Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/1294-W/04
Ausbildung eines Kunsttherapeuten in der "Arbeit am Tonfeld" als Ausbildung für eine - selbständig ausgeübte - künstlerische, unterrichtende, erzieherische oder therapeutisch-psychologische Tätigkeit
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1294-W/04vom 28.08.2008Teil 1 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Rechtssatz
Steht bei einer Betätigung nicht die künstlerische Ausbildung, Begabung und Schaffenskraft im Vordergrund, ist diese Betätigung kein künstlerisches Ausdrucksmittel und damit keine künstlerische Betätigung.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. April 2004 gegen
den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 3. März
2004 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden:
Die Berufung
wird als unbegründet abgewiesen.
Der angefochtene Bescheid wird
abgeändert.
Die Wortfolge "Einkünfte
aus selbständiger Arbeit ... 0,00 €" wird ersatzlos gestrichen.
Entscheidungsgründe
Der Berufungswerber (Bw.) bezieht Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit für das Amt und
erklärt 2002 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von
EUR - 8.986,77.
Die als Einkünfte aus selbständiger Arbeit
erklärten Einkünfte stammen aus der Tätigkeit als Kunsttherapeut,
die der Bw. lt. Fragebogen (28. Mai 2003) ab September 2003 ausüben wollte.
Im Vorhalteverfahren/Finanzamt sind dem Bw. folgende Fragen
gestellt und Unterlagen abverlangt worden:
Wann
ist mit Einnahmen aus der Tätigkeit Kunsttherapeut zu rechnen?Diese Frage hat der Bw. mit "2004" beantwortet.
Um
welche Aufwendungen angeführt in der Beilage zur
Einkommensteuererklärung handelt es sich? Um Vorlage der dazugehörigen
Belege (Kursprogramme, Zahlungsbelege, Fahrtenbuch, etc.) wird ersucht.
Der Bw. hat die Fahrtenbücher 2002 und 2003 vorgelegt. Als Zweck der
do. aufgezeichneten Fahrten wird "Ausbildung" und "privat" angegeben.Der
Bw. hat erklärt, er habe nur mehr die Seminarbestätigung vom 4.7.2002
- 7.7.2002 finden können. Diese Seminarbestätigung befindet sich nicht
im Veranlagungsakt. Der Bw. hat eine Ausgaben-Aufstellung
übermittelt, die in die Kategorien Fortbildung, Fahrtkosten,
Nächtigung, Verpflegung, Fachliteratur, Arbeitskleidung und Porto
gegliedert ist. Die do. Ausgaben betragen in Summe EUR 8.986,77. Der Bw.
hat die Ablichtung eines aus einer Überschrift und sechs Namensschildern
bestehenden, Schildes vorgelegt. Die Überschrift lautet: "Forum". Der Name
des Bw. befindet sich auf einem dieser Namensschilder; sein
Tätigkeitsbereich wird mit "Kunsttherapie, Arbeit am Tonfeld®,
leiborientierte Persönlichkeitsgestaltung" angegeben.
Wie
werden ggstl. Aufwendungen als Betriebsausgabe begründet?Diese
Frage hat der Bw. nicht beantwortet.
Tätigkeiten
die laufend Verluste erwirtschaften werden steuerlich als Liebhaberei gewertet.
Wann ist mit einem positiven Betriebsergebnis zu rechnen?Diese
Frage hat der Bw. mit "ab 2005" beantwortet.
Um
Bekanntgabe der Einnahmen 2003 sowie 2004 bis laufend wird
gebeten.Diese Frage hat der Bw. mit "0" und "?"
beantwortet.
Mit Einkommenssteuerbescheid 2002
(3. März 2004) hat das Finanzamt die Einkünfte aus
selbständiger Arbeit mit EUR 0,00 festgesetzt und hat dazu im
Begründungsteil des Bescheides ausgeführt:
"Unter Bezug auf die Lohnsteuerrichtlinien
RZ 358 sind Ausbildungskosten Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen,
die eine Berufsausbildung ermöglichen und stellen daher keine
Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar. Die Abzugsfähigkeit von
Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret
ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt."
Den Einkommenssteuerbescheid 2002
(3. März 2004) hat der Bw. mit der am 28. April 2004
eingebrachten Berufung angefochten und hat die beantragte
erklärungsgemäße Veranlagung wie folgt begründet:
"Ich erhebe gegen den Einkommensteuerbescheid
2002 vom 3. März 2004 - bei Rückkehr von meinem Urlaub am
13. April 2004 im Briefkasten vorgefunden - das Rechtsmittel der
Berufung.
Im oben genannten Bescheid wurden meine
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit mit EUR 0,00
angesetzt, da die Ausbildungskosten nicht anerkannt wurden.
Da diese Ausbildungskosten aber in Zusammenhang
mit meiner selbstständigen Tätigkeit - siehe dazu auch den Fragebogen
zur Eröffnung einer selbständigen Tätigkeit vom
13. Mai 2003 - stehen, sind diese meines Erachtens als vorgezogene
Betriebsausgaben im Jahr 2002 absetzbar."
Das Finanzamt hat überprüft, ob die Berufung
innerhalb der (einmonatigen) Rechtsmittelfrist eingebracht worden ist; konnte
jedoch eine verspätete Einbringung der Berufung nicht nachweisen.
Am 25. Juni 2004 hat das Finanzamt eine das
Berufungsbegehren abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen und hat im
Begründungsteil ausgeführt:
"Als Aufwendungen anzurechnen sind
Fortbildungsmaßnahmen, Ausbildungsmaßnahmen, die in engen
Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen und Umschulungskosten
(unter bestimmten Voraussetzungen) mit welchen bewirkt wird, dass nach fertiger
Umschulung eine gänzlich andere Tätigkeit als bisher ausgeübt
wird. Auf die diesbezügliche einschlägige Literatur und Judikatur wird
verwiesen. Da in Ihrem Fall jedoch keiner der vorher genannten Punkte zutrifft,
sondern es sich um eine Ausbildung von Grund auf für eine Betätigung
handelt, sind diese in Analogie zu anderen Ausbildungsformen für
Berufsvorbereitungen zukünftiger Natur nicht anzuerkennen."
Die Berufungsvorentscheidung hat der Bw. mit dem am
22. Juli 2004 - und damit fristgerecht - im Finanzamt
eingelangten Vorlageantrag angefochten und hat sein bisheriges Vorbringen
ergänzend vorgebracht.
- Die Einwendungen in der Berufungsschrift vom
27. April 2004 seien nicht berücksichtig worden.
- Das Finanzamt habe vorgelegte Unterlagen nicht
entsprechend rechtlich gewürdigt.
- Die Ausbildungskosten seien in Kontext zur neuen
selbstständigen Tätigkeit des Bw. zu sehen und seien daher als
vorgezogene Betriebsausgaben für 2002 absetzbar. Der Bw. verweist
auf die Lohnsteuerrichtlinie 2002, Randzahl 358, die besage, dass
Ausbildungskosten Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen seien, die eine
Berufsausübung ermöglichen. Die Ausbildung des Bw. berechtige zur
selbstständigen Ausübung des Berufs Kunsttherapeut in der Arbeit am
Tonfeld® sowie nach abgelegter Diplomprüfung zur selbständigen
Arbeit als diplomierter Leib- und Atempädagoge (AFA Berlin). In der
Richtlinie Nr. 366 werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im
Falle des Bw. sehr wohl ein konkreter Veranlassungszusammenhang mit der
auszuübenden Tätigkeit bestehe, der über eine bloße
Absichtserklärung jedenfalls weit hinaus gehe.
Der Bw. beantragt folgende Beweise und Unterlagen rechtlich
zu würdigen: - Ausbildungsrichtlinien, - Werbefolder,
- Visitenkarten, - Telefonbucheinträge in öffentliche
Verzeichnisse (Herold und Telekom), - Praxisschild, - Eintritt
in die Praxisgemeinschaft "Forum " und gemeinsames Türschild, -
Eintritt in den Berufsverband der Atempädagogen und Atemtherapeuten (BFA
und AFA Berlin), - Eintritt in den Verein - Absolvierte Praktika
in öffentlichen sonderpädagogischen Einrichtungen.
Dem Vorlageantrag beigelegt sind:
- Visitenkarte des Bw. mit den do. angegebenen
Berufsbezeichnungen "Kunsttherapie, Arbeit am Tonfeld®, leiborientierte
Persönlichkeitsgestaltung"; - Ablichtung des Telefoneintrages des
Bw.; die do. angegebene Berufsbezeichnung des Bw. lautet:
Kunsttherapeut; - Ablichtung der von einer Werbeagentur gesendeten E-Mail
(20. Juli 2004), worin in der Betreffzeile das Wort
"Tafel" angegeben ist; -
Ablichtung eines Praxisschildes mit den Berufsbezeichnungen "Kunsttherapie,
Arbeit am Tonfeld®, leiborientierte Persönlichkeitsgestaltung" -
Ablichtung eines mit "Gemeinschaftspraxismitglieder" beschrifteten Fotos, das 6
Personen zeigt; - Werbefolder "Leib, Atem, Stimme, Zen-Meditation,
Kunsttherapie, Arbeit am Tonfeld®" mit den Tätigkeitsbeschreibungen
"Arbeit" an Leib, Atem und Stimme, Zen-Meditation, Arbeit am Tonfeld®,
Gruppenarbeit, Einzelarbeit und folgenden Angaben zur Person des Bw.:
"Langjährige regelmäßige
Übung der Zen-Meditation; 1987 - 1990 Selbsterfahrung in Gruppen
und Einzelexerzitien, 1991 - 1994 Ausbildungslehrgang zum
Meditationsleiter; BAKEB-Zertifikat; seit 1995 Kurstätigkeit an der
Volkshochschule ..., 2000 - 2004 Ausbildung in Leib-, Atem- und
Stimmtherapie - Pädagogik an der Schule); 2000 - 2004: Ausbildung zum
Kunsttherapeuten in der Arbeit am Tonfeld® an der Schule2; seit Mai 2002
Arbeit am Tonfeld® in Kindergärten und Schulen."
Aus
den Veranlagungsakten:
Lt.
Beilage zur Einkommensteuererklärung 2002 hat der Bw. keine Einnahmen aus
selbständiger Arbeit erklärt.Die do. erklärten
Betriebsausgaben sind:Fortbildung EUR 3.263,00; Fahrtkosten EUR 3.641,76;
Nächtigung EUR 839,10; Verpflegung EUR 696,70; Fachliteratur EUR 461,84;
Arbeitskleidung EUR 78,78; Porto EUR 5,59 (d.s. in Summe EUR 8.986,77).
Lt.
Beilage zur Einkommensteuererklärung 2003 hat der Bw. keine Einnahmen aus
selbständiger Arbeit erklärt.Die do. erklärten
Betriebsausgaben sind:Abschreibung/Anlagevermögen EUR 694,74; Reise-
und Fahrtspesen EUR 5.078,90; Werbe- und Repräsentationsaufwendungen EUR
226,30; übrige und/oder pauschale Aufwendungen/Betriebsausgaben EUR
4.297,75 (d.s. in Summe EUR 10.297,69).
Lt.
(gemäß
§ 200 Abs 1 BAO idgF vorläufigem)
Einkommensteuerbescheid 2003 haben die Einkünfte aus selbständiger
Arbeit - EUR 10.297,69 betragen.
Lt.
(gemäß
§ 200 Abs 1 BAO idgF vorläufigem)
Einkommensteuerbescheid 2004 haben die Einkünfte aus selbständiger
Arbeit - EUR 1.916,70 betragen.
Lt.
(gemäß
§ 200 Abs 1 BAO idgF vorläufigem)
Einkommensteuerbescheid 2005 haben die Einkünfte aus selbständiger
Arbeit - EUR 453,84 betragen.
Lt.
Steuererklärung 2006 hat der Bw. keine Einnahmen aus selbständiger
Arbeit erklärt. In einem der Steuererklärung 2006 beigelegten
Schreiben hat der Bw. dazu ausgeführt:
"Um den bei Ihnen vielleicht entstehenden
Eindruck, dass ich mein Nebentätigkeit nicht mehr auszuüben
beabsichtige, gleich zu begegnen, ist es notwendig, Ihnen folgende
Privatinformationen zu Ihrem besseren Verständnis zu geben: Im
Rahmen meiner Ausbildung zum diplomierten Atempädagogen (personale
Leibtherapie) und Kunsttherapeuten in der Arbeit am Tonfeld® arbeitete ich
anfänglich in der Praxisgemeinschaft in ... Durch die von Frau ...
(ursprünglich Mitglied der Praxisgemeinschaft) im Jahr 2006 begonnenen
Verkaufsverhandlungen im Zusammenhang mit der Liegenschaft ... (Sitz der
Praxisgemeinschaft) löste sich die Praxisgemeinschaft2 de facto auf.
Die Liegenschaft wurde dann endgültig im Jahr 2007 an ....
verkauft, sodass mir kein Ort der Praxisausübung mehr zur Verfügung
stand. Darüber hinaus war ich durch mehrere persönlich sehr
einschneidende Ereignisse wie Trennung von meiner Familie,
Scheidungsverhandlungen, Tod naher Angehöriger (Ableben meiner Mutter und
des Schwiegervaters im Herbst 2006) mehr als zur Genüge mit der
Neuorientierung meiner privaten Verhältnisse befasst, sodass neben meiner
teilzeitberuflichen Tätigkeit beim Amt an therapeutische Arbeit gar nicht
zu denken war, daher keine Einnahmen. Ich möchte meine
therapeutische Arbeit jedoch unbedingt wieder aufnehmen (siehe Werbeeinschaltung
bei der VHS ...). Zur Zeit stehe ich in Verhandlungen in Zusammenhang
mit Standortsuche und Gründung einer neuen Praxisgemeinschaft in ...
Ich denke, dass ich aller Voraussicht nach ab Herbst 2007 meine
nebenberufliche therapeutische Tätigkeit fortsetzen kann."
Lt.
(gemäß
§ 200 Abs 1 BAO idgF vorläufigem)
Einkommensteuerbescheid 2006 haben die Einkünfte aus selbständiger
Arbeit - EUR 666,19 betragen.
Lt.
(gemäß
§ 200 Abs 1 BAO idgF vorläufigem)
Einkommensteuerbescheid 2007 haben die Einkünfte aus selbständiger
Arbeit EUR 0,00 betragen.
UFS-Internetrecherche:
Aus
der Website:
Was ist die Arbeit am Tonfeld®?
Die Arbeit am Tonfeld® ist eine
äußerst wirksame und gezielte Methode, um festgefahrene oder zu kurz
gekommene Entwicklungsbedürfnisse nachzuholen und die ureigensten
Möglichkeiten und Potentiale zur Persönlichkeit zu entfalten. In
unmittelbarer leiblich-psychischer Erfahrung kann Lebensbewegung sich gestalten
und entwickeln.
Das überschaubare Setting, das die
grundlegend menschlichen Entwicklungsbedingungen bereitstellt, spricht Kinder
aller Altersstufen sowie Jugendliche und Erwachsene in gleichem Maße an.
Im Zentrum steht nicht die jeweilige Krise, sondern es wird von der
Lebensmöglichkeit ausgegangen, die oft eigene Antworten und Lösungen
finden lässt. Die Arbeit am Tonfeld® ist nicht symptomorientiert,
sondern entwicklungsorientiert.
Auf dem Tisch finden wir einen flachen
Holzkasten vor, der mit Tonerde ausgestrichen ist. Daneben steht eine Schale mit
Wasser. Wir werden begrüßt und sind aufgefordert, dieses Feld mit den
Händen wahrzunehmen. Es gibt keinen spezifischen Handlungshinweis
außer der Anregung, jedem Impuls oder jedem Wunsch nachzugeben:
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Die Arbeit am Tonfeld® bietet die
Grundelemente unserer Entwicklung: da ist etwas Greifbares - gleichsam die Welt,
die herausfordert, und da sind die Hände mit ihrem Impuls, zu greifen und
zu erfahren. Gleichzeitig ist jemand mit uns da, der wahrnimmt, unterstützt
und hilft, uns in diesem Erleben zu begreifen.
Der
Ton nimmt jede Berührung auf und lässt Gestaltung und Verwandlung zu.
Was dabei entsteht, ist nichts Vorgeplantes oder Gedachtes, sondern es ist
unsere spontane Handlung und Geste selbst, die ihren Ausdruck findet und sich
abbildet im weichen Material.
Die
Arbeit am Tonfeld® gründet auf der Erkenntnis, dass jede Bewegung, in
der wir uns artikulieren, unsere gesamte Lebens- und Erfahrungsgeschichte in
sich trägt und ausdrückt. Jedes Hinwenden und Berühren, jedes
Greifen zeigt die erworbene und eingeprägte Weise, auf die Welt zu zugehen,
ihr zu begegnen und mit den vielfältigen Gegenständen und Aspekten des
Lebens in Beziehung zu treten. Es zeigt aber auch - selbst in seiner
Verhinderung - die ursprünglich eigene Tendenz auf Erfüllung und
Vollendung.
Wozu
dient die Arbeit am Tonfeld® ?
Zwei
entscheidende Anliegen können in der Arbeit am Tonfeld® gezielt
verwirklicht werden:
-
Orientierung und Ausgleich in unserem
Beziehungsbedürfnis
Die
Arbeit am Tonfeld® bietet Voraussetzungen und Bedingungen für unser
tiefes Verlangen, die rechte Beziehung zu finden zu uns und zu dem, was uns
umgibt. Wir werden abgeholt in unserem ureigenen Lebensbedürfnis: wir
wollen auf die Welt zugehen und uns in einem Mit- und Zueinander gestalten. Wir
wollen Orientierung und Erfüllung finden in dem Beziehungsgeschehen, in dem
wir leben im Einklang mit unserer biologischen Zeit. Alle Störung und
Verhinderung dieser Lebensintention verhindert auch unsere Entwicklung und
schafft Fehlformen. Die Arbeit am Tonfeld® kann gezielt unser
Lebensbedürfnis ansprechen und aufgreifen. Wir können lernen, wie wir
uns selbst in die Hand nehmen können in dem Kontext, in dem wir leben. In
dieser Entfaltung können wir festgefahrene Situationen neu bestimmen und
neue Perspektiven gewinnen.
-
Eingliederung in unseren eigenen
Entwicklungsanspruch
Jede
Entwicklungsphase von der frühen Kindheit bis ins hohe Alter hat im
individuellen Gewand ihre spezifischen Erfordernisse und ihre spezifischen
Krisen. Da sich in der Arbeit am Tonfeld® unser Entwicklungsaufbau von den
frühesten Erfahrungen an wiederholt, können wir wieder einholen, was
wir nicht erwerben konnten. In den Arbeiten mit Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen sind dies gezielt: Halt und Orientierung im Beziehungsvorgang,
Verlässlichkeit und emotionaler Halt, Soziale Kompetenz und
Selbstwertgefühl, Reife und Ablösungsschritte.
In
der zweiten Lebenshälfte geht es um den Erwerb einer inneren
Lebensgrundlage. Sie kann dann Basis werden für die Einsicht, dass die
Bedingungen zu uns gehören und uns ausmachen, an denen wir uns erfahren.
Strukturell
ist die Arbeit am Tonfeld® bestimmt von dem Zusammenhang von Bewegung und
Wahrnehmung. Woran wir uns orientieren und was wir wahrnehmen, erfahren wir
durch unsere Bewegung - und was uns bewegt, erscheint in unserer Wahrnehmung.
Viktor von Weizsäcker fand für diesen zyklomorphen Umgang den Begriff
des "Gestaltkreises". V. Holst und Mittelstaed entdeckten für dieses
gegenseitige Fundierungsverhältnis den biologischen Zusammenhang zwischen
Afferenz und Reafferenz: Der Bewegungsimpuls ist angelegt auf entsprechende
Rückmeldung in der Wahrnehmung. So kann sich ein artgemäßer
Ausgleich organisieren. Das Besondere der Arbeit am Tonfeld® liegt nun
darin, dass sie diesen Prozess der Wahrnehmung selbst in den Mittelpunkt
rückt. Das Tonfeld nimmt auf und gibt wieder, was wir tun, wenn wir etwas
wahrnehmen. Es stellt es zur Disposition. Es erscheint entsprechend unserer
Bewegung, und wir können aufgreifen, was uns bewegt und unseren Ausgleich
gewinnen.
Der
Leitsatz der Arbeit lautet: "Bewegung wird Gestalt". Die Bewegung unserer
Hände dringt von sich aus auf Wahrnehmung und Erfüllung. Wir
können uns selbst in unserem Greifen begreifen. Wir machen uns selbst in
unserer Bewegung zum Anlass unserer Entwicklung. Bis in unsere biologischen
Wurzeln sind wir in unserer Selbstorganisation und Regulation als Menschen auf
diese Aufgabe angelegt.
Die
Arbeit am Tonfeld® ist eine phänomenologisch orientierte Methode und
Praxis: Wir objektivieren uns in unserem eigenen Verhaltensmodus, indem wir
unsere Welt gestalten und sie uns erscheinen lassen. Wir erscheinen selbst.
Die
Arbeit am Tonfeld® ist eine beziehungsorientierte Methode und Praxis: Wir
können Erfahrungsmuster erwerben, die uns entsprechen und mit denen wir
unseren Welt- und Selbstbezug organisieren.
Die
Arbeit am Tonfeld® ist eine entwicklungsfördernde Methode und Praxis:
Sie stellt uns unmittelbar in den Aufbau unserer Entwicklung, spricht uns darin
an und fordert uns heraus.
Im
Gestaltungsprozess unserer Wahrnehmung wiederholen wir bis in den
motorisch-sensorischen Bereich unserer Basissinne die Entwicklungsschritte, die
wir in unserer biographischen Geschichte auch durchlaufen haben. Wir können
uns darin aufs Neue ausrichten. Die Aktualgenese der Gestaltbildung wiederholt
ontogenetisch und phylogenetisch unsere Individualgenese. Die Bewegung, in der
wir beginnen, das Tonfeld aufzufassen, gestaltet sich und wird Anlass zu
weiterer Gestaltung. Bewegung wird Gestalt - Gestalt veranlasst wieder
Bewegung.
Entwicklung
der Arbeit am Tonfeld® (Prof. HD):
Zum
Auslöser für die Idee und die weitere Entwicklung der Methode Arbeit
am Tonfeld® wurden meine Beobachtungen anhand von Tastübungen, die ich
in den Jahren 1971/72 mit verschiedenen Probanden durchführte. Eine
versteinerte Muschel sollte mit geschossenen Augen ertastet und in ihrer
Bedeutung erfasst werden. Auffällig war, dass ihre Bedeutung sich bestimmte
durch die Art der Bewegung, mit sie ergriffen wurde. Zum Beispiel wurde sie dem
einen in den Händen zu einer Waffe, dem anderen zum Schatz oder zu einem
geliebten Kuscheltier. Wieder einem Anderen war sie ein gleichgültiges,
nichts sagendes Objekt. Es wurde hin und her geschüttelt, wie wenn es doch
noch etwas äußern könnte - und schließlich abgelegt. Die
Gestaltoberfläche der Muschel wurde schon zu einem Indiz und einer
Bestätigung der Erwartung, in der die Hände sich ihrem Gegenstand
näherten.
Die
Art der Bewegung, mit der die Muschel gegriffen wurde, schuf sich ihre
Entsprechung. Sie objektivierte sich und gestaltete sich zu einem Gegenstand,
der ein bedeutsames Anliegen der Person verkörperte. Je nach Art des
Zugriffs entstand so eine "Waffe", ein "Schatz" o.ä. Die Muschel wurde
damit zu einem besonderen Objekt, das ureigene Entfaltungs- und
Beziehungsbedürfnisse der jeweiligen Personen artikulierte und mitteilte.
Durch das schlichte Greifen wurde die vorgelegte Muschel zu einem Objekt, das
über sich hinaus wies auf eine erworbene Erfahrungsgeschichte. Sie wurde
Teil dieser Geschichte. Der Vorgang wurde zu einem ergreifenden Ereignis, das
selbst den Beobachter in seinen Bann zog.
Solche
Beobachtungen gaben mir zu denken: der Tastsinn eröffnete eine ganz eigene
Erfahrungsdimension. Die Hände wurden zu schöpferischen
Handlungsorganen eines tiefen eigenen Lebens- und Beziehungsbedürfnisses.
Das Tastgeschehen eröffnete gleichsam eine Innenseite der Wahrnehmung. Es
hatte seine Geschichte. Es ging aus vergangenen Erfahrungen hervor, denn es
ließ Vorfälle erinnern, die lange zurücklagen. Das Tastgeschehen
trug diese Geschichte vor, es war selbst diese Geschichte. Sie hatte ihre
Gegenwart in uns. Unsere Hände trugen uns in unsere Geschichte hinein und
machten sie zu unserer Gegenwart. Was dann in ihnen erschien, war ein Angel- und
Wendepunkt darin, der sowohl in die Vergangenheit wie in die Zukunft zeigte. In
den Händen erschien ein wesentlicher Erfahrungspunkt unserer Geschichte.
Jedoch bot die Muschel keine weitere Möglichkeit mehr, die eigene Bewegung
weiter zu entfalten. Es musste ein Gegenstand gefunden werden, der sowohl das
Greifen der Hände aufnehmen konnte und der zugleich zuließ, das
dieses Greifen seine Gestalt weiter entwickeln konnte. Als einen solchen
Gegenstand erfand ich das "Tonfeld" mit seinem Material. Es war zugleich
Beziehungs- und Handlungsfeld. Hier konnte ein jeder sich in seinem Raum und in
seiner Zeit finden, aufnehmen und gestalten. Es war etwas gewonnen, in dem ein
jeder sich nach seinem Lebensbedürfnis in und zu seiner Geschichte formen
konnte.
Erste
Orientierungen in der "Arbeit am Tonfeld®", wie ich diese Übung dann
nannte, entnahm ich noch den Tasterlebnissen. Es ging um das unmittelbare
Erleben und die Wiederholung und Aktualisierung lebensgeschichtlicher
Situationen. Doch konnte damit der Prozess der Gestaltbildung und ihre Wandlung
nicht weiter verstanden werden. Entscheidenden Anteil an der Entwicklung der
Arbeit hatte dann die Analytische Psychologie C.G. Jungs, insbesondere ihre
Spezifizierung durch E. Neumann. Die Gestaltungen im Material und die
individuelle Organisation lernte ich verstehen aus der Archetypenlehre und den
Symbolen der Wandlung im Individuationsprozess. Offen blieb dabei aber die
Begründung der Gestaltungen in der eigenen Aktivität und die
unmittelbaren Bedingungen ihres Verlaufs.
Weiterreichende
Erkenntnis brachte mir dann die Beobachtung, dass die Bewegung der Hände
eine Tendenz und einen Drang aufwies, sich in dem, was im Tonfeld erschien, zu
erfüllen. Dies galt sowohl energetisch wie phänomenal in der
Gestaltbildung. Es entstand der Lehrsatz: "Bewegung wird Gestalt". Berühren
und berührt werden, Bewegung und sinnenhafte Wahrnehmung fanden in den
Gestaltbildungen zusammen. Sie vollzogen sich nach dem Gestaltkreis Viktor v.
Weizsäckers in einer dynamischen Ordnung, die E. van Holst und E.
Mittelstaett 1952 als Reafferenzprinzip entdeckt hatten. Die Bildprozesse aus
der Arbeit konnten nun wieder auf die Bewegung bezogen werden, in der sie
entstanden und sich vollzogen. Der Einzelne rückte selbst in seiner
Tätigkeit in den Vordergrund, und die Gestaltbildung konnte aktualgenetisch
verstanden werden im Sinne von F. Kruegers und F. Sanders. Das Kollektive
Unbewusste, das C.G. Jung entdeckt hatte, erkannte ich nun als Beziehungs- und
Begegnungsraum, in dem sich der Einzelne individuell artikulierte in den
Ordnungen und den Gestaltbildungen seiner Bewegung. Vollzug und Einsicht zeigten
sich in der Arbeit am Tonfeld® als Entwicklungs- und Reifeschritte auf der
Basis eines Beziehungsgeschehens.
Die Ausbildung:
Wer ist angesprochen? Personen sind
angesprochen, die nach Bedingungen und Möglichkeiten fragen, in denen sich
menschliche Entwicklung vollzieht: Wir berühren und sind berührt und
erfahren daraus den Ansporn und die Fragestellung zu unserer Entfaltung. Die
entsprechende Eingliederung in den gesellschaftlichen Kontext betrifft alle
sozialen, therapeutischen und pädagogischen Tätigkeitsfelder.
Was wird vermittelt? Die Ausbildung zur Arbeit
am Tonfeld® ist eine Schulung zur Wahrnehmung. Menschen teilen uns in den
Entwicklungsspuren mit, in denen sie die Welt auffassen. Hier setzt die
Ausbildung ein: Sinn und Zweck unseres Tuns, seine Organisation und sein Verlauf
sowie die eigene Zentrierung darin sind ihr Anliegen. Geschult wird eine
phänomenologische Orientierung des Handlungsprozess der Hände. Es geht
um das Sehen-Lernen einer generellen "Handlungsgrammatik" in ihren Bedingungen
und Möglichkeiten, um ihre Generierung und Entfaltung zu
ermöglichen.
Schwerpunkte: Der phänomenologische Aufbau
und Verlauf des Gestaltungsprozesses unserer Wahrnehmung. Einsichten in die
Bedingungen und die Möglichkeiten der Prozessphasen.
Voraussetzungen in der Begleitung: - die konkrete Vermittlung im
Verlauf der Handlungssituationen - die Bedürfnisanalyse: die
Intention in der Bewegung, ihre Verhinderung, ihre psychosoziale Gestaltung,
Möglichkeiten der Orientierung und Erfüllung - das Erstellen
von Sinnzusammenhängen als Vorauserwartung und ReKonstruktion
Der Aufbau und die Inhalte:
1. JAHR: Schwerpunkt: Der Prozessverlauf und
sein Aufbau
1. Wochenende: Orientierungen in der
Selbstorganisation der Bewegung im Gestaltkreis Der "Gestaltkreis"
verweist auf den Zusammenhang und auf das wechselseitige Beziehungsgeschehen, in
dem wir uns mit unserer Welt erfahren und gestalten: Was wir wahrnehmen, ist
Folge und Resultat unserer Bewegungen - umgekehrt werden unsere Bewegungen von
dem bestimmt, was wir wahrnehmen. Das Tonfeld tritt selbst auf als eine
Erscheinungsform unserer Bewegung im doppelten Sinn: die Gestaltungen im
Material sind sowohl Folge der Bewegung unserer Hände wie auch der
Wahrnehmung des Tonfeldes. In unserer Bewegung repräsentiert sich unsere
Wahrnehmung - in unserer Wahrnehmung präsentiert sich unsere Bewegung. Was
erscheint, fordert zu neuer Bewegung heraus. Was geschieht und sich zeigt, wird
Anlass zur Entwicklung. Dieses erste Wochenende stellt die grundlegenden
Erfahrungsbedingungen im Verlauf dieser Selbstorganisation und Orientierung
heraus. Alle folgenden Seminare bauen darauf auf. 2. Wochenende:
Aktualgenetischer Entwicklungsaufbau in der Gestaltbildung Der
"Gestaltkreis" geht aus von der komplementären Beziehung zwischen dem
Objekt und uns selbst: Was in unserer Wahrnehmung erscheint, ist ein Pendant
unserer Bewegung. Wir finden uns zu etwas vor, an dessen Erscheinung wir
beteiligt sind. Diese Beteiligung bestimmt den Prozess in unseren Händen.
In seinem Verlauf wiederholen wir den erworbenen Handlungsmodus (Bewegung) in
seinen Erfahrungen und Bedingungen. (Wahrnehmung). Wir wiederholen
aktualgenetisch die Beziehung und den Beziehungsaufbau, in dem wir uns nach
unseren Möglichkeiten individualgenetisch verwirklicht haben. In
diesem zweiten Wochenende stehen der Entwicklungsverlauf und der
Erfahrungswandel im Mittelpunkt, in dem uns das Tonfeld und sein Material
entgegenkommen. Solche strukturelle Wahrnehmung der Entwicklungsstadien im
Gestaltaufbau erlaubt eine gezielte Zuordnung und Einordnung der ansonsten
unüberschaubaren Gestaltungsvielfalt. Videoaufnahmen von Kinderarbeiten
ergänzen die eigenen Erfahrungen. 3. Wochenende: Krise und
Integration in den Entwicklungsstadien Im vorigen Wochenende stand die
phänotypische Abfolge im Aufbau der Gestaltbildung im Mittelpunkt. Das
dritte Wochenende richtet nun das Augenmerk auf den spezifischen Erwerb bzw. auf
die entsprechende Krise, in der wir das, was für uns ansteht, in unserer
Bewegung auch erfüllen können. Die Art und Weise, wie wir das Tonfeld
und sein Material vorfinden, wandelt sich nicht nur in unserer Auffassung,
sondern stellt uns mit seiner Wandlung auch vor ganz eigene Bedingungen. Es
gehört zu unserer menschlichen Ausstattung, dass wir uns zu uns selbst und
zu unserem Umfeld vorfinden. Das heißt, dass wir unseren Umgang erwerben
und erlernen müssen. Da wir uns fortwährend auf ein Unbekanntes hin
überschreiten müssen, sind wir angewiesen auf Verlässlichkeit.
Sie ist Basis aller Entwicklung. Erwerb und Gestaltung solcher
Verlässlichkeit werden in diesem Seminar als Grundbedingung in den
einzelnen Stadien und ihrer Abfolge herausgestellt. Ergänzend werden
Videoaufnahmen von Kinderarbeiten gezeigt. 4. Wochenende:
Entwicklungsschritte in der Auffassung des Tonfeldes bis zur
Adoleszenz Dieses Seminar behandelt den Entwicklungsaufbau in den
Arbeiten von Kindern und Jugendlichen. Da Erwachsene in ihren Arbeiten
frühe Erfahrungsmomente genauso durchlaufen, können hier Parallelen
gezogen werden. Wir vergleichen diese Erfahrungen mit den Entwicklungsphasen von
Piaget und gehen dabei von einer ersten Bedürfnisanalyse aus: Basissinne,
Intention, Verhinderung, psychosoziale Einordnung, und ein Plan zur Begleitung.
Beginn der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unter Supervision 5.
Wochenende: Die "Primärgestalt" als Zäsur Im Aufbau der
Gestaltbildung tritt ein Erfahrungsmoment besonders hervor. Seine Gestaltungen
habe ich "Primärgestalt" genannt. An ihr finden wir uns mit den erworbenen
Bedingungen unserer Geschichte vor. Sie müssen angesichts der selbst
gesetzten Anforderungen unserer Bewegung neu entschieden werden. Wir sind darauf
angelegt, uns in den Bedingungen und den Vorausentwürfen unserer Bewegung
zu übernehmen. Die Primärgestalt kennzeichnet den Sprung zum
energetischen Ausgleich von afferenten Bewegungsimpulsen in ihre Referenz. Sie
ist ein wesentlicher Orientierungspunkt in der Arbeit. 6. Wochenende:
Orientierungen in Bildprozessen Das Prozessgeschehen kann nach zwei
verschiedenen Richtungen hin angesprochen und begleitet werden: Zum einen kann
die Bewegung im Vordergrund stehen, durch die wir wahrnehmen, oder es ist die
Wahrnehmung, in der wir uns bewegt erfahren. An diesem Wochenende wird
ausschließlich auf Wahrnehmung hin begleitet. Was bewegt, wird nicht mehr
vorrangig wie in den bisherigen Wochenenden in der Bewegung und ihrer leiblichen
Rückbindung vollzogen, sondern objektiviert sich in der Wahrnehmung im
Tonfeld und muss Umgang finden. Die Sinnentwicklung dieses Bildmaterials und
ihre entwicklungsgeschichtliche Einordnung sind in diesem Seminar thematisiert.
Hingewiesen wird auf die analytische Psychologie C. G. Jungs. Die
Erscheinungsformen der Bewegung entsprechen dem Bildmaterial des kollektiven
Unbewussten, das sich in dieser Arbeit als Beziehungsgestaltung zeigt.
2. JAHR: Schwerpunkt: Die Endgestalt und ihr
Bedeutungsgehalt
1. Wochenende: Reflexionen über
Zweckbestimmungen Die Arbeit am Tonfeld® bietet neben Entwicklungs-
und Entfaltungsmöglichkeiten praktische Erkenntnisse. Hierzu zählen:
die Besinnung auf uns selbst (Selbstzweck), die Einsicht in die
Selbstorganisation der eigenen Bewegung (Selbstgestaltung), die Zentrierung im
eigenen Handlungsgeschehen (Personalisierung) und die Einbindung der
individuellen Entwicklung in das psychosoziale und soziokulturelle Umfeld.
(Eingliederung). Zudem verweist der Verlauf der Endgestalten auf die
Beziehungsordnung hin, in der wir uns bewegen und die wir in der Bahn des
Gestaltkreises durchlaufen. Wir erfahren uns in unserem sinnenorientierten
Handlungsprozess zunehmend gestaltend und gestaltet als Mitte eines doppelten
Bezuges: wir berühren etwas - und sind selbst davon berührt. 2.
Wochenende: Kriterien zu einer erfüllten Gestalt Alles Lebendige
strebt in seiner Weise danach, sich in den ihm gegebenen Bedingungen optimal zu
entfalten und zu erfüllen. Für uns bedeutet dies die Suche nach der
rechten Beziehung zu uns selbst und zu dem, was uns umgibt und betrifft. In ihr
gestalten wir uns. Es gilt das, was uns im Innersten bewegt, in Einklang und in
Gewissheit zu bringen mit uns selbst. Das schließt auch immer unsere
Mitwelt mit ein. Was uns in der Arbeit am Tonfeld® begegnet, fordert zu
einem Ausgleich heraus zwischen unserem Bedürfnis (Intention) und den
Bedingungen und Möglichkeiten, in denen wir unser Gegenüber
antreffen. An diesem Wochenende geht es um die Kriterien einer
erfüllten Gestalt. Was muss die Gestaltungen im Tonfeld auszeichnen, damit
sie stimmig sind für uns selbst? Diese Frage ist für die Begleitung
des Prozesses und für das Schlussgespräch wesentlich. Ab dem 3.
Wochenende werden durchgängig aus dem Vorausempfinden der Hände
Möglichkeiten der Begleitung erörtert. Anhand von Videoaufzeichnungen
von Kinderarbeiten wird damit begonnen, nach der ersten kurzen Sequenz einen
Therapieplan zu erarbeiten. 3. Wochenende: Die Ursprungssituation in der
ersten Berührung und ihre Gestaltung in der Endgestalt Wie in der
analytischen Arbeit das Erstgespräch, so ist hier die anfängliche
Handlungssituation grundlegend, in der wir uns vorfinden, wenn wir die Arbeit
aufnehmen. Das diffuse Beziehungserleben und sein Bedingungszusammenhang
klären sich im Handlungsdialog der Hände aktualgenetisch zur
entsprechenden Gestalt. In dieser Klärung (Wahrnehmung) erfüllt sich
zugleich die eigene Bewegungsintention. Die Anfangssituation enthält alle
Bedingungen und folglich auch alle Möglichkeiten für den
entsprechenden Entwicklungsschritt. Für die Begleitung ist diese Situation
Grundlage für die Prozessorientierung. Seminarwoche: Die Anfangsbewegung,
Übungen zu einer phänomenologischen Analyse 4. Wochenende: Die
Rolle der Begleitung Während das Tonfeld mit seinem Material den
realen weltlichen Part mit seinen greifbaren Bedingungen und Möglichkeiten
bietet, stellt die Begleitung den mitmenschlichen Part dar, über den wir
uns in unseren Tun verstehen können. Das Tonfeld vermittelt den Modus
unseres Tuns, während die Begleitung uns vermittelt, dass wir uns in diesem
Modus auch selbst vollziehen. Sie öffnet damit unsere Bedingungen auf die
Freiheit unserer Möglichkeit hin. In den jeweiligen Stadien der
Gestaltbildung und in ihren individuellen Erfahrungssituationen, kommen ihr
spezifische Rollen zu, die einzunehmen für das Prozessgeschehen wesentlich
sind. Aufgabe und Orientierung der Begleitung stehen im Vordergrund dieses
Wochenendes. 5. und 6. Wochenende: Das Schlussgespräch Das
Schlussgespräch ist eine ReKonstruktion des Prozessverlaufes. Es stellt
vor, was geschehen und wie es geschehen ist. So ergibt sich ein
Bedeutungszusammenhang, in dem sich der Betreffende wieder finden kann. Das
Schlussgespräch sollte ein Fest sein, denn im Fest wiederholen wir ein
Ereignis, das uns entsprechend betroffen hat, und dessen letzter Grund nicht
ausgelotet werden kann. Unterschiedliche Aspekte und Prozess bestimmende
Schwerpunkte werden in Kleingruppen herausgearbeitet und mitgeteilt.
Seminarwoche: Die Rolle des Begleiters, Übungen zum
Schlussgespräch
3. JAHR:
Für die Arbeit am Tonfeld® mit
Kindern: Anerkennungsjahr / Supervision
Für die Arbeit am Tonfeld® mit
Erwachsenen: 1. - 6. Wochenende: Einzelbegleitung der Teilnehmer im Kreis der
Gruppe; Akzent: Beobachtung und Reflexion von Themen früherer
Wochenenden
4. JAHR: Für die Arbeit am Tonfeld®
mit Erwachsenen: Anerkennungsjahr / Supervision
Die Berufs begleitende Fortbildung zur Arbeit
am Tonfeld:
Mit Kindern/Jugendlichen: 2
Ausbildungsjahre jeweils 6 Wochenenden (Do 19.00 bis So 12.00 Uhr) jeweils 1
Seminarwoche (5 Tage) zur Vertiefung spezieller Themen; frei wählbar
Einzelstunden: Die individuelle Erfahrung in der Einzelarbeit ist
unerlässlich. Angeraten sind 25 Einzelsitzungen. 1 Anerkennungsjahr
mit Supervision 3 Wochenenden Supervision (Fr 19.00 bis So 12.30 Uhr)
1 Seminarwoche (5 Tage) zur Vertiefung spezieller Themen, frei
wählbar
Mit Kindern/Jugendlichen und
Erwachsenen: 3 Ausbildungsjahre jeweils 6 Wochenenden (Do 19.00 bis So
12.00 Uhr) im Abstand von ca. 2 Monaten jeweils 1 Seminarwoche (5 Tage) zur
Vertiefung spezieller Themen; frei wählbar Einzelstunden, mindestens 25
1 Anerkennungsjahr mit Supervision 3 Wochenenden Supervision (Fr
19.00 bis So 12.30 Uhr) 1 Seminarwoche (5 Tage) zur Vertiefung
spezieller Themen, frei wählbar 20 Sitzungen Supervision
Verlauf und Organisation:
Die Fortbildung verläuft kontinuierlich an
verlängerten Wochenenden in ca. 8-wöchigem Abstand. Grundsätzlich
geht es um eine Schulung der Wahrnehmung der physiologisch-psychologischen
Prozesse. Ziel ist es, die Gestaltungen zu verstehen, in denen unsere Hände
das ergreifen und erschließen, was ihnen vorliegt. Jedes Wochenende
behandelt ein spezifisches Thema, unter dessen Blickwinkel die Arbeiten jeweils
angeschaut werden. So können Theorie und Praxis unmittelbar verknüpft
werden. Zur Vertiefung der Reflexion werden Videoaufnahmen erstellt, die als
Lehrmaterial zur Verfügung stehen. Die Ausbildung beginnt mit der
"Arbeit am Tonfeld® für Kinder und Jugendliche". Da die Erfahrung
Erwachsener auf den Erlebnissen der frühen Kindheit und Jugend basiert,
zeigt sich dies auch in den Gestaltbildungen. Daher schärft die Arbeit mit
Kindern zugleich den Blick für die Arbeit mit Erwachsenen. Nach dem vierten
Wochenende kann bereits im Sinne eines Praktikums die Arbeit mit Kindern
beginnen. Bis zum Ende des 2. Ausbildungsjahres werden die vorgestellten
Arbeiten supervidiert im Hinblick auf Schwerpunkte im Handlungsprozess und auf
ihre strukturelle Entwicklung. Besonderes Gewicht wird auf die
Bedürfnisanalyse der Intentionen im Handlungsgestus der Hände gelegt.
Dabei wird von der Integration der Basissinne ausgegangen.
Die Ausbildung für Kinder/Jugendliche
erstreckt sich über 2 Jahre, ein weiteres Jahr schließt sich an
für die Arbeit am Tonfeld® mit Erwachsenen. In diesem 3. Jahr werden
die Teilnehmer in die nachfolgenden Jahrgangsgruppen 1 und 2 integriert und
erhalten so die Möglichkeit, das Begleiten von Erwachsenen am Tonfeld zu
üben und den Stoff zu vertiefen. Die theoretische Konzeption der Arbeit
wird unmittelbar praktisch erfahren in der Eigenerfahrung und in der Begleitung.
Während des jeweils folgenden Jahres sind Supervisionskurse zu
belegen. Die 2 bzw. 3 Wochen-Seminare (pro Jahr eins) können frei
gewählt werden. Sie vertiefen die Themen der Wochenenden und beinhalten
auch Supervision. Texte aus der Literatur werden erarbeitet und besprochen im
Hinblick auf ihre Bedeutung für die Arbeit am Tonfeld®. Ihr
phänomenologischer Gehalt wird dann im Prozessverlauf der Gestaltbildung
beobachtet. Auch hier stehen Praxis und Theorie in Korrelation.
Das Zertifikat berechtigt dazu, die Methode
anzuwenden mit dem geschützten Titel: Arbeit am Tonfeld® nach HD. Es
beinhaltet keine Lehrberechtigung.
Abschluss: für die Arbeit mit
Kindern/Jugendlichen: Ausführliche Dokumentation von
15 Prozessverläufen. Abschluss: für die Arbeit mit
Kindern/Jugendlichen sowie Erwachsenen: Ausführliche Dokumentation von 15
Prozessverläufen. Kolloquium und Abschlussarbeit: 20 Min.
Vorstellung einer Arbeit mit Skript und Videomaterial".
Vorhalt
(4. August 2008; keine Vorhaltsbeantwortung):
An den Bw. ist folgender Vorhalt gerichtet worden:
"Wann haben Sie die Ausbildung zur
Arbeit am Tonfeld® begonnen; wann beendet?",
"Ab wann sind Sie berechtigt, die v.a. Methode
unter der Bezeichnung Arbeit am Tonfeld® anzuwenden? Um Vorlage einer
Ablichtung des Zertifikats wird gebeten" und
"Um Vorlage des Unternehmenskonzepts und der
Prognoserechnung wird gebeten".
Über
die Berufung wurde erwogen:
Nach der Anfechtungserklärung/Berufung ist strittig,
ob die 2002 erklärten Ausgaben für die Ausbildung zur "Arbeit am
Tonfeld®" Ausbildungskosten und damit Werbungskosten im Sinne des
§ 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idgF sind oder (vorweg genommene)
Werbungskosten/Betriebsausgaben aus einer als "Kunsttherapie, Arbeit am
Tonfeld®, leiborientierte Persönlichkeitsgestaltung" beschriebenen
Betätigung.
Der Entscheidung im ggstl. Berufungsverfahren ist folgende
Sachlage zugrunde zu legen:
Hauptberuflich
ist der Bw. im Amt nichtselbständig tätig; diese Tätigkeit
übt der Bw. als Teilzeitbeschäftigung aus.
Die
Ausbildungen in der "Arbeit am Tonfeld®" und in Leib-, Atem- und
Stimmtherapie - Pädagogik haben in den Jahren 2000 - 2004 stattgefunden
(Angaben zur Person des Bw. lt. Werbefolder).
Seine
Ausbildung/en soll/en den Bw. zur selbständigen Ausübung des Berufs
Kunsttherapeut in der Arbeit am Tonfeld® und - nach abgelegter
Diplomprüfung - zur selbständigen Arbeit als diplomierter Leib- und
Atempädagoge/Therapeut berechtigen (Ausbildungsziele lt. Vorlageantrag und
Steuererklärung 2006).
"Arbeit
am Tonfeld®" ist eine registrierte Marke und bezeichnet die von Prof. HD
entwickelte, den Tastsinn bzw. die Wahrnehmung ansprechende und dadurch die
Persönlichkeit entfaltende, Methode.Die Ausbildung zur Arbeit am
Tonfeld® ist eine vierjährige, an Wochenenden zu absolvierende
Ausbildung, die mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Zertifikatinhaber sind
berechtigt, die Methode unter der - markenrechtlich geschützten -
Bezeichnung "Arbeit am Tonfeld®" nach Prof. HD anzuwenden. Eine
Lehrberechtigung wird mit dem Zertifikat nicht erworben.
Lt.
Werbefolder übt der Bw. die "Arbeit am Tonfeld®" seit Mai 2002 in
Kindergärten und Schulen aus; lt. Fragebogen ist der Bw. ab September 2003
als Kunsttherapeut tätig.
Lt.
Werbefolder hat der Bw. in den Jahren 2000 - 2004 die Ausbildung in Leib-, Atem-
und Stimmpädagogik absolviert; eine auf dieser Ausbildung basierende
Betätigung hat der Bw. nach der den Abgabenbehörden offen gelegten
Sachlage im Jahr 2002 nicht ausgeübt.
Seine
Betätigung/en beschreibt der Bw. als "Kunsttherapeut", "Kunsttherapeut in
der Arbeit am Tonfeld®" und/oder "Kunsttherapie, Arbeit am Tonfeld®,
leiborientierte Persönlichkeitsgestaltung"(vgl. Schriftsätze des Bw.,
Praxisschild, Visitenkarten, Werbefolder, Telefonbucheinträge).
Die v.a. Sachlage zusammenfassend ist festzustellen: In
den Jahren 2000 - 2004 hat der Bw. Ausbildungen in der "Arbeit am Tonfeld®"
und in Leib-, Atem- und Stimmtherapie-Pädagogik absolviert. Deshalb ist
davon auszugehen, dass die als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend
gemachten Ausgaben zT auf die Ausbildung in der "Arbeit am Tonfeld®" und zT
auf die Ausbildung in Leib-, Atem- und Stimmtherapie - Pädagogik
entfallende Ausbildungskosten sind. De facto ist daher im ggstl.
Berufungsverfahren strittig, ob die 2002 erklärten Ausgaben für die
Ausbildung zur "Arbeit am Tonfeld®"
und die Ausbildung
in Leib-, Atem- und Stimmtherapie-Pädagogik Ausbildungskosten und damit
Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idgF sind oder
(vorweg genommene) Werbungskosten/Betriebsausgaben aus einer als "Kunsttherapie,
Arbeit am Tonfeld®, leiborientierte Persönlichkeitsgestaltung"
beschriebenen Betätigung.
Auf den v.a. Streitpunkt und das Streitjahr 2002 bezogen
ist folgende Rechtslage anzuwenden:
Werbungskosten sind Aufwendungen
oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16
Abs 1 EStG 1988 idgF). Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei
der sie erwachsen sind.
Werbungskosten sind u.a.
Aufwendungen/Ausgaben für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit
der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten
beruflichen Tätigkeit (§ 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idgF).
Eine Ausbildung im Sinne des
§ 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 liegt vor, wenn mit der Bildungsmaßnahme
die Grundlagen für eine Berufsausübung geschaffen werden; d.h. mit der
"Ausbildung" werden Kenntnisse erlangt, die in einem wesentlichen Umfang bei der
Berufsausübung verwertet werden können.
Die Ausgaben für
Ausbildungsmaßnahmen sind jedoch nur dann Werbungskosten im Sinne des
§ 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988, wenn sie mit der konkret ausgeübten
Tätigkeit oder einer mit dieser Tätigkeit verwandten Tätigkeit in
Zusammenhang stehen. Miteinander verwandt sind Berufe bzw. Tätigkeiten, die
gemeinsam am Arbeitsmarkt angeboten werden oder im Wesentlichen gleich gelagerte
Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern.
Nach der vorzit. Rechtslage ist der Zusammenhang einer
Ausbildung mit der/den konkret ausgeübten Tätigkeit/en oder einer mit
dieser/diesen Tätigkeit/en verwandten Tätigkeit/en
entscheidungsrelevant. Von der Sachlage im ggstl. Berufungsverfahren ausgehend
ist daher entscheidungsrelevant, ob ein derartiger Zusammenhang zwischen
I. der Ausbildung in der "Arbeit am
Tonfeld®" und der/den vom Bw. im Streitjahr ausgeübten
Betätigung/en und II. der
Ausbildung in Leib-, Atem- und Stimmtherapie-Pädagogik und der/den vom Bw.
im Streitjahr ausgeübten Betätigung/en besteht oder nicht:
Über die vom Bw. im Streitjahr (= 2002)
ausgeübten Betätigung/en ist festzustellen:
A. Eine
Tätigkeit des Bw. im Streitjahr ist seine nichtselbständig
ausgeübte Tätigkeit für das Amt gewesen: Von der vorzit.
Rechtslage ausgehend sind Feststellungen darüber zu treffen, ob die
Ausbildung in der "Arbeit am Tonfeld®" eine iZm dieser Betätigung
stehende Ausbildung ist (oder nicht).
B. Die auf der
Ausbildung in der Arbeit am Tonfeld® basierende Betätigung als
Kunsttherapeut wollte der Bw. lt. Fragebogen ab September 2003 ausüben; lt.
Werbefolder hat er diese Betätigung bereits seit Mai 2002 ausgeübt.
Die Zeitangaben im Werbefolder sind glaubwürdig, da dessen
Werbeeffekt nicht durch einen Tätigkeitsbeginn im Jahr 2002 gesteigert und
einen Tätigkeitsbeginn im Jahr 2003 gemindert wird. Der Unabhängige
Finanzsenat hat daher keine Bedenken, die Zeitangaben im Werbefolder als
Entscheidungsgrundlage zu wenden und von einer ab Mai 2002 ausgeübten
Betätigung als Kunsttherapeut bzw. Kunsttherapeut in der Arbeit am
Tonfeld® auszugehen: Von dieser Sach- und Beweislage und der vorzit.
Rechtslage ausgehend sind Feststellungen darüber zu treffen, ob die
Ausbildung in der "Arbeit am Tonfeld®" eine iZm der Betätigung als
Kunsttherapeut bzw. Kunsttherapeut in der Arbeit am Tonfeld® stehende
Ausbildung ist (oder nicht).
C. Das
Tätigkeitsfeld "leiborientierte Persönlichkeitsgestaltung" wird auf
dem Praxisschild erwähnt und im Werbefolder dargestellt. Aus der Datierung
der offenbar auf die Gestaltung dieses Praxisschildes sich beziehenden E-Mail
vom 20. Juli 2004 einer Werbeagentur ist abzuleiten, dass der Bw. sein
Tätigkeitsfeld "leiborientierte Persönlichkeitsgestaltung" ab Mitte
2004 ausgeübt hat. Festzustellen ist: Aus dem im ggstl.
Verwaltungsverfahren offen gelegten Sachverhalt haben sich keine Anhaltspunkte
dafür ergeben, dass der Bw. im Streitjahr eine offenbar auf der Ausbildung
in Leib-, Atem- und Stimmtherapie - Pädagogik basierende und nach
abgelegter Diplomprüfung ausübbare Tätigkeit als diplomierter
Leib- und Atempädagoge/Therapeut ausgeübt hat. Von dieser
Sach- und Beweislage und der vorzit. Rechtslage ausgehend sind keine
Feststellungen darüber zu treffen, ob die Ausbildungen in der Arbeit am
Tonfeld® und in Leib-, Atem- und Stimmtherapie-Pädagogik iZm der
Tätigkeit als diplomierter Leib- und Atempädagoge/ Therapeut stehende
Ausbildungen sind (oder nicht).
Ad I.:
Über
die im Streitjahr ausgeübten Betätigung/en ist iVm der Ausbildung in
der Arbeit am Tonfeld® festzustellen:
I.I. Nach der vom
Bw. offen gelegten Sachlage steht die Ausbildung in der Arbeit am Tonfeld®
in keinerlei Zusammenhang mit der für das Amt ausgeübten
nichtselbständigen Arbeit oder einer mit dieser nichtselbständigen
Arbeit verwandten beruflichen Tätigkeit. Der in § 16 Abs 1 Z 10 EStG
1988 idgF normierte Gesetzestatbestand ist nicht erfüllt; die Ausgaben
für die Ausbildung in der Arbeit am Tonfeld® sind keine Werbungskosten
(aus nichtselbständiger Arbeit) im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988
idgF.
I.II.
Über die
als Kunsttherapeut bzw. Kunsttherapeut in der Arbeit am Tonfeld®
beschriebene Betätigung ist vorweg festzustellen: Von der v.a. Bezeichnung
der Betätigung ausgehend ist der Zusammenhang zwischen Ausbildung und
Betätigung offenkundig, da die Ausbildung eine Ausbildung in der Arbeit am
Tonfeld® ist. Aus der vom Bw. offen gelegten Sachlage ist nicht erkennbar,
dass die Ausbildung in der Arbeit am Tonfeld® Bestandteil der Ausbildung zum
diplomierten Leib- und Atempädagogen/Therapeuten ist. Als erwiesen
anzunehmen und Entscheidungsgrundlage ist, dass die Ausbildung in der Arbeit am
Tonfeld® eine ausschließlich iZm der Betätigung als
Kunsttherapeut bzw. Kunsttherapeut in der Arbeit am Tonfeld® stehende
Ausbildung ist.
Vom allgemeinen Sprachgebrauch ausgehend könnte
Kunsttherapeut bzw. Kunsttherapeut in der Arbeit am Tonfeld® eine
künstlerische und/oder dem therapeutischen Bereich zuordenbare
Betätigung sein. Da der Bw. diese Betätigung lt. Werbefolder in
Kindergärten und Schulen ausgeübt hat, könnte diese
Betätigung auch eine unterrichtende und/oder erzieherische Tätigkeit
sein.
Die aus dieser Betätigung stammenden Einkünfte
sind den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugeordnet worden. Auf -
nach allgemeinen Sprachgebrauch dem künstlerischen, therapeutischen,
unterrichtenden und/oder erzieherischen Bereich zuordenbare - Betätigungen
ist folgende Rechtlage anzuwenden:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind u.a. die
in § 22 Abs 1 EStG 1988 idgF aufgezählten Einkünfte aus
freiberuflicher Tätigkeit. Zu den Einkünften im Sinne des § 22
Abs 1 EStG 1988 idgF gehören u.a. Einkünfte aus einer
künstlerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit (§
22 Abs 1 lit a EStG 1988 idgF) und Einkünfte aus der therapeutischen
psychologischen Tätigkeit von Personen, die die geistes- oder
naturwissenschaftlichen Universitätsstudien mit dem Hauptfach Psychologie
abgeschlossen haben (§ 22 Abs 1 lit c EStG 1988 idgF;
1. Teilstrich).
Von der v.a. Rechtslage ausgehend ist über die
Betätigung Kunsttherapeut bzw. Kunsttherapeut in der Arbeit am Tonfeld®
festzustellen:
Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung ist eine
Betätigung eine künstlerische Betätigung im Sinne des § 22
Abs 1 lit a EStG 1988, wenn eine persönliche, eigenschöpferische
Tätigkeit nach Gestaltungsprinzipien entfaltet wird, die für einen
anerkannten Kunstzweig oder ein umfassendes, anerkanntes, Kunstfach
charakteristisch ist (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109 und die do. zit.
Vorjudikate). Aus der Bilddokumentation auf Seite 7 der Berufungsentscheidung
und der do. Beschreibung der "Arbeit am Tonfeld®" als mit Tonerde
gefüllter Holzkasten, dessen Inhalt "Tonerde" durch Berührung und
Formung der Persönlichkeitsentwicklung dienende Assoziationen hervorrufen
soll, ist ableitbar, dass bei der "Arbeit am Tonfeld®" nicht die
künstlerische Ausbildung, Begabung und Schaffenskraft im Vordergrund
stehen: Die "Arbeit am Tonfeld®" ist deshalb kein künstlerisches
Ausdrucksmittel. Festzustellen ist: Die "Arbeit am Tonfeld®" ist keine
künstlerische Betätigung im Sinne des § 22 Abs 1 lit a EStG 1988
idgF.
Eine unterrichtende Tätigkeit liegt vor, wenn
bestimmte Fertigkeiten und/oder Kenntnisse didaktisch aufbereitet und in
systemgerechter Weise mit einem bestimmten Lehrziel vermittelt werden, wobei
diese Tätigkeit im Vordergrund einer allenfalls darüber hinausgehenden
Tätigkeit stehen muss. Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung setzt eine
unterrichtende Tätigkeit im Sinne des § 22 Abs 1 lit a EStG 1988 idgF
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Normen und Schlagworte
- § 22 Z 1 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 22 Z 1 lit. c EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 16 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
AusbildungWerbungskostenBetriebsausgabenkünstlerische Tätigkeitunterrichtende Tätigkeiterzieherische Tätigkeittherapeutisch-psychologische Tätigkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/1294-W/04
- Stammnummer
- 36518
- Gültig
- 28.08.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF