…wirtschaftlichen Berechtigung zu differenzieren. Auf Grund der wesentlich weiteren Begriffsdefinition der Geldw ä scherichtlinie ist eine unmittelbare Ü bertragung des (BAO-) Begriffs nicht m ö glich. - Die Errichtung der StiftungFL in Liechtenstein erfolgte vor der Einf ü hrung des ö sterreichischen Privatstiftungsgesetzes. Die Stiftungserrichtung hatte…
…Recht der Wirtschaft 1989, 345ff) zu verweisen, der schon vor der Einf ü hrung des ö sterreichischen Privatstiftungsrechts liechtensteinische Familienstiftungen generell als Steuerrechtssubjekte f ü r Zwecke des ö sterreichischen K ö rperschaftsteuerrechts betrachtet hat. ___________________________________________________________________ 101 Anlagen-Nr. 2. 102 Anlagen-Nr. 60 iVm Anlagen…
…Einkünften unter dem Aspekt der Zwischenschaltung von Auslandsgesellschaften, in FS Doralt, Wien 2007, 531, mwN). Mandatsverträge sind Bevollmächtigungsverträge nach liechtensteinischem Recht, die einem Auftrag nach den §§ 1002 ff öABGB vergleichbar sind (vgl. z. B. Toifl, Nochmals: Die liechtensteinische Familienstiftung ‚ im österreichischen Abgabenrecht, RdW 2008/387…
…dem in § 167 BAO verankerten Grundsatz der freien Beweiswürdigung.27 Da der Beweisvorsorgepflicht im gegenständlichen Fall nicht vollumfänglich bzw. nur selektiv nachgekommen wurde, der Auslandsachverhalt schwer durchschaubar ist und eine schwierige Beweissituation eintritt,28 zumal sich das zu beurteilende Geschehen auf die „Steueroase“ Liechtenstein erstreckt…
…Steuerberaters oder anderer Rechtsberater, zuteil, sodass ihr die steuerlichen Folgen der Gesamtrechtsnachfolge (Rechte und Pflichten nach dem VStG und dem EStG) und die sensible Steuerproblematik einer Familienstiftung in Liechtenstein: - inländische Schenkungssteuerpflicht von endgültigen Vermögensübertragungen an die Stiftung-FL, sofern sie diskretionär = intransparent ist; oder …
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die Transparenz oder Intransparenz eines liechtensteinischen Rechtsgebildes eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darstellt, zu der noch keine einheitliche…
…die Einkünfte auf Ebene des in Liechtenstein steueransässigen Stifters, Dr, ***18*** sen., und nicht auf Ebene der Begünstigten der Besteuerung unterliegen. (Dies ist wieder darin begründet, dass Sinn und Zweck der Konstruktion ist und war, dass die Begünstigten der ***16*** Familienstiftung nachweislich keinen uneingeschränkten Zugriff…
…die liechtensteinische Familienstiftung mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar sei. Die Bf. legte dazu die Jahresabschlüsse und die Bankunterlagen von Dr. ***18***, dem Großvater der Bf. vor, dass er persönlich den tatsächlichen Aufwand für die Zuwendungen getragen hat. Die Bf. sei nicht Erbin, sondern in Höhe…
…10 Steuerabkommen-Liechtenstein für das Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Kapitalvermögen der P Familienstiftung ist für das Bundesfinanzgericht nicht ersichtlich. Nachdem kein einziges der angeführten Beweismittel - ausgenommen des dargelegten Beistatutes, wonach die BF und ihre Schwester nach dem Tod des Erstbegünstigten als Zweitbegünstigte in die Rechte…
…Familienstiftung für das Jahr 2014 wird wie folgt begründet: Auf Grund des Sachverhaltes, der aus den im Zuge des Beschwerdeverfahrens vorgelegten Unterlagen hervorgeht, ergibt sich, dass die Einkünfte aus der Stiftung Frau ***39*** direkt Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein, BGBl III 2013/301 zuzurechnen sind. Da in…
…und die notorische Attraktivität Liechtensteins als so genannte Steueroase (vgl. dazu beispielsweise Mattes, Die liechtensteinische Familienstiftung, ein Weg zur Steuervermeidung?, FJ 1992, 133 ff, Schilchegger, Die steuerliche Attraktivität liechtensteinischer Stiftungen, RdW 1997/4, 231 ff, sowie Mayr, aaO) stützen (vgl. in diesem Zusammenhanf auch das…
…und die notorische Attraktivität Liechtensteins als so genannte Steueroase (vgl. dazu beispielsweise Mattes, Die liechtensteinische Familienstiftung, ein Weg zur Steuervermeidung?, FJ 1992, 133 ff, Schilchegger, Die steuerliche Attraktivität liechtensteinischer Stiftungen, RdW 1997/4, 231 ff, sowie Mayr, aaO) stützen (vgl. in diesem Zusammenhanf auch das…
…inländischen Gruppenmitgliedern GM_1 und GM_2. 100%-iger Gesellschafter der beschwerdeführenden Gesellschaft ist die M-Gesellschaft, eine ertragsteuerlich intransparente Familienstiftung mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die beiden Gesellschaften sind für steuerliche Zwecke als verbundene Unternehmen einzustufen. Die Bf hat im beschwerdegegenständlichen Zeitraum von…
…inländischen Gruppenmitgliedern GM_1 und GM_2. 100%-iger Gesellschafter der beschwerdeführenden Gesellschaft ist die M-Gesellschaft, eine ertragsteuerlich intransparente Familienstiftung mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die beiden Gesellschaften sind für steuerliche Zwecke als verbundene Unternehmen einzustufen. Die Bf hat im beschwerdegegenständlichen Zeitraum von…
…Stiftung handelt, nicht zwingend auf ein Weisungsrecht in Bezug auf die Verwaltung des Stiftungsvermögens geschlossen werden (VwGH 25.3.2015, 2012/13/033). Unstrittig ist hier, dass eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht nach den Grundsätzen des Typenvergleichs grundsätzlich einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar ist, damit dem…
…ohne eigenen Wirkungsbereich konzipiert. Durch die Ausgestaltung und Gebahrung der ***40*** Familienstiftung handelt es sich im gegebenen Fall, wie oben dargestellt, gem. Art. 552 in §§ 18, 25 PGR FL (Lochmann , Die Steuerreform Liechtensteins aus österreichischer Sicht (2012) 144) um ein präferenzielles, unter der Verfügungsmacht des…
…Verschweigens der Vermögenswidmung an eine liechtensteinische Familienstiftung nicht der Lebenserfahrung oder den Denkgesetzen widerspricht). In Übereinstimmung damit ergeben sich aus der Aktenlage keine Hinweise dafür, dass bei einer frühere Zeiträume betreffenden Betriebsprüfung in den vorgelegten Akten die Kapitalanlagen in Liechtenstein betreffende Unterlagen vorgefunden worden wären…
…Recht als Indizien auf das (vollständige) Verschweigen der Vermögenswidmung an die FL-Familienstiftung gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden und die notorische Attraktivität Liechtensteins als so genannte Steueroase stützen konnte. Ergänzend wird auf die Begründung in Tz 1 des Betriebsprüfungsberichtes vom 9.12.2014 verwiesen. Die Abgabenbehörde…
…auf seine Rechtsprechung zur Einkünftezurechnung bei einer liechtensteinischen Familienstiftung (E. 25.02.2015, 2011/13/0003 mit umfangreichen weiteren Hinweisen): "Die steuerrechtliche Frage, wem das Einkommen bzw. Einkünfte oder Einnahmen zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 1 EStG 1988), ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu…
…StiftungA erhalten. Das sei in einem Schreiben der FL-StiftungA vom 20.02.2012 bestätigt und von der Behörde nicht bestritten worden bzw. sei nachweisbar. - Im Formular der X Bank Liechtenstein vom 21.12.2000 zur Feststellung der letztlich wirtschaftlich Berechtigten gehe hervor, dass derzeit…