…rechtzeitig entrichtet wurden. Außerdem wurde er aufgefordert, für die Gesellschaft den Zeitraum 1999 bis zur Konkurseröffnung betreffend einen Liquiditätsnachweis zu erbringen, weiters die Verwendung der vorhanden gewesenen Mittel darzulegen und schließlich bekannt zu geben, wie lange die Gesellschaft Lohnzahlungen vorgenommen habe. Mit Eingabe vom 6…
…letztlich in der auch an den Abgabengläubiger ausgeschütteten Quote anteilig enthalten gewesen sind. Bei pflichtgemäßer anteiliger Verwendung der im Haftungszeitraum offenkundig unzureichend vorhanden gewesenen Mittel wären dem Abgabengläubiger nämlich jedenfalls höhere Abgabenbeträge zugeflossen, als dies im Wege der späteren Quotenausschüttung geschehen ist (Fußnote 28 in…
…dieser Beweisergebnisse und der Feststellung, dass auf dem Abgabenkonto der Gesellschaft im zweijährigen Haftungszeitraum nur drei Zahlungen von gesamt rd. S 22.000,-- eingegangen seien, davon ausgegangen, dass im Haftungszeitraum noch Mittel vorhanden gewesen, und diese vorrangig für andere Gesellschaftsgläubiger (Lieferanten, Energieunternehmen, Bank, Dienstnehmer etc.)…
…weder Stellung zu den erstbehördlichen Feststellungen, dass die Gesellschaft im gesamten Haftungszeitraum mehrere Dienstnehmer beschäftigt gehabt, ein Geschäftsbetrieb demnach bis zuletzt bestanden hätte, und deshalb Mittel vorhanden gewesen wären, noch behauptet er, dass im Haftungszeitraum keine Lohnauszahlungen mehr erfolgt wären. Er nützte diese Eingabe aber…
…unterlassen, festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Eintragung des Bf. bereits Zahlungsunfähigkeit bestanden habe und in der GmbH keine liquiden Mittel mehr vorhanden gewesen seien. Von der Zahlungsunfähigkeit sei jedenfalls auszugehen gewesen, da bereits am D-10 der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden sei…
…4 BAO keine Gesellschaftsmittel mehr vorhanden sind. Für nicht abgeführte Lohnsteuer wird auf die Bestimmung des § 78 Abs. 3 EStG 1988 hingewiesen, aus der sich ergibt, dass jede vom Geschäftsführer vorgenommene Zahlung vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf…
…entrichten gewesen wäre, falsch berechnet. Übereinstimmend kann davon ausgegangen werden, dass die geleisteten Zahlungen von 92.127,95 € im Wesentlichen den im haftungsrelevanten Zeitraum vorhandenen Mitteln entsprachen. Die Gesamtverbindlichkeiten betrugen einschließlich der Verbindlichkeiten Finanzamt wie von Ihnen ermittelt 107.347,75 €. Die Finanzamtsverbindlichkeiten…
…Geschäftsführer habe insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die er verwalte, entrichtet würden. Nach dem "Gleichheitsgrundsatz" (Anmerkung: gemeint wohl "Gleichbehandlungsgrundsatz") habe der Vertreter vorhandene Mittel zwar nicht in erster Linie zur Begleichung der Abgabenschulden zu verwenden, er dürfe allerdings auch nicht…
…nicht ersichtlich, inwiefern der Konkursakt darüber Aufschluss geben soll, ob im Fälligkeitszeitpunkt der Abgabenschuldigkeiten Mittel zu deren Entrichtung vorhanden waren oder nicht. Entscheidend für die Pflichtverletzung des Berufungswerbers ist nicht der Zeitpunkt der Konkurseröffnung sondern der Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben und jener, in dem…
…z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich…
…Mangels Darstellung der Verwendung der "zweifellos vorhandenen Mittel" erschienen die Berufungseinwände nicht nachvollziehbar und eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger nicht glaubhaft. Der Berufungswerber beantragte mit Eingabe vom 2.10.2003 (ohne weiteres Sachvorbringen) die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Mit Beschluss…
…Abgaben entrichtet werden (z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden, sei dies durch geeignete Unterlagen zu…
…zu leisten. Überdies habe es Weisungen der Alleingesellschafterin gegeben, wie die vorhandenen Mittel zu verwenden seien (Schreiben vom 26.6.2003, welches ausdrücklich auf die Widmung der Zahlung für die "Juni-Gehälter" hingewiesen habe). Auch die Geschäftsführer hätten offene Forderungen gegen die Gesellschaft gehabt. Es…
…zu leisten. Überdies habe es Weisungen der Alleingesellschafterin gegeben, wie die vorhandenen Mittel zu verwenden seien (Schreiben vom 26.6.2003, welches ausdrücklich auf die Widmung der Zahlung für die "Juni-Gehälter" hingewiesen habe). Auch die Geschäftsführer hätten offene Forderungen gegen die Gesellschaft gehabt. Es…
…z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich…
…Abgaben entrichtet wurden (z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarungen, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis ihrer Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen…
…bereits für den 15.5.2006 mittels Telebanking vorbereitet gewesen, doch sei es dem Berufungswerber zum Zeitpunkt der Fälligkeit aufgrund der Sperre des Gesellschaftskontos durch die Bank nicht mehr möglich gewesen, diese Überweisung durchzuführen. Da auch sonst kein liquides Vermögen der Gesellschaft vorhanden gewesen sei…
…die Abgabenbehörde II. Instanz nochmals ersucht, den Nachweis zu erbringen, dass sämtliche Gläubiger ab Fälligkeit der Umsatzsteuerzahllasten gleich behandelt wurden, die vorhandenen finanziellen Mittel sowie deren Verwendung darzulegen, sowie die detaillierte Darstellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorzulegen. Diesem Ersuchen kam der Bw. nicht mehr nach…
…Recht. Der Bw. hat auch nicht den Nachweis erbracht, inwieweit er zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten mögliche vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller anderen Verbindlichkeiten verwendet hat. Es ist jedoch aufgrund der Ergebnisse des abgabenbehördlichen Berufungsverfahrens davon auszugehen, dass der Bw. zumindest hinsichtlich der Lohnabgaben…
…die Abgaben zu entrichten gewesen wären, nicht vorhanden waren. Der Bw. hat auch nicht den Nachweis erbracht, inwieweit er zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet hat. Die Beweislast lag diesbezüglich aber beim Bw., da dieser im Haftungszeitraum als…