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UFSW RV/1294-W/04Ausbildung eines Kunsttherapeuten in der "Arbeit am Tonfeld" als Ausbildung für eine - selbständig ausgeübte - künstlerische, unterrichtende, erzieherische oder therapeutisch-psychologische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2008Teil 1/2

…worden. Auf - nach allgemeinen Sprachgebrauch dem künstlerischen, therapeutischen, unterrichtenden und/oder erzieherischen Bereich zuordenbare - Betätigungen ist folgende Rechtlage anzuwenden: Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind u.a. die in § 22 Abs 1 EStG 1988 idgF aufgezählten Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu den Einkünften im Sinne des …

UFSW RV/1294-W/04Ausbildung eines Kunsttherapeuten in der "Arbeit am Tonfeld" als Ausbildung für eine - selbständig ausgeübte - künstlerische, unterrichtende, erzieherische oder therapeutisch-psychologische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2008Teil 2/2

…dass die "Arbeit am Tonfeld®" keine unterrichtende Tätigkeit im Sinne des § 22 Abs 1 lit a EStG 1988 idgF ist. Eine erzieherische Tätigkeit ist eine planmäßige Betätigung zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen. Die erzieherische Tätigkeit unterscheidet sich von der unterrichtenden Tätigkeit dadurch…

UFSW RV/2610-W/09Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei nicht unterrichtender Tätigkeit des Fahrschuleigentümers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte unschädlich ist, wenn der Freiberuflicher auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist. Lt. Doralt Tz 50 kann auch der Betrieb einer Schule zu Einkünften aus unterrichtender Tätigkeit führen. Der Schulleiter ist dann noch freiberuflich tätig, wenn er über das nötige…

EAS 290Managementtraining, Workshops und andere Lehrveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/1-IV/4/9306.08.1993

…werden in Artikel 8 Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung überlassen; dem internationalen Trend folgend ist aber im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Deutschland eine einengende Interpretation des im Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriffes "vortragende Tätigkeit" vorgesehen worden, derzufolge dieser Ausdruck nicht die…

UFSL RV/1143-L/02Mittelpunkt der Lebensinteressen einer für ein deutsches Luftfahrtunternehmen tätigen Flugbegleiterin, die in Österreich Sprachkurse abhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2005Teil 1/2

…der temporären Verfügungsmöglichkeit über Unterrichtsräumlichkeiten sicherlich nicht gesprochen werden. Österreich als Quellenstaat hätte in Hinblick auf die Abkommensbestimmungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland betreffend unterrichtende Tätigkeit kein Besteuerungsrecht auf die von der Berufungswerberin in Österreich erzielten Einkünfte. Die Einreichung von Abgabenerklärungen durch die Berufungswerberin sei in…

UFSL RV/1143-L/02Mittelpunkt der Lebensinteressen einer für ein deutsches Luftfahrtunternehmen tätigen Flugbegleiterin, die in Österreich Sprachkurse abhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2005Teil 2/2

…dann vor, wenn der freiberuflich Tätige seine Tätigkeit unter Benutzung einer ihm dort regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausübt. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für eine freiberuflich ausgeübte, künstlerische, vortragende, sportliche oder artistische Tätigkeit. Eine unterrichtete Tätigkeit ist nicht als Vortragstätigkeit iSd. der Ausnahmeregelung…

EAS 1275US-Wissenschaftler als Mitwirkender an einem österreichischen Forschungsprojekt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/17-IV/4/9815.06.1998

Wirkt ein in den USA ansässiger Wissenschaftler an einem inländischen Universitätsinstitut bei einem inländischen Forschungsprojekt mit, ohne in Österreich eine unterrichtende Tätigkeit zu entfalten, dann ist die für Gastprofessoren nach Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist…

EAS 351Umsatzsteuerpflicht deutscher Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1306/1/2-IV/4/9303.12.1993

Deutsche Gastprofessoren, die bei inländischen öffentlichen Bildungseinrichtungen eine Unterrichtstätigkeit auf selbständiger Basis entfalten, unterliegen der inländischen Umsatzbesteuerung. Bis einschließlich 1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994…

EAS 702Ausländische Gastlehrer an einer inländischen Sommerakademie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/92/1-IV/4/9528.08.1995

…inländischen Sommerakademie für Musikhochschulstudenten ausländische Musikhochschulprofessoren oder andere bekannte künstlerische Persönlichkeiten für einen einmonatigen Musikunterricht auf Werkvertragsbasis verpflichtet, so unterliegen die für eine solche unterrichtende Tätigkeit gezahlten Vergütungen dem Einkommensteuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Durch das Netz der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen wird…

EAS 764Unterrichtstätigkeit oder Vortragstätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/2-IV/4/9521.11.1995

  Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die…

EAS 1887Haftung für die Abzugsbesteuerung von Seminarvortragenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 469/1-IV/4/0123.07.2001

…ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für die KEG ein Entscheidungsgrenzfall vorgelegen haben. Wenn in einem solchen Fall die deutsche Steuerverwaltung die Tätigkeit ebenfalls als "unterrichtend" einstuft und nachweisbar die Einkünfte der Lebensberaterin der deutschen…

EAS 1390Wiederholte Gastprofessuren an inländischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9822.12.1998

…deshalb abgeben muss, weil die Zahlungen aus öffentlichen Kassen dieses anderen Staates erfolgen. Bei den eigenen Staatsbürgern soll sonach durch den Staatsbürgerschaftsvorbehalt dem Tätigkeitsprinzip der Vorrang gegenüber dem Kassenstaatsprinzip eingeräumt werden. Der Staatsbürgerschaftsvorbehalt will daher in erster Linie das sur-place-Personal, also zB die…

EAS 1389Ausländische Tanzlehrer bei inländischen Workshops
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 33/1-IV/4/9822.12.1998

…dass er auch auf Tanzlehrer Anwendung findet, die vorrangig nicht durch das gesprochene Wort, sondern in erster Linie durch Gestik und ähnliche Darstellungen unterrichtend tätig werden. Zu untersuchen wird allerdings noch sein, ob die Workshops in einer Art gestaltet sind, dass sie als "Unterhaltungsdarbietung" zu…

EAS 1371Doppelbesteuerung eines Grenzgänger-Musiklehrers in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/9823.11.1998

…8 Abs. 2 DBA-Deutschland) um einen deutschen Besteuerungsanspruch entstehen zu lassen. Eine unterrichtende Tätigkeit gilt nach einer mit Deutschland abgestimmten DBA-Auslegung nicht als "Vortragstätigkeit", deren Einkünfte ohne solche ständige Einrichtung in Deutschland besteuert werden könnten (AÖF Nr. 184/1984). 23. November 1998 Für…

EAS 90Gastreferenten aus Deutschland, USA, Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 449/1/1-IV/4/9210.02.1992

…2 DBA-D Voraussetzung, dass dem Gastreferenten keine ständige Einrichtung (zB Büro) dauernd zur Verfügung steht und dass die Lehrtätigkeit als "unterrichtende" Tätigkeit im Sinn des Erlasses AÖF Nr. 184/1984 anzusehen ist. Im Fall der Niederlande darf gemäß Artikel 15 DBA-NL ebenfalls keine…

EAS 217Professorenaustausch im Verhältnis zu China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 74/5/1-IV/4/9211.12.1992

Werden im Rahmen eines Lehreraustauschprogrammes in Österreich ansässige Professoren einer Wiener Schule an eine chinesische Universität zu einer Lehrtätigkeit entsandt, so unterliegen die für diese Lehrtätigkeit in China bezahlten Vergütungen nach Artikel 20 des österreichisch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 679/1992, der Besteuerung in Österreich…

EAS 2275Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0323.04.2003

…Gegebenheiten kann es durchaus Zweifelsfälle geben, bei denen nicht mit Sicherheit vorhersehbar ist, ob eine bilateral konforme Einkünftequalifizierung zustande kommt. Da die Unterschiede zwischen vortragender und unterrichtender Tätigkeit ab 1. Jänner 2003 nicht mehr relevant sind, erscheint es vertretbar, in Zweifelsfällen für die Vergangenheit pragmatisch…

EAS 1412Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3742/1-IV/4/9904.02.1999

…1378). Die korrespondierende innerstaatliche Rechtsgrundlage ist in § 98 Z 4 EStG 1988 in Verbindung mit § 70 EStG 1988 zu sehen. Die schulende Tätigkeit eines Fußballtrainers fällt zwar nicht unter die des "Sportlers" im Sinn des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 (siehe auch EAS…

EAS 3136Deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0627-IV/4/201015.03.2010

Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und…

EAS 3Österreichische Gastlehrer in Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/6-IV/4/9128.05.1991

  Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (sowie die entsprechende Bestimmung des EStG 1972) für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F…