleitpersonen ausgestelltes Zusatzticket angeboten worden. Dazu seien die Samstag Tickets alle auf Sonntag getauscht und zusätzlich noch 8 Erwachsenen- und 2 Kindertickets notwendig gewesen.
In der Aufstellung „Personen für Sonntag-Tickets“ (Nr. 17 der Beweismittelliste) sind neben 8 namentlich genannten weiblichen Personen (für VIP-Betreuung und Begleitung Fotograf) weitere Namen (mit dem Zusatz Kunde) und Begleitungen dazu (Partnerinnen und Kinder) angeführt.
Ad 2 Zum Werbecharakter:
Dazu wurden die folgenden im Ergänzungsersuchen genannten Beweismittel aus dem im Gutachten übermittelt:
D5 (Beweismittel Nr. 25) – P C News „Special Cart Edition “ – enthält die im Gutachten angeführten Informationen zum bevorstehenden Event, Angaben zum Unternehmen des Bf. sind darin nicht enthalten.
D6 (Beweismittel Nr.27)- M . Das Magazin zur P C – zum Inhalt siehe Ausführungen Seite 20 ff
D7 (Beweismittel Nr.29/30) – Agenda/Kundenmappe P Cart Trophy 2007
Vorgelegt wird auch die Kundenmappe der V Cart Trophy 2007 (Beweismittel Nr. 48).
In den Kundenmappen sind die Ablaufpläne, Namen und Kontaktadressen der Teilnehmer, Lagepläne der Cartveranstaltungen, Unternehmensdaten sowie das Reglement enthalten.
Allgemein ist zu den Kundenmappen folgendes angegeben:
„Bei jedem Event wurden im Vorfeld zahlreiche Teaminformationen per Email versendet, um den Spannungsbogen von der Aussprache der Einladung bis zum tatsächlich stattfindenden Event aufzubauen um in regelmäßigem Kontakt mit den Eventteilnehmern zu stehen. Dazu zählen die offiziellen Teaminformationen von CCC; Teamkoordination hinsichtlich Vortrainings, div. Abstimmungen wegen Rennoutfit und individuelle Fragen zu den Events. Den Teilnehmern wurden Kundenmappen in denen die wesentlichen Informationen zu den Events zusammengefasst worden seien, ausgeteilt.“
Der Inhalt der Kundenmappe der P C Trophy wird wie folgt beschrieben:
„Detaillierte Eventmappe mit Agenda, Informationen zu XY- und Z, sämtlichen Kontaktdaten aller Betreuer und Teilnehmer (auch für das nachfolgende Networking untereinander), Reglement, etc., die im Rahmen des ersten Agendapunktes (Fahrt nach Ort2) an alle Teilnehmer ausgeteilt wurde.“
Die Agenda (Seite 2 der Kundenmappe PCT) enthält folgenden Zeitplan:
Freitag 27.4.2007: 10:30 Treffpunkt Hotel ho/11:00 Anfahrt zur Qualifikationsstrecke mit Vorstellung aktueller Referenzprojekte und allgemeinem Erfahrungsaustausch mit Projektumsetzungen/13:15 -14:00 Fahrervorstellung, Vorstellung Qualifikationsmodus für Teamaufteilung, Essen/ 14:30 -16:00 Qualifikation I und II mit Pause dazwischen/16:30 Rückfahrt zum Hotel /19:40 Abfahrt von Hotel zur P C/20:00 Offizielle Akkreditierung und ärztliche Untersuchung/20:45-22:00 Italienisches Abendbuffet (mit Vorstellung Teams und Teammitglieder)/22:00-22:30 Besichtigung P C „Blick hinter die Kulissen“/Ab 22:30 Präsentation Qualifikationsergebnisse und Showprogramm
Samstag 28.4.2007: 11:00 Teamchef/Coach-Besprechung (nur für diese)/ 13:00 Treffpunkt P C Cafe B./ 14:00 Teambesprechungen der einzelnen Teams mit Chef/Coach/ 15:00 Treffpunkt Boxen für Helmbeschriftung – offizielles Eventprogramm mit gemeinsamen Marsch zum Fahrerbriefing und Streckenbesichtigung
Sonntag 29.4.2007: offizielles Eventprogramm
Dazu enthält die Kundenmappe die aus der Homepage des Veranstalters entnommenen Ablaufpläne für die drei Tage ( beschrieben unter Punkt 1.5. „Beilage 4“) und Lagepläne der Veranstaltungsörtlichkeiten.
In der Kundenmappe zur V Trophy (Beweismittel Nr. 48) ist der Eventablauf wie folgt beschrieben: “Donnerstag 20.9. 2007- 17:00-20:00 Teamakkreditierung/Freitag 21.9.2007 – 10:00-13:50 Teamakkreditierungen, ab 14:00 Fahrerbriefing und freies Training, ab 17:00 Qualifying und Sprints 1-3, ab 20:30 Team Owner Race, ab 21:20 Race of presidents, ab 22:30 Drivers Night Party/ Sonntag 22.9.2007: ab 9:00 bis 15:00 Training Qualifying/Sprints 4 -6 und 2 Rennen der Profis/Lizenzfahrer, 16:00-22:00 K4 Cart Trophy, 21:30 Siegerehrung/ 23:00 Champions Night)“
Zu den Unternehmen ist in beiden Kundenmappen wortident folgendes angegeben:
„XY- seit 1998 am Telekommunikationsmarkt tätig, über 2000 Kunden, Fokus seit 2004 auf Großanlagen und Kunden mit mehreren Standorten, 2 Standorte
Bundesland1
/
Bundesland2
, lokale Partnerfirmen
Ein Grund warum viele bis dato noch nicht auf uns aufmerksam wurden ist vermutlich jener, dass wir sehr gezielt und direkt Kunden im Bereich „Unternehmen mit mehreren Standorten“ bedienen und nicht über die breite Masse tätig sind. Unsere Aufgaben sehen wir darin, bestehende Kosten im Bereich Telefoninfrastruktur (Kosten für GSM-Gespräche, Kosten für Auslandsgespräche, zwischenstandortliche Kosten, Wartungs- und Supportkosten etc.) zu senken und die Erreichbarkeit für die Kunden unserer Kunden zu verbessern.
„Z Te Ltd“ - weltweites T-Unternehmen mit Hauptsitz in Weltstadt , 45 Niederlassungen in 21 Ländern mit 2000 Mitarbeitern, mittlerweile Nr. 3 am europäischen ITK Markt hinter Tel1 und Tel2 , in Staat2 + Staat1 Marktführer bei Großanlagen, in Staat3 Platz 2; Ziel – Marktführer in Europa; Mit Systemen von 5 bis 12.000 Teilnehmern bietet Z ein optimal abgestimmtes Produkt speziell für Vernetzungsaufgaben“
Angegeben werden Referenzprojekte von drei Kunden, von denen sich keine Vertreter unter den Teilnehmern befinden.
Zu den teilnehmenden Teams bei der PCT ergibt sich aus den Informationen in den Kundenmappen folgendes:
Bei der P C Trophy betreffen von den insgesamt 40 angeführten Teams sechs Teams Großunternehmen (eine Baufirma, eine Bank, ein Branchenikgerätehersteller, ein Branchenikhändler, ein Getränkekonzern, das Einkaufszentrum) und rund 15 Teams (inkl. Bf.) Mittel- und Kleinunternehmer aus den Branchen Wohnbau, Reifenhandel, Elektrikergewerbe, Speditionsgewerbe. Die restlichen 50 % wurden von Medien (Zeitungen und TV-Sendern), Werbeagenturen, von Gastrobetrieben und vom Society-und Sport-Bereich gestellt.
Bei der V C Trophy stammte die Mehrheit der Teams aus der Medien- und Unterhaltungsbranche.
Bei dem am 15. – 17. 6. 2007 in Ort3 stattgefundenen Rennen 00 handelt es sich um ein 24 Stunden Rennen mit dem in der Ausschreibung angeführten Slogan: „Als sie noch klein waren wollten sie Rennfahrer werden, hier ist ihre zweite Chance“.
Der Ablaufplan ist in der Eventausschreibung (Nr. 10 der Beweismittelliste) wie folgt festgelegt: Freitag 15.6.: Teamakkreditierung, Fahrerbriefing, Streckenbesichtigung/18:00-23:00 Training anschließend Vollmondparty- Samstag 16.6. Streckenbesichtigung, 11 -13:00 Warm up, 14:00-15:00 Qualifying, 16:00 Start –Rennen bis Sonntag 17.6.2007 16:00 im Anschluss Siegerehrung
An weiteren Beweismittel wurden vorgelegt: Fotobuch über die P Cart Trophy 2007(D 8 laut Gutachten = Nr. 31 der Beweismittelliste) + eine von einer Werbeagentur erstellte Auflistung der Presseberichte zur PCT und VCT 2007 (vorwiegend Seitenblickekolumnen) in denen der den Berichten beizulegende Anzeigenwert für die PCT mit rund 1,2 Mio EUR bzw. für die VCT mit 315 TEUR (D 9 laut Gutachten= Nr. 33 laut Beweismittelliste) + DVD (DVD F 1 laut Gutachten = Nr. 37 laut Liste)
Zum angeforderten Beweismittel D 12 laut Gutachten (im Gutachten mit dem Zusatz „5 seitige Produktinformation für die Racingteilnehmer“) wurde ein Fotonachweis über die Gestaltung der Boxenrückwände sowie drei mit Schwarz-Weiß-Druck befüllte Blätter auf denen die Worte „Z racing Team, Ac IntelliGate – Innovative Kommunikationssysteme“ angeführt und ein Telefonapparat und Bilder vom Cartrennen zu sehen sind. Auf dem Foto zu den Boxenrückwänden sind die Teamteilnehmer mit Hostessen sowie die Carts mit dem Teambranding (XY/Z) auf dem Chassis abgebildet, von der Boxenrückwand sind Werbeplakate mit den Firmenbezeichnungen XY und Z und einem Telefonapparat zu sehen.
Die DVD enthält mehrere Kurzfilme, die chronologisch die Ereignisse am Trainingscamp und von Freitag Abend bis Sonntag Abend in der P C über die Zusammenkünfte, Rennvorbereitungen bzw. – begleitungen durch die Boxencrew, das Briefing, die Teamvorstellung bzw. deren Einmarsch, die Qualifyings, das Rennen, die geselligen Rahmenveranstaltungen und die Siegerehrung wiedergeben.
Bei den Einladungsschreiben (PCT -Nr. 20 bzw. VCT Nr. 22 der Beweismittelliste) handelt es sich um Ausdrucke von Power-Point Präsentationen mit den auf Seite 19 dargestellten Inhalten jener Kundeneinladungen, die der Beschwerde beigelegt wurden. Die Kundeneinladungen unterscheiden sich nur darin, als in den nachträglich übermittelten
Einladungen auf der zweiten Seite folgender Zusatz aufscheint: “Des Weiteren freuen wir uns am gesamten Rennwochenende Sie mit neuesten Informationen und Produkten aus dem Hause XY und Z zu inspirieren. Erleben Sie aktuelle technische Highlights direkt im Einsatz unseres Eventprogrammes.“). Für das Rennen 00
wurde keine Einladung vorgelegt.
Vorgelegt wurden weiters die Eventausschreibungen der PCT, VCT und Rennen 00 des Jahres 2007 (= Nr.2, 10 und 13 der Beweismittelliste) und dazu angemerkt, dass dazu noch Sondervereinbarungen in Meetings getroffen worden seien.
Für alle drei Rennen wurden die unterfertigten Teamnennformulare mit den Eventausschreibungen der ccc mmm GmbH (laut Firmenbuch gegründet 2002, infolge Konkurses im Jahr 2010 gelöscht) vorgelegt.
Der Vertragsabschluss erfolgte durch Unterzeichnung des Team-Nennformulars durch den Bf. Im Formular für die PCT ist neben dem Team-Namen, der Firma und Adresse des vertragschließenden Unternehmen (damals noch KEG) die Variante „Standard Team-Cart-Startplatz“ angekreuzt und handschriftlich ein Hinweis auf ein Besprechungsprotokoll vom 6. 7. 2006 angebracht.
Nach der Textpassage „ Unsere Team/Firma nimmt an der P C Cart Trophy 2007 vom 28./29. 4. 2007 bzw. an der K4 V Cart-Trophy am 21./22. September 2007 teil. Der Vertragspartner erklärt durch seine Unterschrift, die Bedingungen der Ausschreibungen gelesen und ausdrücklich zur Kenntnis genommen zu haben.“ wird ausdrücklich auf die Eventausschreibung als Vertragsbestandteil hingewiesen.
Die Eventausschreibungen der PCT und VCT 2007 enthalten - eingebettet in Bildern vom Renngeschehen - folgende Einleitungsworte:
„………ART OF CART, als Incentive-Rennen liefert Teilnehmern und Gästen genau jene faszinierende Mischung aus motorsportlicher Action und Society-Ereignissen, die sonst nur die Formel I bietet. Formel I im Miniformat als ultimatives Erlebnis für Unternehmen: Das war 2002 die Idee – die seit 2005 international auf Tour ist. Auch 2007 wird es dem Projektteam wieder gelingen, zahlreiche nationale und internationale Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und den Bereichen Sport, Kultur, Society, Entertainment für die Teilnahme zu gewinnen. Neben nationalen und internationalen Bau-, Investment- und Industrieunternehmen, werden erfolgreiche Mittelbetriebe, Dienstleistungs-, Reise, Mode-, Lifestyle- und Markenartikelgiganten als Team und Sponsor vertreten sein. „
In den Ausschreibungen sind folgende wesentliche Vertragsinhalte geregelt:
* Leistungsinhalte (bei PCT zwei Startvarianten Business und Standard möglich - Die vom Unternehmen gewählte (kostengünstigere) Standard-Team -Variante umfasst folgende Leistungsinhalte: einen von 38 limitierten Startplatz für 8- 10 Fahrer, Teamchef und –coach, Teamtageslizenz und Fahrerversicherungen, Team-Kart, Kart-Polyester-Chassis, Kart-Betreuung, Kart-Box, Team-Bekleidungen bestehend aus 12 designten Helmen, Taschen Kappen, 10 T-Shirts und 2 Polohemden, Team-Akkreditierung, 12 Gäste Pd-Club Tickets (darin enthalten Catering, Getränke, Side Events und Parkplatz), 3 Pit Walk Tickets (für Zutritt in die Boxengasse), Event- und Incentive Support, Side-Events.
* Anmeldeprozedere und Eventteilnehmer (Nennung von Teamchef- und Coach, die am Rennen selbst nicht teilnehmen und für die Einhaltung der Pflichten bzw. Rennumsetzung verantwortlich sind, Rennteam umfasst 8-10 Hobby(Amateur)fahrer; Teampräsident (Unternehmer oder Geschäftsführer), Teilnahmevoraussetzungen wie Mindestalter von 21 Jahren, körperliche Eignung und Kenntnis der Sicherheitsvoraussetzungen,
* Pflichten des Veranstalters: Nenngeld inkludiert Lizenzen und Versicherung, Zurverfügungstellung eines Renn-Karts (4 Taktmotor, 270ccm, 9 PS) mit individuell gestaltbarer Kart-Schürze, Treibstoffversorgung, Service- und Reparaturen; Front- und Heckteil des Carts wird ohne Lackierung übergeben, Lackierung und Logoplatzierungen sind auf eigene Kosten vorzunehmen
Zuweisung einer Cart-Box, in der die Möglichkeit besteht die Boxenrückwand (Tafel aus PVC) Breite 280cm x Höhe 150 cm im gewünschten eigenen Teambranding zu gestalten, die Anbringung von weiteren Werbeflächen in der Box, an den Wänden des Veranstalters ist untersagt. Sollten technische Geräte in oder vor der Box aufgestellt werden, wird der diesbezügliche Mehraufwand (Strom) in Rechnung gestellt.
Teamrennbekleidung wie oben -für die restliche ordnungsgemäße Einkleidung ist das Team verantwortlich
* Verpflichtung zu einer ärztlichen Untersuchung, erst danach erhält Teilnehmer Freigabe mit ID-Pass/Transponderarmband und damit Zutrittsberechtigung in den Pd Club und Side Events.
* Der Veranstalter errichtet einen den gesetzlichen Normen Rechnung tragende Rennstrecke mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen für Fahrer und Publikum.
* Es dürfen nur die vom Veranstalter zugewiesenen Werbeflächen zu Logoplatzierungen benutzt werden, eigene Logos sind noch am Helm, am Rennoverall und der Cart-Schürze möglich. Eine Anbringung von Logos an der Schutzverkleidung ist verboten, diese dienen ausschließlich als Werbefläche für die Veranstaltungsgroßsponsoren und dem Veranstalter selbst, falsch platzierte Logos werden demontiert. Die Startnummer darf nicht im Branding integriert sein, diese dient ausschließlich dem Veranstalter als Werbefläche.
Das Verwenden bzw. die Platzierung von Aufklebern, Plakaten, Logos, Banner im Rennstrecken und Boxengelände sowie am Personal des Veranstalters für Eigenwerbung ist untersagt.“
* Teampflichten - Zahlung des gewählten Nenngeldes (PCT EUR 14.590,00 zzgl. Mwst und Werbeabgabe EUR 155,00 in 2 Teilbeträgen; VCT EUR 13.460,00), Übermittlung der Daten der Teilnehmer, Unterzeichnung einer Haftungserklärung durch jeden Fahrer und Teamchef
* Haftung: Teilnahme der Fahrer erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr/ Veranstalter haftet weder für den gänzlichen oder teilweisen Ausfall der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt, auf Grund von nicht vorhersehbaren oder zu vertretenden Möglichkeiten. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung im Verhältnis der tatsächlichen Ersparnis von Kosten des Veranstalters/ Haftung ist begrenzt auf die abgeschlossene Haftverpflichtungssumme des Veranstalters
* Einverständnis der Teams, dass die bei der Veranstaltung aufgenommenen Fotos und Filme vom Veranstalter verwertet werden dürfen.
Die Ausschreibung zum Rennen 00 deckt sich in den wesentlichen Punkten.
In den als Beweismittel Nr. 9 beigelegten (nicht unterfertigten) Besprechungsprotokollen des Bf (Aktenvermerk vom 6.7.2006 betreffend P C und Aktenvermerk vom 27. 5. 2007 betreffend V und r 24) sind folgende Inhalte von Gesprächen zwischen dem Bf. und dem Geschäftsführer der Veranstalterfirma festgehalten:
Laut AV vom 6. 7. 2006 ist XY- berechtigt im Rahmen der PCT 2007
- ein Rennstands-Infotainment-System mit 2 Funktionen einzusetzen (SMS Service und Rennstandsabfrage),
- im Eingangsbereich und im Boxensektor Produkte von XY und Z zu platzieren (Details dazu sind 1 Woche vorher zu definieren) und
- zur Teambetreuung und Flyerverteilung eigene Eventhostessen und Racinas zu beauftragen.
Der Aktenvermerk enthält weitere Angaben zum Boxenaufbau (mit Couch, Lampen, Stromanschluss, zusätzliche Seitenwände für Brandings und Promiunterschriften), zum Chassis-Branding („schwarz mit Biene“), zur Anzahl und Platzierung der Logos an der Kleidung, zur Anstellung eines eigenen Fotografen mit Presseakkreditierung sowie zu einer zusätzlichen Veranstaltung für Freitagabend, bei der zur Erhöhung der Spannung der eigenen Rennteilnehmer ein Blick hinter die Kulissen und eine eigene Präsentation der Carts im Eventbereich gewährt werden soll.
Hinsichtlich Ausrüstung ist festgehalten, dass laut Veranstalter die selbst zu beschaffenden Overalls der Fahrer den Sicherheitsanforderungen der „Level 2 Homologation der CIK-FIA“ entsprechen müssen.
Das Race Infotainment System wird in der Stellungnahme des Bf. wie folgt beschrieben:
2 Funktionen wurden im Rahmen der PCT technisch realisiert (wie im Besprechungsprotokoll vom 6.7.2006 vereinbart)
- SMS Service für Teammitglieder: Zur Vereinfachung des Eventablaufes für die Teilnehmer wurden an die Teamchefs, -coaches und wenn erwünscht an die Fahrer SMS-Benachrichtigungen zu den wichtigsten Agenda Punkten versandt (Laut Aktenvermerk waren dazu die Telefonnummern aller Teamchefs und –coaches, ein Sitzplatz im Rennoffice zum Managen des Systems, Texte für SMS (von CCC) und 1 Mitarbeiter vor Ort erforderlich)
- Rennstandsabfrage über Telefon: Über ein modernes IVR System (=Spracherkennungssystem) konnte mittels Anruf und der Nennung der Startnummer oder des Teams die aktuelle Position des Teams im Rennen erfragt werden. Zur Abfrage dienten die zu diesem Zeitpunkt populären Stimmenimitatoren „Ö3 Comedy Hirten“ mit Stimme von Heinz Prüller. Diese Funktion war für alle Teilnehmer, Teammitglieder und auch für alle Besucher des Events verfügbar. Allen geladenen Gästen wurde die Information im Rahmen der Übergabe des Rennequipments ausgeteilt. Zur Publizierung der Einwahlnummer wurden Hostessen mit der Flyerverteilung beauftragt.
Auf dem dazu vorgelegten Flyer (Beweismittel Nr. 46 der Liste) ist neben dem Markennamen XY und den Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail und Homepage) folgendes angegeben:
„XY- präsentiert – Race-Infotainment – topaktuelle Trainings- und Rennergebnisse über Spracherkennung abrufbar unter… Telefonnummer .. „
Ergänzend wird in der Beantwortung ausgeführt, dass zur internen Teamkommunikation zwischen Teamchef, -coach und den Fahrern mit Funk- und Pagingsystemen ausgestattete mobile DECT-Produkte der Firma Z eingesetzt worden seien. Es seien zur Überwachung rennrelevanter Positionen Videomodule installiert und auf den Teamchefplätzen der beiden Teams visualisiert worden (zB Tankstellenüberwachung). Im Boxenbereich sei eine Telefonanlage mit DECT Sendern eingerichtet und die Betreuungspersonen mit DECT-Endgeräten ausgestattet worden. Die Kommunikation mit dem jeweiligen Fahrer sei individuell über Boxenfunk mit Helmheadsets erfolgt. Zusätzlich seien mit IT-Unterstützung sämtliche Fahrerzeiten, Mindestgewichte, Spritverbrauch über eine Applikation bei den Laptops der Teamchefs aufbereitet und bei den Teammeetings besprochen worden. Auf den Fotonachweisen sind Betreuungspersonen im Boxenbereich vor Laptops sitzend und mit Kopfhörern zu sehen.
Der AV vom 27. 5. 2007 (betreffend VCT) enthält Angaben, wonach am Vorabend eine Abendveranstaltung (Firmen- und Fahrerpräsentation) im Casino Admiral im Prater und die Positionierung eines gebrandeten Showtrucks (Racing-Team-Druck) geplant sei und dass vom Veranstalter eine zusätzliche Möglichkeit für die Platzierung von Werbemitteln im Eingangsbereich, der Einsatz von eigenen Eventhostessen und Racinas zur Verteilung von Flyern und zur Fahnenwerbung und der Zutritt eines eigenen Fotografen erlaubt wird.
Zum Inhalt und Ablauf der Abendveranstaltung und wo, in welchem Umfang und insbesondere welche Werbemittel bei diesen Outdoor-Veranstaltungen tatsächlich positioniert waren, fehlen konkrete Informationen und Unterlagen. Zum Showtruck wurde als Beweismittel (Nr. 51) die Zeichnung eines LKW-Trucks mit der Aufschrift „XY, Z, K4 –Racing Team (Länge rund 10 Meter mit Abstellflächen für die Carts und einem Aufenthaltsbereich für das Team mit Tisch, Stühlen, Küchenblock) beigelegt.
Unter Ad 3 – Akkreditierung der Zielgruppe –wird folgendes ausgeführt:
Generell wurde bei der Auswahl der Teilnehmer unterschieden, ob es sich um Bestandskunden, potentielle Kunden im Direktvertrieb oder um Vertriebspartner/Fachhändler handelt.
Als ein Kriterium wurde die monetäre Chance beurteilt (möglicher Umsatz für ein bevorstehendes Neuprojekt, möglicher Umsatz für Vertragsverlängerungen und Erweiterungen bei Bestandskunden und potentieller Umsatz bei Wiederverkäufern). Neben diesen finanziellen Aspekten entschieden aber auch folgende qualitative Kriterien, ob eine Einladung ausgesprochen wurde: Ist das Thema Motorsport passend? (Interesse, Alter, Statur) Passt die Ansprechperson menschlich und persönlich in die Gruppe? (Teambildungsgedanke) In welcher Phase befindet sich ein Neuprojekt, ohne ein schiefes Licht auf die Einladung zu werfen?
In den vom Unternehmen an den Veranstalter zur Verfügung gestellten Moderationsunterlagen für Durchsagen des Eventsprechers der PCT (Beweismittel Nr. 00) ist folgendes zum Unternehmen und den einzelnen Teilnehmern angegeben:
XY: “10 Jahre am Telekommunikationssektor aktiv, über 2000 Kunden im TK-Bereich, Partnerfirmen im In- und Ausland, 2 Standorte in
Bundesland1
und
Bundesland2
mit 20 Mitarbeitern, Generalimporteur von Z in Ö und angrenzenden EU-Staaten Osteuropas; Fokus: Kommunikations-, Vernetzungslösungen von Telefongroßanlagen für Unternehmen mit mehreren Standorten“
Z: „europaweit führender Anbieter für moderne Kommunikationslösungen, drittgrößter Hersteller von Telefonsystemen in Europa, Marktführer in der Staat1&Staat2, Hauptsitz in Weltstadt, CA, Europazentrale in Sth /Staat1, weltweit agierendes an der Weltstadt Stock Exchange notiertes T-Unternehmen mit 45 Niederlassungen in 22 Ländern und 2000 Mitarbeitern, Ziel: Marktführerschaft am europäischen Telekommunikationssektor
Zu den namentlich angeführten Teilnehmern: (Anmerkung: Die nachstehend durch Nummernbezeichnungen ersetzten Namen für die Teilnehmer (TN) sind der Beilage 4a zu entnehmen):
Bf (=TN 9).: …bereits zum dritten Mal dabei, wird demnächst Vater, begeisterter Cart-Fahrer, der unbedingt gewinnen will
TN Nr. 10 (Mitarbeiter): Schifahrer, zum 3. Mal dabei –
TN 11 (Mitarbeiter) - Man of the race 2006, begeisterter Motorsportfan, das 3. Mal am Start, wünscht sich schnelle Rundenzeiten und keine Stop&Go-Strafen, ,mit Irokese am Helm
Bei den restlichen Mitarbeitern ist nur der Name und dessen Tätigkeit im Unternehmen angegeben.
Zu den Fahrern aus dem Kundenkreis:
TN 12 (Geschäftsführer eines Autohauses): „hat zwei Jungs, liebt schnelle Autos & Mountainbike, zum 3. Mal dabei, freut sich auf 2 mit Adrenalin gefüllte Tage“
TN 13 (Mitarbeiter bei einem Händler): zum 3. Mal am Start
TN 19 (Mitarbeiter Z Kanada): kommt extra aus Kanada zum Event und ist schon sehr gespannt
TN 27 (Unternehmensberater & Coach): Österreichischer Meister , Rekord über 400 m Hürden EM & Olympiateilnehmer
TN 20 (Kfz-Techniker im Autohaus des Teilnehmers TN 11): Allroundsportler will sich wie ein echter Rennfahrer fühlen
TN 23 (Vertriebs- und Marketingchef Z): .always on the road, Wettkampf, Tennisspieler und begeisteter „Rennvelofahrer mit der Botschaft – sollten wir dieses Jahr unser Ziel nicht erreichen, versuchen wir es nächstes Jahr wieder“
TN 21 (Konzerncontrolling&Revision in einem führenden Möbelhaus): ein Kind, liebt Sport und freut sich Leute kennen zu lernen & auf den toll organisierten Event
TN 29 (Leiter Rechenzentrum einer großen Versicherung): 2 Kinder, aktiver Downhillbiker & Eishockeyspieler in Europa, möchte nicht der Letzte sein
TN 24(Kundendienstberater im Autohaus des Teilnehmers TN 11): zwei Kinder, Kartfahrer&Fussballspieler wird sicher und unfallfrei fahren, will Erfahrung sammeln
Nr. 25 (Werkstättenmeister im Autohaus des Teilnehmers Nr. 11): Snowboarder, derzeit Häuslbauer, wird kleinen Beitrag zum Sieg leisten
TN 30 und 31 (Geschäftsführer der führenden Rallyeschule in Österreich) zum ersten Mal dabei – also sehr neugierig
TN 18, 26 und 28 (Name der Unternehmen und deren Position)
Zur Kostenweiterverrechnung wird bekannt gegeben, dass dazu folgende Bewertungsgrundlagen herangezogen worden seien:
Einige Teilnehmer hätten eigene Brandings auf dem Rennoutfit und dem Kart angebracht. Diese seien nach individueller Bewertung des Werbewertes für ihr Branding angesetzt worden.
Aufgrund der Teilnahme im Jahr 2006 sei einzelnen Teilnehmern der erkennbare wirtschaftliche Wert der intensiven Kontakte während des Eventwochenendes bekannt gewesen, weshalb diese bereit waren sich an den Kosten zu beteiligen. Aus diesem Grund seien von einzelnen Unternehmen auch mehrere Personen anwesend gewesen.
Zur buchhalterischen Erfassung der Ausgangsrechnungen über die Kostenweiterverrechnungen ergibt sich aus übermittelten Kontokopien folgendes:
Sowohl die Erträge als auch die darauf entfallende Umsatzsteuer der mit Rechnungsdatum 2007 ausgestellten Rechnungen (siehe Tabelle Seite 8) wurden im Jahr 2007 erfasst (EUR 12.242,00 am Konto 4000 und EUR 2.382,66 am Konto 4800 jeweils mit Mehrwehrsteuercode 20 %), die Rechnungen mit Rechnungsdatum 2006 wurden in den Erträgen des Jahres 2006 (EUR 3.100,00 am Konto 4800, EUR 2.000,00 am Konto 4000 jeweils mit Mehrwehrsteuercode 20 %) gebucht.
Dr. Ml Rh stehe in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum organisatorischen Verantwortlichen der XY. Aufgrund dieses Kontaktes sei es zum Teamcoaching gekommen. Dieser sei aber auch CEO im Vertrieb einer Firma, die als Kunde in Betracht komme (Firma mit mehreren internationalen Standorten).
Ad 4 – Umsatzbonifikationen mit der Firma Z
Auf dem beigelegten Kontoblatt für das Jahr 2007 zum Konto „4230 Erlöse Export“ scheint die mit Ausgangsrechnung vom 31. 12. 2007 abgerechnete Provision iHv EUR 19.711,19 als letzte Buchung auf.
Zu den angeforderten Nachweisen für die Umsatzbonifikationen und Sonderzuschüsse von Z wurde folgendes bekannt gegeben:
2004 – für dieses Jahr bestand noch keine Vereinbarung zur Unterstützung
2005 – Auf der beigelegten Abrechnung an Z vom 23. 6. 2005 über insgesamt EUR 10.079,82 sind konkret einzelne Leistungen (Kosten für die Cart Trophy 2005 in Höhe von EUR 5.732,82, 50 % der Kosten iHv EUR 11.465,63 sowie Schulungs- und Callcenterkosten) weiterverrechnet.
2006 – Ab diesem Jahr erfolgte eine Splittung in Marketing-Unterstützung, Sonderkonditionen und Umsatzbonifikationen. In der beigelegten Rechnung Nr. 2690/06 vom 19. 12. 2006 mit der ein Betrag von insgesamt EUR 23.917,92 an Z verrechnet worden ist, wurden diverse Einzelleistungen u.a Marketing-Unterstützung iHv. EUR 6.635,25 für Events abgerechnet und vom Umsatzbonus (Berechnung: 2% von 576.768,87) in Abzug gebracht.
2007- Beilage der Rechnung Nr. 2913/2007 vom 31. 12. 2007 und das als Basis dienende Meeting-Protokoll vom 22. 1. 2007. In einem Mailverkehr wird von Z mitgeteilt, dass ein umsatzabhängiger (3% bis 650.000,00, darüber 4 %) Marketingbeitrag als Provision geleistet werde mit dem besondere Events unterstützt werden, für die Kostennachweise vorzulegen seien.
Aus den vorgelegten Kundenumsatzlisten der Jahre 2006 bis 2008 (Beweismittel Nr. 41, 42 und 43), in denen die Kunden mit Jahresumsätzen bis EUR 2.000,00 nach Umsatzgröße aufgelistet wurden, geht folgende Kunden- bzw. Umsatzstruktur hervor:
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Beträge in TEUR (=Tausend Euro)
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2006
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2007
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2008
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Jahresumsatz des größten Kunden (F International)
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529 TEUR
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450 TEUR
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486 TEUR
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Anzahl und Gesamtumsatz sonstiger Kunden mit Jahresumsätzen bis 100.000,00 EUR
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1 Kunde – 367 TEUR
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3 Kunden – 419 TEUR
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3 Kunden – 302 TEUR
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Anzahl und Gesamtumsatz der Kunden mit Jahresumsätzen zwischen 100.000,00 und 10.000,00 EUR
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38 Kunden –
TEUR 774
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41 Kunden – TEUR 1.075
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53 Kunden – TEUR 1.007
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Anzahl und Gesamtumsatz der Kunden mit Jahresumsätzen zwischen 10.000,00 und 2.000,00 EUR
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137 Kunden – TEUR 583
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108 Kunden – TEUR 452
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105 Kunden – TEUR 432
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Gesamtanzahl und Gesamtumsätze der Kunden mit Umsätzen > 2.000,00 EUR
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177 Kunden –2,3 Mio EUR
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153 Kunden – 2,5 Mio EUR
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162 Kunden – 2,8 Mio EUR
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Umsätze laut GuV
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KEG 2,6 Mio EUR
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Einzelfirma - 2,6 Mio EUR
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GmbH - 2,9 Mio EUR
Die Gesamtumsätze der in den Jahren 2005 bis 2008 eingeladenen Teilnehmer betrugen im Jahr 2006 rund 120.000,00 EUR, im Jahr 2007 rund 270.000,00 EUR und im Jahr 2008 rund 200.000,00 EUR. Der Kunde mit dem höchsten Jahresumsatz scheint nicht in der Liste der Teilnehmer an den streitgegenständlichen Events auf.
In einer Aufstellung des Bf. mit teilnehmenden Kunden (– siehe Beilage 4 b - Beweismittel Nr. 40) werden im Bereich der Neukunden für den Zeitraum 2006 bis 2008 hohe Auftragssummen von zwei teilnehmenden Kunden angegeben.
Die Teilnehmer von diesen Kunden (Kapitalgesellschaften) waren bei den Unternehmen im Controlling und in der EDV-Abteilung tätig. Eine Funktion als Geschäftsführer oder Prokurist – wie auf der Aufstellung angegeben – war bei beiden Personen weder dem Firmenbuch noch der Homepage zu entnehmen.
In der mit E-Mail vom 24. Oktober 2014 übermittelten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Finanzamts führt der steuerliche Vertreter folgendes aus:
„Wenn das Finanzamt ausführt, dass die vorliegenden Marketingstrategien zu beurteilen sind, dann ist dem vollinhaltlich zuzustimmen. Dies hätte allerdings schon im Zuge der Außenprüfung erfolgen müssen. Die Marketingstrategie war gezielt auf die Kunden des Bf. ausgerichtet und wurde dem Prüfer auch geschildert. Auch der „Medienkoffer“ sei dem Prüfer zur Verfügung gestellt worden. Videos und Pressemitteilungen sind nicht dazu geeignet, daraus eine Marketingstrategie zu erkennen, sie sind Instrumente des operativen Marketings. Wenn sich der Prüfer mit der Marketingstrategie und den dazu gehörenden Maßnahmen auseinandergesetzt hätte, hätte er dies beurteilen können.
Den Ausführungen des Finanzamtes, dass es nicht erkennbar ist, auf welche Weise es zu Produktplatzierungen gekommen ist, ist entschieden zu entgegnen. Dem Prüfer standen alle Unterlagen zur Verfügung und es wurde sehr wohl ausgeführt, wie die Produktplatzierung gestaltet war.
Zur Stellungnahme des Finanzamtes, dass bei der Veranstaltung nicht nur Unternehmer anwesend sind, sondern die Allgemeinheit, weshalb sich die Aktivitäten der XY nur auf eine selektiven Personenkreis richten und nur eine geringe Zuschauerzahl angesprochen wird: Dies bezieht sich ausschließlich auf das PCT-Event und nicht auf den Event des Bf.. Die eingeladenen Kunden werden zu 100 % angesprochen und laufend mit Produkten des Unternehmens beworben. Die Aktivitäten des Bf. richten sich somit zur Gänze an einen ganz speziellen Kundenkreis, der auch professionell mit Produktpräsentationen beworben wurde. Es geht in erster Linie nicht um die Zuschauer des PCT-Events, sondern um die vom Bf. eingeladenen potentiellen Kunden, die im Zuge eines Events im Event angesprochen wurden. Zusätzlich hat die Marketingstrategie aber sehr wohl auch Werbung für die Marke des Bf. beinhaltet. Diese wurde auch entsprechend umgesetzt und somit haben auch andere Personen die Werbebotschaft erhalten. Es ist daher nicht richtig, dass nur eine geringe Anzahl der Zuschauer angesprochen wurde. Im Gegenteil, die Werbewirkung war aufgrund der Professionalität überwältigend.
Wenn das Finanzamt in Frage stellt, ob es sich um ein professionelles Marketing handelt, kann dies wohl nur dadurch herrühren, dass das Gutachten nicht bekannt ist, in dem genau diese Frage beantwortet wird.
Wenn das Finanzamt jetzt die Frage stellt, was der eigeninszenierte Event ist, dann zeugt dies wieder davon, dass es der Prüfer verabsäumt hat sich schon früher damit auseinander zu setzen. Wie der eigeninszenierte Event aussieht wurde dem Prüfer ausführlich dargelegt. Dieser trennt nach wie vor nicht zwischen dem PCT-Event und dem Event des Bf.. Der eigeninszenierte Event wurde sehr wohl mit Aussendungen beworben und es kam zu laufenden Produktpräsentationen.
Gerade bei den getroffenen Vorkehrungen werden die Produkte beschrieben, die für eine optimale Werbewirkung ausschlaggebend waren. Die Produktpräsentation war ja das wesentliche Merkmal, die auch beschrieben und vom Gutachter gewürdigt wurde. Die Produktpräsentationen waren der Inhalt des Events, das Rennen war das Instrument der Begeisterung für die Teilnahme der Zielkunden und damit ein ganz wesentlicher Baustein des höchst professionell umgesetzten Marketingkonzepts.
Die Aussage des Finanzamtes „Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen des selbstfinanzierten Events in der P C Trophy ist unklar und aus keinen Unterlagen ableitbar“ ist nicht richtig, genau das Gegenteil ist der Fall. Es ist unerfreulich, dass sich das Finanzamt nach wie vor damit nicht wirklich auseinandersetzt, denn die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen war genau die Werbebotschaft, die durch umfangreiche Unterlagen bewiesen werden kann.
Die Produkt- und Dienstleistungspräsentation in Ort2 ist wesentlicher Bestandteil des Marketingkonzeptes und diesbezüglich ist nichts fraglich. Dass dort keine P C-Kunden anwesend waren ist selbstverständlich, weil diese auch nicht die Zielpersonen sind.
Dass das Finanzamt keine Werbewirksamkeit sieht liegt wahrscheinlich daran, dass diese vom Finanzamt nicht gesehen werden wollte. Im Gutachten wird diese beschrieben.
Dass die Aktivitäten ein professionelles Eventmarketing darstellen wird ebenfalls im Gutachten bestätigt.“
Beigelegt wurde die Kopie eines Artikels im Wirtschaftsblatt vom 2. Juli 2014 mit dem Titel „Erlebnisse liefern dem Produkt TOP-Men“. Darin wird ausgeführt, dass ein Event zu einem Gemeinschaftserlebnis werden kann, welches Beziehungen nachhaltig verbessern kann, dass neben der strategischen Eventplanung die eigentliche mit einem Spannungsbogen versehene Inszenierung mit ihrer Dramaturgie als Kern eines guten Events einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren sei, dass Men die Wahrnehmung eines Produktes und einer Marke beeinflussen und es schaffen das Erlebte nachhaltig wirken zu lassen, wenn der Gast von Anfang Teil des Geschehens ist.
Gegenstellungnahme Amtspartei:
Die vom Bf. übermittelten Unterlagen wurden den Vertretern der Amtspartei am 19. November 2014 übergeben bzw. der Beweismittelordner im Büro der Richterin zur Einsichtnahme aufgelegt und um allfällige Stellungnahme ersucht.
Dem Finanzamt wurde dabei gleichzeitig mitgeteilt, dass nach der Aktenlage der Einkommensteuerbescheid 2007 dahingehend zu berichtigen sein wird, als die Sonderausgaben (Verlustvortragsverrechnung) um EUR 11.774,90 zu erhöhen bzw. das Einkommen entsprechend zu vermindern sein wird, da der mittlerweile rechtskräftig aufgehobene Einkommensteuerbescheid 2006 keine Wirkungen entfalte.
Vom Finanzamt wurde dazu keine weitere Stellungnahme abgegeben.
2.4. Mündliche Verhandlung am 2. Dezember 2014:
Zur ordnungsgemäß geladenen mündlichen Verhandlung erschienen die Amtsvertreterin, der Bf., der für die Eventorganisation zuständige Mitarbeiter der Marketingabteilung sowie der steuerliche Vertreter.
Die Vorsitzende trägt den unter Zugrundelegung der Ergebnisse des bisherigen Ermittlungsverfahrens festgestellten Sachverhalt vor und übergibt den Teilnehmern dazu die Beilagen 3a, 3b, 4a, 4b und 5.
Von der Amtsvertreterin werden keine Einwendungen zum vorgetragenen Sachverhalt erhoben und auf die Stellungnahme vom 8. Oktober 2014 verwiesen, in der die Höhe der strittigen Aufwendungen und Vorsteuern sowie die Zuordnung der am Konto gebuchten Rechnungen in Ausgabenblöcke (Beilage 3a) außer Streit gestellt wurde. Beantragt wurde die Abweisung der Beschwerde, da der Unterhaltungscharakter überwiege. Als Betriebsausgaben kämen allenfalls kleinere Werbematerialien in Betracht.
Der Bf. bestätigte die inhaltliche Richtigkeit der vorgetragenen Sachverhaltsfeststellungen und brachte dazu noch folgende Ergänzungen vor:
Grund dafür, dass einige Teilnehmer an allen Events teilgenommen hätten, wäre eine Reduzierung der Kosten für das eigene Unternehmen gewesen, weshalb „Startplätze“ weiterverkauft worden wären. Diese Teilnehmer hätten auch die angesprochenen Kostenerstattungen geleistet.
Zur Ansicht des Finanzamtes, dass keine Werbungen bzw. Produktpräsentationen stattgefunden hätten und der Spaßfaktor im Vordergrund gestanden sei, verweist der Bf. darauf, dass der Prüfer die dazu vorgelegten und angebotenen Beweise nicht ordnungsgemäß gesichtet habe bzw. bei entsprechender Durchsicht und Würdigung das vom Gericht aufwendig durchgeführte Ermittlungsverfahren nicht notwendig gewesen wäre.
Nach Hinweis der Vorsitzenden, dass entsprechend den in der BAO eingeräumten Ermittlungsbefugnissen dem Bf. im Verfahren vor dem BFG die Möglichkeit eingeräumt wurde, das entscheidungserhebliche Beweismaterial vorzulegen (was auch erfolgt sei) und auch im Rahmen der mündlichen Verhandlung noch Ergänzungen vorgebracht werden könnten, bringt der Bf. vor:
Es sei bekannt gewesen, dass für die Absetzbarkeit von Eventkosten ein Marketingkonzept vorliegen müsse, da dieses den Wirtschaftlichkeitsaspekt unterstütze und diese Kosten für ein bloßes Privatvergnügen zu hoch gewesen wären.
Man hätte das Event sehr wohl genutzt, um Produkte vorzustellen und diesbezüglich mit dem Veranstalter zusätzlich zu den eingeschränkten Vorgaben laut Teilnahmebedingungen weitere Möglichkeiten für Produktplatzierungen und für Markennamenwerbung ausverhandelt. Die P C Trophy hätte sich mit den aus der Wirtschaft stammenden Teilnehmern deshalb als Werbeforum geeignet, weil auch ein Großteil der anderen Teilnehmer Kundenzielgruppe darstelle.
Schwerpunkt der Tätigkeit des Unternehmens stelle die Bereitstellung von Lösungen im Kommunikationsbereich, die auf die speziellen Bedürfnisse der Kunden abgestellt seien. Dabei würden die für die individuellen Telekommunikationsanforderungen notwendigen Softwarelösungen einen wichtigen Stellenwert einnehmen und die Geräte dazu nur Mittel zum Zweck sein.
Als Beispiel habe man für die P C Trophy mit dem Veranstalter den Einsatz des Rennstandsinformationssystems vereinbart. Mit einer entsprechenden Softwarelösung und dem eingesetzten Spracherkennungssystem habe man einerseits den Rennteilnehmern und Zuschauern die Möglichkeit geboten, mittels Anruf bei einer Nummer den Rennstand der einzelnen Teams zu erfragen. Zur Attraktivitätssteigerung seien dafür prominente Stimmimitatoren engagiert worden und die Nutzung des Infosystems durch Verteilung vom Flyern entsprechend beworben worden. Da die Stimmimitatoren damals aus dem Unterhaltungsrundfunk sehr populär gewesen seien, habe dies auch ein entsprechendes Interesse hervorgerufen.
Zusätzlich seien die Rennteilnehmer dahingehend unterstützt worden, als der Veranstalter diesen die unmittelbar anstehenden Tagesordnungspunkte mit einem SMS-Nachrichtensystem laufend bekannt gegeben habe und bei den Durchsagen auf den Namen des Unternehmens hingewiesen habe.
Man habe auch in den Einladungsschreiben an die Kunden darauf hingewiesen. Zur Nachfrage der Senatsvorsitzenden, dass dies aus den Unterlagen nicht klar hervorgehe wird auf eine im Anschluss an die Eventzeitpläne angefügte Textpassage in der Kundeneinladungsmappe (Beweismittel Nr. 20/22) mit folgendem Inhalt verwiesen: „Des Weiteren freuen wir uns am Rennwochenende Sie mit neuesten Informationen und Produkten unseres Hauses zu inspirieren. Erleben Sie aktuelle technische Highlights im Einsatz im Rahmen des Eventprogrammes.“
Zum Einsatz seien darüber hinaus auch Videolösungen (mittels Videotelefonie seien Bilder von der Tankstelle direkt zu Monitoren in der Box gesendet worden) und Schnurlosgeräte gekommen, mit denen die Boxencrew über angebrachte Sender im Boxenbereich insbesondere während der Rennen und Trainings kommuniziert habe. Die auffällig gestalteten Teamboxen mit zusätzlichen Eye- Catchern wie Hostessen/Racinas und Plakaten auf denen u.a. auch eine neue Endgeräteserie gewesen sei, hätte innerhalb des Boxenbereiches, wo sich die Rennteilnehmer (mit Wirtschaftstreibenden) aufhielten, entsprechende Aufmerksamkeit erweckt. Daraus seien vereinzelt Kundenkontakte (und auch Mitarbeiterbewerbungen) entstanden. Die vom Veranstalter angekündigte Mini Formel I habe sich in der Boxengasse real abgespielt.
Nach den Ausführungen des bei der mündlichen Verhandlung ebenfalls anwesenden für die Events zuständigen Marketingmitarbeiters des Bf. sei bei der Auswahl der engeren Zielgruppe (der zum Rennen eingeladenen Kunden/Händler) zum Einen ein finanzielles Potential geschätzt worden und man habe sich dann natürlich Personen ausgesucht, die ein entsprechendes Interesse bzw. eine Affinität für Motorsport haben und sich von der Persönlichkeit gut in ein Team einfügen. Eine bedeutende Komponente habe die Teambildung bzw. der gemeinsame Teamgedanke dargestellt.
Zum Vorbringen der Vorsitzenden, dass der Veranstalter, die Events sehr stark dahingehend beworben habe, dass mit der Teilnahme Rennfahrerträume erfüllt werden würden und auch aus den Moderationsunterlagen hervorgehe, dass ein Großteil der Teilnehmer ein besonderes Interesse für diese Art von Sportveranstaltungen habe, wendet der Bf ein, dass es sich um keine Rennsportveranstaltung im Sinne eines professionellen Motorsportrennens gehandelt habe. Die Teilnehmer seien keine Profirennsportler bzw. weit weg davon gewesen, was sich auch aus dem Durchschnittsalter von 45 bis 47 Jahren ergebe. Er wisse nicht warum, aber es seien zB. auch Bankdirektoren mit den Carts gefahren. Man habe einfach ein Formel I Flair spielerisch vermitteln wollen und das Ganze sei ein riesiges Wirtschafts- und Gesellschaftsevent gewesen.
Aufgrund des Bekanntheitsgrades der P C und des vom Veranstalter angeworbenen Teilnehmerfeldes sei man der Ansicht gewesen, dass dies für das Unternehmen eine passende Werbeplattform sei, da für Softwarelösungen Printmedien nicht das geeignete Medium darstellen würden und zu klassischen ebenfalls mit Kosten verbundenen Produktpräsentationsveranstaltungen in gebuchten Veranstaltungsräumen die für das Unternehmen interessante Kundenschicht nicht kommen würde (sondern dann schon eine individuelle Beratung vor Ort haben wolle). Im inneren Boxenbereich hätten sich einige hundert Leute aufgehalten und auf dem Flyer sei die Telefonnummer gestanden.
Was die eigentliche Eventgruppe betreffe, so habe man diese schon am Freitag unter dem Motto einer Trainingsfahrt bei einer gemeinsamen Busfahrt vorgestellt und die potentiellen Neu- und Bestandskunden untereinander bekannt gemacht, mit der Absicht, dass Bestandskunden ihre bisherigen Erfahrungen weitergeben. Es seien den Teilnehmern Unterlagen ausgeteilt worden. Im Vordergrund sei nicht so sehr das Training gestanden, sondern die Teilnehmer sollten sich untereinander kennenlernen und wären natürlich auch an Rennzeiten, Teameinordnung und dgl. interessiert gewesen.
Das habe sich auch bei der Abendveranstaltung am Freitag fortgesetzt, bei der ebenfalls ein Stimmimitator für Unterhaltung gesorgt habe und jeden Teilnehmer mit lustigen Beschreibungen vorgestellt habe. Es sei um den Netzwertgedanken und auch um Produkte gegangen, diese könnten nur mit Unterhaltung schmackhaft gemacht werden. Man habe den Teilnehmern zur Reflexion des Events personifizierte Fotobücher übergeben.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden gibt der Bf. an, dass sich die Kundenschicht innerhalb der angeführten Nische (mehrere Standorte und viel Telefonate) über alle Branchen und lokal auf ganz Österreich und das unmittelbar angrenzende Deutschland erstrecke.
Zusammenfassend führt der Bf. aus, dass die drei Säulen des Marketingkonzeptes Produktvermittlung, effektive Zielgruppenorientierung und Markenplatzierung gewesen seien. Mit der Teilnahme an den professionell organisierten Cartrennveranstaltungen bzw. Nutzung dieser Plattform wäre dies umsetzbar gewesen.
Man habe vom Leistungsangebot des Unternehmens (der ressourcenschonenden Optimierung von Telekommunikationsprozessen) bei der PCT die Infosysteme (mit Spracherkennungssystem) eingesetzt und mit der auffälligen Boxengestaltung mit Plakaten, Banner, Fahnen – die zu Problemen mit dem Veranstalter und Hauptsponsor geführt hätten – den Bekanntheitsgrad der Marke und des Unternehmens gesteigert. Die Zeitungen und Lokalsender hätten über die damals populäre Veranstaltung berichtet, wobei die Berichterstattung über die Prominenz im Vordergrund gestanden sei. Man habe die selektiv ausgewählte Zielgruppe Bestands- und Neukunden gemischt, damit diese Erfahrungen über das Unternehmen austauschen.
Der steuerliche Vertreter legt dar, dass das von der Abgabenbehörde behauptete Überwiegen des Unterhaltungscharakters nicht zutreffe, sondern nachweislich Produkte (Infosysteme, Headsets) präsentiert worden seien und dies auch das alleinige Ziel gewesen sei. Der Prüfer habe sich nicht ausreichend mit den Beweismitteln auseinandergesetzt. Es ging nicht um das P C Event, sondern um das Event des Bf. im Rahmen dieses Events. Damit eine entsprechende Begeisterung beim Kunden erweckt werde, müssten besondere Erlebnisse angeboten werden, bei den Teilnehmern hätte es sich angepasst an die Eventplattform natürlich um cartaffine Personen handeln müssen. Es werde auch auf das Gutachten verwiesen, welches zu berücksichtigen sei.
Der Bf. bringt als Schlusswort vor, dass er gegenüber größeren Anbietern einen Wettbewerbsnachteil habe, wenn er derartige Eventkosten nicht absetzen könne und seine Konkurrenz (die Marktführer am Telekommunikationssektor) VIP-Events bei bekannten Sportveranstaltungen (auch ohne Produktpräsentationen) geltend machen könnten. Er erwarte sich klare Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen eine Abzugsfähigkeit gegeben sei.
B. Festgestellter Sachverhalt
Normen und Schlagworte
- § 20 Abs. 1 Z 2a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/5100312/2010
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2014:RV.5100312.2010
- Stammnummer
- 107224
- Gültig
- 23.12.2014 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF