…des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage nicht als quellensteuerpflichtige "Know-How-Vergütungen", sondern als quellensteuerfreie Dienstleistungsvergütungen anzusehen sein. 27. Februar 1993 Für den…
Bezieht ein österreichisches anlagenerrichtendes Unternehmen im Rahmen der Errichtung einer Werksanlage in Brasilien Vergütungen für technische Assistenzleistung, dann fallen diese Unternehmenseinkünfte unter Artikel 7 des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens und sind - soferne sie nicht einer für Zwecke dieser Dienstleistungen in Brasilien unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen sind - in…
Ist die österreichische Tochtergesellschaft einer schweizerischen Muttergesellschaft verpflichtet, dieser die Kosten für Assistenzleistungen (Unterstützung im Bereich Marketing, Logistik, Werbung und EDV) zu ersetzen, so unterliegen diese Zahlungen jedenfalls als Vergütung für kaufmännische und technische Beratung der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 EStG. Ob diese…
… 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 wird die Einkommensteuer beschränkt steuerpflichtiger durch Steuerabzug erhoben: bei Einkünften aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung und bei den Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung. Der Abzugsteuer unterliegt der volle Betrag der Einnahmen…
…ist eine Verquickung von "rein technischen" mit "administrativen" - aber notwendigerweise von technischen Spezialisten ausgeübten -Tätigkeiten immanent. Im Streitfall erachtet es das Bundesfinanzgericht daher als opportun, den Gegenstand der "begünstigten Auslandstätigkeit" im Rahmen der Personalgestellung (Assistenzleistung) nicht nur in der Mitwirkung einer "technischen Bau(aus)-führung"…
…Als Pauschalsteuersatz wurden 20,47% genommen. | Bühne/Kostümbild | Jahr 1996 | Jahr 1997 | Jahr 1998 | Gesamt | Assistenzleistungen | 97.273,00 | 71.000,00 | 267.318,00 | | Steuer 20,47% | 19.912,00 | 14…
…sein. Artikel VI umfasst die Entgeltteile für die Überlassung der Alleinlizenz und anderer Patente; diese Entgeltteile unterliegen insgesamt der Besteuerung in Indien und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Artikel VII umfasst die übrigen Entgelteile für die technischen Assistenzleistungen; allerdings nur mit jenem Teil…
…eine Beratungs- und Assistenzleistung vor, die nicht eine "Erlaubnis" zum Gegenstand hat, sondern als gewerbliche Dienstleistung unter Artikel 7 und nicht unter Artikel 12 DBA-Indonesien fällt. Ziffer 11 des OECD-Kommentars weist ausdrücklich darauf hin, dass "Vergütungen für rein technische Hilfe und für die…
…oder durch die Initiative des Bf weiter geleitet (NiS S. 9). Die GmbH benötigte für ihre technischen Assistenzleistungen beim Einbau oder der Inbetriebnahme der verkauften oder vermittelten Maschinen nur sehr wenige Werkzeuge in ihrem Betriebsvermögen, weil der Einbau und die Inbetriebnahme immer vor Ort bei…
…von der X. unabhängig sind. Die beauftragten Untersuchungen und Maßnahmen werden teilweise in der X. , teilweise aber auch außerhalb durchgeführt. Der hauptbehandelnde Arzt ordnet aber auch regelmäßig Assistenzleistungen durch die X. als seinem Erfüllungsgehilfen an: in der Regel sind diese Pflegeleistungen, Medikamentenverabreichungen, Verbände, spezielle Diäten…
…eigene Rechnung bzw. imNamen und auf Rechnung des behandelnden Arztes, nicht aber der W. P. . Der behandelnde Arzt Ist weiters ermächtigt, Pflegeleistungen, Assistenzleistungen und Hausarztleistungen bei der W. P. zu beauftragen bzw. anzuordnen. Die W. P. haftet unter keinen Umständen für Schaden, die durch irgendein…
…unten) unterteilt. Als Gegenleistung für die erbrachten Leistungen verpflichtet sich die C GmbH 3,3 % des jährlichen Umsatzes als Entgelt für die Assistenzleistungen an die C SA zu bezahlen, wobei 1,8 % davon auf die Zurverfügungstellung von technischem Know - How (inklusive der Patente, allerdings mit…
…die Errichtung des Turmes z.B. 7 Monate dauert; in diesem Fall endet die Betriebstätte nicht nach Ablauf der technischen Montage (lit. a), sondern erst nach Beendigung der Assistenzleistungen (lit. b). 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dem bf. Vorbringen Ende 2006 eine massive Erhöhung der Pelletspreise und Umsatzeinbrüche auf Seiten der Pelletsöfenproduzenten zu befürchten gewesen seien. Abgesehen davon bestehe zwischen beiden Gesellschaften – von den verrechneten Assistenzleistungen abgesehen - keine unmittelbare Leistungsbeziehung, sodass der unmittelbare wirtschaftliche Vorteil der Geschäftsbeziehung für die Bf. nicht…
…deutschen Lohnabfüller alleine keine deutsche Betriebsstätte aus (EAS 2071). Im Fall von konzerninternen Assistenzleistungen (Aktivleistungen) wird durch die Zurverfügungstellung von Arbeitsraum an die entsandten Arbeitskräfte bei einer sechs Monate überschreitenden Dauer grundsätzlich eine Betriebsstätte begründet (EAS 733). Bei bloßer konzerninterner Arbeitskräftegestellung (Passivleistung des Gestellers) ist…
…Tätigkeiten der kaufmännischen / technischen Leitung und der sie unterstützenden Dienstnehmer, die in der Leitung und Überwachung der ("kostenoptimalen") Errichtung von Aufbereitungsanlagen (Steinbrecher, Gesteinsmühlen, Förderbänder) dem Aufbau der Organisation, der ressourcenmäßigen Ausstattung und Inbetriebnahme bestanden haben, sind als mittelbare und unmittelbare Assistenzleistungen im Rahmen der Personalgestellung…
…die Materialbeschaffung der Bühnenentwürfe und für den Modellbau, bei dem sie auch mitgearbeitet habe, tätig gewesen. Des weiteren habe sie bei den Entwürfen Beratungsleistungen erbracht und in technischer Hinsicht auch mitgearbeitet. Ebenso habe sie Sekretärinnenarbeit (Vereinbaren von Treffen mit Regisseuren, Vorbesprechungen, Telefongespräche und Briefwechsel) verrichtet. …
…engen wirtschaftlichen Verflechtung der Unternehmen möglicherweise bei der Bf. zu einer Haftung geführt. Die AP kam zum Schluss, dass nicht verrechnete Assistenzleistungen an eine Schwesterngesellschaft verdeckte Ausschüttungen an die gemeinsame Muttergesellschaft darstellten. Um einen Vorteilsausgleich anzuerkennen, müssten ausdrückliche wechselseitige Vereinbarungen bereits zum Zeitpunkt der Vorteilsgewährung…
…Assistentinnen nicht verglichen werden, zumal dieser vielmehr die Aufgabe einer Ordinationsleiterin zukomme. Der Aufgabenbereich von Frau K sei sehr umfangreich gestaltet und erstrecke sich von Managementarbeiten bis hin zu Assistenzleistungen. Aufgrund der langen Ordinationszeiten bleibe dem Bw. kaum Zeit für die organisatorische und kaufmännische Führung…
…Denn wäre eine Ausweitung der Quellenbesteuerungsrechte über den rein technischen Bereich hinaus angestrebt worden, dann hätte bereits die - für die Auslegung des Anwendungsbereiches jedenfalls relevante - Überschrift anders gestaltet werden müssen (etwa durch Weglassung des Ausdruckes "technische" oder durch Beifügung "und andere Leistungen"). Durch die aus…