…Einkunftsquelle ausgegangen werden kann. Dabei ist zwischen zeitlich unbegrenzten und zeitlich begrenzten Beteiligungen zu unterscheiden. Rz 115: Ist davon auszugehen, dass auf Gesellschafts(Gemeinschafts)ebene eine Einkunftsquelle vorliegt, ist eine weitere Prüfung des voraussichtlichen Beteiligungsergebnisses bei zeitlich unbegrenzten Beteiligungen nur dann erforderlich, wenn besondere Aufwendungen…
…28.11.2007, 2006/14/0062). Die Beendigung einer Tätigkeit allein spricht nicht dafür, dass die Betätigung von vornherein nur auf einen begrenzten Zeitraum angelegt ist. Rz 44: Bei zeitlich begrenzten Beteiligungen ist die Prüfung bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO auch…
…ins Treffen geführten Pkt. 7.2.2. ausgeführt wird, "In allen anderen Fällen (Anm.: Pkt. 7.2.1. behandelt zeitlich begrenzte Beteiligungen) ist das Jahresergebnis von den Auswirkungen steuerlicher Sondervorschriften zu bereinigen.", so werden beim "Gesamtgewinn", Pkt. 7 der LRL, immer nur "Anschaffungs- oder Herstellungskosten…
…EStG 1988, weil diese keinen Herstellungsaufwand betreffen (UFS 17.11.2011, RV/0128-L/07). Besondere Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 7 EStG 1988 sind daher nicht zu berücksichtigen (siehe aber Rz 23 betreffend zeitlich begrenzte Betätigungen und Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 4 LVO).
…Fall einer Beteiligung (siehe § 4 Abs. 4 LVO) - keine ausdrückliche Regelung für von vornherein begrenzte Betätigungen vor (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 173), jedoch kann in solchen Fällen den Ausführungen von Rauscher/Grübler, aaO, Rz 328 gefolgt werden: "Bei von vornherein zeitlich begrenzt geplanter…
…der Betätigung beim Übernehmenden. Dies gilt nicht in Fällen einer unter Buchwertfortführung erfolgenden Umgründung iSd Umgründungssteuergesetzes (siehe Rz 157). 3.4.1. Gesamtgewinnprognose bei von vornherein zeitlich begrenzten Betätigungen Rz 23: Bei zeitlich begrenzten Betätigungen (Rz 18) einschließlich Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 4 LVO (Rz…
Eine zeitlich begrenzte Beteiligung der stillen Gesellschafterin liegt nicht vor. Legt der Gesellschaftsvertrag nämlich fest, dass die Gesellschaft auf unbefristete Zeit errichtet wird, eine Kündigung jedoch erstmals nach Ablauf von mehreren Jahren ausgesprochen werden kann, so weist diese Vereinbarung für sich allein weder hinsichtlich der…
…damit einen Teil der zur Rettung weiterer Beteiligungsfirmen gezahlten Einlagen wieder hereinzuholen. (7) In den LRL 1997 in Pkt. 9.9. ist geregelt, dass ein Anlaufzeitraum nicht anzunehmen ist, wenn zu erwarten ist, dass eine voraussichtlich zeitlich begrenzte Betätigung bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes…
…diese verrechenbar. Dies sind beispielsweise: a)Beratungsleistungen in den eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten der Tochtergesellschaft einschließlich die Übernahme von Buchhaltungsaufgaben; b)die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitskräften einschließlich solcher im Führungsbereich; c)die Aus- und Fortbildung sowie die soziale Sicherung von Personal, das in…
…Satz LVO). Die Beurteilung hat bei Verlusten nach den demonstrativ aufgezählten Kriterien in § 2 Abs 1 LVO zu erfolgen. Eine Ausnahme dazu stellt eine zeitlich begrenzte Tätigkeit dar, wenn nach den Umständen des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines…
…auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, und eine Kündigung erst nach einigen Jahren ausgesprochen werden kann, aus dieser Vereinbarung alleine noch nicht geschlossen werden kann, dass eine von vornherein geplante zeitlich begrenzte Betätigung im Sinn des § 2 Abs. 2 letzter Satz LVO vorliegt (vgl. Rauscher/Grübler…
…vergleichbaren Fällen weder in einem zeitlich nicht näher bestimmten Abtretungsrecht noch in einem Kündigungsausschluss für die ersten zehn Jahre ein Indiz für eine von vornherein zeitlich begrenzte Beteiligung eines Gesellschafters erblicken können (zwei E zitiert). Umso weniger werde man hier von einer Beteiligungsbefristung sprechen können…
…ein Anlaufzeitraum nicht anzunehmen ist, wenn zu erwarten ist, dass eine voraussichtlich zeitlich begrenzte Betätigung bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses beendet werden wird. In der LVO 1993 ist dieser Passus wie folgt formuliert: Ein Anlaufzeitraum ist nicht anzunehmen, wenn nach den Umständen…
…dass die Einkommensteuer für die Jahre 1990 bis 1993 nicht veranlagt werde. Die Bw habe bislang nur Verluste aus der Beteiligung bei Lloyd's erzielt. Es liege eine zeitlich begrenzte Beteiligung vor. Die für die Jahre 1990 bis 1993 geltend gemachten Verluste seien daher nicht…
…besonderes Entgelt angesetzt werden kann (vgl. VwGH 31.1.2001, 95/13/0281). Zu den Wirtschaftsgütern gehören auch immaterielle Werte und zeitlich begrenzte Rechte. Wirtschaftsgüter können auch rechtliche und tatsächliche Zustände sein (VwGH 22.1.1992, 90/13/0242). Auch muss eine Übertragungsmöglichkeit gegeben sein…
…Satz LVO). Die Beurteilung hat bei Verlusten nach den demonstrativ aufgezählten Kriterien in § 2 Abs 1 LVO zu erfolgen. Eine Ausnahme dazu stellt eine zeitlich begrenzte Tätigkeit dar, wenn nach den Umständen des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines…
…gegenständlichen Fall auf die besonderen Lebenskonstellationen des Bf. Bedacht zu nehmen. Denn die wirtschaftlichen Beziehungen des Bf. würden weitaus über eine bloß zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit hinausgehen. So hätten umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen der russischen Unternehmen ab dem Jahre 2007 bis Frühjahr 2011 unter Leitung des Bf. stattgefunden…
…Mitbewohnern für nicht als persönliche Beziehungen ins Gewicht fallend erachtete (so auch VwGH 16.12.2015, 2013/15/0117). Nach der Judikatur lässt eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen selbst dann im Inland bestehen, wenn die Familie an den Arbeitsort im Ausland mitzieht…
…Gutachten H.. und Z....) sind folgende Ausführungen in der Niederschrift über die Schlussbesprechung hervorzuheben: "Die Berechnung auf Basis einer ewigen Rente (Gutachten 1) lässt außer Acht, dass Gebäude nur eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer haben. Dieser 'Berechnungsmangel' wirkt sich gerade bei niedrigeren Zinssätzen, wie hier 4…
…ebenfalls eine Einkunftsquelle vor (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2 Rz 569). Für die atypisch stillen Gesellschafter wurden im Streitfall keine besonderen Ausgaben geltend gemacht. Eine zeitlich begrenzte Beteiligung der stillen Gesellschafter liegt nicht vor. Legt der Gesellschaftsvertrag nämlich fest, dass die Gesellschaft auf unbefristete Zeit errichtet…