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BFG RV/5300026/2019Langjährige Abgabenhinterziehungen eines Gastwirtes, welcher sich trotz Andrängen der Abgabenbehörde beharrlich weigerte, seine Tageslosungen aufzuzeichnen; Strafbemessung; Kriterien einer Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 1/2

…2018) geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger gewesen wäre. 12. Ein derartiger Rechtsvergleich ist im gegenständlichen Fall insbesondere in Bezug auf die der Beschuldigten hinsichtlich der Hinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit. a FinStrG vorgeworfene Gewerbsmäßigkeit anzustellen: Gemäß § 38 Abs…

BFG RV/5300026/2019Langjährige Abgabenhinterziehungen eines Gastwirtes, welcher sich trotz Andrängen der Abgabenbehörde beharrlich weigerte, seine Tageslosungen aufzuzeichnen; Strafbemessung; Kriterien einer Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 2/2

…Vorprüfung und des anschließenden Finanzstrafverfahrens aufgezwungenen intensiven gedanklichen Befassung mit dem ihm auferlegten steuerlichen Belegwesen bzw. Aufzeichnungsverpflichtungen ist abzuleiten, dass der Genannte im nunmehr verfahrensgegenständlichen Zeitraum ein präsentes Wissen darüber gehabt hat, welche Aufzeichnungen er zu führen gehabt hätte, und sich bewusst dafür entschieden hat…

BFG RV/6300001/2019Abgabenhinterziehungen eines Geschäftsmannes unter Verwendung diverser GmbHs; zuletzt mittels steuerlich nicht erfasster Fahrzeugverkäufe; Ausmessung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe; Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.12.2019Teil 1/2

…konnten in der Zeit bis zum 23. Juli 2019 gewerbsmäßig begangen werden, wobei im gegenständlichen Fall grundsätzlich zwei Tatbestandsvarianten in Frage kamen. Welche Variante heranzuziehen ist, bestimmt der anzustellende Günstigkeitsvergleich für den konkreten jeweiligen Fall: Gemäß § 4 Abs. 2 FinStrG richtet sich die Strafe nach…

BFG RV/6300001/2019Abgabenhinterziehungen eines Geschäftsmannes unter Verwendung diverser GmbHs; zuletzt mittels steuerlich nicht erfasster Fahrzeugverkäufe; Ausmessung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe; Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.12.2019Teil 2/2

… es wurde immer wieder befristet angemeldet. Am 18. August 2011 wurde von der B-GmbH mit diesem Fahrzeug noch im Internet geworben mit der Beifügung "Sofort verfügbar", wobei ein Kaufpreis von € 13.500,00 ausgewiesen war. Laut den Feststellungen der Prüferin wurde es vom…

BFG RV/5300038/2018Teilweise gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 1/3

…von € 400,00 übersteigt. Lässt sich etwa aus dem festzustellenden strafrelevanten Sachverhalt ein solcher nicht bloß geringfügiger abgabenrechtlicher Vorteil nicht ableiten, wird im Günstigkeitsvergleich die Anwendung der Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Spruchsenates, welche zur Nichterfüllung des Tatbestandes einer gewerbsmäßigen Vorgangsweise führen wird…

BFG RV/7300010/2020Günstigkeitsvergleich zwischen Rechtslagen vor und nach dem 23.7.2019 bei vorgeworfener gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2020Teil 1/2

…2019 die Richtigkeit der Feststellungen durch die Betriebsprüfung bestätigte und sich somit für schuldig bekannte. Gewerbsmäßige Tatbegehung Der Spruchsenat führte zur Gewerbsmäßigkeit der Tat im erlassenen Erkenntnis vom 19.11.2019 auf Seite 3 wie folgt aus: "Die Beschuldigte hat die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung…

BFG RV/7300010/2020Günstigkeitsvergleich zwischen Rechtslagen vor und nach dem 23.7.2019 bei vorgeworfener gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2020Teil 2/2

…Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die hier zu lösenden Rechtsfragen (Gewerbsmäßigkeit - Günstigkeitsvergleich) waren sich aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes eindeutig aus den zitierten gesetzlichen Gesetzesbestimmungen ableitbar. Darüber hinaus ging es um Sachverhaltsfragen im Einzelfall…

BFG RV/5300038/2018Teilweise gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 2/3

…zu weisen, dass die Beschuldigte gerade aufgrund des ihr möglichen Vergleiches zur vormaligen Entscheidungsgrundlage nunmehr eine Steuerfreiheit des Sanierungsgewinnes angenommen hat. Einer Kenntnisnahme einer teilweisen Einkommensteuerpflicht eines außerordentlichen Erlöses in Form einer Entlastung im Zuge von weiteren vorhergehenden gerichtlichen Insolvenzverfahren (Zwangsausgleich zu GZ. 38 S…

BFG RV/5300038/2018Teilweise gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 3/3

…Tz. 1). Infolge des finanziellen Zusammenbruches der Beschuldigten ist mit Ausnahme eines kleinen Teiles in Form der ersten am 1. April 2018 fälligen Rate von 1,05 % im nunmehrigen Schuldenregulierungsverfahren beim BG XX, GZ. kkx1 (maximale Quote 4,2 %, siehe Insolvenzakt des Finanzamtes Linz betreffend…

BFG RV/5300043/20181. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen eines selbständigen Industriemonteurs im Rückfall; 2. Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.04.2019Teil 1/2

…2 lit. b FinStrG können gewerbsmäßig begangen werden, wobei im gegenständlichen Fall grundsätzlich zwei Tatbestandsvarianten in Frage kommen. Welche Variante heranzuziehen ist, bestimmt der anzustellende Günstigkeitsvergleich für den konkreten jeweiligen Fall: Gemäß § 4 Abs. 2 FinStrG richtet sich die Strafe nach dem zur Zeit der…

BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 1/3

Weitere GZ. RV/5300046/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden, Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin und die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann als weitere Mitglieder des…

BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 3/3

…das Landesgericht Linz wegen gewerbsmäßiger Hinterziehung von Lohnabgaben nicht abhalten hat lassen. So gesehen wäre bei zeitnaher Aburteilung eine Geldstrafe im oberen Bereich des Strafrahmens und möglicherweise sogar eine primäre Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen, um A selbst und andere Personen aus seinem Milieu von der…

BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 2/3

…bloß geringfügiger abgabenrechtlicher Vorteil ist ein solcher, der nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von 400 Euro übersteigt (zur Begrifflichkeit der Gewerbsmäßigkeit siehe etwa Schmitt in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG5, Rz 10 ff zu § 38). 11. Unter Anwendung des Günstigkeitsvergleiches nach § 4 Abs…

BFG RV/5300028/2019Zwischenzeitige absolute Verjährung und Wegfall der Gewerbsmäßigkeit bedingen teilweise Stattgabe und Neubemessung der Geldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.11.2020Teil 2/2

…eingetreten ist, dass im Falle eines erlangten abgabenrechtlichen Vorteiles für den Finanzstraftäter selbst (also wenn Gewerbsmäßigkeit sowohl nach der alten als auch nach der neuen Rechtslage vorliegen würde) das Entscheidungsstrafrecht günstiger ist und damit zur Anwendung gelangt: Die Geldstrafdrohung "alt" beträgt das Dreifache, die Geldstrafdrohung…

BFG RV/5300029/2019Anordnung von Auskunftsersuchen nach § 99 Abs. 6 FinStrG im Falle eines langjährlich seine Einkünfte verdunkelnden Geschäftsmannes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.08.2022Teil 3/3

…in Anbetracht des anzuwendenden Günstigkeitsvergleiches (§ 4 Abs. 2 FinStrG) zwischen dem Tatzeitrecht und dem Recht zum Zeitpunkt des Ergehens der zukünftigen allfälligen Straferkenntnisses (welches zur Anwendung gelangt, wenn es in seiner Gesamtauswirkung für den Verdächtigen günstiger wäre) der Vorwurf einer Gewerbsmäßigkeit nunmehr in weiterer Folge…

BFG RV/2300012/20151. Strafbemessung, überlange Verfahrensdauer; 2. Verböserungsverbot; 3. Umrechnung einer Geldstrafe auf eine Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2015

…durfte bis zu der bis 31.12.2010, demnach im Zeitraum der Tathandlungen, geltenden Fassung 363 Euro nicht übersteigen. Bezüglich des Kostenausspruches ist festzuhalten, dass die Verfahrenskosten keinen Strafcharakter haben und daher nicht dem Günstigkeitsvergleich zugänglich wären. Sie waren daher entsprechend der unverändert gebliebenen Bestimmung…

BFG RV/2300011/20151. Strafbemessung, überlange Verfahrensdauer, 2. Verböserungsverbot; 3. Umrechnung einer Geldstrafe auf eine Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2015

…durfte bis zu der bis 31.12.2010, demnach im Zeitraum der Tathandlungen, geltenden Fassung 363 Euro nicht übersteigen. Bezüglich des Kostenausspruches ist festzuhalten, dass die Verfahrenskosten keinen Strafcharakter haben und daher nicht dem Günstigkeitsvergleich zugänglich wären. Sie waren daher entsprechend der unverändert gebliebenen Bestimmung…

BFG RV/5300040/20191. Anordnung einer Hausdurchsuchung in finanzstrafbehördlicher Zuständigkeit; 2. Keine Beschwerdeberechtigung gegen die Anordnung von Personendurchsuchungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2022Teil 2/2

…in Anbetracht des anzuwendenden Günstigkeitsvergleiches (§ 4 Abs. 2 FinStrG) zwischen dem Tatzeitrecht und dem Recht zum Zeitpunkt des Ergehens der zukünftigen allfälligen Straferkenntnisses (welches zur Anwendung gelangt, wenn es in seiner Gesamtauswirkung für den Verdächtigen günstiger wäre) der Vorwurf einer Gewerbsmäßigkeit nunmehr in weiterer Folge…

BFG RV/5100075/2013Die bloße Übergabe von privaten Sammlungsstücken an einen Händler im Rahmen einer kommissionsähnlichen Vereinbarung ist nicht steuerbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2019Teil 2/2

…würde eine einmalige Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär vorliegen. Die Vereinfachungsbestimmungen sind aber nur auf steuerbare Vorgänge eines Unternehmers anzuwenden und können nicht zur Begründung der Unternehmereigenschaft führen. Diese Sichtweise führt im Ergebnis auch dazu, dass das einmalige Abstoßen einer privaten Sammlung ohne dem…

BFG RV/5300028/2019Zwischenzeitige absolute Verjährung und Wegfall der Gewerbsmäßigkeit bedingen teilweise Stattgabe und Neubemessung der Geldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.11.2020Teil 1/2

…ist mit einer Geldstrafe bis zum Dreifachen des Verkürzungsbetrages und mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren zu bestrafen, wer eine Abgabenhinterziehung gewerbsmäßig begeht. Aufgrund des Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 (BGBI 2015/112) wurde die Definition der Gewerbsmäßigkeit im § 70 StGB geändert und dementsprechend der § 38 FinStrG angepasst…