Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7103724/2024
Zeitpunkt des Eintritts der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7103724/2024vom 11.11.2024Teil 3 von 5
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Zuvor war Herr ***3*** nach dem Tod seiner Mutter im Frühjahr 2021 seit September 2021 im SPA 3 in Behandlung. Herr ***3*** dürfte jedoch bereits davor psychische Probleme gehabt haben, die bis dahin durch die Mutter, mit welcher er zusammenlebte und die sich um alle Angelegenheiten kümmerte, kompensiert wurden. Grund der psychiatrischen Vorstellung 2021 war, dass Herr ***3*** sehr zurückgezogen lebt, alleine keine Selbstfürsorge betreibt, unter Ängsten leidet und sich viel mit paranoiden, eher als magisch denn als psychotisch anzusehenden, skurrilen Überzeugungen und Denkinhalten beschäftigt. Er selbst gibt wenig Leidensdruck aufgrund oben genannter Symptomatik an, zeigt sich im Affekt verflacht, tätigt vage Aussagen und ist im interpersonellen Kontakt deutlich skurril und distanziert. Er schafft es nicht Termine einzuhalten und sich ausreichend zu versorgen, da er aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dessen zu erfassen und Defizite in der Handlungsplanung als auch in der sozialen Interaktion aufweist. Daher hat er seit letztem Jahr zu seiner Unterstützung eine Erwachsenenvertretung, erhält Heimhilfen und wird durch Jugend am Werk betreut. Hierorts ist der Besuch des therapeutischen Tageszentrums zur Verbesserung der oben genannten Defizite und zur Strukturierung des Tages geplant. Eine psychologische Testung zur Verifizierung der psychiatrischen Diagnose ist ebenfalls geplant. Wir bitten um Feststellung des Grades der Behinderung.
Diagnose:
F21 - V.a. Schizotype Störung
Klinisch-psychologischer Befund vom 15.3.2023
Mag. ***52*** ***53***, Klinische- und Gesundheitspsychologin, erstattete am 15.3.2023 folgenden klinisch-psychologischen Befund über den Bf:
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Name:
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***1*** ***3***
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Geburtsdatum:
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***8***
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Untersuchungsverfahren:
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Anamnese, Exploration und Verhaltensbeobachtung
Neuropsvchologische und Leistungstests
• CÖGBAT (Kognitive Basistestung)
Persönlichkeitsverfahren
• IKP (Inventar Klinischer Persönlichkeitsakzentuierungen)
Klinische Verfahren
• ESI (Eppendorfer Schizophrenie-Inventar)
• FBF (Frankfurter Beschwerde Fragebogen)
• PD-S (Paranoid-Oepressivitäts-Skala)
• BDI-II (Beck Depressionsinventar II)
• PAS (Panik- und AgoraphobierSkala)
• SASKO (Fragebogen zu sozialer Angst und sozialen Kompetenzdefiziten)
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Untersuchungsdatum:
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Dezember & Jänner 2023
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Zuweisender Arzt:
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Dr. ***37*** ***22***
1. Vorstellungsgrund und Anamnese
Herr ***3*** wurde im November 2022 im Sozialpsychiatrischen Ambulatorium ***38*** der Psychosozialen Dienste Wien psychologisch-diagnostisch untersucht. Vorstellungsgrund war eine Differentialdiagnostik einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis oder einer schizotypen Störung.
Herr ***3*** sei in Wien mit Kaiserschnitt auf die Welt gekommen. Er habe einen 18 Jahre älteren Halbbruder väterlicherseits, den er aber nicht kennen würde. Seine Mutter sei gebürtige Polin und nach Österreich gezogen. Sein Vater sei im 3. Reich aufgewachsen. Seine Mutter habe im ***33*** gearbeitet und sein Vater im ***39*** als ***40***. Seine Mutter sei eine dumme Kuh, aber der für ihn am nahestehendste Mensch. Sie sei esoterisch und verschwörungstheoretisch gewesen, dachte es gebe Geister, die alle gegen sie seien. Für ihn sei das Dumme, dass man die Gedanken ausspreche, aber nicht die Tatsache an sich, dass es Geister gebe. Seine Mutter sei zwar am nächsten gewesen, aber sie hatten wenig gesprochen. Es seien Tag Worte gewechselt worden mit kreativen Beleidigungen (z.B. Furunkel). Er habe Gedichte vorgetragen, wie hässlich sie sei oder mit ihr diskutiert, um zu beweisen, wie dumm sie sei. Er sei aber von ihr nicht so genervt gewesen, wie bei jedem anderen, der lange da sei. Er weiß, dass dies nicht so normal gewesen sei, aber er sei stolz drauf gewesen.
Im Unterschied dazu gab es zwischen Vater und Mutter nicht witzig gemeinte Streitereien. Seine Eltern hätten viel gestritten und Sachen zertrümmert. Circa dreimal im Jahr seien die Konflikte so eskaliert, dass sie sich gegenseitig geschlagen hätten. Für ihn sei es nicht erschreckend, sondern normal gewesen. Er dachte aber, er würde taub werden, weil es so laut gewesen sei, dass es in den Ohren weh tat. Er habe oft Angst gehabt, dass sie sich die Schädel einhauen würden und sich gesorgt, was dann mit ihm sei. Sein Vater sei ein rassistisches Arschloch, der aber auch Momente gehabt habe, in denen er kein Arschloch gewesen sei. Er sei jähzornig gegenüber allen gewesen. Mit 18 Jahren habe Herr ***3*** den Vater aus der Wohnung verjagt, er sei betrunken gewesen und handgreiflich geworden. Danach habe er ihn 5 Jahre nicht sehen, müssen. Es gab kurze zivilisierte Treffen, bei denen er sich auch gebessert habe. Herr ***3*** habe seinem Vater gegenüber eine distanziert freundliche und zurückhaltende Abscheu gehabt.
Seine Großmutter sei die einzige Bezugsperson gewesen, bei der er keine Ängste gehabt habe. Sie sei gestorben als er ca. 21 Jahre gewesen sei.
Nachdem er den Vater aus dem Haus geschmissen habe, habe er alleine mit der Mutter gewohnt, bis die Wohnung nicht mehr verlängert wurde und sie umziehen mussten. Aus finanziellen Gründen wollten sie wieder zu dritt zusammenziehen, aber sein Vater sei vor die Gleise der U-Bahn gefallen und verstorben. Er selbst habe nichts gefühlt, nachdem er gestorben war. Seine Mutter hingegen habe gequengelt, ihn damit gequält und wollte Trost bei ihm finden. Er sei aber nur genervt gewesen. Sie seien dann zu zweit in eine neue Wohnung umgezogen. 2021 sei seine Mutter wegen Wasser im Körper ins Krankenhaus gekommen, was sie schon einmal hatte, aber dieses Mal hätten sie ihr nicht geholfen. Zwei Wochen nachdem sie aus dem Krankenhaus entlassen wurde, sei seine Mutter am ***41*** 2021 verstorben. Er wisse nicht genau, woran sie gestorben sei, aber seine Theorie sei, dass ihr im Krankenhaus die Covid-Impfung verabreicht wurde und sie einen Monat lang Todeskampf gelitten habe. Er habe sie zu Hause alleine betreut, aber ihr nicht helfen können und bereue nun, dass er die Mutter nicht wieder ins Krankenhaus geschickt habe, aber diese wollte nicht.
Herr ***3*** sei nach dem Tod der Mutter in der Wohnung geblieben, habe aber die Miete nicht mehr zahlen können, weswegen er 8 Monate später in eine Gemeindewohnung gezogen sei. Erwachsenenvertreterin seit September 2021. Damals habe die Erwachsenenvertreterin Unterstützungsbedarf gesehen, weswegen er auch seit Juli 2022 JAW Teilbetreuung sowie Heimhilfe erhalte. Aktuell habe er keine Schulden, beziehe Mindestsicherung und Waisenpension. Er arbeite nicht, weil sein Vater gesagt habe, er solle nicht arbeiten gehen.
Bezüglich der Schulbildung sei Herr ***3*** verspätet in den Kindergarten gekommen, könne sich aber nicht mehr so genau daran erinnern. Er sei dann in die erste Volksschule gekommen, später in eine Montesory Schule, wobei er nicht oft dort gewesen sei. Schließlich habe er Hausunterricht bei der Mutter gehabt und Externistenprüfungen abgelegt. Aufgrund seiner Legasthenie sei er in den Sprachen weniger gut gewesen. Im Gegensatz dazu sei er an Geschichte sehr interessiert gewesen. Eigentlich wollte er die Zulassungsprüfung für die Matura machen, aber nach der Deutschprüfung dachte er, dass er diese sowieso nicht schaffen werde, laut eigenen Angaben könne er kaum schreiben.
Menschen seien ihm im Allgemeinen unangenehm. Er bestätigt Mobbingerfahrungen in der Schule. Er habe versucht, Freundschaften entstehen zu lassen, aber dies sei nicht erwidert worden. Teilweise habe er mit "Freunden" Videospiele gespielt, mehr hatten sie aber nicht gemein. Für ihn sei es meistens seltsam, irgendwie künstlich gewesen, sodass es irgendwann uninteressant geworden sei und er den Wert darin nicht gesehen habe, sich zu bemühen. Er habe öfters eine Sozialisierung versucht, aber nur schlechte Erfahrung gemacht. Es sei mittlerweile zu anstrengend, da er immer kämpfen musste.
Zu seinen Hobbies zählen Videospiele, Geschichte und seine Fantasiewelt. Seine Mutter würde ihn als schlau und hübsch beschreiben. Sein Vater als Störenfried und Punk, der undankbar sei.
Herr ***3*** habe bereits seit dem 4. Lebensjahr an Depressionen gelitten, als er über den Tod erfahren habe. Nach dem Tod der Mutter sei er erneut depressiv gewesen und habe erstmals Panikattacken gehabt. Jeder Tag sei furchtbar gewesen. Er habe Angst vor dem eigenen Tod und vor dem Nichts. Wenn er sterben würde, dann sei er im Dunkeln ewig gefangen. Er denke, dass das Universum ihn bestrafen wolle, was er verdient hätte. Er habe Angst sich selber zu verlieren. Er wolle auch nicht darüber sprechen, weil man sonst den Dingen Kraft gebe. Er sei paranoid diesbezüglich und wolle keine Risiken aufnehmen. Er habe Ängste, dass ein Meteorit einschlage oder die Sonne uns verschlinge. Er habe existenzielle Ängste, da er keinen Job habe und er auf der Straße landen könne. Die Panikattacken seien aber im letzten Jahr bereits weniger geworden. Er leide am meisten am Leben. Alles, was schön sei, verfliege irgendwann. Er habe eine Fantasiewelt, die ihm Vergnügen bereite. Die Fantasie sei schön, das Leben nicht. Er könne zwischen Realität und Fantasie unterscheiden. Er höre täglich Stimmen in seinem Kopf und rede mit ihnen. Es gebe sechs verschiedene Stimmen, die diskutieren und kritisieren. Er wisse, dass alle Stimmen er selbst sei. Er könne sie kontrollieren und rede mit ihnen freiwillig. Er wisse auch, das andere denken würden, er sei verrückt und brauche Hilfe. Mit 14 Jahren habe die erste Stimme angefangen zu reden, als er wenige Kontakte zu Leuten hatte. Er beschreibt dies ähnlich wie eine Hydra mit mehreren Mündern, die zwar er seien, aber nicht ganz er, die mit ihm verbunden seien, aber gleichzeitig auch nicht. Manchmal seien aber die Stimmen zu laut und nervtötend. Er schlafe nur kurz zwischen 2-5 Stunden, was er sich angewöhnt habe. Er gehe nur dann schlafen, wann er wolle und habe somit einen unregelmäßigen Schlafrhythmus. Manchmal würden ihn die PC-Spiele zu sehr beschäftigen, um schlafen zu können. Manchmal könne er aber auch wegen einer inneren Leere nicht einschlafen. Dann müsse er etwas tun, um sich abzulenken. Wenn er etwas rein gebe, verschwinde diese Leere. Auf der einen Seite fühle er Emotionen sehr intensiv, gleichzeitig habe er "Emotionales" aufgegeben. Herr ***3*** habe auch Schwierigkeiten sich an kurz zurückliegende Sachen zu erinnern. Er möge keinen Blickkontakt. Er habe auch den Eltern nicht gerne ins Gesicht geschaut. Eine Kontaktinitiative von sich aus, falle ihm schwer.
Da sich seine Mutter um alles gekümmert habe, wisse er vieles nicht. Sie habe ihn auch überallhin begleitet, sodass er draußen keine Orientierung habe. Seine Mutter habe ihn manchmal ins kalte Wasser geworfen, manchmal vieles abgenommen. Er selbst sei noch nicht überzeugt, dass er selbstständig werden wolle. Er könne kochen. Putzen sei schwierig, weil er aufgrund seines Zwangs nichts Schmutziges anfassen wolle. Er sei hypochondrisch gewesen, habe viel desinfiziert. Wenn er den Waschzwang nicht ausführen könne, dann habe er das Gefühl, dass sich Dinge über seine Hand bewegen würden. Er bevorzuge eine symmetrische Ordnung. Aufgrund der daraus entstandenen Erschöpfung habe er viele Zwänge losgelassen. Wenn seine Mutter ihn anfassen wollte, habe er geschrien. Er empfand sie als schmutzig, was andere genauso erleben würden, da sie sich ungenügend gepflegt habe. Laut Herrn ***3*** sind keine familiären Vorerkrankungen bekannt, aber vermutlich habe seine Mutter eine wahnhafte Störung gehabt.
Herr ***3*** negiert Missbrauch von illegalen Substanzen. Seit dem 14. Lebensjahr konsumiere er regelmäßig Alkohol (bis zu 5 Schnapsflaschen). Herr ***3*** habe bereits zwei kalte Entzüge innerhalb der letzten zwei Jahre selbstständig durchgeführt. Während der Diagnostikphase kommt es auch einmal zu einem Rückfall von Alkoholmissbrauch. Seine Mutter habe ebenfalls getrunken, sei dabei aggressiv und unausstehlich gewesen. Sein Vater habe auch Alkohol konsumiert, aber niemals viel.
Suizidgedanken bestätigt er, er habe aber noch nie konkrete Suizidabsichten gehabt. Er habe sich aber öfter die Frage gestellt, was sei, wenn er sich das Messer ins Herz steche oder wenn er von der Kante springen würde. Er habe aber viel zu sehr Angst vor dem Tod, um das zu machen. Herr ***3*** negiert selbstverletzendes Verhalten.
Fremdaggression negiert Herr ***3***. Er behalte die Aggression für sich. Ein einziges Mal sei er mit 19 Jahren unter Alkoholeinfluss laut geworden, weswegen sein Vater die Polizei verständigt habe. Er habe sich dann in seiner Panik gegen die Polizei gewehrt, weswegen er abgeführt wurde. Im Krankenhaus habe er sich dann beruhigt, verletzt habe er dabei niemanden. Als Auslöser für den Aggressionsausbruch erklärt Herr ***3***, dass er mit den Eltern ein Holzschwerter-Duell durchführen wollte, genauso wie er es immer mit seiner Großmutter gemacht habe, was ihm aber verwehrt wurde.
Aktuell nehme Herr ***3*** keine Psychopharmaka und wolle auch keine nehmen. Er sei immer mal wieder bei einem Psychologen aus schulischen Gründen oder bei der Stellungnahme vorstellig gewesen. Er wollte aber damals nicht regelmäßig zu einem fremden Menschen in Therapie gehen. Er sei auch noch nie stationär in der Psychiatrie gewesen. Herr ***3*** äußert nun den Wunsch nach psychotherapeutischen Gesprächen, weil er gerne mit jemanden reden wolle. Zu Weihnachten habe er 20 Minuten geweint und musste jemanden anrufen. Somit habe er dann die Auskunft angerufen, bei der er aber bald rausgeworfen wurde. Dann habe er Alkolol getrunken, sei kollabiert wegen Rückenschmerzen und mit der Ambulanz ins Krankenhaus *** gefahren, er ein Monat auf der Dermatologie aufgrund der Psoriasis gewesen sei.
2. Fremdanamnese mit JAW-Betreuer
Laut Herrn ***42*** sei Herr ***3*** seit Juli 2022 in JAW-Teilbetreuung. Die zuständige Erwachsenenvertretung habe die JAW-Betreuung und Heimhilfe eingeleitet. Die ursprüngliche Pflegestufe 2 mit einem Kontakt pro Woche wurde auf Pflegestufe 3 mit zwei Kontakten pro Woche erhöht, da Herr ***3*** zu allen Terminen Begleitung wünsche. Herr ***3*** würde sich unwohl fühlen, alleine rauszugehen. Herr ***42*** sehe die Unterstützungsnotwendigkeit in der Begleitung von Behörden und Arztterminen. Er würde sich verirren da die Orientierung nicht gut sei. An Entlastungsgesprächen mit den JAW-Betreuern habe Herr ***3*** bisher kein Interesse gehabt. Die Betreuung habe sich anfangs als schwierig gestaltet. Aber mittlerweile wurde Herr ***3*** die Betreuung als unterstützend erleben.
Laut Herrn ***42*** sei das Hauptproblem seine Angst. Herr ***3*** habe den Schreibtisch zur Eingangstür ausgerichtet aus Angst, dass wer reinkommen könnte. Zu Beginn sei auch eine Machete auf dem Fensterbrett zum Schutz gelegen. Er vermute auch eine Traumatisierung, da er die Mutter bis zum Sterben gepflegt habe.
Herr ***42*** beschreibt den Klienten als intelligent, philosophisch im Gespräch. Er habe ein großes Allgemeinwissen und sei viel gereist mit seinen Eltern. Er denke, dass viel Entwicklungspotential nicht stattgefunden habe, da er vieles nicht gelernt habe. Sofern Herr ***3*** die Ängste in den Griff bekommen könnte, seien viele Entwicklungsschritte noch machbar.
3. Verhaltensbeobachtung
Herr ***3*** kommt zu allen Terminen in Begleitung der JAW-Betreuung. Anfangs ersucht er auch die Anwesenheit des Betreuers während dem Gespräch, jedoch fasst er schnell Vertrauen und geht bereitwillig alleine mit. Herr ***3*** nimmt die Termine nur sehr unregelmäßig wahr und es gelingt ihm noch nicht, diese Termine selbstständig abzusagen.
Herr ***3*** präsentiert sich mit langen schwarzen Haaren, schwarzer Kleidung sowie schwarzem Hut sowie Handschuhe. Auf Nachfrage meint er, er habe aufgrund der Psoriasis Handschuhe tragen müssen. Mittlerweile habe er such daran gewöhnt und möge das Tragen der Handschuhe ohne spezifischen Grund. Den Hut finde er stylisch. Im Allgemeinen möchte Herr ***3*** aber nicht auffallen.
Herr ***3*** sucht und hält keinen Blickkontakt während dem Gespräch. Er gibt aber sehr offen und bemüht Auskunft und zeigt sich gut kontaktfähig. Im Laufe der Zeit genießt er sichtlich das Gespräch, wobei er sogar teilweise gestoppt werden muss im Rahmen der Selbstbeurteilungsfragebögen. Sein sprachliches Ausdrucksvermögen ist sehr gewählt und teilweise gekünstelt.
Herr ***3*** arbeitet sehr ausdauernd, konzentriert und bemüht bei der Diagnostik mit. Dabei zeigt er eine angemessene Frustrationstoleranz. Er setzt alle Anweisungen sofort um, benötigt keine Hilfestellung. Dennoch bespricht er viele der Selbstbeschreibungen in den Fragebögen und beginnt ein Gespräch, wodurch sich die Bearbeitungsdauer verlängert. Seine Leistungsmotivation zeigt sich eher gemächlich und wenig leistungsorientiert. Seine Aufgabenkritik ist problemangepasst.
Während der Testsituation ist bei Herr ***3*** eine ausgeglichene Stimmungslage zu beobachten. Ängste oder Unsicherheiten sind bis auf den Diagnostikstart keine zu beobachten. Im Antrieb wirkt er eher herabgesetzt und verlangsamt.
4. Darstellung der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden in Prozenträngen (PR) angegeben. Der Durchschnittsbereich (das ist jener Bereich, in dem die Werte als unauffällig betrachtet werden) reicht von PR=16 bis PR=84. Ein PR von beispielsweise 40 bedeutet, dass 40 Prozent der Vergleichsgruppe (z.B. der Gruppe der Gleichaltrigen) niedrigere oder höchstens gleich hohe Werte erzielt haben.
Kognitive Basistestung
COGBAT-Sl (Aschenbrenner, Kaiser, Pfüller, Roesch-Ely & Weisbrod)
Das Test-Set COGBAT Kognitive Basistestung erfasst neuropsychologische Dimensionen, die zur Klärung des kognitiven Status von Patienten mit neurologischen und/oder psychischen Erkrankungen relevant sind. Subdimensionen aus den Bereichen Aufmerksamkeit, Gedächtnis und exekutive Funktionen werden erhoben.
Herr ***3*** erzielt im COGBAT einen PR=13, was auf eine beeinträchtigte kognitive Leistungsfähigkeit hindeutet. Er selbst schätzt seine subjektive Leistungsfähigkeit im Allgemeinen als unterdurchschnittlich ein.
Überdurchschnittliche Werte:
• Alertness, intrinsisch (visuell) (PR=90)
• Geteilte Aufmerksamkeit, crossmodal (visuell/auditiv) (PR=90)
• Arbeitsgedächtnis, verbal (PR=87)
Unterdurchschnittliche Werte:
• Verarbeitungsgeschwindigkeit (PR=4)
• Figuraies Langzeitgedächtnis - kurz verzögerter Abruf (PR=0)
• Figurales Langzeitgedächtnis - lang verzögerter Abruf (PR=Ö)
• Response Inhibition (PR=1)
Im Folgenden werden die Ergebnisse im Detail dargestellt
...
Inventar Klinischer Persönlichkeitsakzentuierungen
IKP (Andresen; 2006)
Das Selbstbeurteilungsverfahren dient schwerpunktmäßig der vollständigen dimensionalen Erfassung von Persönlichkeitsakzentuierungen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren. Das Grundinventar IKP-G erfasst 11 offizielle Diagnoseeinheiten nach DSM-IV und ICD-10. Das Ergänzungsmodul IKP-Eg umfasst 13 weitere Persönlichkeitsakzentuierungen. Erst wenn der Punktwert einen Wert von PR=98 (T=70) überschreitet, sollten die problematischen Persönlichkeitsmerkmale und deren sozialen Wechselwirkungen interpretiert werden.
Bei der Analyse der Testergebnisse konnte kein derart hoher Wert (PR>98) erhoben werden, welcher den Verdacht einer Persönlichkeitsstörung nahe legt. Dennoch weist das IKP-Profil von Herrn ***3*** in einigen Skalen Ausprägungen von Persönlichkeitsakzentuierungen, die außerhalb der Norm liegen. Vor allem die Schizoide Persönlichkeitsstörung weist einen sehr stark erhöhten Wert von PR=98 auf.
Sehr stark erhöhte Werte zeigen sich in den Skalen:
• Schizoide Persönlichkeitsakzentuierung (PR=98}
Stark erhöhte Werte zeigen sich in den Skalen:
• Dependente (abhängige) Persönlichkeitsakzentuierung (PR=93}
• Borderline Persönlichkeitsakzentuierung (PR=93)
• Zwanghafte (anankastische) Persönloichkeitsakzentuierung (PR=93)
• Schizotypische (Schizotype) Persönlichkeitsakzentuierung (PR=93)
• Antisoziale (dissoziale) Persönlichkeitsakzentuierung (PR=93)
Im Folgenden werden die Ergebnisse ihn Detail dargestellt:
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Eppendorfer Schizophrenie-Inventar
ESI (Maß; 2001)
Das ESI ist ein Selbstbeurteilungsinstrument, welches bei psychisch Kranken zur Erfassung präpsychotischer subjektiver Dysfunktion zum Einsatz kommt. Mit dem Verfahren können fünf Skalen - Aufmerksamkeits- und Sprachbeeinträchtigung (SA), Beziehungsideen (IR), Unsicherheit (AU), Wahrnehmungsabweichungen (DP) und Offenheit (FR) - erfasst werden. Die Skala AS gibt Hinweise auf eine relativ zeitstabile kognitive Vulnerabilität, die anderen hingegen können aus reversible Marker akut-psychotischer Episoden interpretiert werden.
Herr ***3*** erzielt im Vergleich mit der Normstichprobe der psychisch unauffällig Gesunden in allen Skalen extrem erhöhte Werte. Mit einem Wert von PR=88 in der Kontrollskala ist die Interpretierbarkeit der Testergebnisse gegeben.
im Folgenden werden alle Skalen im Detail beschrieben:
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Frankfurter Beschwerdefragebogen
FBF (Süllwold; 2002)
Der Frankfurter Beschwerdefragebogen ist ein spezielles Verfahren zur schizophren Erkrankte. Die 98 items werden auf 10 Skalen zusammengefasst: Kontrollverlust, Wahrnehmung einfach und komplex, Sprache, Denken, Gedächtnis, Motorik, Automatismusverlust, Anhedonie und Angst sowie Reizüberflutung.
Im FBF liegt das Gesamtausmaß an Beschwerden einer schizophrenen Basisstörung deutlich über dem Signifikanzniveau (signifikant ab 40 Punkte). Herr ***3*** beantwortet in diesem Verfahren 67 von 98 Beschwerden als zutreffend. Er beschreibt vor allem die Skalen Wahrnehmung (einfach, sensorische Irritation), Wahrnehmung (komplex, organisierter), Denken und Reizüberflutung (externe Stimulation) als am meisten beeinträchtigt.
Im Folgenden werden alle Skalen im Detail beschrieben:
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Paranoid-Depressivitäts-Skala
PD-S (Von Zerssen & Koeller; 1976)
Die Paranoid-Depressivitäts-Skala erfasst das Ausmaß subjektiver Beeinträchtigung durch ängstlich-depressive Verstimmtheit sowie eine Misstrauenshaltung und Realitätsfremdheit bis zu ausgeprägter Wahnhaftigkeit. Zusätzlich werden Motivation, Antwortkonsistenz und Krankheitsverleugnung gemessen. Das Selbstbeurteilungsverfahren wird bei Erwachsenen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren eingesetzt.
Mittels PD-S wurde das Ausmaß des subjektiven Erlebens von ängstlich-depressiven Verstimmungen sowie die Misstrauenshaltung und Realitätsfremdheit erfasst. Es zeigt sich eine sehr stark ausgeprägte depressive Stimmung (PR=99). Misstrauenshaltung und Realitätsfremdheit sind zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls nachweisbar (PR=99). Die Skala zur Krankheitsverleugnung weist unauffällige Werte auf (PR=26).
Beck-Depressions-Inventar lI
BDI-II (Hautzinger, Keller & Kühner; 2006)
Das Beck-Depressions-Inventar-II ist ein Selbstbeurteilungsinstrument zur Erfassung des Schweregrades depressiver Symptomatik bei psychiatrisch diagnostizierten Jugendlichen ab 13 Jahren und Erwachsenen.
Herr ***3*** erreicht in diesem Selbstbeurteilungsfragebogen einen Gesamtwert von 13 Punkten. Somit ist die Ausprägung einer minimalen Depression gegeben (9-13 Punkte).
Panik- und Agoraphobie-Skala
PAS (Bandelow; 2016)
Mit der PAS wird der Schweregrad der Symptome bei Patienten mit Panikstörung mit oder ohne Agoraphobie innerhalb der vergangenen Woche erfasst.
Herr ***3*** erreicht einen Gesamtwert von 13 Punkten. Die Symptomatik einer Panikattacke ist somit innerhalb der vergangenen Woche nur leicht ausgeprägt gewesen (9-18 Punkte). Er neigt dazu, angstauslösende Situationen sehr häufig zu vermeiden und nennt auffällig viele Situationen, die er vermieden hat oder in denen Angstanfälle auftreten könnten, wenn er ohne Begleitung ist. Damit sind die Ergebnisse betreffend einer Panikstörung mit Agoraphobie als auffällig zu werten.
Fragebogen zu sozialer Angst und sozialen Kompetenzdefiziten
SASKO (Kolbeck & Maß; 2009)
Mit dem SASKO können klinisch relevante soziale Ängste und soziale Defizite erfasst werden, wie sie typischerweise bei Sozialen Phobien, aber auch bei der Ängstlichen (vermeidenden) Persönlichkeitsstörung bzw. Vermeidend-Selbstunsicheren Persönlichkeitsstörung auftreten. Die Besonderheit des SASKO besteht darin, dass soziale Ängste und soziale Defizite unabhängig voneinander als zwei verschiedene Störungskomponenten erfasst werden. SASKO besteht aus insgesamt 40 items, die sich auf vier Skalen (Sprech- und Mittelpunktsangst, Angst vor Ablehnung, Interaktionsdefizite, Informationsverarbeitungsdefizite) verteilen sowie einer Zusatzskala mit 4 items (Einsamkeit).
Herr ***3*** erreicht den Cutoff-Wert der Gesamtskala. Es empfiehlt sich, das sozialphobische bzw. sozialängstliche Erleben und Verhalten mit Blick auf erhebliche Einschränkungen sozialer Funktionen in dem einen oder anderen Lebensbereich und einer insgesamt eingeschränkten Lebensqualität zu explorieren.
Er weist in drei von vier Skalen überdurchschnittliche Werte auf im Vergleich zur Norm gesunder Erwachsener. Der stark überdurchschnittliche Wert in der Skala Interaktionsdefizit könnte ein Hinweis auf eine zusätzlich vorliegende agoraphobische Störung sein. In der Zusatzskala Einsamkeit erreicht er ebenfalls einen überdurchschnittlichen Wert.
Im Folgenden werden alle Skalen im Detail beschrieben:
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4. Interpretation der Ergebnisse
Im Rahmen der klinisch-psychologischen Diagnostik im Sozialpsychiatrischen Ambulatorium ***38*** sollte die Fragestellung einer möglichen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis bzw. einer schizotypen Störung abgeklärt werden.
In Zusammenschau der Testverfahren für eine Erkrankung aus dem Schizophrenen Formenkreis zeigen sich in allen Selbstbeurteilungsfragebögen erhöhte Werte. Im ESI berichtet Herr ***3*** über Aufmerksamkeits- und Sprachbeeinträchtigung. Akustische Unsicherheiten, Beziehungsidee sowie Wahrnehmungsabweichungen. Im FBF liegt das Gesamtausmaß an Beschwerden einer schizophrenen Basisstörung deutlich über dem Signifikanzniveau. Hier beschreibt Herr ***3*** vor allem die Skalen Wahrnehmung (einfach, sensorische Irritation), komplex organisierte Wahrnehmung, Denken und Reizüberflutung (externe Stimulii) als beeinträchtigt. Im PD-S zeigt sich sowohl eine Misstrauenshaltung und Realitätsfremdheit als auch eine subjektiv stark ausgeprägte ängstlich-depressive Stimmung. Obwohl im Anamnesegespräch die Realitätsüberprüfung gegeben ist und auch eine Denkstörung nicht beobachtet werden kann, bestätigt Herr ***3*** im Abschlussgespräch alle Kriterien einer paranoiden Schizophrenie nach ICD-10.
In der kognitiven Leistungsdiagnostik (COGBAT) lässt sich bei Herrn ***3*** eine beeinträchtigte kognitive Leistungsfähigkeit feststellen. Schwierigkeiten zeigen sich in der Verarbeitungsgeschwindigkeit, dem figuralen Langzeitgedächtnis sowie in der Response Inhibition, überdurchschnittliche Werte erzielt er hingegen in der visuellen Alertness, der geteilten Aufmerksamkeit sowie im verbalen Arbeitsgedächtnis.
In der Überprüfung der Persönlichkeitsstruktur Im IKP lassen sich sechs Persönlichkeitsakzentuierungen im überdurchschnittlichen Bereich feststellen, wobei keine das Ausmaß von PR>98 erreicht und somit keine einen eindeutigen Verdacht einer spezifischen Persönlichkeitsstörung nahelegt: Schizoide, dependente, Borderline, zwanghafte, schizotype, antisoziale Persönlichkeitsakzentuierung.
In der Anamnese wurden auch Angst- und Zwangssymptome genannt, weswegen diese in weiterer Folge abgeklärt wurden. Im PAS konnte nur eine leichte Ausprägung einer Panikattacke erhoben werden. Er neigt aber dazu, angstauslösende Situationen sehr häufig zu vermeiden und nennt auffällig viele Situationen, die er vermieden hat oder in denen Angstanfälle auftreten könnten, wenn er ohne Begleitung ist. Damit sind die Ergebnisse in Bezug auf eine Agoraphobie als auffällig zu werten. Weiters zeigt sich im SASKO ein überdurchschnittlicher Wert in Bezug auf ein sozialphobisches Erleben und Verhalten. Herr ***3*** weist einen überdurchschnittlichen Wert in den Skalen Sprech- und Mittelpunktangst, Interaktionsdefizite und Informationsverarbeitungsdefizite. Der stark überdurchschnittliche Wert in der Skala Interaktionsdefizite weist ebenfalls auf eine vorliegende agoraphobische Störung hin. Darüber hinaus erreicht Herr ***3*** in der Zusatzskala Einsamkeit einen überdurchschnittlichen Wert auf.
In Bezug auf die anamnestisch erhobenen depressiven Symptome kann im BDI-II die Ausprägung einer minimalen Depression festgestellt werden.
5. Zusammenfassung und Empfehlung
Im Rahmen der klinisch-psychologischen Diagnostik im Sozialpsychiatrischen Ambulatorium ***38*** sollte die Fragestellung einer möglichen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis bzw. einer schizotypen Störung abgeklärt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass aufgrund der Exploration mit Herrn ***3***, der Verhaltensbeobachtung sowie den vorliegenden Testergebnissen der Verdacht für das Vorliegen einer Schizophrenen Erkrankung im Sinne einer paranoiden Persönlichkeitsstörung (Schizoide, dependente, borderline, zwanghafte, schizotype, antisozial) in der Diagnostik erhoben. Zum aktuellen Testzeitpunkt liegt auch eine Sozialphobie sowie eine Agoraphobie vor.
Die Ergebnisse wurden mit Herrn ***3*** und Herrn ***42*** von JAW besprochen. Eine psychiatrische Weiterbehandlung, eine Tagesstrukturierung sowie eine Psychotherapie wurden empfohlen.
Fachärztlicher Befundbericht vom 24.11.2023
Prim. Dr. ***28*** ***36***, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, und Dr. ***22*** ***37***-***43***, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin erstatteten am 24.11.2023 folgenden fachärztlichen Befundbericht:
***1*** ***3***, SV Nr. ***35***, steht seit 31.01.2022 in regelmäßiger Betreuung und Behandlung unserer Einrichtung.
Diagnose:
F20.0 Paranoide Schizophrenie
F61 V.a. Kombinierte Persönlichkeitsstörungen: vor allem schizoid
F40.0 Agoraphobie
F40.1 Soziale Phobien
L40 Psoriasis
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Bescheid Versorgungsbezug vom 7.2.2022
Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau stellte mit Bescheid vom 7.2.2022 nach Durchführung des pensionsbehördlichen Verfahrens fest, dass dem Bf vom 1.6.2021 an als Hinterbliebener nach seiner am ***54***.2021 verstorbenen Mutter ein Versorgungsbezug nach dem Pensionsgesetz 1965 i.H.v. monatlich brutto € 1.557,26 zuzüglich Kinderzuschuss von monatlich brutto € 15,60 gebühre, solange die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, und zwar für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 3 PG 1965. Die Bescheidbegründung lautet:
Nach Einsichtnahme in die vorgelegten Urkunden und sonstigen Nachweise sind Sie erwerbsunfähig. Solange die Voraussetzungen des § 17 Pensionsgesetz zutreffen gebührt Ihnen somit ab dem auf den Todestag Ihrer Mutter folgenden Monatsersten ein monatlicher Waisenversorgungsbezug.
Die beiliegenden Berechnungsblätter sind ein Teil der Begründung dieses Bescheides. Sie enthalten in entsprechender Reihenfolge die einzelnen Rechenschritte zur Berechnung Ihres Anspruches. Die gesetzliche Grundlage wird an der jeweiligen Stelle zitiert; die Berechnung der Höhe Ihres Anspruches wurde unter Anwendung dieser zwingenden gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
Bescheid Versorgungsbezug vom 20.5.2023
Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau stellte mit Bescheid vom 20.5.2023 nach Durchführung des pensionsbehördlichen Verfahrens fest, dass dem Bf auf Grund seines Antrags vom 20.3.2023 vom 1.4.2023 an als Hinterbliebener nach seinem am ***44***.2018 verstorbenen Vater ein Versorgungsbezug nach dem Pensionsgesetz 1965 i.H.v. monatlich brutto € 2.514,14 zuzüglich Kinderzuschuss von monatlich brutto € 15,60 gebühre, solange die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, und zwar für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 3 PG 1965. Die Bescheidbegründung lautet:
Nach Einsichtnahme in die vorgelegten Urkunden und sonstigen Nachweise sind Sie erwerbsunfähig. Solange die Voraussetzungen des § 17 Pensionsgesetz zutreffen gebührt Ihnen somit ab dem auf den Todestag Ihrer Mutter folgenden Monatsersten ein monatlicher Waisenversorgungsbezug.
Die beiliegenden Berechnungsblätter sind ein Teil der Begründung dieses Bescheides. Sie enthalten in entsprechender Reihenfolge die einzelnen Rechenschritte zur Berechnung Ihres Anspruches. Die gesetzliche Grundlage wird an der jeweiligen Stelle zitiert; die Berechnung der Höhe Ihres Anspruches wurde unter Anwendung dieser zwingenden gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
Mitteilung der Österreichischen Gesundheitskasse
Die Österreichische Gesundheitskasse teilte der Erwachsenenvertreterin mit Schreiben vom 20.7.2021 mit:
Leider können wir Ihrem Antrag auf Ausstellung eines Versicherungsdatenauszuges von Herrn ***3*** nicht nachkommen, da Herr ***3*** ausschließlich nur bedarfsorientierte Mindestsicherung erhält. Da diese aus Gründen der Diskriminierung nicht im Versicherungsdatenauszug aufscheint, müssten Sie sich direkt an die MA40 wenden.
Äußerung vom 2.1.2024
Der Bf erstattete durch seine gerichtliche Erwachsenenvertreterin mit Schreiben vom 2.1.2024 folgende Äußerung:
I. In oben bezeichneter Finanzverwaltungssache erstattet der Beschwerdeführer auftragsgemäß nachstehende Äußerung zu den im Familienbeihilfeverfahren vom Sozialministeriumservice erstatteten Gutachten sowie zum Vorlagebericht des Finanzamtes:
Zu den Gutachten des Sozialministeriumservice:
Zusammenfassend ist das Ergebnis der Gutachten des Sozialministeriumservice, dass mangels vorliegender Befunde keine psychiatrische Erkrankung beim Beschwerdeführer diagnostiziert werden könne bzw. sich lediglich der Verdacht auf das Vorliegen einer schizotypen Störung ergäbe.
Tatsächlich liegen mittlerweile folgende relevante Unterlagen vor und werden vorgelegt:
-fachärztlicher Befundbericht des Psychosozialen Dienstes vom 16.11.2021, aus dem sich der Verdacht auf eine schizotype Störung ergibt
-Bescheid der PVA vom 30.1 1.2021 über die Gewährung von Pflegegeld der Stufe 2
-Patientenbrief vom 21.12.2021 der Klinik ***
-fachärztlicher Befundbericht des Psychosozialen Dienstes vom 21.10.2022
-klinisch-psychologischer Befund des PSD vom 15.03.2023
-fachärztlicher Befundbericht des PSD vom 24.1 1.2023
-Bescheid der BVAEB vom 07.02.2022 über Gewährung von Waisenpension nach verstorbener Mutter
-Bescheid der BVAEB vom 25.05.2023 über Gewährung von Waisenpension nach verstorbenem Vater
-ärztliches Gutachten zur Feststellung des Pflegebedarfs vom 27.1 1 .2023
Aus den vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass die Diagnose der paranoiden Schizophrenie bei dem Beschwerdeführer mittlerweile bestätigt ist, weiters leidet der Beschwerdeführer an einer Agoraphobie, sozialen Phobien, Psoriasis und dem Verdacht auf kombinierte Persönlichkeitsstörungen: vor allem schizoid.
Dem Beschwerdeführer wurde eine Waisenpension nach seinen verstorbenen Eltern zuerkannt sowie Pflegegeld der Stufe 2. Das Weiterbestehen des Pflegebedarfs im Umfang der Pflegegeldstufe 2 wurde zuletzt im November/Dezember 2023 von der BVAEB festgestellt. Die Zuerkennung der Waisenpension durch die BVAEB erfolgte aufgrund der erheblichen Behinderung des Beschwerdeführers, die eine Selbsterhaltungsfähigkeit ausschließt.
Beweis: oben angeführte Unterlagen
Der Beschwerdeführer ist in seinem Alltag durch seine psychiatrische Erkrankung erheblich eingeschränkt. Er erhält täglich (auch an Wochenenden und Feiertragen) Betreuung durch Heimhilfen bzw. Besuchsdienst der Volkshilfe Wien, weiters erhält er ca. zwei- bis dreimal wöchentlich persönliche Betreuung und Begleitung zu Terminen durch Jugend am Werk im Rahmen von Teilbetreutem Wohnen, weiters finden dreimal wöchentlich zusätzliche telefonische Kontakte zwischen dem Beschwerdeführer und den Betreuern von Jugend am Werk statt. Alleine verlässt der Beschwerdeführer kaum die Wohnung. Termine müssen immer in Begleitung von Betreuern stattfinden, alleine ist es dem Beschwerdeführer nicht möglich Termine wahrzunehmen.
Der Beschwerdeführer ist noch nie einer Arbeitstätigkeit nachgegangen.
Beweis: Schreiben der ÖGK wegen Anfrage Versicherungsdatenauszug, Auszug Betreuungsvertrag mit Volkshilfe Wien, Betreuungsvertrag mit Jugend am Werk
Er ist in regelmäßiger Behandlung beim Psychosozialen Dienst.
Beweis: fachärztlicher Befundbericht des PSD vom 24.11.2023
Die psychiatrischen Erkrankungen des Beschwerdeführers erreichen jedenfalls einen Grad der Behinderung von zumindest 50%.
Es besteht jedenfalls eine erhebliche Behinderung im Sinne des § 8 Abs 5 FLAG 1967 und ist der Beschwerdeführer voraussichtlich dauernd außer Stande, sich selbst den Lebensunterhalt zu verschaffen.
Zum Vorlagebericht:
Hinsichtlich der psychiatrischen Diagnosen wird auf die oberhalb stehenden Ausführungen verwiesen.
Dass der Beschwerdeführer bereits zu Schulzeiten psychiatrisch erkrankt war, zeigt sich zum einen aus seiner Biografie. So hat er nach eigenen Angaben bis zur zweiten Gymnasiumklasse eine Montessorischule besucht, wobei die Schulbesuche in der zweiten Klasse nur mehr unregelmäßig stattfanden, da er sich nicht motivieren habe können, zur Schule zu gehen. Ab der dritten Klasse (Unterstufe) wurde der Beschwerdeführer von seiner Mutter zuhause unterrichtet, dies bis zur Matura. Der Beschwerdeführer hat die Deutsch-Maturaprüfung nicht bestanden, zu weiteren Maturaprüfungen ist er dann nicht mehr angetreten. Danach hat er keinerlei weitere Ausbildung, aber auch keine Arbeitstätigkeit aufgenommen, da er dazu nicht in der Lage war aufgrund seiner psychiatrischen Erkrankungen.
Der Beschwerdeführer war auch nie selbständig in der Lage, den Haushalt zu führen, Termine selbst zu organisieren bzw. wahrzunehmen, etc. Solange seine Mutter noch lebte, hat diese sämtliche alltäglichen Erledigungen für den Beschwerdeführer wie auch seine finanzielle Erhaltung übernommen. Nach ihrem plötzlichen Ableben im Mai 2021 wurde bekanntlich für den Beschwerdeführer eine gerichtliche Erwachsenenvertretung eingerichtet, nachdem er selbst nicht in der Lage war, die notwendigen Anträge zur Sicherung seiner finanziellen Situation, Sicherung der Wohnsituation, Sicherstellung der notwendigen Betreuung etc. zu stellen.
Zum anderen wurde dem Beschwerdeführer wie bereits ausgeführt Waisenpension nach seinen verstorbenen Eltern zuerkannt und wurde sohin in den Waisenpensionsverfahren bereits festgestellt, dass bei dem Beschwerdeführer eine erhebliche Behinderung vorliegt, die vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist und durch die er voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich den Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Die psychiatrische Erkrankung des Beschwerdeführers bestand jedenfalls bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
II. Vorlage:
Auftragsgemäß vorgelegt werden folgende Unterlagen:
1. Versicherungsdatenauszug: Vorgelegt wird das Schreiben der ÖGK vom 20.07.2021 darüber, dass kein Versicherungsdatenauszug vorgelegt werden könne, da der Beschwerdeführer (bis dahin) nur Mindestsicherung bezogen hat.
Mittlerweile erhält der Beschwerdeführer eine Waisenpension, welche jedoch ebenfalls zu Einträgen im Versicherungsdatenauszug führt. Ein Versicherungsdatenauszug kann daher nicht vorgelegt werden.
2.lm Erwachsenenschutzverfahren für den Beschwerdeführer wurde kein Gutachten eingeholt, sodass ein solches nicht vorgelegt werden kann.
3. Vorgelegt werden das im Pflegegeldverfahren erstattete Gutachten der PVA vom 26.11.2021 und die chefärztliche Stellungnahme vom 29.11.2021, sowie das ärztliche Gutachten zur Feststellung des Pflegebedarfs der BVAEB vom 27.11.2023.
4. Vorgelegt wird das im Waisenpensionsverfahren erstattete neurologisch psychiatrische Gutachten der BVAEB vom 04.04.2023.
5. Vorgelegt werden der Bescheid vom 07.02.2022 der BVAEB über die Zuerkennung einer Waisenpension nach der verstorbenen Mutter sowie der Bescheid vom 25.05.2023 der BVAEB über die Zuerkennung einer Waisenpension nach dem verstorbenen Vater.
III. Mitteilung
Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass mit Bescheid vom 13.11.2023 der Antrag des Beschwerdeführers vom 20./22. 7.2021 auf Familienbeihilfe (Grundbetrag) von der belangten Behörde abgewiesen worden ist, der Beschwerdeführer hat gegen diesen Bescheid ebenfalls fristgemäß Beschwerde eingebracht.
Beigefügt waren:
Fachärztlicher Befundbericht vom 16.11.2021
Siehe oben Beilagen zur Beschwerde vom 18.12.2023.
Bescheid Pflegegeld
Siehe oben Beilagen zur Beschwerde vom 18.12.2023.
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Begutachtung wurde ein Pflegebedarf bei folgenden dauernd wiederkehrenden Verrichtungen festgestellt:
* Tägliche Körperpflege
* Zubereitung von Mahlzeiten
* Einnahme von Medikamenten
* Herbeischaffung von Nahrungsmitteln und Medikamenten
* Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
* Pflege der Leib- und Bettwäsche
* Mobilitätshilfe im weiteren Sinn
Befundbericht vom 21.12.2021
Siehe oben Beilagen zur Beschwerde vom 18.12.2023 (hier besser lesbar).
Fachärztlicher Befundbericht vom 21.10.2022
Siehe oben Beilagen zur Beschwerde vom 18.12.2023.
Klinisch-psychologischer Befund vom 15.3.2023
Siehe oben Beilagen zur Beschwerde vom 18.12.2023.
Fachärztlicher Befundbericht vom 24.11.2023
Siehe oben Beilagen zur Beschwerde vom 18.12.2023.
Bescheid Versorgungsbezug vom 7.2.2022
Siehe oben Beilagen zur Beschwerde vom 18.12.2023.
Bescheid Versorgungsbezug vom 20.5.2023
Siehe oben Beilagen zur Beschwerde vom 18.12.2023.
Ärztliches Gutachten zur Feststellung des Pflegebedarfes
Für das Pensionsservice der BVAEB wurde ein Ärztliches Gutachten zur Feststellung des Pflegebedarfes erstattet (Datum nicht ersichtlich), wobei es sich um eine Nachuntersuchung handelt. Auszüge:
1. PERSÖNLICHE ANGABEN
Behandelnde Ärztinnen/Ärzte:
keiner. Antipsoriatische Therapie sts. Klinik ***, PSD (?sozialpsych. Ambulanz ***38***) hätte Arznei gegen Panikattacken verordnet
Frühere Erkrankungen:
Psoriasis, Adipositas, schizotype Störung
Beschwerden und Angaben zur Antragstellung:
NU
Betreuung/Pflege erfolgt durch (mit Angabe der Häufigkeit):
Lt. Herrn ***3*** kommt tgl. Heimhilfe. Sie putzt und macht ggf- Besorgungen (?s.u.), trägt den Müll aus. Sts. JAW gibt es einen Betreuer, der Arztwege und solche zur Therapie begleitet, Herrn ***42***. Die Informationen erhalte ich nur auf gezielte Befragung, von sich aus redet der PGW nicht mit mir.
Vorhandene technische Hilfsmittel/Orthopädische Behelfe:
0
Derzeitige Therapie:
Skyrizi-Injektionen (ca. monatlich in der Klinik ***), Creme für Läsionen. Bei Panikattacken Seroquel 25mg. Allerdings sehe ich Praxiten nmeben dem PC liegen: davon wird nicht geredet. Er habe SChmerznmittel, falls ihm das Kreuz wg. der Psoriasis weh tue (findet sie nicht)
...
4. VORLIEGENDE RELEVANTE BEFUNDE
Herr ***3*** hat einen ausführlichen klinisch-psychologischen Befund dieses Jahres am Handy gespeichert, den er mir zeigt. Darin werden unterschiedliche Persönlichkeitsakzentuierungen beschrieben schizotyp, dependent, Borderline, zwanghaft, antisozial (dissozial) - Psychotherapie wird empfohlen. Lt. Herrn Z. 14tägig Gesprächstherapie und wöchentlich Ergotherapie. Beim PSD sei er etwa alle 4 Monate.
5. SOZIALES UMFELD
Infrastruktur:
Gemeindebau ... Versorgungseinrichtungen in wenigen hundert Metern: PGW vermeidet jedoch Ausgänge, wenn es geht:, das mache ihm Angst, er fühle sich unwohl.
Wohnsituation:
... Im Vorzimmer ist der PC-Tisch mit Blick auf die Wohnungstüre postiert, so dass man die Wohnung nicht betreten kann, weil der PGW den Durchgang verstellt. ... In die Wohnung dringe ich nicht vor: er hätte nichts zum Sitzen für Besucher. Zentralheizung.
6. STATUS
Gesamteindruck:
Herr ***3*** tritt mir als ungewaschener und ungepflegter adipöser (Apfelform) Mann gegenüber. Vom Aspekt her die Sparvariante des Hermes Phettberg. Das lange fettige, strähnige Haar reicht bis über die Schultern. Keine adäquate Rasur. Er trägt lediglich extrem verschmutzte Unterwäsche. Während meines Studiums der Handyunterlagen und den Versuchen einer Exploration geht Herr ***3*** stets auf und ab, meidet Blickkontakt und ist äußerst wortkarg. Die Antworten ausweichend und im Grunde gleichlautend wie im VGA und den Tests. Er selber fasst seine Situation als nicht besser gegenüber 2021 auf, räumt jedoch ein, seit der Psoriasistherapie weniger Schmerzen zu haben. Aber Ängste und Panikattacken belasten ihn nach wie vor, er höre Stimmen und sei depressiv. Sozialkontakte meide er, das sei ihm zu anstrengend. Orientierung ist allseits gegeben, die Wirklichkeitswahrnehmung mangelhaft.
Klinischer Untersuchungsbefund:
Hör- und Sehvermögen sind ausreichend (PC-Spiele häufen sich am PC-Tisch), Fingerfertigkeit erhalten (sehr souveränes Hantieren mit dem Handy), Schulterbeweglichkeit frei. Die Unterwäsche ist zwar schmutzig, liefert jedoch keinen Hinweis auf Inkontinenz. Beweglichkeit sehr gut: beim Herzeigen einer kleinen psoriatischen Läsion am rechten Knie entsteht der Eindruck von Hypermobilität. Extremitäten allseits gut ansteuerbar, keine Beinödeme, blasses Hautkolorit. Von der eigentlichen physikalischen Untersuchung sehe ich in Ermangelung einer Säuberungsmöglichkeit ab. Es besteht jedenfalls auch beim Umhergehen in der Wohnung keine Dyspnoe als etwaigem Hinweis auf ein cardiopuilmonales Leiden.
7. DIAGNOSE(N) (verständlich formuliert)
Psoriasis, Adipositas
Pflegerelevante Hauptdiagnose mit ICD-10 Codierung:
schizotype Störung (?)
8. GESAMTBEURTEILUNG
Medizinisch schlüssige, allgemein nachvollziehbare Ableitung des Pflegebedarfes:
Im Grunde Status quo ante. Die Situation der Wohnung und des PGW stellen unter Beweis, dass er weder seinen Haushalt führen kann, noch hinlänglich für seine Sauberkeit sorgt. Die Wohnung ist verschmutzt und unaufgeräumt, Herr ***3*** unzulänglich gewaschen und bekleidet. Zumindest "Dusch"animation" wäre nötig, ferner das Vorrichten adäquater Kleidung. Ausgänge werden vermieden, die unbedingt erforderlichen werden sts. JAW begleitet, wobei Zureden notwendig ist. Medikamente werden offenkundig nach eigenem Gutdünken genommen: hier wäre die Draufschau nötig (Benzodiazepinmissbrauch?). Die Hautläsionen sicherlich weniger, die psychische Situation jedoch unverändert: mE mglw. auch autistisches Element (Vermeidung von Blickkontakt und u.a. Eigenwortschöpfungen), insgesamt daher kaum veränderter Betreuungsbedarf.
...
[Grafik]
[Grafik]
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Mitteilung der Österreichischen Gesundheitskasse
Siehe oben Beilagen zur Beschwerde vom 18.12.2023.
Betreuungsvertrag ab 15.12.2021
Betreffend Heimhilfe (22 Stunden) und Besuchsdienst (6 Stunden). Förderung FSW beantragt.
Betreuungsvertrag freigegeben 1.7.2022
Betreffend Betreuung Stufe 3 im Rahmen des teilbetreuten Wohnens in der eigenen Wohnung.
Monatspauschale € 1.875,90, abzüglich Förderung Fonds Soziales Wien von € 1.725,90, somit € 150,00.
Ärztliches Gutachten zum Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes vom 24.11.2021
Dr. ***22*** ***45***, Facharzt für Neurologie, erstatte für die Pensionsversicherungsanstalt nach einer Untersuchung am 24.11.2021 für die Pensionsversicherungsanstalt ein ärztliches Gutachten zum Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes:
1. Persönliche Angaben
Behandelnde Ärztinnen/Ärzte:
Keine.
Frühere Erkrankungen:
Fachärztlicher Befundbericht sozialpsychiatrisches Ambulatorium ... Dr. ***11***, 16.11.2021: Verdacht auf schizotype Störung.
Beschwerden und Angaben zur Antragstellung:
Der PW gibt an, dass das Leben "Scheiße" sei, nur der Tod schlimmer sei. Er habe Psoriasisflecken, aber das Rezept für die Salbe habe er verloren und gelegentlich habe er Gelenkschmerzen. Man habe ihm gesagt, das könnte mit der Psoriasis Zusammenhängen. 1x täglich käme die Heimhilfe, oft wollen die nur eine Unterschrift haben und dann würden sie fragen wie es mir gehe und ob was los sei und dann würden sie wieder verschwinden. Manche würden putzen und reden. Und manchmal wolle er auch keine Gesellschaft haben.
Er wasche sich selber die Wäsche, weil er habe eine Waschmaschine in der Wohnung, er koche sich Nudeln mit Fertigsaucen. Er könne nicht schlafen, vor allem wenn er Termine habe, er lese, er spiele Videospiele, aber nicht mit anderen, sondern alleine. Er habe keine sozialen Kontakte, er sei asexuell. Im Mai diesen Jahres sei seine Mutter in der Wohnung verstorben, sie habe zu viel Wasser im Körper gehabt und er vermute, dass sie erstickt sei. Er mache sich den Vorwurf, dass er sie nicht ins Krankenhaus gebracht habe, aber sie wollte nicht ins Krankenhaus. Er sei nach ihrem Tod nicht traurig gewesen, aber er sei wütend, dass er jetzt sein bequemes Leben verwirkt hätte, denn wenn die Mutter gelebt hätte, dann hätte er ein bequemes Leben gehabt, das habe er jetzt nicht. Er sei jetzt alleine.
Betreuung/Pflege erfolgt durch:
(mit Angabe der Häufigkeit)
Heimhilfe.
Vorhandene technische Hilfsmittel/Orthopädische Behelfe:
Keine
...
6. Status
Gesamteindruck:
Der 26-jährige PGW kommt in Begleitung einer Mitarbeiterin der Sachwalterin zur Begutachtung, welche im Warterraum Platz nimmt. Der PGW ist von herabgesetztem und mäßig gepflegtem Allgemein- und adipösem Ernährungszustand.
Er ist sehr auffällig mit einem dunkelroten Hemd, einem schwarzen Anzug, einem schwarzen Mantel und einem schwarzen Hut bekleidet, er trägt schwarze Handschuhe.
Im Rahmen der Untersuchung finden sich ausgedehnteste, gerötete Psoriasisplaques an Armen, Beinen, am Rumpf. Besonders im Bereich der Unterschenkel kommt es zu einer bläulich, rötlichen Verfärbung und zu Schwellungen. Die Füße sind bis auf einige Zehen ausgespart.
Klinischer Untersuchungsbefund:
Neurologischer Status
Angegebene Händigkeit rechts
Caput Hirnnerven unauffällig
Obere Extremität
Trophik, Tonus, grobe Kraft seitengleich intakt
BSR, RPR, TSR seitengleich mittellebhaft auslösbar
Pyramidenzeichen negativ, AHV und FNV beidseits unauffällig
Eudiadochokinese beidseits
Ungestörte Feinmotorik
Rumpf
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Normen und Schlagworte
- § 7 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
- § 10 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
- § 8 Abs. 6 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
- § 6 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
- § 8 Abs. 5 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
- § 2 Abs. 2 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
- § 6 Abs. 1 lit. d FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7103724/2024
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2024:RV.7103724.2024
- Stammnummer
- 146245
- Gültig
- 11.11.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF