…VwGH 22.4.1991, 90/15/0186). Darauf beruft sich die Bf. und begründet dies - unsubstantiiert und vage - damit, sie könne sich durch die Vorlage der Steuererklärungen einer Selbstbelastung aussetzen. Auch nach Aufforderung durch das BFG und selbst nach dem Hinweis, dass kein Finanzstrafverfahren aktenkundig…
…Jahr 2004 erworben. Die Ausbildung zum Kurarzt wurde erst im Jahr 2013 abgeschlossen. Auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Erkrankung des Beschwerdeführers hat das vorgebrachte Vorhaben der Errichtung eines Kurarztzentrums zudem nie ein vages Planungsstadium verlassen. So wurden weder ein konkretes Eröffnungsdatum, konkrete Überlegungen zum…
…gemäß § 11 Abs 1 Z 3 USTG normiert sind. Durch die vage Bezeichnung „Tätigkeit im Rahmen des Wertpapiermanagements im Jahr 1999“(AB Bf 133) ist eine Identifizierung der angeblichen Leistung nicht möglich. Art und Umfang der sonstigen Leistung wurden in dieser Rechnung daher nicht genannt …
…§ 11 Abs 1 Z 3 UStG normiert sind. Durch die vage Leistungsbeschreibung „Beratungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Betreuung ihrer Wertpapiertransaktionen im 2. HJ 1999“ ist eine Identifizierung der angeblichen Leistung nicht möglich. Die Art und der Umfang der sonstigen Leistung wurden in dieser Rechnung somit…
…Beratungstätigkeiten könne es diese nicht gegeben haben. In dieses Bild füge sich die vage Leistungsbeschreibung. Die Bf antwortete in Ihrem Schreiben vom 7.12.2017 unsubstantiiert insbesondere: Die Fragen des Prüfers (Vorhalt 5.9.2006) hätten aus unpassenden Textbausteinen bestanden. Sämtliche Geschäftsunterlagen seien beschlagnahmt worden…
…habe. Die Bf wurde darauf hingewiesen, dass die vage angedeuteten „Vereinbarungen“ auf mangelnde Fremdüblichkeit hindeuteten. Die Bf antwortete in Ihrem Schreiben vom 7.12.2017 unsubstantiiert insbesondere: Die Fragen des Prüfers (Vorhalt 5.9.2006) hätten aus unpassenden Textbausteinen bestanden. Sämtliche Geschäftsunterlagen seien beschlagnahmt worden…
Die strittigen Leistungen sind für die Zeitabschnitte Oktober – Dezember 2000 , 1. Halbjahr 2001 und August 2001 abgerechnet worden. Bei abschnittsweise abgerechneten Leistungen darf jedoch der Abrechnungszeitraum einen Kalendermonat nicht übersteigen (§ 11 Abs 1 Z 4 UStG 1994). Die Vorsteuer, die in dieser Rechnung genannt wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. R I und die weiteren Senatsmitglieder Dr. BR, Eva BSW und Mag. BSA in Gegenwart der Schriftführerin FOI SF über die Beschwerde vom 19.3.2014 des Herrn B1 B2 B3 F gegen die…
Wir haben mit Ihnen in Bezug auf die Entwicklung der im Betreff genannten Liegenschaft die Erbringung von Beratungs- und ProjektAXNleistungen vereinbart. In diesem Zusammenhang haben wir im angegebenen Leistungszeitraum an der Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen für das Objekt mitgewirkt und Aufgaben in der Projektbetreuung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, die Richterin ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Mag. Dr. ***S***, über die Beschwerde vom 30. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, die Richterin ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Mag. Dr. ***S***, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz…
…wird. Diese wirtschaftlichen Vorteile sind grundsätzlich zu berücksichtigen und stehen der Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung entgegen. Die wirtschaftlichen Vorteile sind konkretisiert, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach bestimmbar sind. Hoffnungen und vage Erwartungen zählen nicht zu den wirtschaftlichen Vorteilen (Doralt, EStG 198812, …
Aus dem von der Bw. vorgelegten Aufsatz über das Bluffen beim Pokerspiel ist nur sehr vage angeführt ("unter Umständen zum Gewinn führen kann"), in welchem Wahrscheinlichkeitsausmaß ein Bluff den Erfolg kausiert. Es ist nicht einmal andeutungsweise vorgebracht worden, wonach ein Bluff im einzelnen Spiel den…
…der Beschwerdeführerin, insbesondere das Betreten des Firmensitzes und die Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte (insbesondere des Art. 8 EMRK) ist nicht durch eine vage Vermutung oder schlichtes Unbehagen einzelner Organwalter zu rechtfertigen. Es muss vielmehr ein konkreter dokumentierter Verdacht (tatsächlicher "Grund zur Annahme") vorliegen, woraus sich…
…mit dem Bw. am 12.2.2007 einen Subunternehmervertrag ab, der lediglich ganz vage Vereinbarungen enthält wie etwa: "Es wird vereinbart, dass der Subunternehmer zu den vereinbarten Regiestundensatz oder zu einen Fix Pauschalpreis einverstanden ist." Am 2.11.2007 wurde ein neuer, wesentlich detaillierterer Subunternehmervertrag…
…nicht vorgelegt wurden, sodass auch daraus für die Beschwerde nichts zu gewinnen war. 2. Leistungsaustausch A GmbH - Bf. Die A GmbH habe die Verkäuferin gekannt und ebenso dafür ein Drittel der Provision erhalten. Auch über diese vage Behauptung, eine Leistung erbracht zu haben, fehlen schriftliche…
…selbst gibt wenig Leidensdruck aufgrund oben genannter Symptomatik an, zeigt sich im Affekt verflacht, tätigt vage Aussagen und ist im interpersonellen Kontakt deutlich skurril und distanziert. Er schafft es nicht Termine einzuhalten und sich ausreichend zu versorgen, da er aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in…
…die spätere Untersuchung Medical 1 gesundheitliche Probleme zu Tage fördert, die eine Tätigkeit als Berufspilot verhindern. Dass sich der Bf. dabei tatsächlich mit der vagen Äußerung des Arztes, der die Medical 2 Untersuchung durchführte, begnügte, dass auch die Medical 1 Untersuchung bei seinem Gesundheitszustand positiv…
…dann zu einer verdeckten Ausschüttung führen, wenn der Körperschaft eine bereits hinreichend konkretisierte Geschäftschance zuzuordnen ist, die einen künftigen Vermögensvorteil verkörpert. Entscheidend sei damit eine hinreichende und nicht bloß vage Konkretisierung (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr [Hrsg], KStG § 8 Rz 195). Nur bei hinreichender Konkretisierung der…
…hinaus ist auch der Zweck der Fahrt meist schwer leserlich und völlig allgemein formuliert, deshalb auch nicht überprüfbar Ein bloß allgemein gehaltener Hinweis, etwa "Kundenbesuche", ist als Zweckangabe jedenfalls zu vage (Doralt/Mayr/Herzog, EStG13, § 16 Tz 220). Außerdem kann der Reiseweg anhand der Angaben…