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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/5100312/2010

Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug für Aufwendungen iZm Marketingevents

geltende FassungBescheidbeschwerde - Senat - ErkenntnisRV/5100312/2010vom 23.12.2014Teil 2 von 5
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Die Startgelder für die Eingeladenen würden den größten Anteil der Gesamtkosten darstellen und seien vertraglich vereinbart. Die Anmeldung erfolge bei der CCC mmm GmbH. In dem beigelegten Nennformular seien insbesondere das Startgeld, die (limitierte) Anzahl von Teammitgliedern und Gästen sowie die Bedingungen hinsichtlich der Teilnahme geregelt (beigelegt ist ein Team-Nennformular zur Art of Cart Trophy P C 2009). - Beilage 3: Der Bf. hätte sich bei der Schlussbesprechung dahingehend geäußert, dass kostenmäßig nur ein geringer Anteil der Gesamtaufwendungen auf „echte Werbemaßnahmen“ entfalle. Darunter wären Banner, Transparente, Aufkleber, Training, Bahnmieten für Training, Hotelaufenthalte. zu verstehen, die restlichen Beträge seien die Kosten für das Event-Marketing. In der Aufstellung Cart-Events 2007 sind Bahnmieten, Training, Essen, Trinken, Übernachtungen, VIP-Tickets enthalten (dazu werden diverse Belege beigefügt). In Zusammenhang mit dem Event handelt es sich großteils um nicht abzugsfähigen Werbeaufwand. - Beilage 4: In Presseaussendungen habe der Betreiber der P C wie folgt Stellung genommen: „Das Thema Beziehung spielt die Hauptrolle. Authentisches Beziehungsmanagement schafft die Grundlage für den dauerhaften Erfolg dieses Events. Das schafft auch eine neue Qualität der Beziehung zu Freunden, Geschäftspartnern und auch zu Mitarbeitern. Zudem bietet das Ereignis eine Plattform, wo sich das Who is Who der Gesellschaft kennenlernt. Es ist einfach etwas Außergewöhnliches, etwas Exklusives. Man kann heute jede Festspielkarte oder jedes Opernticket kaufen, wenn man bereit ist den Preis zu zahlen. Ein Cart Trophy Ticket kann man sich nicht kaufen, sondern ein Team. „ (Angefügt ist der Artikel mit einem Interview des P C Betreibers) - Beilage 5: Enthält Auszüge aus einem Interview mit einem Markenstrategen zum Cartevent in der P C: „Ein Event ist ein Kommunikationsinstrument unter vielen. Bei einem Event könne man persönliche Beziehungen aufbauen, wie es anders nicht möglich ist. ..Nette Überraschungen können Wunder wirken. Nicht umsonst heißt es „kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ - Beilagen 6 und 8 betreffen die Kopie der Zeitschrift „M- das Magazin zur P C“, Herausgeber ist die Veranstalterfirma. Darin ist folgendes enthalten: -- Interview mit dem P C-Betreiber zur Bedeutung des zum dritten Mal stattfindenden Events -- Beschreibung und Plan der Rennstrecke quer durch das Einkaufszeitrum -- Genauer Zeitplan für Freitag bis Sonntag, aus dem zusammengefasst folgender Eventablauf hervorgeht: Freitag 27.4.2007 ab 13:00 Teamakkreditierungen auf dem genannten Ort mit ärztlicher Pflichtuntersuchung aller Fahrer, EDV-Datenerfassungen, Unterfertigung von Haftungserklärungen, Ausgabe der Einkleidungen und ID - Fahrerpässe bzw. Transponderbänder; Übernahme der Boxen und Rennequipments sowie der Carts (nach Abwaage) durch die Teamchefs bzw- coaches; Teamchef-Starts, verpflichtende Teamchef-Briefings, Präsentation und Übernahme der Teamlizenzen, Essen Samstag 28. 4. 2007: ab 9:00-15:30 Teamakkreditierung analog Freitag, Fahrergewichtskontrollen (bestimmtes Gesamtgewicht der Fahrer und des Carts darf nicht unter- und überschritten werden); 16:00 -17:30 verpflichtende Anwesenheit aller Fahrer beim Fahrerbriefing mit den ID-Ausweisen, Auslosung der Qualifikationsgegner; bis 21:10 freies Training anschließend technische Überprüfung durch Sportkommission und Service der Karts, ab 21:15 bis 23:30 Charity race of Presidents mit vorherigem Training und anschließender Siegerehrung ab 23:30 Drivers Night Party mit Rahmenprogramm Sonntag 29.4.2007: ab 8:30 Einlass aller Teammitglieder, 9:00- 11:00 Warm up, 11:10 -12:30 Qualifikationsrennen der einzelnen Gruppen; ab 12:35 Begrüßung der Teilnehmer, Team- und Fahrervorstellungen bis 14:20, 14:30 Le Mans Start – Ziel 19:30; 20:00 Siegerehrung ab 21:00 Chill out Am Samstag und Sonntag werden Shuttle-Dienste zu den Hotels sowie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten angeboten. -- Interview mit einem Markenstrategen über die Bedeutung von Men für die Kundenbindung -- Artikel des verantwortlichen Organisators über sechs Jahre Art of Carts: -- Backstageberichte (von Teams und Teilnehmern über die Eindrücke diverser Promis bei den Rennen der Vorjahre) -- Interviews/Stimmen von begeisterten Racern, die immer wieder kommen und erklären warum, -- Vorstellung aller Teams und Teilnehmer (Teamlogos mit Fotos und Namen sämtlicher Coaches und Fahrer) -- Inhalte des Fahrerbriefings (Verhalten beim Rennen, Vermeidung von peinlichen Strafminuten) -- Weitere Artikel wie „Kick im Cart (Adrenalin und Testosteron – was geht im Körper während des Rennens vor?)“ /Zu den perfekten Synergien (ein Unternehmer stellt die Beziehung von Lifestyle und Sport dar)/ Seitenblicke-Team gibt Einblicke in die Welt der Promis bei Art of Cart/ Charity als Fixbestandteil der Cart Trophy. Die Broschüre beinhaltet eine Vielzahl von Werbeeinschaltungen von bekannten Unternehmen vorwiegend aus dem oberösterreichischen Zentralraum. Der Prüfer merkt dazu folgendes an: „Laut beiliegenden Ablaufplänen ist kein Zusammenhang mit dem Betriebsgeschehen des Bf. erkennbar. In keiner Aussendung der P C sind Produkte des Unternehmens (zB. Firmentelefone) auch nur erwähnt. Auf Vergnügungen der besonderen Art wird immer wieder hingewiesen: zB Adrenalin & Action, die Nerven flattern, die Anspannung steigt, Voll ins Pedal, Rennevent der Superlative mit allem was das Rennfahrerherz höher schlagen lässt. Die Party die nichts zu wünschen übrig lässt, Promis wissen wie man feiert!“ - Beilage 7 enthält diverse Literaturbeiträge, auf Grundlage dessen die Aufwendungen für die Rennsportveranstaltung als nicht abzugsfähig anzusehen seien (Überwiegen des geselligen Teiles der Veranstaltung gegenüber der Produkt und Leistungsinformation, Hebung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung sind der Lebensführung zuzurechnen, Aufteilungs- und Abzugsverbot für derartige Aufwendungen, Hauptcharakter der Veranstaltung als gesellschaftliche Veranstaltung, kein professionelles Eventmarketing und Bestätigung durch Eventmanager, dass es sich um gesellschaftliches Ereignis handle). Zusammenfassung: „Der steuerliche Vertreter versucht in der Berufung darzustellen, dass die Plattform des Cart Events P C vom Unternehmer dazu benutzt werde, ein eigenes Event im Event durchzuziehen. Dazu fehlt jeglicher Anhaltspunkt, da die Presseaussendungen mit Ausnahme des Teamnamens XY- keine Hinweise auf Produkte enthalten. Die VIPs wurden zum Event eingeladen (siehe Hinweis auf Opernball). Presseaussendungen zu einem eigenen Event des Bf. sind nicht existent, auch wurde kein eindeutiges Material zu Werbezwecken des Unternehmens im Rahmen eines Events im Event der P C vorgelegt. Der „sogenannte Medienkoffer“ enthält nur Inhalte zum Renngeschehen und zum gesellschaftlichen Ereignis, nicht zu den Produkten. Kostenmäßig fällt der Hauptanteil auf Startgelder, Bahnmieten, Training, Essen und Trinken, Übernachtungen, VIP-Tickets. Laut vorliegenden Zeitungsartikel stand nach Ansicht des Prüfers das Vergnügen der selektiv Eingeladenen im Vordergrund, was sich natürlich auf die Geschäftsbeziehungen des Bf. wie bei Geschenken üblich positiv auswirkt.“ 1. 6. Gegenstellungnahme des steuerlichen Vertreters In dem vom steuerlichen Vertreter eingebrachten Schriftsatz vom 12. März 2010 wendet der dieser folgendes ein: Beilage 1 beträfe nur Kontokopien, aus der Beilage 2 würde hervorgehen, dass mit der dargestellten Möglichkeit seitens des Veranstalters, dass Teamboxen mit eigenen Brandings gestaltet werden können, die Voraussetzungen für eine Absetzbarkeit vorliegen. Der Abgrenzung der Werbeausgaben (Beilage 3) durch den Prüfer werde entschieden entgegen getreten, da der Begriff echte Werbemaßnahmen falsch verstanden werde und sich diese nicht ausschließlich auf Banner, Transparente, Aufkleber beziehen können. Das Interview des P C-Betreibers werde für eigene Werbezwecke genutzt und unterstütze mit dem Hinweis auf das Außergewöhnliche, Exklusive die eigene Argumentation, wonach damit die Teilnehmer begeistert werden konnten. Ebenso treffe dies auf das Interview mit dem Markenstrategen zu. Die P C mache auch für Marken und Produkte der teilnehmenden Unternehmen Werbung (Aufzählung der Teams in den News). Die Literatur sei nicht überzeugend. Die Zeitungsartikel würden das Rennsportereignis selbst behandeln, diese hätten mit der Werbung des Bf. unmittelbar nichts zu tun, würden aber unmittelbar die Attraktivität des Events bestätigen. Die Präsentation des Markennamens sei unter Werbung zu subsumieren, es sei zu den Presseaussendungen des Bf. sehr wohl eindeutiges Werbematerial und ausführliche Erklärungen und Beweise abgegeben worden. Die Beurteilung, dass das Vergnügen im Vordergrund gestanden sei könne für die Beurteilung der Betriebsausgabeneigenschaft keine Bedeutung haben, weil es gerade im Eventmarketing darauf ankomme, Personen Mell zu binden. Außerdem stehe der Betriebsprüfung keine Beurteilung über die Empfindungen von Vergnügen zu. 1.7. Vorlage der Beschwerden Mit Vorlagebericht vom 17. März 2010 legte das Finanzamt die Beschwerden ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen dem Unabhängigen Finanzsenat vor und beantragte die Abweisung mit Verweis auf die Ausführungen der Außenprüfung. Gleichzeitig vorgelegt wurden die Beschwerden gegen den Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO und den Umsatzsteuerbescheid der KEG sowie gegen den geänderten Einkommensteuer gemäß § 295 BAO des Bf. für das Jahr 2006. 2. Ermittlungsverfahren vor dem Bundesfinanzgericht 2. 1. Erledigungen der Beschwerden betreffend die Bescheide der Außenprüfung für das Jahr 2006 Die Beschwerden gegen den anlässlich der Außenprüfung erlassenen (an die bereits beendete KEG adressierten) Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Jahr 2006 wurden mit Beschlüssen des Bundesfinanzgerichtes vom 30. Juni 2014 mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich bei den angefochtenen Bescheiden um Nichtbescheide handelt, die keinerlei Wirkungen entfalten können. Der Beschwerde gegen den geänderten Einkommensteuerbescheid 2006 des Bf., der auf Basis des wirkungslosen Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO erlassen wurde, wurde mit Erkenntnis vom 30. Juni 2014 stattgegeben und der angefochtene, gemäß § 295 BAO geänderte Einkommensteuerbescheid 2006 (ersatzlos) aufgehoben. Gegen die Erkenntnisse wurden keine Revisionen eingebracht. 2.2. Vorlage eines Gutachtens Am 2. September 2014 übermittelte der steuerliche Vertreter ein mit 23. Juli 2014 datiertes Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen für Marketing und Marktforschung Univ. Prof. Dr. SV Name zur Professionalität und Wirkung des Event-Marketing-Auftritts der Firma XY- im Rahmen der P C Cart Trophy unter Berücksichtigung des Erkenntnisses vom 24. 10. 2002, 2002/15/0123 des Verwaltungsgerichtshofes„. Darin wird zusammengefasst folgendes ausgeführt: (Anmerkung: Bei den in Kursivschrift dargestellten Ausführungen handelt es sich um wörtliche ident wiedergegebene, bei den die übrigen Ausführungen um sinngemäß zusammengefasste Inhalte des Gutachtens) A. Allgemeine Aspekte (1) Ausgangsgrundlagen: Nachdem der VwGH in seiner Entscheidung vom 24. 10. 2002, 2002/15/0123 die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen und betrieblichen Veranlassung bei Veranstaltungen aus dem professionellen Event-Marketing nicht von vornherein ausschließe, vorausgesetzt dieser sei ausschließlich dem Betriebsgeschehen zuzuordnen, werde untersucht, ob für den Bereich von betrieblichen Events Kriterien definiert werden könnten, wie professionelles Eventmarketing zu betreiben sei bzw. unter welchen Voraussetzungen davon gesprochen werden könne. (2) Definition des professionellem Eventmarketing Darunter wird nach herrschender Auffassung „ein Prozess verstanden, der die zielorientierte, systematische Planung, konzeptionelle und organisatorische Vorbereitung, Realisierung sowie Nachbereitung von erlebnisorientierten Veranstaltungen, sogenannten Events im Rahmen der Kommunikationspolitik von Unternehmen zum Inhalt hat“. Im Kern steht der Event. Wesensbestimmende Merkmale von professionellen Events sind die Inszenierung, die Interaktivität und die Multisensorik. Mit der Inszenierung werden künstlich Ereignisse von Unternehmen für Zielgruppen (Kunden, Händler, Geschäftspartner, Meinungsführer und Mitarbeiter) organisiert, mit denen bestimmte Botschaften im Rahmen der integrierten Unternehmenskommunikation vermittelt werden sollen. Die Zielgruppen könnten exklusiv oder insgesamt Adressaten von firmen- oder produktspezifischen Kommunikationsinhalten sein, wichtig ist dass diese Inhalte aktiv, erlebnisorientiert und an die Zielgruppe persönlich herangetragen werden. Die Interaktivität schafft eine Plattform für persönliche Begegnungen zwischen den Mitgliedern des Unternehmens und der Zielgruppe, die am Entstehen und Eventablauf mitwirken und ermöglicht die Werbeinhalte der Zielgruppe näher zu bringen. Dabei kommt einem professionellen Event-Management, welches die gesamten Abläufe und Kontakte zwischen Veranstalter und Teilnehmer managt und gruppendynamische Prozesse initiieren soll, große Bedeutung zu. Mit Multisensorik sollen alle Sinnesorgane (Sehen durch Bilder, Videos, Hören durch Sprache, Musik, Geräusche, Tasten/Fühlen durch Struktur der Oberflächen bei Bedienung von Produkten, Schmecken/Riechen durch Verköstigung, Location) angesprochen werden und die Kommunikationsbotschaften, Marken, Unternehmen und deren Produkte umfassend und eindrücklich erlebt werden. Die multisensorischen Reize werden bei Events wesentlich stärker aktiviert als bei herkömmlicher Werbung und bleiben länger in Erinnerung. Fazit: Die konstitutiven Elemente von Marketingevents sind Inszenierung, Interaktivität und Multisensorik. Damit ist es möglich, die Zielgruppenmitglieder umfassend in die Marken- und Produktwelt des durchführenden Unternehmens einzubeziehen. Dieses Faktum ist in den verschiedenen Phasen des Eventmarketing konzeptionell zu berücksichtigen. (3) Arten von Events und Eventmarketing Zu unterscheiden ist zwischen nichtkommerziellen (private Feiern, Wohltätigkeitsveranstaltungen) und kommerziellen Events. Gegenständlich ist die professionelle Ausgestaltung der zweiten Gruppe zu prüfen. Zum einen können kommerzielle Events selbst Produkte sein (wie Open-Airs, Shows oder Sportveranstaltungen), ein Event – wie im zu beurteilenden Fall – Teil der Kommunikationspolitik eines Unternehmens sein, worunter alle Entscheidungen und Handlungen zu subsumieren sind mit denen Informationen an merkrelevante Adressaten übermittelt und gestaltet werden, um diese zieladäquat zu beeinflussen. Dabei können sich die Events als Teil der Kommunikationspolitik auf fremdinszenierte Events stützen, d.h. diese werden als Plattform benutzt, um einen eigeninszenierten Event zu positionieren. Dies ist dann sinnvoll, wenn die Zielgruppen ähnlich sind und die generelle thematische Ausrichtung dieser Event-Plattform mit dem eigeninszenierten Event kohärent ist. Dabei kann bei der Platzierung des eigeninszenierten Marketingevents das Unternehmen als Mitsponsor der größeren Eventplattform auftreten und damit auch das eigeninszenierte Event verstärkt werden. Ein Marketingevent ist ein eigenständiges Kommunikationsinstrument, welches inhaltlich, formal und zeitlich mit den übrigen Marketinginstrumenten wie Public Relations, Messen und Sponsoring verknüpft sein kann, aber im Vergleich zu diesen mit einer spezifischen Kommunikationsqualität ausgestattet ist. Fazit: Marketingevents sind eigeninszenierte Veranstaltungen, die als Teil der Kommunikationspolitik eines Unternehmens durchgeführt werden. Sie nutzen ein entsprechendes Ambiente, um Inszenierung, Interaktivität und Multisensorik Zielgruppen gegenüber wirken lassen zu können. Eigeninszenierte Events können Eventplattformen nutzen, um dadurch die Einstellungs- und Verhaltenswirkungen zu verstärken. (4) Zieladäquatheit von Marketingevents Der Einsatz von Kommunikationsinstrumenten folgt einem Ziel-Mittel-Pinzip, wobei die obersten Unternehmensziele (wie Gewinn, Umsatz, Wachstum) die Marketingziele bestimmen. Marketingziele wie Marktanteil, -wachstum, Wettbewerbsstärke oder Kundenzufriedenheit regeln wiederum, welche Marketinginstrumente zur Zielerreichung notwendig sind. Bei der Planung und Implementierung von Marketingevents werden (1) kognitiv-orientierte, das sind die Erkenntnis betreffende Ziele wie Informationen zum Unternehmen und dessen Produkten, die Vorstellung und Steigerung der Bekanntheit neuer Produkte, von Unternehmensstrategien, das Kennlernen der Belegschaft untereinander), (2) affektiv-orientierte, das sind das Gefühl betreffende Ziele wie emotionales Erleben des Unternehmens und der Marke, den Aufbau und die Pflege des Unternehmensimages, den Vertrauensaufbau zwischen Mitarbeitern und Kunden, Mitarbeitermotivation) und konativ-orientierte, das sind das Verhalten betreffende Ziele wie Neukunden- und Interessentengewinnung, Kundenbindung, Aufbau und Pflege der Kundenbeziehung basierend auf gemeinsamen Erlebnissen) verfolgt: Dies bedeutet, dass mit einem professionellen Eventmarketing folgendes bezweckt wird: (1) Wissen über das Unternehmen, dessen Produkte und Dienstleistungen soll vermittelt werden, in dem im Rahmen von Events neue Produkte und Dienstleistungen in einem passenden Umfeld vorgestellt werden und dabei auch Marketingstrategien und sonstige unternehmenspolitische Informationen den Kunden präsentiert werden. (2) Durch das emotionale Erleben sollen die Elemente der Markenwelt beim Zielgruppenmitglied integriert werden. Dazu kommt, dass Mitarbeiter/innen des Unternehmens die entscheidenden Personen von Zielgruppenunternehmen direkt kennen lernen und mit der Malen Ansprache und dem gemeinsamen Erleben wird nicht nur die Vertrauensbasis zwischen Mitarbeitern und Zielgruppenpersonen sondern auch Motivation, Teamgeist und Corporate Identity geschaffen bzw. gestärkt. (3) Mit einem professionellen Marketingevent sollen Interessenten und neue Kunden gewonnen werden und bestehende Kontakte gepflegt werden sowie durch positive Mundpropaganda der Bekanntheitsgrad und das Image des Unternehmens gesteigert werden. Mit Eventmarketing können laut Literatur folgende Marketingziele (in abfallender Reihenfolge) erreicht werden: Erhöhung Kundenbindung – Differenzierung im Wettbewerb – Demonstration von Markenqualität – Aufbau Markenimage, -sympathie und –vertrauen – Erleben der Markenwelt –Steigerung Markenbekanntheit,- loyalität und –wert. Angesprochen werden mit Events vorerst außerökonomische (entscheidungsrelevante) Dimensionen, die erst in weiterer Folge ökonomische Wirkungen entfalten. Fazit: Professionelles Eventmarketing ist zielorientiert und berücksichtigt dabei die kognitiven, emotion alen und konativen Verhaltenswirkungen, um entsprechende Resultate in vor-ökonomischen und ökonomischen Dimensionen zu erreichen. (5) Besonderheiten der Wirkung des professionellen Eventmarketings Durch die Nutzung von Marketingevents können neben Botschaften und Kernkompetenzen auch Markenwelten in tatsächlich erlebbare Ereignisse umgesetzt werden, die symbolische und abstrakte Welt der Marke wird für die Event-Teilnehmerinnen und Teilnehmer emotional erlebbar. Damit werden bessere Voraussetzungen für eine intensivere Einstellungs- und Verhaltensbeeinflussung etwa im Sinn von verbesserter Markenkenntnis und erhöhter Kaufbereitschaft geschaffen. Die Aktivierung wird umso intensiver je größer die Differenz zur Alltagswirklichkeit und je besser die Male Umsetzung bei der Zielgruppe ist, weshalb die Rahmenbedingungen in denen der Event stattfindet von besonderer Bedeutung sind. Mit dem hohen Individualitätsgrad verringern sich Streuverluste wie bei der herkömmlichen massenmedialen Kommunikation. Fazit: Das Eventmarketing erscheint als Konzept aus heutiger Sicht unter kaufmännischen und kommunikationspolitischen Gesichtspunkten sinnvoll (d.h. effektiv und effizient), wenn es sich um eine relativ kleine, gut erreichbare Zielgruppe handelt; außerdem das Produkt- oder Dienstleistungsangebot geeignet ist, erlebnisorientiert und multisensual vermittelt zu werden. Unter Eventmarketing ist – nicht wie Mitte der 1990er Jahre befürchtet – ein Mittel der Kundenunterhaltung, sondern ein Kommunikationsinstrument mit eigenem Wirkungsprofil und strategischem Wirkungshorizont. (6) Kriterien professionellen Marketings Vier Kriterien kennzeichnen erfolgreiches Event-Marketing, diese sollten bei Eventmarketing berücksichtigt werden. a) Kohärente Abstimmung zwischen Absender (Unternehmen), Zielgruppe und der Rahmenbedingungen. Die Glaubwürdigkeit einer kommunikativen Maßnahme ist eng mit Produktkompetenz und Relevanz verbunden, weshalb Erlebnisinhalte, die mit direktem Produktbezug verbunden werden, zu bevorzugen sind. Informationsrate und –dramaturgie sind je nach Reizempfänglichkeit an die Zielgruppe anzK6ssen. b) Multimodalität: Die multimodale Vermittlung von Erlebnissen bei der mehrere Sinnesorgane bzw. visuelle, akustische, olfaktorische, haptische und gustatorische Reize angesprochen werden, führt zu einer besseren Verankerung von Marken bei der Zielgruppe. c) Mit einer abgestimmten Dramaturgie werden die Handlungsabfolgen (in Vor-, Haupt- und Nachbereitungsphase) gesteuert, wobei darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Botschaft so verpackt ist, dass deren Inhalt nicht von der Dramaturgie verschleiert/verdeckt wird d) Mit der aktiven Einbindung der Teilnehmer sollen Einstellungs- und Verhaltensänderungen gegenüber einer Marke bzw. einem Produkt und in weiterer Folge die ökonomischen Ziele erreicht werden. B. Befund und Begutachtung (1) XY- als durchführendes Unternehmen des eigeninszenierten Events XY-, das als Unternehmen den eigeninszenierten Event im Rahmen der Eventplattform „P C Cart Trophy“ durchführt, existiert seit 1996 auf dem heiß umkämpften Telekommunikationsmarkt und hat seit dieser Zeit als Partner des europäischen Marktführers Z 2500 Telefonanlagen installiert. Das Unternehmen bedient keine Privatkunden, sondern ist ausschließlich für das Business to Business (b-t-b) Segment tätig. Es ist ein Unternehmen, das für den Bereich im b-t-b auf sein spezialisiertes Fachwissen setzt und auf diese Art und Weise Telekommunikationslösungen (Beratung, Montage und Service) für Unternehmen, die an mehreren Standorten operieren, anbietet. Spezialkompetenz, Flexibilität und Kundennähe als eigentümergeführtes Unternehmen in Kooperation mit Z sind die Erfolgsfaktoren. Referenzen sind (Aufzählung von 18 namhaften Kunden u.a. führende österreichische Möbelhäuser, eine Versicherung mit vielen und „ports“ – Anmerkung: Von den 18 Kunden finden sich 4 Kunden auf der Teilnehmerliste) Das Produkt- und Dienstleistungsportfolio erstreckt sich über sämtliche Angelegenheiten, die mit Telekommunikation zusammenhängen. Es beginnt beim Kernprodukt der ISDN/VoiP Telefonanlage, über die darauf abgestimmten Systemendgeräte bis hin zu Zusatzapplikationen und Zubehörprodukten, die die tägliche Kommunikation von Unternehmen an verschiedenen Standorten erleichtern. Große Kundennähe, das Verstehen, wie die Kunden arbeiten, welche Prozesse im Unternehmen auftreten, sind die Voraussetzungen für die Entwicklung von Problemlösungen durch das Unternehmen (Verweis auf Internethomepage). Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des eigeninszenierten Marketingevents im Rahmen der P C Trophy waren laut Auskunft des Bf. 3 Mitarbeiter aus dem Marketing zuständig, unterstützt wurden sie von einer professionellen Marketingagentur (CCC mmm GmbH, Pasching). XY nimmt seit 2005 regelmäßig an dieser Cart-Trophy teil, sodass angenommen werden kann, dass das Unternehmen bzw. die Mitarbeiter der Marketingabteilung die notwendige Erfahrung gewinnen konnten. 2. Charakteristiken des eigeninszenierten Events Der Befund erfolgte unter Heranziehung der allgemeinen Bemerkungen (unter A) sowie der vom Unternehmen übergebenen Unterlagen (die im Anhang als Beweisunterlagen aufgelistet sind) und öffentlich zugänglichen Informationen wie Einträge im Internet zu diesem Event. 2. 1. Die P C Cart Trophy als Eventplattform des eigeninszenierten Events Die P C Cart Trophy wird in verschiedenen Gebäudeteilen und Verkehrsflächen der P C durchgeführt. Es werden entsprechende Vorkehrungen getroffen, um ausgewiesene, sichere Zuschauerräume und die Infrastruktur für die Startboxen der einzelnen Teams zu schaffen, eine Kommunikationsstruktur einzurichten, die umfassende Kommunikation zum Renngeschehen erlaubt und eine herausfordernde Rennstrecke. Die Strecke variiert von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2007 führte diese nach dem Start/Ziel zwischen P C und Hollywood Megaplex durch die Speedkurve über die Stockwerke des Parkhauses über eine kurvenreiche Strecke an der Boxengasse vorbei zur Indoor-Abfahrt Leonardo da Vinci Platz, dann mit High-Speed durch die Shoppingmall über den Marcus Platz, durch die Ausfahrt zurück an die Start/Ziel Gerade. Begleitet ist diese Veranstaltung von Besuchen vieler Prominenter aus Politik, Wirtschaft und Medien, das sich wie das Who ist Who der österreichischen Gesellschaft liest. Insgesamt nehmen daran um die 40 Teams teil. Hauptsächlich handelt es sich um Teams von Unternehmen aus den Branchen Medien, Automotive, Wohnbau, Informations- und Kommunikationstechnologie, Transport- und Konsumgütermarkenartikel-Industrie. Die Zusammensetzung ist über Jahre hinweg konstant. Manche dieser Unternehmen können sich auf dieser Plattform einem breiten Zielpublikum stellen, andere wie XY müssen sich zur Präsentation ihrer Produkte und Dienstleistungen eine spezielle Ansprache ihrer Zielgruppe aus dem b-t-b Bereich überlegen. Die Rennstrecke säumen motorsport- und technikaffine Zuschauer, die die verschiedenen Läufe direkt am Pistenrand bzw. über die Kommunikation via Ansage und Bildschirme verfolgen. 2007 erlebten 10.000 Besucher die Trophy live vor Ort. Die Medienpartner wie Kronezeitung, LT 1, Life Radio und ORF berichteten über das Geschehen. Durch die Publizität in den Vorjahren hatte das Rennen Kultstatus, das Rennen wurde 2007 seit sechs Jahren durchgeführt. Ihrem Selbstverständnis nach ist sie die weltweit größte Indoor-Cartveranstaltung, die auch als Monte-Carlo des Cartsports bezeichnet wird. Die dramaturgische Gestaltung des Umfeldes orientiert sich am großen Vorbild der Formel I. Fazit: Durch die Nutzung der Eventplattform „P C Cart Trophy“ wird die Dramaturgie und die Interaktivität unterstützt, außerdem multisensorische Sinneseindrücke für die Teilnehmer von XY geschaffen, daher ist sie bestens geeignet, die kognitiven, emotion alen und konativen Aspekte des eigeninszenierten Events von XY zu unterstützen und wirkt als eine Verstärkerfunktion für die operativen Einzelaspekte des Eventmarketings dieses Unternehmens. (2) Zielgruppe des eigeninszenierten Marketingevents Die Kommunikationstechnologie, die XY als Problemlösungen für den Geschäftskunden anbietet, richtet sich ausschließlich an das b-t-b Segment. Für das private Nutzersegment sind diese Technologien nicht gedacht, die Geschäftstätigkeit richtet sich somit ausschließlich an Geschäftskunden. Deshalb sind die an der Strecke stehenden Zuschauer oder die Mitglieder anderer Teams nicht primäre Zielgruppe, wirken allerdings durch die Rennsport- und Technikbegeisterung mit, dass die Inszenierung und Dramaturgie jenen Wirkungshintergrund verstärkt, der für den eigeninszenierten Event von XY wichtig. Auch sind die Produkte von XY/Z geradezu prädestiniert, um im Zuge eines eigeninszenierten Events kommuniziert zu werden. Primäre Zielgruppe von XY sind Geschäftskunden und Geschäftspartner, die Telekommunikationslösungen für ihre Unternehmen benötigen. Geht man die Liste der Teamteilnehmer durch so stellt man fest, dass die Auswahl der Zielgruppe perfekt für den Event getroffen wurde. Die Racingteams umfassen insgesamt 26 Teilnehmer, wobei sieben aus dem Kreis von XY stammen und die übrigen drei Viertel aus dem Kreis potentieller und bestehender Kunden/Geschäftspartner akquiriert werden. Dieses Verhältnis kann als perfekt bezeichnet werden, da ein Mitarbeiter 3 bis 4 Kunden betreuen kann. Die Teamgröße erlaubt auch noch einen ausreichenden Spielraum, dass sich die Kunden untereinander unterhalten können und Informationen über die XY und deren Produkte austauschen können. Fazit: Die Auswahl und Zusammensetzung der Zielgruppenmitglieder entspricht nach Prüfung der Sachlage den Forderungen eines schlüssigen und professionellen Eventmarketings. (3) Eventmarketing Aktivitäten in der Vorphase Die XY geht bei der Vorphase (der bei eigeninszenierten Events besondere Bedeutung zukommt) wie folgt vor: Die Teilnehmer/innen werden vorab über den Event schriftlich und fernmündlich informiert. Einen Tag vor dem eigentlichen Auftritt als Fahrer bei der Cart Trophy (am Freitag) wurden 2007 alle Zielgruppenmitglieder zu einer Infoveranstaltung eingeladen. Diese erfolgt auf der Qualifikationsstrecke in Ort2, wo bis zum Nachmittag über Produkte- und Dienstleistungen informiert wird, aber auch trainiert wird. Auch 2008 beginnt der Event einen Tag vorher zum gemeinsamen Kennenlernen bei gemeinsamer Fahrt nach Ort2, Besprechungen und einem Abendprogramm. Auch hier wird neben mündlicher Information über die Kommunikationstechnologien von XY wiederum schriftliches Informationsmaterial bzw. Hinweise auf WEB-Quellen angeboten. Es kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass in den Teams über die Kommunikationstechnologien, die Innovativität der Problemlösungen und den Erfahrungen zwischen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und (potentiellen) Kunden untereinander gesprochen wurde. Fazit: Aufgrund der Sachlage kann dem Unternehmen XY attestiert werden, dass es in der Vorphase völlig konform einem professionellem Marketingkonzept agiert. Auch die Einbindung der Mitglieder der Zielgruppe in die Vorphase des Events entspricht einem solchen professionellem Vorgehen, eröffnet es schon im Vorfeld Möglichkeiten über Unternehmen und Produkte unter Berücksichtigung von Interaktivität, Multimodalität ein abgestimmtes und kohärentes Kommunikationsmuster mit emotion alem Erlebnischarakter aufzubauen. (4) Eventmarketing in der Hauptphase Die Aktivitäten beginnen in der Hauptphase bereits am Freitagabend, nach der Stormingphase am Vormittag und Nachmittag des Freitag, wo die Teams im gruppendynamischen Verständnis zusammenfinden. Die Marke und ihre Inhalte werden in die Erlebniswelt der Teammitglieder aufgenommen, es wird Vertrauen geschaffen, der Teamgeist gefördert, mit der offiziellen Akkreditierung kommt es zu einer Verfestigung der Erlebniswelt. Die Startboxen werden von den Coaches übernommen, es erfolgt die Kartübergabe, die Boxen- und Rennequipments werden ausgegeben, der Thrill in der gemeinsamen Erlebniswelt steigt (Intensivierung der Erlebniswelt). Die Fortführung in der Hauptphase erstreckt sich dann über die verschiedenen Aktivitäten am Samstag und Sonntag- Teamakkreditierung, Teambriefing, Fahrerbriefing, erste Trainingsrunden der Teams. Hier kann aufgrund der Sachlage und unter Sichtung, Auswertung und Beurteilung des Beweismaterials (laut Anhang) mit Sicherheit angenommen werden, dass die typischen Merkmale professionellen Eventmarketings vorliegen. Detail aus der Sprecherinfo (bei der während der Hauptphase Freitag Abend, Samstag und Sonntag immer wieder über die Teams berichtet wird): „XY ist spezialisiert auf Telekommunikationsanlagen bei Firmen mit mehreren Standorten, Beratung, Montage, Service von Telefonsystemen der Firma Z.“ „Z ist europäischer Marktführer in der Telekommunikationsbranche, Herstellen von Telefonanlagen von 5 bis 60.000 Nebenstellen.“ Durch diese Ankündigungen vor, während und nach den einzelnen Vorgängen auf der Eventplattform der Cart Trophy können die in der Vorphase aufgebauten kognitiven, affektiven und konativen Strukturen bei der primären Zielgruppe (Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner) verstärkt werden. Mit den Durchsagen entstehen zusätzliche positive Nebeneffekte (Steigerung der Bekanntheit und Akzeptanz des Unternehmens und der Marke XY Z) beim rennsport- und technikaffinen Zuschauerpublikum und den übrigen Teilnehmern). Fazit: Die konzeptionellen Absichten eines professionellen eigeninszenierten Eventmarketings von XY werden durch die gemeinsamen Erlebnisse während der Renntage verstärkt und gefestigt. Damit werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit außer-ökonomische Ziele wie Einstellungs- und Verhaltensänderungen bewirkt. (5) Eventmarketingaktivitäten in der Nachphase Wichtig ist die Weiterbetreuung der Zielgruppenmitglieder (im speziellen die (potentiellen) Kunden, es geht um Kundengewinnung und um Pflege der bestehenden). Die Mittel zur Erreichung sind der persönliche Kontakt und das Gespräch. Dazu gab es in der Vor- und Hauptphase Gelegenheit, in der Nachphase kann darauf aufgebaut werden. XY setzt gedruckte und digitale Kommunikationsmittel ein, um die Zielgruppemitglieder auch nach dem Event weiter erreichen zu können. Der gesamte Event (alle Phasen) wurden dokumentiert, zum einen mit hochwertigen Broschüren mit Bild und Textelementen (M- Magazin des Veranstalters), die an die einzelnen Teilnehmer übermittelt werden, außerdem gibt es digitale Erlebnisberichte. Fazit: Die umfangreiche Dokumentation des von XY veranstalteten Events und die Berichte über die Rahmenbedingungen (P Cart C Trophy) dazu verstärken in der Nachphase mit Ansicht grenzender Wahrscheinlichkeit die beabsichtigten Einstellungs- und Verhaltensänderungen in der Zielgruppe. (6) Ökonomische Wirkungen des eigeninszenierten Events Zur strategischen Zielsetzung Kundengewinnung ist anzumerken, dass eine Abschlussquote bei den Teilnehmern von 60 % erreicht werden konnte. Was die Bindungsverstärkung bei Bestandskunden betrifft (schnellere Zusatzprojekte durch persönliche Kontakte), es wurde bei 70 % eine Erneuerung der Kommunikationsinfrastruktur und Optimierungen bestehender Anlagen vorgenommen. Ähnliches berichten Geschäftspartner, die die Problemlösungen von XY verkaufen. Es kam auch Projektabschlüssen mit Teilnehmern anderer Teams . C. Ergebnis der Befundung und Begutachtung Kernelemente professionellen Marketings sind nach dem Stand der Wissenschaft Abstimmung und Kohärenz, Multimodalität, Dramaturgie und Einbindung. Diese wesentlichen Bausteine müssen einem Prozessverständnis folgen, was eine systematische Planung, konzeptionelle und organisatorische Vorbereitung, Realisierung und Nachbereitung voraussetzt. Die erlebnisorientierten Veranstaltungen im Rahmen des Eventmarketings dienen der Unterstützung der Marketing- und Unternehmensziele. Fazit: Nach den vorliegenden Informationen und Beweisunterlagen kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die von XY- gesetzten Maßnahmen zum Zwecke des selbstinszenierten Marketingevents auf der Eventplattform P C Cart Trophy in allen Aspekten einem professionellen Vorgehen entsprechen. Hinzu kommt, dass die unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen des professionellen Event-Marketingauftritts evident sind und deshalb auch von einer strategischen Zielerreichung dieses Vorgehens von XY gesprochen werden kann. Als Beweismittel werden – das Jahr 2007 betreffend – im Anhang des Gutachtens folgende Unterlagen angegeben: D 5 – P C News „Special Cart Edition“ – 12 seitige Zeitung: Vorstellung der teilnehmenden Unternehmen, Beschreibung der Fahrstrecke, Vorstellung der Eventplattform D 6 – M- Das Magazin zur P C – 50seitige Hochglanzbroschüre mit Werbeeinschaltungen, enthält zusammenfassende Vorstellung des Events (Anmerkung: Zum Inhalt siehe Ausführungen auf Seite 20ff) D 7 -17seitige Agendaliste für Teilnehmer/innen mit genauer Beschreibung der Tage der Trophy D 8 – Pus C Cart Trophy 2007 – Gebundene Broschüre mit festem Einband mit Bild- und Textinformationen – enthält Informationen über den Event, individualisiert für die teilnehmenden Teams mit genauer Beschreibung der Gestaltung der Voreventphase und der Trophy selbst, wird jedem Teilnehmer in der Nachbearbeitungsphase überreicht D 9 – Presseberichte 2007 – 27seitige geheftete Broschüre mit Zusammenstellung der Presseclippings von m.p.c.s. D-12 – Z racing Team – 5 seitige Produktinformation – enthält Produktinformation für Racing Team Teilnehmer F 1 – Film, digitales Dokument „ Ein Wochenende mit dem XY und Z racing team : Inhalte: Phasenbezogene Darstellung der einzelnen Event-Tage beginnend mit 1. Freitag Training in Ort2, Akkreditierung, Kartpräsentation, 2. Samstag – Teammeeting, Vorbereitungen, Fahrerbriefing und Streckenbesichtigung, freies Training, Charity Race of Presidents, 3. Sonntag – freies Rennen und Qualifying, The Owner Race, Fahrerparade und Start, allgemeiner Rennverlauf und Impressionen, Finale, Zieleinlauf, Siegerehrung, ab Kapitel 15 Einzelberichte aus dem Rennen 2.3. Ergänzende Ermittlungen des Gerichtes 2.3.1. Ergänzungsvorhalt an das Finanzamt und dessen Beantwortung Mit Schreiben vom 15. September 2014 leitete das Gericht das Gutachten zur Stellungnahme an das Finanzamt weiter. Zusätzlich übermittelte das Gericht - unter Zugrundelegung der in den Akten aufliegenden Unterlagen (Konto- und Belegkopien) und der vom Bf. vorgelegten Kostenaufstellung –eine aus den Konten und Belegkopien abgeleitete Gliederung der Aufwendungen und Vorsteuerbeträge nach Ausgabenblöcken und nach Event (Beilage 3a). Das Gericht ersuchte um Stellungnahme zu den Differenzen der Beträge laut Aufstellung des Bf. (mit Kosten in Höhe von EUR 85.015,74 bzw. Weiterverrechnungen an Kunden mit EUR 19.437,66 sowie an Z mit EUR 13.965,38) und den Beträgen der Außenprüfung (Schätzung mit EUR 80.000,00, berücksichtigte Gegenverrechnungen EUR 19.724,66). Es wurde darauf hingewiesen, dass – sofern keine substantielle Einwendungen gegen die Höhe und Zuordnung erhoben werden - die in der übermittelten Aufstellung ausgewiesenen Beträge der rechtlichen Beurteilung und sich daraus ergebenden Änderungen bei der Ermittlung der Einkünfte und der Zahllast zu Grunde gelegt werden würden. Zu den vom Finanzamt nicht berücksichtigten (als Provisionen abgerechneten) Kostenbeiträgen der Firma Z (EUR 13.965,38) wurde angemerkt, dass sich auf der Provisionsabrechnung ein Hinweis befinde, wonach diese für Kosten der Events gewährt worden seien. Es wurde um Stellungnahme ersucht, worauf sich die im Außenprüfungsbericht enthaltene Aussage stütze, dass es sich um einen „üblichen Rabatt“ handle und um Vorlage von Vertragsgrundlagen etc. ersucht. In der Stellungnahme des Finanzamtes vom 8. Oktober 2014 teilte dieses (zusammengefasst) folgendes mit: Zu den Sachverhaltsangaben und den Beurteilungen in Teil B des Gutachtens: Zu beurteilen seien die Marketingstrategien. Diese seien weder aus den Videos (LT1 auf You Tube) noch aus den Pressemitteilungen erkennbar. Was im Vorfeld bzw. nach der Veranstaltung mit selektiven Kunden erörtert worden sei, könne nicht beurteilt werden, ändere aber nichts daran, dass es sich um ein „gesellschaftliches“ sicherlich professionell arrangiertes Event gehandelt habe. Nicht erkennbar sei, auf welche Weise es zu Produktplatzierungen gekommen sei (Ausnahme SMS, Werbeplaketten, etc.). Der Rennbetrieb und die Kosten für Startgelder, Models würden bei weitem überwiegen, die Repräsentation stehe im Vordergrund („Who ist who“). Die Produkte seien schon wegen der Verschiedenartigkeit der Teilnehmer (Wohnbau, Treuhand, XY,…) nicht von allgemeinen Interesse. Bei der Veranstaltung wären nicht nur Unternehmer, sondern die Allgemeinheit anwesend gewesen, daher würden sich die Aktivitäten des Bf. nur auf einen selektiven Personenkreis richten, d.h. nur ein geringer Anteil der Zuschauer würde angesprochen werden. Es werde nicht bestritten, dass eine professionelle Eventagentur für ein derartiges Event notwendig sei, allerdings sei fraglich, ob es sich dabei um professionelles Marketing handle und was unter dem Begriff eigeninszeniertes Event verstanden werde. Weder aus den Videos noch aus den Aussendungen sei eine Eigeninszenierung der Produkte von XY erkennbar. Im Gutachten (Pkt 2.1.) seien ausführlich die Infrastruktur und Rahmenbedingungen zum Rennen (sichere Zuschauerräume, Infrastruktur für Strecke/Boxen, Kommunikation, etc.) beschrieben, aber nicht wo Produkte präsentiert worden seien. Das „Who ist WHO“ würde auf eine repräsentative Veranstaltung schließen lassen,,,,,, die Präsentation von Produkten/Dienstleistungen der XY beim selbstinszenierten Event sei unklar und aus keinen Unterlagen ableitbar. Bei den Aktivitäten in der Vorphase (Training in Ort2 ) sei fraglich, ob die behaupteten Präsentationen in das Hauptevent einfließen, da dort nur selektive Kunden geladen gewesen seien. Zum dort Besprochenen gebe es keine Hinweise auf Unterlagen, die Außenstehenden zugänglich sind (DVD`s, Einträge in Internetplattformen), diese nütze den Zuschauern der P C nichts. Bei den Eingeladenen handle es sich um bestehende Kundenkontakte, die vertieft werden sollten bzw. um Kunden, die durch Teilnahme an der Sportveranstaltung an das Unternehmen gebunden werden sollten. Eine darüber hinausgehende Werbewirksamkeit (ausgenommen SMS, Ansagen und Aufkleber auf dem Cart) werde nicht gesehen. Gegen die Kostenaufgliederung würden keine Einwendungen bestehen, zu den Differenzen im Bericht der Außenprüfung werde auf eine Stellungnahme verzichtet. Sowohl die Zuordnung zu den Ausgabenblöcken als auch die Höhe würden als Ausgangsgrundlage für die rechtliche Beurteilung anerkannt. Gegen eine teilweise Berücksichtigung der Kosten (für Werbematerial und ev. Bewirtung) spreche nichts, der Rabatt von Z werde anerkannt. Ergänzend dazu wurde mit E-Mail vom 10. Oktober 2014 darauf hingewiesen, dass die Website des Trainingszentrums in Ort2 die Argumentation des Finanzamtes stütze. Aus der Homepage (www. kartsport-Ort2.de) geht hervor, dass sich dort ein Kart-Shop für CRG Racing Karts und TM-Motoren (inklusive Ersatzteile und Serviceleistungen) befindet und eine Trainingsstrecke mit Tages-, Halbtages- und Abendkarten wie folgt beworben wird: „Schweppermannring - „Auf unserer modernen Rennstrecke findet der Renncartfahrer alles was das Cartfahrerherz begehrt - Branchenische Zeitnehmung, Ampelsteuerung, Flutlicht, Renntower, 1063 m lange Rennstrecke, Streckenbreite von 10-12 Meter mit zahlreichen Überholmöglichkeiten, lange Geraden und schnelle Kurven, modernste Sicherheitsstandards, Fahrerlager bzw. Boxenanlagen mit Duschen und WC-Anlagen“. 2.3.2. Ergänzungsvorhalt an den Bf. und Beantwortung Mit Schreiben vom 15. September 2014 übermittelte das Gericht ein Ergänzungsersuchen an den Bf. bzw. dessen steuerlichen Vertreter. Darin wurde nach Darstellung der entscheidungsrelevanten rechtlichen Grundlagen und Judikatur zum Sachverhalt folgendes mitgeteilt: 1. Höhe und Zusammensetzung der strittigen Aufwendungen und Vorsteuern In den Arbeitspapieren befindet sich zu den Kosten eine vom Unternehmen erstellte Kostenzusammenstellung CART-EVENTS 2007. Die darauf angeführten Einzelbeträge decken sich mit den Beträgen, die am Konto 7650 gebucht sind (Kontokopien siehe Beilagen 1/2-5 des Schreibens). Die Abweichungen zu den von der Außenprüfung vorgenommenen Korrekturen (Hinzurechnung bei den Einkünften EUR 60.275,34 – Detail siehe Bericht der Außenprüfung) resultieren daraus, dass die Außenprüfung den Gewinn- und Vorsteueränderungen einen Schätzwert zu Grunde gelegt hat. In der Beilage 1 zum Ergänzungsvorhalt sind unter Zugrundelegung der Angaben auf den Konto- und Belegkopien die Ausgaben in verschiedene Ausgabenblöcke gegliedert (Ermittlung siehe handschriftliche Ergänzungen auf Beilage 1/1 zum Vorhalt). Die davon geltend gemachten Vorsteuerbeträge wurden gemäß dem am Konto ausgewiesenen Vorsteuercode berechnet und den jeweiligen Ausgaben zugeordnet. (Anmerkung: Die Beilage 1 des Ergänzungsvorhaltes entspricht Beilage 3a, Beilage 1/1 der Beilage 3b des Erkentnisses) Es wird um Stellungnahme zur vorgenommenen Zuordnung und Vorsteuerberechnung ersucht! Im Falle des Unterbleibens einer Stellungnahme werden der rechtlichen Beurteilung (und allfälligen sich daraus ergebenden Änderungen bei der Festsetzung des Einkommens und der Zahllast) die in der Beilage 1 angeführten Aufwendungen sowohl hinsichtlich der inhaltlichen Zuordnung als auch der Höhe zu Grunde gelegt. Zu den einzelnen Aufwendungen ergeben sich noch folgende Fragen: - Betreffen die Rechnungen über die Bewirtungen und Nächtigungen ausschließlich die an den Rennen/Trainings teilnehmenden Mitarbeiter und Geschäftspartner? (Teilnehmer siehe Beilage 2) - Wer waren die Empfänger der VIP-Karten (Rechnung CCC mmm GmbH vom 26.4.2007: 8 VIP Tickets Sonntag, 2 VIP Junior Ticket Sonntag über netto EUR 1.000,94 zzgl. 20 % USt)? Zu den Weiterverrechnungen wird um Bekanntgabe ersucht, auf welchen Ertragskonten diese Beträge im Jahr 2007 gebucht wurden und um Vorlage des Kontenblattes, auf dem die Buchungen ersichtlich sind, ersucht. Zu der von der Außenprüfung berechneten Vorsteuerberichtigung (EUR 11.959,10) wird folgendes angemerkt: Diese wird - sofern der Senat die Ansicht der Abgabenbehörde teilen und die strittigen Ausgaben als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen qualifizieren sollte - um die dabei in Abzug gebrachen Umsatzsteuerbeträge aus den Weiterverrechnungen zu erhöhen sein (EUR 3.945,00 - 20 % von EUR 19.724,66). Die von der Außenprüfung vorgenommene Kürzung der Vorsteuerbeträge um Umsatzsteuern aus Weiterverrechnungen steht nicht in Einklang mit den umsatzsteuerlichen Vorgaben, da über die Weiterverrechnungen Rechnungen mit Mehrwertsteuerausweis gelegt wurden und damit (selbst wenn für die weiterverrechneten Aufwendungen der Vorsteuerabzug nicht gewährt wird) die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 geschuldet wird. Eine Berichtigung (durch entsprechende Rechnungskorrekturen) ist rückwirkend nicht möglich, diese kann nur mit ex-nunc-Wirkung (d.h. frühestens mit Berichtigungsdatum 2014) erfolgen. 2. Werbecharakter der Veranstaltungen: Zu den unter Punkt B 2.1. – 6 des Gutachtens vom 22. 7. 2014 angeführten Sachverhaltsangaben wird um Vorlage der unter Punkt 7 angeführten Beweismittel betreffend das Jahr 2007 (D 5, D 6, D 7, D 8, D 9 und D 12; DVD F 1) ersucht: Übermitteln Sie auch die Einladungsschreiben an die Teilnehmer zu allen drei Events im Jahr 2007! In den Unterlagen des Finanzamtes (Anhang 3 zur Beschwerde) findet sich eine Kundeneinladung zur V Cart Trophy 2007 und P-C Cart Trophy 2007 mit dem Event-Ablauf, der Beschreibung der Rahmenbedingungen wie Strecke, Publikum, Prominenz. Gab es darüber hinaus noch andere Informationen an die eingeladenen Kunden/Händler, wenn ja welche? Um Übermittlung wird ersucht! In den Unterlagen der Außenprüfung liegen die Teilnahmebedingungen (Eventausschreibung) für die P Cart-Trophy 2009 auf. Legen Sie die Vertragsgrundlagen zu den Teilnahmen an den drei strittigen Events im Jahr 2007 vor bzw. geben Sie bekannt, ob sich der Inhalt mit den Vertragsbedingungen 2009 deckt. Aus der Ausschreibung 2009 geht u.a. hervor, dass - den teilnehmenden Teams das Team-Cart und die Sturzhelme (bei der STANDARD-Variante) zur Verfügung gestellt werden und die übrige Rennausrüstung (verpflichtend Overalls, Rennschuhe, Handschuhe) von den Teilnehmern beizustellen sind, -als Sponsorflächen Overalle, Sturzhelm, die Kart-Schürze und die Teambox verwendet werden könnten (Laut Punkt 2.2.14 ist das Verwenden und Platzieren von Aufklebern, Logos, Banner, Fahnen im Rennstreckenbereich, Boxen- bzw. Paddcok Club, Team-Lounge-Bereich, sowie am Personal des Veranstalters untersagt. Laut Punkt 2.2.6. ist ein Team-Branding lediglich in eigens angefertigten Boxenrückwänden möglich, die Anbringung von Aufklebern auf die Wände des Veranstalters verboten.) Nach den Beschwerdeausführungen hätte es sich beim Event (konkret wird nur die P C Cart Trophy beschrieben) selbst um keine Produktpräsentation von Telefonanlagen für den Unternehmensbereich gehandelt, da dies angesichts der Breite der teilnehmenden Firmen gar nicht möglich gewesen wäre. Es seien aber XY Produkte beworben und Telefonapparate und -anlagen Gegenstand des Werbeauftritts gewesen (durch Platzierung auf Plakaten, dem Einsatz einer Rennstandsinformationslösung via Telefon für Eventteilnehmer inkl. Zuschauer, Versendung des Veranstaltungsprogrammes via SMS an User und Eventteilnehmer). Beschreiben Sie für alle drei Events die örtlichen Gegebenheiten und die Möglichkeiten der Platzierung von Werbebotschaften bzw. die Möglichkeit von Produktpräsentationen. Legen Sie Bildmaterial zu den Boxenrückwänden und zu den Werbematerialien vor. Es wird um Beschreibung des Inhaltes und der Funktion des angeführten Raceinfosystems ersucht. Welche Telekommunikationsgeräte kamen dabei konkret zum Einsatz? Im übermittelten Gutachten wird unter Punkt 2.3. (Seite 18) angeführt, dass die Teilnehmer einen Tag vor dem eigentlichen Event zu einer Informationsveranstaltung bei der Qualifikationsstrecke in Ort2 eingeladen worden seien und dort neben dem Training "bis zum Nachmittag zu Produkten und Dienstleistungen informiert" worden seien. Neben der mündlichen Information über die Kommunikationstechnologien sei schriftliches Informationsmaterial angeboten worden. Legen Sie Nachweise dazu vor? 3. Akkreditierung der Zielgruppe Im Gutachten (Seite 17) wird angegeben, dass primäre Zielgruppe für die Telekommunikationsanlagen B to b- Kunden, somit Kunden aus dem Unternehmensbereich sind und die Auswahl der Zielgruppe für das Event perfekt getroffen worden sei. Von den 26 Teilnehmern würden sieben aus dem Unternehmen selbst stammen, der Rest sei aus bestehenden und potentiellen Neukunden akquiriert worden.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/5100312/2010
ECLI
ECLI:AT:BFG:2014:RV.5100312.2010
Stammnummer
107224
Gültig
23.12.2014 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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