…dass es umfangreiche Ermittlungen gegeben hat. Es wurde eine Außenprüfung mit Prüfungszeitraum für die Jahre 2008 bis 2011 und Nachschauzeitraum 2012 durchgeführt. Weiters wurden IWD Abfragen für den Bf und die mit dem Betrieb verbundenen Personen durchgeführt. Beim Hauptlieferanten des Betriebes in Deutschland wurde eine…
…nach - dargestellt; unklar ist, auf welche Beweismittel sich die Behörde stützt und welche Auswirkungen dieser allgemeine Hinweis auf irgendwelche "Geldflüsse" im Beschwerdefall zeitigen sollte. Im weiteren Verfahren sind hierzu seitens der Abgabenbehörde konkrete Ermittlungen vorzunehmen (Geldflüsse in welcher Form, steuerlich relevante Zu- oder Abflüsse, in…
…Unternehmens zu hören sein. Die Abhaltung mehrerer Zeugeneinvernahmen, gegebenenfalls auch eine Gegenüberstellung mit der Prüferin sprengt jedoch den Rahmen der Aufgaben eines Rechtsmittelverfahrens, daher war der bekämpfte Bescheid aufzuheben und die Finanzstrafsache zur weiteren Ermittlung an die erste Instanz zurückzuverweisen. Wien, am 7. Jänner 2005
…es neben der neuerlichen Befragung des Bf. zusätzlich weiterer umfangreicherer Erhebungsschritte (so zB. Ermittlungen bei den vom Bf. als Verkäufer namhaft gemachten Personen bzw. darüber, ob der Bf. allenfalls noch weitere Fahrzeuge verkauft und damit möglicherweise auch hinsichtlich der zugestandenermaßen von ihm selbst verkauften Fahrzeuge…
…Bundesfinanzgericht. Erst die bislang unterlassenen Aktenbeischaffungen und ergänzenden Erhebungen schaffen die Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung über die Beschwerde. Wie bereits ausgeführt, sind umfangreiche weitere Ermittlungen unter Wahrung des Parteiengehörs erforderlich. Damit liegt ein Ausnahmefall vor, der trotz der vom Verwaltungsgerichtshof geforderten restriktiven Anwendung des …
…bestehen, verwies er auf Kontaktaufnahme mit dem namentlich genannten Geschäftsführer des n4 sowie entsprechende Fahrpläne. Um weitere umfangreiche Ermittlungen - wie vom Amtsvertreter gewünscht - zügig durchführen sowie die vom Amtsvertreter selbst aufgeworfenen Fragen und Feststellungen beweisführend unterstützen zu können (in der Berufungsvorentscheidung wurde lediglich eingewandt, dass…
…der derzeitigen Aktenlage - mit dem derzeitigen Ermittlungsstand - nicht in der Lage eine Entscheidung über die gegenständliche Berufung zu treffen. Es liegen widerstreitende Aussagen der beiden Verfahrensparteien vor, die von beiden Parteien nicht entsprechend belegt worden sind. Weitere umfangreiche Ermittlungen in verschiedene Richtungen werden notwenig sein…
…für den Unabhängigen Finanzsenat kein Anlass, von Amts wegen weitere umfangreiche Ermittlungen zu pflegen, ob dessen Angaben auch der Wahrheit entsprechen. Hätte das Finanzamt rechtzeitig das Parteiengehör zu seinen Ermittlungsergebnissen gewahrt (und diese nicht erst der Unabhängige Finanzsenat dem Bw. im Rahmen der amtswegigen mündlichen…
…dass noch weitere umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind, die Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt als zweckmäßig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt eine Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde zur Durchführung notwendiger Ermittlungen insbesondere dann in Betracht, wenn die Verwaltungsbehörde jegliche erforderliche Ermittlungstätigkeit unterlassen…
…Schenkungen) (möglicherweise, wie noch zu erläutern sein wird) das zur Finanzierung der Pflegeleistungen den Eltern zur Verfügung stehende Vermögen geschmälert wurde. Um diese Frage (und weitere Fragen, wie ebenfalls noch zu erläutern sein wird) beantworten zu können, sind jedoch noch umfangreiche Ermittlungen erforderlich, die das…
…erachtet es der UFS als zulässig, auch auf weitere diesbezügliche Ermittlungsfehler hinzuweisen und es erscheint insgesamt angebracht, mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides sowie der Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zur neuerlichen Entscheidung vorzugehen. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck…
…oder nicht. Hätte sich danach noch die Notwendigkeit ergeben, zur Klärung des wesentlichen Sachverhaltes (Weisungsgebundenheit und organisatorische Eingliederung, Höhe der Zahlungen/Arbeitsentgelte an die Dienstnehmerinnen) weitere Ermittlungen durchzuführen (etwa die Einvernahme weiterer im Berufungszeitraum im Betrieb des Bw. tätig gewesenen Prostituierten; Befragung von Kunden, deren…
…Unterlagen umfangreich und ausführlich. Das Schreiben richtet sich jedoch nicht an die Bf., sondern an den Zustellbevollmächtigten der Firma "Ew.S., Pa.". Für die Beantwortung des Vorhaltes wurde eine Frist von sechs Wochen ab Erhalt des Schreibens (11. Juli 2002) eingeräumt. Mit dem als "Weitere…
…2008 bis Februar 2009 jene der ... - im Zeitraum von Jänner bis Mai 2008 jene der ... - im Zeitraum von 01.07.2012 bis 31.12.2012 jene des ... . ... Es wurden auch weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung betreffend der vom Abg.Pfl. zur Rechnungsausstellung benutzten Firmen angestellt…
…als "Briefkastengesellschaften", die sich in einer bloßen Kombination einer Zustellanschrift mit einer Firmenbezeichnung erschöpfen, zu qualifizieren sind (Rz. 20). Diese Ermittlungen erfordern umfangreiche Erhebungen auch im Außendienst. Sollte nach dem Ergebnis der weiteren Ermittlungen feststehen, dass die Bf ihrer sich aus § 162 Abs. 1 BAO…
…eine amtswegige Ermittlung (Ruppe, in Ruppe, 101 (118 ff).Bislang sei dieser Verfahrensmangel auch vom Finanzamt Wels in seiner Berufungsentscheidung nicht saniert worden. Die Behörde habe kein Recht, wenn der Inhalt der Vereinbarung zu Zweifeln Anlass gebe, die Vereinbarung zwischen Angehörigen ohne weitere Erhebungen nicht…
…gestützt. Es ist der Abgabenbehörde zweiter Instanz aber auch verwehrt, den Sachverhalt weiter zu ermitteln und auf diese Weise zu prüfen, ob nicht doch berechtigterweise vom Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes ausgegangen werden könnte. Dies deshalb, da neue weitere Ermittlungen den Tatsachenkomplex, der die Identität der Sache…
…gestützt. Es ist der Abgabenbehörde zweiter Instanz aber auch verwehrt, den Sachverhalt weiter zu ermitteln und auf diese Weise zu prüfen, ob nicht doch berechtigterweise vom Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes ausgegangen werden könnte. Dies deshalb, da neue weitere Ermittlungen den Tatsachenkomplex, der die Identität der Sache…
…zu entnehmen ist, hat das Finanzamt im gegenständlichen Fall den vorläufigen Bescheid benutzt, um einen Vorhalt zu verfassen und hat die gegen den Bescheid gerichtete Berufung ohne weitere Ermittlungen vorzunehmen oder das in der Berufung erstattete Parteivorbringen zu würdigen, dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Dem Vorlageblatt…
…1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren einzuleiten (§ 82 Abs. 3 Satz 1 FinStrG…