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EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…Zwecke des Progressionsvorbehaltes oder im Rahmen des Anrechnungsverfahrens). Für die österreichische Finanzverwaltung könnte sich allerdings im Rahmen eines vom ausländischen Staat eingeleiteten individuellen Amtshilfeverfahrens das Erfordernis für eine Bekanntgabe der österreichischen Gewinnteile der ausländischen atypischen stillen Gesellschafter ergeben. 8. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2490Verkauf eines inländischen E-Werkes durch deutsche Mitunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 86/1-IV/4/9019.07.2004

…ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens des deutschen steuerlichen Vertreters im gegebenen Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und…

BFG RV/5100807/2012Zusätzliche Beteiligung von Gesellschaftern einer GmbH als echte oder atypische Stille
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2015Teil 2/2

…Schluss gelangen, dass es sich bei den von der Bf und der Mitbeteiligten eingebrachten181.800,00 € in wirtschaftlicher Sicht um Eigenkapital der GmbH (GH) gehandelt hat und daher die behaupteten unechten stillen Gesellschaftsverhältnisse steuerlich nicht zu berücksichtigen sind (VwGH 18.10.1989, 88/13…

UFSW RV/1186-W/05Vorliegen einer Mitunternehmerschaft (atypische stille Gesellschafter)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2007Teil 1/2

…ob eine unechte stille Gesellschaft vorliege, im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, insbesondere aus den vertraglichen Vereinbarungen für den Fall der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses zu beurteilen. Lt. § 2 des Gesellschaftsvertrages sei der stille Gesellschafter schuldrechtlich auch am Vermögen einschließlich der stillen Reserven und des…

UFSW RV/1186-W/05Vorliegen einer Mitunternehmerschaft (atypische stille Gesellschafter)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2007Teil 2/2

…Unternehmerrisiko ausdrückt. Von einem atypisch (unechten) stillen Gesellschafter spricht man, wenn er gesellschaftsrechtlich so gestellt ist, als wäre er Kommanditist. Er muss somit im Innenverhältnis insbesondere vereinbart sein, dass er einen Anspruch auf Teilnahme an den Stillen Reserven und am Firmenwert hat (Quantschnigg/Schuch, ESt…

BFG RV/5100807/2012Zusätzliche Beteiligung von Gesellschaftern einer GmbH als echte oder atypische Stille
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2015Teil 1/2

…Gesellschaften abgeschlossen werden, die von der gleichen Person vertreten oder wirtschaftlich dominiert werden, seien wegen des in solchen Fällen typischerweise zu besorgenden Wegfalls der sonst bei Vertragsabschlüssen zu unterstellenden Interessengegensätze aus dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die gleichen Anforderungen zu erheben. Eine unechte stille…

UFSI RV/0906-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) gem. § 5 KVG Gesellschafter der KapGes (Geschäftsherr)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…zu leisten. Charakteristisch für die atypisch (unechte) stille Gesellschaft sind: Geschäftsführungsbefugnisse des Stillen sowie seine schuldrechtliche Beteiligung am Vermögen des Unternehmens, die ihn so stellt, als ob er am Unternehmen als Eigentümer beteiligt wäre (siehe zu Obigem: Kastner-Doralt-Nowotny, Grundriß des österr. Gesellschaftsrechtes, 5…

UFSG RD/0009-G/041. Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs.2 BAO 2. Frage des Bescheidadressaten bei Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2004

… 311 Abs. 3 BAO vorzugehen. Für die Mitunternehmerschaft zwischen der B GmbH als Inhaberin des Handelsgewerbes und der FG GmbH und Herrn FG als unechte stille Gesellschafter seien für die Jahre 1992 bis 1995 Abgabenerklärungen nach § 188 BAO eingereicht worden. Die in der Folge ergangenen…

UFSW RV/2330-W/02Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen Gesellschafter einer GmbH und der Gesellschaft; Teilwertabschreibung einer Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…hätte der Gesellschaft bei der gegebenen wirtschaftlichen Situation, die die Erfüllung ihrer Unternehmenszwecke gar nicht ermöglicht hätte (Ausstattung der Gmbh lediglich mit dem Mindestkapital), keinesfalls Mittel in der in Rede stehenden Höhe zur Verfügung gestellt. Die in Form einer Einlage als unechter stiller Gesellschafter erfolgte…

UFSF RV/0196-F/06Beteiligung als (echter oder unechter) stiller Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008

…untypisch oder unechte stille Beteiligung vor. Die Stellung des Gesellschafters ist damit ähnlich der eines Kommanditisten, es liegt eine Mitunternehmerschaft vor (VwGH 23.2.1994, 93/15/0163; Doralt/Kauba, EStG10, § 23 Tz 233; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 27 Tz 13; Neuner, Stille Gesellschaft im Abgabenrecht4…

UFSW RV/2599-W/02Ertragsteuerliche Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft (GmbH & atypisch Still)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…alle vertreten durch Dr. B. Das Begehren lautet jeweils auf Durchführung der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte unter Berücksichtigung des unecht stillen Gesellschaftsverhältnisses. Begründend wird die mangelnde Offenlegung, wie das Finanzamt zu den Feststellungen gelangt sei, gerügt. Die Bescheide verfügten über keine Beweiswürdigung. Mit…

UFSW RV/3445-W/07Finanzierungskosten einer fehlgeschlagenen atypisch stillen Beteiligung als Sonderbetriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…| | FAY-STNRY | Einkünfte | 0,00 Entscheidungsgründe a) Bescheid - Berufung Der Berufungswerber (Bw.) ist unecht stiller Gesellschafter. Inhaberin des Handelsgewerbes ist die S-GmbH (S-GmbH). Berufungsgegenständlich sind Sonderbetriebsausgaben des Bw. Der Bw. ist auch Gesellschafter der S-GmbH. Im Feststellungsbescheid gemäß …

UFSI RV/0188-I/02Rückwirkende Gründung einer unechten stillen Gesellschaft, Nachweis des positiven Verkehrswertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2003

…UmgrStG). Bei Fehlen eines positiven Verkehrswertes des übertragenen Vermögens ist § 23 UmgrStG nicht anwendbar. Die Gründung einer unechten stillen Gesellschaft kann dann nicht mit steuerlicher Wirkung rückwirkend erfolgen. Erlangt eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die Stellung eines Mitunternehmers, so können ihr - außerhalb des Umgründungssteuerrechtes -…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…

UFSL RV/0979-L/05Bescheidadressaten nach Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2006

…Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Miteigentümer (Gesellschafter, Mitglieder) über. Die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) selbst verliert mit ihrer Auflösung abgabenrechtlich die Eignung als tauglicher Bescheidadressat (siehe VwGH v. 23.2.2005, 2002/14/0001, zur unecht stillen Gesellschaft…

UFSW RV/1759-W/05Verdeckte Ausschüttung und Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2006

…Entnahme zu berücksichtigen ist (Ansicht der Bw.) oder ob beschränkt auf die Höhe der Beteiligungsquote der GmbH an der Bw. (60%) eine verdeckte Ausschüttung sowie in der Höhe der Beteiligung des unecht stillen Gesellschafters an der Bw. (40%) eine Entnahme vorliegt (Ansicht des Finanzamtes), 2…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

…der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet…

UFSW RV/2620-W/06Mitunternehmerschaft und Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2007

…1991 ist der Bw. auch als atypischer stiller Gesellschafter an der Ges.m.b.H. beteiligt, wobei in den Streitjahren im Rahmen des für die unechte stille Gesellschaft durchgeführten Gewinnfeststellungsverfahrens die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärungsgemäß zu 60% der Ges.m.b.H. und zu 40…

EAS 934Warteverlustbestimmung und negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/5-IV/4/9621.08.1996

…erfassten Auslandsverlusten die Möglichkeit einer Verwertung im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes. Im Fall von Beteiligungsmodellen, in denen österreichische Anleger dafür gewonnen werden sollen, als atypische stille Gesellschafter einer deutschen Filmverwertungsgesellschaft beizutreten, können daher nicht mit dem Argument beworben werden, die ausländische Verlustzuweisung sei ungeachtet des …

UFSW RV/0633-W/11Bei Darlehenshingabe ohne Gewinnbeteiligung wird kein Gesellschaftsrecht iSd § 5 Abs. 1 Z 3 KVG begründet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2012

…Der unechte stille Gesellschafter ist neben seiner Gewinnbeteiligung auch am Geschäftsvermögen beteiligt, sofern diese Beteiligung nur in schuldrechtlicher Form, also als bloße Forderung, besteht. Sowohl die echte als auch die unechte stille Gesellschaft vermitteln dem stillen Gesellschafter ein Forderungsrecht sowohl auf den vereinbarten Anteil am…